Konklave – Papstwahl

Das Konklave, in dem im Vatikan von den wahlberechtigten Kardinälen der Weltkirche ein neuer Papst gewählt wird, beginnt am 7. Mai 2025. So haben es die Kardinäle im sogenannten Vorkonklave des Kardinalskollegiums, an dem auch nicht wahlberechtigte Kardinäle teilnehmen können, festgelegt. Wir informieren über den grundsätzlichen Ablauf und stellen auf dieser Themenseite weiterführende Informationen zu Verfügung.

 2025_Teaser-Konklave.Sixtinische_Kapelle-1940x1080px.png © Deutsche Bischofskonferenz / Matthias Kopp
Sixtinische Kapelle, in der die Wahl des Papstes stattfindet.

Aktuelles

Der neue Heilige Vater ist Kardinal Robert Francis Prevost OSA. Er hat den Namen Papst Leo XIV. gewählt.
Der erste der Kardinaldiakone, der Kardinalprotodiakon Kardinal Dominique Mamberti hat um 19.10 Uhr am 8. Mai 2025 von der Loggia des Petersdoms den auf dem Petersplatz wartenden Menschen den Namen des neuen Papstes verkündet.

Nach dem fünften Wahlgang – ein Papst ist gewählt
Kurz nach 18 Uhr am 8. Mai 2025 steigt aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle weißer Rauch auf und signalisiert, dass der fünfte Wahlgang erfolgreich war und ein Papst gewählt ist.

Nach dem dritten Wahlgang – noch kein Papst
Kurz vor 11 Uhr am 8. Mai 2025 steigt aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle schwarzer Rauch auf und signalisiert, dass auch der zweite und dritte Wahlgang zu keinem Ergebnis geführt haben.

Erster Wahlgang – noch kein Papst
Kurz nach 21 Uhr am 7. Mai 2025 steigt aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle schwarzer Rauch auf und signalisiert, dass der erste Wahlgang zu keinem Ergebnis geführt hat.

Gottesdienst Pro eligendo Romano Pontifice
Im Vatikan sind am Vormittag des 7. Mai 2025 Kardinäle aus aller Welt zur letzten großen Messe im Petersdom vor Beginn der Wahl des neuen Papstes zusammengekommen. Der Gottesdienst Pro eligendo Romano Pontifice („Zur Papstwahl“) im Petersdom wird vom Dekan des Kardinalkollegiums geleitet, dem Italiener Giovanni Battista Re. An dieser Messe dürfen auch die nicht-wahlberechtigten Kardinäle teilnehmen, bevor sich die Teilnehmer des Konklaves am Nachmittag in die Sixtinische Kapelle begeben.
Predigt von Kardinal Re: PDF-Datei herunterladen

Impressionen

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Vorkonklave

Die Zeit zwischen der Bekanntgabe des Papsttodes und dem Beginn des Konklaves ist das sogenannte Vorkonklave. Zu diesen Generalkongregationen ruft der Sprecher des Kardinalskollegiums, der derzeitige Kardinaldekan Kardinal Giovanni Battista Re, die Kardinäle aus aller Welt nach Rom. 

Darunter sind auch die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und demnach nicht mehr an der Papstwahl, dem anschließenden Konklave, teilnehmen dürfen. In den Generalkongregationen des Vorkonklaves haben auch sie Rede- und Stimmrecht. Ausführliche Beratungen prägen diese Zeit.

Wahlberechtigte und Wahlort

Wahlberechtigt sind die Kardinäle, die bei Eintritt der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese 135 Kardinäle, von denen zwei gesundheitsbedingt abgesagt haben, kommen zurzeit aus 71 Ländern. Drei der wahlberechtigten Kardinäle sind aus Deutschland: Kardinal Reinhard Marx (Erzbischof von München und Freising), Kardinal Rainer Maria Woelki (Erzbischof von Köln) und Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Kurienkardinal und emeritierter Präfekt der Glaubenskongregation. 

Gewählt werden kann jeder männliche Katholik, der die Voraussetzungen für das Priester- und Bischofsamt hat. Wird jemand gewählt, der noch kein Bischof ist, muss er sofort nach Annahme der Wahl die Bischofsweihe erhalten. Üblicherweise wird allerdings der Papst aus dem Kardinalskollegium gewählt (seit 1378).

Hintergrundinformationen Kardinalskollegium

Sixtinische Kapelle
Zur Wahl versammeln sich die Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle (Cappella Sistina, erbaut unter Sixtus IV. [1471–1484]), dem Ort des Konklaves. Allein hier finden alle Wahlhandlungen statt. Um weltliche Einflussnahmen auszuschließen und die Geheimhaltung aller Wahlvorgänge sicherzustellen, ist eine Kontaktaufnahme der Kardinäle mit der Außenwelt während des Konklaves untersagt. Alle technischen Geräte zur Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild und Schrift sind streng verboten. Den Kardinälen ist es während der Zeit des Konklaves ebenfalls untersagt, zu korrespondieren oder zu telefonieren, Zeitungen zu lesen sowie Radio und Fernsehen zu benutzen. Zwei vom Camerlengo beauftragte Techniker suchen den Wahlort nach Abhörgeräten ab.

Mehr lesen
  • Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis
    über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom vom 22. Februar 1996
    Zweiter Teil, Kapitel IV „Geheimhaltung aller die Wahl betreffenden Vorgänge“ und Kapitel VI „Was bei der Wahl des Papstes zu beachten oder zu vermeiden ist“

Wahlbeginn und Treueeid

Am Tag des Beginns der Wahlhandlungen versammeln sich die wahlberechtigten Kardinäle vormittags zu einer feierlichen Eucharistiefeier mit dem Proprium der Votivmesse (Messfeier aus einem bestimmten Anlass) Pro eligendo Romano Pontifice („Zur Papstwahl“) in der Petersbasilika im Vatikan. Im Anschluss an die Messfeier oder am Nachmittag desselben Tages versammeln sich die Kardinäle dann in der Capella Paolina des Apostolischen Palastes, von wo sie in Chorkleidung in feierlicher Prozession durch die Sala Regia (Königssaal) in die Sixtinische Kapelle ziehen. Dabei wird mit dem Gesang des Veni Creator Spiritus („Komm, Schöpfer Geist“) der Beistand des Heiligen Geistes erfleht.

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In der Sixtinischen Kapelle wird zunächst am Altar ein Gebet gesprochen und der zweite Teil der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis verlesen. Anschließend legen die wahlberechtigten Kardinäle noch in Gegenwart derjenigen, die am feierlichen Geleit teilgenommen haben, einen Eid ab, der vom Kardinaldekan oder dem ranghöchsten und ältesten Kardinal vorgetragen wird.

Der Eid hat folgenden Wortlaut (s. auch Zweiter Teil, Kap. III, Nr. 53, Universi Dominici Gregis):

„Wir alle und jeder einzelne wahlberechtigte, zu dieser Wahl des Papstes anwesende Kardinal versprechen, verpflichten uns und schwören, uns treu und gewissenhaft an alle Vorschriften zu halten, die in der Apostolischen Konstitution Papst Johannes Pauls II., Universi Dominici Gregis, vom 22. Februar 1996 enthalten sind. Ebenso versprechen wir, verpflichten wir uns und schwören, dass jeder von uns, wenn er durch Gottes Fügung zum Papst gewählt wird, sich bemühen wird, das ‚munus petrinum‘ des Hirten der Universalkirche in Treue auszuüben und unermüdlich die geistlichen und weltlichen Rechte sowie die Freiheit des Hl. Stuhles zu wahren und zu verteidigen. Vor allem aber versprechen und schwören wir, in bedingungsloser Treue und mit allen, seien es Kleriker oder Laien, Geheimhaltung über alles zu wahren, was in irgendeiner Weise die Wahl des Papstes betrifft und was am Wahlort geschieht und direkt oder indirekt die Abstimmungen betrifft, dieses Geheimnis in keiner Weise während oder nach der Wahl des neuen Papstes zu verletzen, außer wenn vom Papst selbst eine ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt worden ist. Gleichermaßen versprechen und schwören wir, niemals eine Einmischung, eine Opposition noch irgendeine andere Form zu unterstützen oder zu begünstigen, wodurch weltliche Autoritäten jeglicher Ordnung und jeglichen Grades oder irgendwelche Gruppen oder Einzelpersonen sich in die Papstwahl einzumischen versuchen sollten.“

Darauf leisten die einzelnen wahlberechtigten Kardinäle nach ihrer Rangordnung mit der folgenden Formel den Eid: 

„Und ich, N. Kardinal N., verspreche, verpflichte mich und schwöre es“, und sie fügen hinzu, indem sie die Hand auf das Evangelium legen: „so wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre.“ (Universi Dominici Gregis, zweiter Teil, Kap. III, Nr. 53)

Nachdem die Kardinäle den Eid abgelegt haben, schickt der Päpstliche Zeremonienmeister (Erzbischof Diego Giovanni Ravelli) alle, die nicht zum Konklave gehören, mit der Weisung „extra omnes“ (lat. = „alle hinaus“) aus der Kapelle. Er selbst bleibt zunächst noch, ebenso wie ein zuvor vom Kardinalskollegium in einer der Generalkongregationen ausgewählter Geistlicher, der gemäß der Weisung von Johannes Paul II. eine Betrachtung über die gegenwärtigen Probleme der Kirche und über die erleuchtete Wahl des neuen Papstes hält (vgl. Universi Dominici Gregis, Erster Teil, Kap. II, Nr. 13 d). Erst dann verlassen auch diese beiden die Kapelle. Muss während der Wahl später die Tür der Kapelle geöffnet werden, um die Stimmzettel der Kranken einzusammeln, übernimmt diese Aufgabe der letzte der Kardinaldiakone.

Wahl und Gültigkeit

Bevor die Wahl beginnt, feiern alle wahlberechtigten Kardinäle gemeinsam die Heilige Messe. Dann fragt der Kardinaldekan (Position derzeit von Kardinal Giovanni Battista Re bekleidet, der aber die Altersgrenze überschritten hat, ebenso wie der Vizedekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Leonardi Sandri, weshalb die Aufgabe Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin als dem rangältesten der sogenannten Kardinalbischöfe zukommt) ein letztes Mal, ob mit dem Wahlverfahren begonnen werden kann oder ob es bezüglich des Verfahrens noch Fragen gibt. Änderungen am Verfahren der Papstwahl, wie es in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis und dem Motu proprio De Aliquibus Mutationibus vom 11. Juni 2007 festgelegt ist, sind nicht möglich.

Wenn keine Fragen mehr aufkommen, beginnt sofort die Wahl. Sie erfolgt geheim und per Stimmzettel. Für eine gültige Papstwahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ist die Anzahl der wahlberechtigten Kardinäle nicht durch drei teilbar, ist für die Gültigkeit der Papstwahl eine Stimme mehr erforderlich. Findet die erste Wahl bereits am Nachmittag der ersten Zusammenkunft statt, wird nur ein Wahlgang durchgeführt. An den Folgetagen gibt es, solange die Wahl noch nicht entschieden werden konnte, jeweils am Vormittag und am Nachmittag je zwei Wahlgänge. Vor jedem Wahlgang werden gemäß dem Ordo Rituum Conclavis bestimmte Liturgien gefeiert und Gebete gesprochen. Die Wahl gliedert sich in drei Phasen: Vorstufe der Abstimmung, Wahlgang und Auszählung der Stimmen.

Vorstufe der Abstimmung
Per Los werden zunächst aus den Reihen der wahlberechtigten Kardinäle drei Wahlhelfer, drei Infirmarii (Beauftragte, die die Stimmen der Kranken einsammeln) sowie drei Wahlprüfer bestimmt. Jeder Kardinal erhält wenigstens zwei oder drei Stimmzettel. Geschrieben wird erst, wenn auch der Sekretär des Kardinalskollegiums (traditionsgemäß ist dies der Sekretär des Dikasteriums für die Bischöfe, zurzeit Erzbischof Ilson Montanari), der Päpstliche Zeremonienmeister und die Zeremoniare den Raum verlassen haben.

Der Wahlgang
Jeder Wahlberechtigte bringt entsprechend der Rangordnung und mit für alle sichtbar erhobener Hand seinen ausgefüllten und zweimal gefalteten Stimmzettel zum Altar. Hier spricht er folgende Eidesformel:
„Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“ (Zweiter Teil, Kap. V, Nr. 66)
Anschließend legt er den gefalteten Stimmzettel auf einen Teller, mit dessen Hilfe er den Zettel in die Wahlurne auf dem Altar gibt. Nach einer Verneigung zum Altar hin kehrt er an seinen Platz zurück.

Auszählung der Stimmen
Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich vor dem Kardinalskollegium. Ist innerhalb der ersten drei Tage keine Entscheidung getroffen, wird die Wahl einen Tag unterbrochen. Die Pause dient dem Gebet, dem zwanglosen Gespräch zwischen den Wählern und einer kurzen geistlichen Ansprache durch den ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Diakone. Erst dann wird die Wahl fortgesetzt. Nach weiteren sieben erfolglosen Wahlgängen wird erneut eine Pause zum Gebet, zur gegenseitigen Aussprache und zu ermahnenden Worten durch den ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Priester eingeschoben.

Bleiben auch die nächsten sieben Wahlgänge erfolglos, folgt wiederum eine Pause für Gebet, Gespräch und für eine vom ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Bischöfe gehaltene Ermahnung. Dann werden die Wahlen wieder aufgenommen. Wiederum gibt es sieben Wahlgänge. Verlaufen auch diese erfolglos, lädt der Camerlengo (Kardinal Kevin Farrell) die Kardinäle zur Diskussion ein über das weitere Wahlverfahren. Durch die Änderung der Wahlordnung unter Papst Benedikt XVI. wird auch in den weiteren Wahlgängen nicht davon abgewichen, dass zur gültigen Wahl eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

Bevor die Kardinäle die Sixtinische Kapelle verlassen, werden die Stimmzettel wie auch alle Notizen in einem speziell dafür in der Sixtinischen Kapelle aufgestellten Ofen verbrannt. Der schwarze beziehungsweise weiße Rauch signalisiert den Gläubigen auf dem Petersplatz das Ergebnis. Der Camerlengo muss am Ende der Wahl einen Bericht über das Abstimmungsergebnis jedes einzelnen Wahlganges anfertigen. Dieser Bericht wird dem neuen Papst übergeben und dann in einem versiegelten Umschlag im Archiv aufbewahrt. Den Umschlag darf niemand ohne ausdrückliche Erlaubnis des Papstes öffnen.

Gültigkeit
Weicht das Kardinalskollegium bei der Wahl von der in der Konstitution Universi Dominici Gregis festgelegten Form ab, ist die Wahl ungültig. Jede Form der Bestechung (Simonie) bei der Wahl wird mit der Exkommunikation bestraft. Zur Stärkung der Rechtssicherheit bleibt die Wahl an sich dennoch gültig und kann später nicht angefochten werden.

Es ist verboten, zu Lebzeiten des Papstes und ohne sich mit ihm zu beraten über die Wahl eines Nachfolgers zu diskutieren, Wahlversprechen zu geben oder sich heimlich abzusprechen. Auch die Einmischung oder Beeinflussung durch weltliche Autoritäten in die Papstwahl ist unter Androhung der Exkommunikation verboten.

Die wahlberechtigten Kardinäle dürfen keine Verhandlungen, Verträge, Versprechen oder sonstigen Verpflichtungen eingehen, die sie an eine bestimmte Wahl binden würden. Wer dies dennoch tut, dem droht die Exkommunikation.

Bei der Wahl sollen sich die Kardinäle nicht von Sympathie oder Abneigung, von Begünstigungen oder persönlichen Beziehungen leiten und sich nicht durch die Einwirkung angesehener Persönlichkeiten, Druck ausübender Gruppen oder vom Einfluss der Medien bestimmen lassen.

Einbindung aller Gläubigen in die Wahl

Damit die Wahl des neuen Papstes kein von der Gesamtkirche isoliertes Geschehen ist, sind alle Gläubigen während der Sedisvakanz und besonders während der Wahl zum Gebet aufgefordert. Papst Johannes Paul II. hat in Universi Dominici Gregis eigens angeordnet, dass nach der Nachricht von der Vakanz des Apostolischen Stuhls auf der ganzen Welt gebetet werde, „damit er [Gottes Geist] die Wähler erleuchte und sie bei ihrer Aufgabe zu solcher Eintracht führe, dass es eine rasche, einmütige und segensreiche Wahl wird, wie sie das Heil der Seelen und das Wohl des gesamten Volkes Gottes erfordern“ (vgl. Zweiter Teil, Kap. VI, Nr. 84, Universi Dominici Gregis).

Ein neuer Papst ist gewählt

Weißer Rauch signalisiert eine erfolgreiche Papstwahl. Ist die Wahl gültig vollzogen, ruft der letzte der Kardinaldiakone den Sekretär des Kardinalskollegiums, Erzbischof Ilson Montanari, und den Päpstlichen Zeremonienmeister, Erzbischof Diego Giovanni Ravelli, in den Wahlraum. Anschließend wird der Gewählte vom ranghöchsten wahlberechtigten Kardinalbischof gefragt, ob er die Wahl annimmt. Diese Aufgabe übernimmt gemäß der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis beim Konklave 2025 Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, da sowohl der Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Giovanni Battista Re, als auch sein Stellvertreter, Kardinal Leonardo Sandri, das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben und somit nicht mehr wahlberechtigt sind. Kardinal Parolin wird den Gewählten fragten: „Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?“ (lat. = „Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?“). Stimmt der Gewählte zu, fragt er: „Quo nomine vis vocari?“ (lat. = „Mit welchem Namen willst du gerufen werden?“).

Anschließend fertigt der Päpstliche Zeremonienmeister im Beisein von zwei Zeremoniaren ein notarielles Schriftstück über die Annahme der Wahl und den gewählten Namen (Namenswahl) an. Ist der zum Papst Gewählte bereits Bischof, besitzt er mit Annahme der Wahl die „volle und höchste Gewalt in der Kirche“ (can. 332 § 1 CIC). Wird ein Nicht-Bischof zum Papst gewählt, muss er unverzüglich zum Bischof geweiht werden und erlangt erst mit der Bischofsweihe die Fülle der päpstlichen Vollmacht. Hierdurch wird deutlich, dass das Papstamt im Bischofsamt verwurzelt ist und von diesem nicht gelöst werden kann. Die Bischofsweihe erfolgt durch den Dekan des Kardinalskollegiums oder, bei dessen Abwesenheit, durch den Subdekan. Die Formalitäten richten sich nach dem Ordo Rituum Conclavis.

Versprechen zum Gehorsam

Der gewählte Papst legt mit Hilfe des Päpstlichen Zeremonienmeisters in der Sakristei der Sixtinischen Kapelle (Capella delle lacrime, auch Tränenkapelle genannt) die päpstlichen Gewänder an. Anschließend nimmt er auf der Kathedra (Bischofsstuhl) vor dem Altar in der Sixtinischen Kapelle Platz. Alle wahlberechtigten Kardinäle erweisen dann dem neuen Papst die Huldigung und versprechen ihm den Gehorsam. Die Reihenfolge geht vom ranghöchsten Kardinal-Bischof bis zum letzternannten Kardinal-Diakon. Dann wird als Dankgebet der Hymnus „Te Deum laudamus“ (lat. = „Großer Gott, wir loben dich“) gemeinsam gesungen oder gebetet.

Öffentliche Bekanntgabe

Nach dem Dankgebet teilt der erste der Kardinaldiakone, der Kardinalprotodiakon, von der Loggia der Vatikanischen Basilika den auf dem Petersplatz wartenden Menschen den Namen des neuen Papstes mit. Kardinalprotodiakon ist Kardinal Dominique Mamberti. Er spricht dabei die lateinischen Worte: „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam: Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum ... Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem ... qui sibi nomen imposuit ...“ (lat. = „Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen [neuen] Papst: Seine Eminenz, den Hochwürdigsten Herrn [Vorname] Kardinal der Heiligen Römischen Kirche [Nachname], der sich den Namen [gewählter Papstname] gegeben hat.“). Gleich danach erteilt der neue Papst vom gleichen Ort aus seinen ersten Segen „Urbi et orbi“. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, erfolgen Huldigung und Bekanntgabe erst nach der Bischofsweihe.

Ende des Konklaves

Sofort mit der Wahl des neuen Papstes endet das Konklave. Der Substitut des Päpstlichen Staatssekretariats (Erzbischof Edgar Pena Para), der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten (Erzbischof Paul Richard Gallagher) und der Präfekt des Päpstlichen Hauses können ab diesem Zeitpunkt vortreten wie auch jeder, der mit dem gewählten Papst notwendige Angelegenheiten zu regeln hat. Nach der feierlichen Zeremonie des Beginns des Pontifikates und innerhalb einer angemessenen Zeit ergreift der Papst Besitz von der patriarchalen Erzbasilika am Lateran.

Dokumente zur Papstwahl

Universi Dominici Gregis – Apostolische Konstitution Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom vom 22. Februar 1996

Pastor Bonus – Apostolische Konstitution Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die Römische Kurie vom 28. Juni 1988

De Aliquibus Mutationibus – Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio von Papst Benedikt XVI. über einige Änderungen in den Normen bezüglich der Wahl des Papstes vom 11. Juni 2007

Normas Nonnullas – Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. über einige Änderungen der Normen bezüglich der Wahl des Papstes vom 22. Februar des Jahres 2013

Alle genannten Dokumente finden Sie zum Download auf dieser Internetseite: Wichtige Dokumente zur Papstwahl