Arbeitssicherheit von A-Z
Die einzelnen DGUV-Vorschriften behandeln unterschiedliche Themenbereiche. Die DGUV Vorschrift 3 wird auch als „DGUV V3“ bezeichnet. Sie gilt für alle Unternehmen, somit auch für Kirchengemeinden, und stellt die gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Geräte dar. Die DGUV Vorschrift 3 ist die Grundlage für ein sicheres Betreiben von elektrischen Anlagen und Geräten. Dadurch sollen Unfälle verhindert werden. Die Prüfung von Elektrogeräten sowie elektrischen Anlagen ist Inhalt dieser Vorschrift. Hier werden unter anderem die Prüfintervalle sowie die Prüfmethoden geregelt.
(auch Bistum) regional abgegrentzer kirchlicher Verwaltungsbezirk; in Deutschland gibt es derzeit 27 (Erz-)Diözesen.
Die Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße Versorgung zu gewährleisten. Hierzu bestellen sie sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte), die eine besondere unfallmedizinische Qualifikation und Praxisausstattung vorweisen müssen. Auf der Homepage der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt es die Möglichkeit, die nächstgelegenen D-Ärzte zu finden. Sucht ein Verletzter zunächst einen anderen Arzt auf, ist dieser verpflichtet, den Patienten nach den notwendigen Sofortmaßnahmen an einen D-Arzt zu verweisen.