Aktuelle Nachrichten

15.02.2024: Aktualisierte Handreichung „Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“

2010 ist die erste Auflage der von der Deutschen Bischofskonferenz erstellten Handreichung Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erschienen. Im Die Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz hat dieses Dokument grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Es liegt ab sofort als Broschüre vor und ist über das Internet abrufbar. Die Handreichung Prävention von sexualisierter Gewalt richtet sich an die Verantwortlichen in der Trägerschaft und Leitung katholischer Schulen und die Verantwortlichen für schulische Ganztagsangebote und in Internaten. Sie berücksichtigt die Erkenntnisse der vergangenen zwölf Jahre und benennt wesentliche Eckpunkte der Präventionsarbeit, die um die Aspekte „Sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien“ und „Sexuelle Übergriffe unter Kindern und unter Jugendlichen“ ergänzt worden sind. Die Handreichung bietet damit eine Grundlage für die Entwicklung von Konzepten auf der Ebene der Träger beziehungsweise der Einrichtungen. Die Empfehlungen dieser Handreichung konkretisieren die Rahmenordnung Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. September 2010.

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20.12.2023: Aufrufe zur Mitarbeit

Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen sowie Betroffenenbeirat

Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Frühjahr 2023 die Gründung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen beschlossen. In den vergangenen Jahren sind in allen (Erz- )Bistümern Verfahren, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention umgesetzt worden. Der künftige Sachverständigenrat soll durch das Monitoring der bestehenden Maßnahmen der katholischen Kirche zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung ermöglichen. Erkenntnisse hieraus sowie Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Weiterentwicklung werden an die Bischöfe als Verantwortliche für den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen in den (Erz-)Bistümern gegeben. (...)
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 20. Dezember 2023

25.07.2023: Deutscher Caritasverband tritt Anerkennungsverfahren der Bischöfe zu sexuellem Missbrauch bei

Der Verantwortung stellen – Leid anerkennen

Der Deutsche Caritasverband tritt zum 1. August 2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch bei. Mit dem Beitritt der verbandlichen Caritas zu dem Verfahren, das seit mehr als zwei Jahren im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche bei den (Erz-)Diözesen und Orden Anwendung findet, haben Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas ab dann die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids zu stellen. (...)
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 25. Juli 2023

28.03.2023: 245 Millionen Euro an rund 24.000 Betroffene ausgezahlt

Bund, Länder und Kirchen errichteten zum 1. Januar 2017 die Stiftung Anerkennung und Hilfe, um Betroffene zu unterstützen, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 28. März 2023

21.03.2023: Sexueller Missbrauch als Arbeitsunfall (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)

Am 25. April 2022 hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unter anderem die Deutsche Bischofskonferenz über eine mögliche Pflicht der (Erz-)Bistümer zur Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als Arbeitsunfall informiert. Insbesondere Missbrauch gegenüber ehrenamtlich tätigen Personen wie z. B. Messdienern könnte unter den Versicherungsschutz fallen. Eine solche Meldeverpflichtung der (Erz-)Bistümer ergibt sich aus § 21 der Satzung der VBG i. V. m. § 193 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie der Deutschen Bischofskonferenz, des Deutschen Caritasverbandes, der Deutschen Ordensobernkonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie sowie der Betroffenenvertretungen der katholischen und evangelischen Kirche hat ein Verfahren für die Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als möglicher Arbeitsunfall abgestimmt.
Mehr lesen: Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als Arbeitsunfall

02.03.2023: Pressegespräch der Frühjahrs-Vollversammlung zu aktuellen Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch

Bei der Herbst-Vollversammlung im September 2022 haben die Bischöfe eine Neustrukturierung des Themenfeldes sexueller Missbrauch beschlossen. Im heutigen Pressegespräch (1. März 2023) während der Frühjahrs-Vollversammlung in Dresden haben Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stephan Burger den Sachstand der Neuordnung sowie aktuelle Fragen und Herausforderungen vorgestellt und Konkretionen benannt, die in den zurückliegenden Monaten erfolgen konnten.
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 2. März 2023

31.01.2023: Widerspruchsrecht und Akteneinsicht im Verfahren zur Anerkennung des Leids

Bischof Dieser: „Wichtige Verfahrensänderung“

Betroffene sexualisierter Gewalt können ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, die UKA, die Deutsche Ordensobernkonferenz und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich einvernehmlich auf eine Ergänzung der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids geeinigt, wonach Betroffene ihren einmaligen Widerspruch formlos über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen können. Um das Verfahren für die Betroffenen niederschwellig zu halten, bedarf der Widerspruch keiner Begründung. Auf Antrag erhalten die Betroffenen zudem das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten bei der UKA.
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 31. Januar 2023

24.01.2023: Tätigkeitsbericht 2022 der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen

Einladung zur Pressekonferenz

Am 1. Januar 2021 hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ihre Arbeit aufgenommen. Sie setzt das von den deutschen Bischöfen beschlossene erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, um. Seit Beginn ihrer Arbeit informiert die UKA kontinuierlich über die Anzahl eingegangener und beschiedener Anträge auf der Internetseite www.anerkennung-kirche.de.

Die UKA legt gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids jährlich einen Bericht vor, der veröffentlicht wird. Der Tätigkeitsbericht der UKA aus dem Jahr 2022 wird im Rahmen einer Online-Pressekonferenz am

Freitag, den 3. Februar 2023,
um 10.00 Uhr

vorgestellt. Wir laden Sie dazu herzlich ein.

Mehr lesen: Pressemitteilung vom 24. Januar 2023
 

28.09.2022: Pressegespräch zum Thema „Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: Zur weiteren Arbeit des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes“

Herbst-Vollversammlung 2022 in Fulda

Während der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda hat heute (28. September 2022 ) ein Pressegespräch zum Thema „Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: Zur weiteren Arbeit des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes“ stattgefunden.

Im Gespräch zog Bischof Dr. Stephan Ackermann eine Bilanz seiner zwölfjährigen Tätigkeit. In seiner Nachfolge in der Aufgabe des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes hat die Vollversammlung Bischof Dr. Helmut Dieser (Aachen) zum Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen gewählt. Sein Stellvertreter ist Erzbischof Stephan Burger (Freiburg).

Mehr lesen: Pressemitteilung vom 28. September 2022

20.09.2022: Treffen der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen der Bistümer

Vorsitz übernimmt Peter Grimm (Eichstätt)

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat sich im September 2018 aus Anlass der Veröffentlichung der MHG-Studie (Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) zu einer unabhängigen Aufarbeitung verpflichtet, die unter anderem institutionelles Versagen und Strukturen berücksichtigt, die sexuellen Missbrauch ermöglichen, erleichtern oder seine Aufdeckung erschweren. Hierzu wurde im Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet. Ziel der Erklärung ist die umfassende und vergleichbare Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen. Hierzu werden Strukturen etabliert, die eine transparente und unabhängige Aufarbeitung gewährleisten sollen. Bereits in 20 von 27 Diözesen sind Aufarbeitungskommissionen gebildet worden. Am 19. September 2022 sind die Beteiligten zu einer konstituierenden Austauschsitzung in Köln zusammengekommen.

Mehr lesen: Pressemitteilung vom 20. September 2022

12.05.2022: Verantwortung für Thematik des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich wird auf breitere personelle Basis gestellt

Die Deutsche Bischofskonferenz wird die personelle Verantwortungsstruktur für Fragen des sexuellen Missbrauchs auf eine breitere Basis stellen. Bereits zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2021 hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, erklärt, dass die Bischöfe auf Vorschlag von Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, ein Konzept zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs erarbeiten, das die neuen Aufgaben, veränderte Anforderungen und Erwartungshaltungen sowie die gewachsene Sensibilität bei Fragen jedweder Form des Missbrauchs berücksichtigen soll.

Mit der Weiterentwicklung werden auch personelle Veränderungen einhergehen. Bischof Ackermann, der das neu geschaffene Amt des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz seit Februar 2010 übernommen hatte, wird diese Aufgabe zur Herbst-Vollversammlung im September 2022 abgeben. Darüber hat er Bischof Bätzing und alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz in einem Brief informiert.

Mehr lesen: Pressemitteilung vom 12. Mai 2022

30.03.2022: Bischof Ackermann gratuliert Kerstin Claus zur Wahl zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, hat Kerstin Claus zu ihrer heutigen (30. März 2022) Wahl zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gratuliert. In einem Schreiben betonte Bischof Ackermann: „Ich freue mich mit Ihnen über das Vertrauen, das die Bundesregierung mit der Berufung Ihnen und dem Amt entgegenbringt.“ In den vergangenen Jahren habe es häufiger die Gelegenheit gegeben, sich zu begegnen und im Gespräch zu sein. „Gerne sage ich für meine Person und für die Deutsche Bischofskonferenz weitere konstruktive Zusammenarbeit zu und möchte ein verlässlicher Gesprächspartner seitens der Bischofskonferenz für Sie sein“, so Bischof Ackermann.

25. Januar 2022: Erklärung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärt anlässlich seiner Sitzung in Würzburg:

„Die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens über die verbrecherischen Taten sexuellen Missbrauchs und deren Vertuschung hat uns tief erschüttert. Dadurch, dass auch das Wirken des früheren Papstes Benedikt XVI. als Erzbischof von München und Freising Untersuchungsgegenstand war, und durch dessen Einlassungen hat das Gutachten eine besondere Aufmerksamkeit erfahren.

Wir spüren den erheblichen Vertrauensverlust und verstehen das große Misstrauen, das uns Bischöfen aus der Gesellschaft und von den Gläubigen entgegengebracht wird. Die Aufarbeitung der eigenen Schuld – unabhängig und frei von falschen Rücksichten – setzen wir kontinuierlich fort und ziehen die systemischen Konsequenzen, um solche Verbrechen zu verhindern. Unsere mehrfach verschärften Leitlinien in der Bekämpfung des Missbrauchs, unsere Präventions- und Interventionsarbeit haben seit mehreren Jahren international anerkannte Standards erreicht. (...)"

Mehr lesen: Pressemitteilung vom 25. Januar 2022

15. Dezember 2021: Stellungnahme von Adveniat zum Offenen Brief von Antje Niewisch-Lennartz (Bischof Stehle)

Geforderte externe Untersuchung bereits eingeleitet

Die Obfrau für die Aufarbeitung und Vorsitzende der Expertengruppe „Wissenteilen Hildesheim“, Antje Niewisch-Lennartz, fordert in einem Offenen Brief vom 9. Dezember 2021 eine Aufarbeitung der Missbrauchsvorwürfe gegen Bischof Emil Stehle und eine Untersuchung der Koordinierungsstelle Fidei Donum, die 1976 von der Deutschen Bischofskonferenz bei Adveniat angesiedelt wurde.
Erklärung von Pater Martin Maier, der seit dem 1. September 2021 Adveniat-Hauptgeschäftsführer ist.

Mehr lesen: Aktuelle Meldung 15. Dezember 2021

23. November 2021: Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz berät zum Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids

Seit dem 1. Januar 2021 bestehendes Verfahren wird beibehalten

Vertreter der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) und der Deutschen Bischofskonferenz haben in zwei Gesprächen am 11. Oktober und am 9. November 2021 Erwartungen des Betroffenenbeirats zu Veränderungen des seit dem 1. Januar 2021 bestehenden Verfahrens zur Anerkennung des Leids erörtert.

Mehr lesen: Pressemitteilung 23. November 2021

24. September 2021: Bischof Bätzing zur Situation im Erzbistum Köln

Zur heutigen (24. September 2021) Entscheidung von Papst Franziskus, mehrere Fragen zur Situation im Erzbistum Köln zu beantworten, erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

„Mit der heute bekannt gemachten Entscheidung des Papstes sind drei personelle Aspekte verbunden: Weihbischof Ansgar Puff nimmt seinen Dienst als Weihbischof im Erzbistum Köln wieder auf. Ebenso wird Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp wieder in den Dienst treten, zunächst aber eine einjährige Zeit der Seelsorgearbeit in Kenia nehmen. Um einen Prozess der Versöhnung und Erneuerung im Erzbistum Köln einzuleiten, gewährt Papst Franziskus dem Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, eine geistliche Auszeit von Mitte Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit im kommenden Jahr.

Über diese Entscheidungen bin ich heute Morgen vom Apostolischen Nuntius in Kenntnis gesetzt worden. Auf unserer gestern beendeten Herbst-Vollversammlungen waren mir diese Entwicklungen nicht bekannt. (...) "

Mehr lesen: Pressemitteilung 24. September 2021

 

16. Juli 2021/22. September 2021: Aktueller Stand der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Rund ein Jahr nach der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ haben in den meisten Diözesen die unabhängigen Kommissionen ihre Arbeit aufgenommen oder die Besetzung steht kurz vor dem Abschluss. Am 22. Juni 2020 hatten der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, die Erklärung unterzeichnet.

26. April 2021: Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Ausgangspunkt ist die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 hatte neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Die Herbst-Vollversammlung 2020 klärte weitere Detailfragen zur Anerkennung des Leids. Am 24. November 2020 ist die Verfahrensordnung verabschiedet worden. Sie tritt zum 1. Januar 2021 in den (Erz-)Diözesen in Kraft und löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. In dessen Rahmen wurden rund 2.400 Anträge bearbeitet.

ORDNUNG für das Verfahren zur Anerkennung des Leids
(Diese Ordnung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 24. November 2020 beschlossen. Sie berücksichtigt die Änderungen des Ständigen Rats vom 26. April 2021.)
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22. Dezember 2020: Zentrale Anlaufstelle der katholischen Kirche für betroffenen Frauen

Eine zentrale Anlaufstelle für Frauen, die als Erwachsene Gewalt im kirchlichen Raum erfahren haben, bietet seit 22. Dezember 2020 die Deutsche Bischofskonferenz an. Diese Erst-Anlaufstelle ist über die Internetseite www.gegenGewalt-anFrauen-inKirche.de erreichbar und ermöglicht betroffenen Frauen kostenlose und anonyme Beratung nach geistlichem und/oder sexuellem Missbrauch in kirchlichen Kontexten einschließlich der Orden. Getragen wird die Anlaufstelle von der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz. Die Anlaufstelle versteht sich als Erstberatung und Krisenintervention. Dafür steht ein Kreis von kompetenten und erfahrenen Frauen und Männern aus kirchlichen und fachspezifischen Kontexten zur Verfügung. Sie geben Informationen, die eigenverantwortlich weiterverfolgt werden können, und/oder benennen Personen, die die Betroffenen langfristig begleiten und speziell beraten. Ziel der Beratung ist es, ein möglichst weites Feld konkreter Handlungsmöglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen.
Mehr lesen: Pressemitteilung 22. Dezember 2020

28. April 2020: Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt.

Mehr lesen:

Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
Mehr lesen: Pressemitteilung 22. Juni 2020

1. Januar 2020: Überarbeitete Regelwerke

zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Seit 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen. (Hinweis: Die Ordnung wurde inzwischen überarbeitet, siehe unter Dokumente: Ordnungen und Rahmenordnung)

ORDNUNG für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
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REGULATION for dealing with sexual abuse of minors and of vulnerable adults by clergy and other church staff
(This Regulation was approved by the Permanent Council of the German Bishops’ Conference on 18 November 2019 in Würzburg.)
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RÈGLEMENT gouvernant le traitement des abus sexuels, sur mineurs et adultes nécessitant aide ou protection, par des membres du clergé et collaborateurs divers au service de l'Église
(Le présent règlement a été décidé par le Conseil permanent de la Conférence épiscopale allemande le 18 novembre 2019 à Wurtzbourg.)
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NORME per il trattamento dell'abuso sessuale su minori e adulti bisognosi di protezione o di aiuto da parte di chierici e altri dipendenti della Chiesa
(Questo ordinamento è stato deliberato dal Consiglio Permanente della Conferenza Episcopale Tedesca il 18 novembre 2019 a Würzburg)
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