Arbeitssicherheit von A-Z

Präventionsvereinbarungen

Die sog. Präventionsvereinbarungen wurden im Jahr 2005 zwischen den einzelnen (Erz-)Diözesen und der VBG geschlossen und im Jahr 2014/15 ergänzt.

Ziel der Präventionsvereinbarungen ist die Gewährleistung eines hohen Niveaus von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Erfüllung der Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen zur Prävention. Dabei sollte die Anwendung der dem Arbeitsschutz dienenden Vorschriften im Hinblick auf die kirchlichen Besonderheiten über Koordinatorinnen/Koordinatoren auf die gesamte Fläche des jeweiligen Bistums einschließlich aller angehörigen Kirchengemeinden/ Kirchenstiftungen und deren Zusammenschlüsse sowie sonstige unselbständige Einrichtungen der Diözese gewährleistet werden.


Prüfungen

Im Kontext von Arbeitsschutz bezieht sich der Begriff „Prüfung“ auf regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen, die durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, Maschinen, Anlagen und Arbeitsprozesse den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese Prüfungen dienen dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu minimieren, um Unfälle, Verletzungen oder Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von Sicherheitsvorrichtungen, der Zustand von Maschinen, die Überprüfung von Brandschutzanlagen sowie die regelmäßige Kontrolle von Arbeitsstätten auf Gefährdungen.


PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Eine für die jeweilige Tätigkeit geeignete Ausstattung/ Ausrüstung, die einer Person fest zugewiesen ist und dem Schutz vor Gesundheitsgefahren und Verletzungen dient.

Die Verwendung der PSA ist durch den Verantwortlichen für Arbeitsschutz zu kontrollieren. Vor dem Einsatz von PSA ist zu prüfen, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung bereits ausgeschlossen werden kann.


Psychische Belastung

Psychische Belastungen können sich auf Arbeitsfaktoren beziehen, die das psychische Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigen können. Dazu zählen übermäßiger Stress, hohe Arbeitsintensität, Zeitdruck, unklare Aufgabenstellungen, mangelnde Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen sowie ungünstige Arbeitsbedingungen wie Lärm oder schlechte ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Psychische Belastungen können zu Burnout, Angststörungen, Depressionen und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Arbeitgeber verpflichtet, diese Belastungen zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen wie bspw. Arbeitszeitregelungen, klare Kommunikation, Unterstützung bei der Stressbewältigung oder Schulungen zur Förderung der mentalen Gesundheit zu minimieren. Ziel ist es, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten.