Arbeitssicherheit von A-Z
Person, die aufgrund ihrer Qualifikation in arbeitsmedizinischer Fachkunde nach entsprechender Beauftragung die Verantwortlichen im Arbeitsschutz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz unterstützt und berät. Weisungsbefugnisse hat die/der Betriebsärztin/Betriebsarzt gegenüber den Verantwortungsträgern nicht, sie/er unterliegt ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht.
Neben der Grundbetreuung ist die betriebsspezifische Betreuung integraler Bestandteil der Gesamtbetreuung. Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes. Sie geht von betriebsspezifischen Gefährdungen, Situationen und Anlässen aus.
Ein Bistum ist das Amtsgebiet eines Bischofs. In Deutschland gibt es 20 Bistümer und sieben Erzbistümer. Jedes Bistum ist in verschiedene Dekanate unterteilt.
Brandmeldeanlagen dienen dem frühzeitigen Erkennen von Bränden und der schnellen und zeitnahen Alarmierung. Die Alarmierung kann intern (optisch und/oder akustisch) erfolgen oder direkt bei der örtlichen Feuerwehr aufgeschaltet sein. Ebenso können Brandmeldeanlagen weitere Gebäudetechnik (Aufzüge, Löschanlagen, Lüftungsanlagen, Türen, usw.) ansteuern und in einen definierten Zustand versetzen.
Der Brandschutz setzt sich aus den Themenbereichen vorbeugender und abwehrender Brandschutz zusammen. Dabei gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
- Baulicher Brandschutz: z.B. Fluchtwege, Schottung von Durchbrüchen, Brandschutztüren, Brandwände.
- Anlagentechnischer Brandschutz: z.B. Brandmeldeanlage, Löschanlage, Feuerlöscher.
- Organisatorischer Brandschutz: z.B. Brandschutzordnung, Unterweisung, Evakuierungskonzept, Flucht- und Rettungswegpläne. Der abwehrender Brandschutz wird in der Regel durch die örtliche Feuerwehr gestellt, ggf. eigener Löschversuch bei Entstehungsbrand.
Eine schriftlich benannte Person, die aufgrund einer Schulung Kenntnisse im Bereich Brandschutz und Evakuierung erworben hat. Sie unterstützt im Gefahrenfall bei der Evakuierung und unternimmt ggf. erste Löschversuche bei Entstehungsbränden.
Die Brandschau oder Brandverhütungsschau ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Beauftragten des Objektes. Die Brandverhütungsschau ist bei Objekten mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr regelmäßig durchzuführen. Ebenso ist sie bei Objekten vorgeschrieben, bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Die einzelnen Bundesländer legen die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in einer Verordnung fest.