Arbeitssicherheit von A-Z
Die sog. Präventionsvereinbarungen wurden im Jahr 2005 zwischen den einzelnen (Erz-)Diözesen und der VBG geschlossen und im Jahr 2014/15 ergänzt.
Ziel der Präventionsvereinbarungen ist die Gewährleistung eines hohen Niveaus von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Erfüllung der Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen zur Prävention. Dabei sollte die Anwendung der dem Arbeitsschutz dienenden Vorschriften im Hinblick auf die kirchlichen Besonderheiten über Koordinatorinnen/Koordinatoren auf die gesamte Fläche des jeweiligen Bistums einschließlich aller angehörigen Kirchengemeinden/ Kirchenstiftungen und deren Zusammenschlüsse sowie sonstige unselbständige Einrichtungen der Diözese gewährleistet werden.
Eine für die jeweilige Tätigkeit geeignete Ausstattung/ Ausrüstung, die einer Person fest zugewiesen ist und dem Schutz vor Gesundheitsgefahren und Verletzungen dient.
Die Verwendung der PSA ist durch den Verantwortlichen für Arbeitsschutz zu kontrollieren. Vor dem Einsatz von PSA ist zu prüfen, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung bereits ausgeschlossen werden kann.