Arbeitssicherheit von A-Z
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Ermittlung und Beurteilung möglicher Gefährdungen, die im Rahmen der versicherten Tätigkeit auftreten können.
Aus ihr ergeben sich geeignete Maßnahmen, um Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Gefährdungsbeurteilungen müssen dokumentiert werden. Sie sind ein fortlaufender Prozess und müssen in regelmäßigen Abständen und bei grundlegenden Änderungen des Tätigkeitsbereiches aktualisiert werden. Für die Erstellung von Gefährungsbeurteilungen sind die Verantwortlichen in der Kirchengemeinde/ Einrichtung zuständig.
Grundlage für die Gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dabei stehen die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Vordergrund.
Zusätzlich übernimmt die Gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der jeweils versicherten Person.
Weitere Informationen: www.dguv.de
Grundbetreuung ist die mindestens zu leistende Betreuungszeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer/eines Betriebsmedizinerin/Betriebsmediziners nach Vorgaben der Unfallversicherungsträger. Dabei wird die zu leistende Betreuungszeit anhand der Tätigkeitsfelder bestimmt.
Für kirchliche Einrichtungen existieren zwei Bemessungsgrundlagen, die je nach Anzahl der versicherten Personen herangezogen werden (DGUV V2 sowie, wenn vorhanden, die jeweiligen Präventionsverträge der Diözesen).