| Pressemeldung | Nr. 194

Bischof Bätzing zum römischen Dokument Fiducia supplicans

Pastorale Perspektive bei der Segnung von Paaren

Im Vatikan ist heute (18. Dezember 2023) das Dokument „Fiducia supplicans über die pastorale Sinngebung von Segnungen“ vom Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlicht worden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

„Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat mit Genehmigung des Papstes die Erklärung Fiducia supplicans veröffentlicht. Dieses Dokument begrüße ich sehr und bin dankbar für die pastorale Perspektive, die es einnimmt. In Fiducia supplicans wird erläutert, dass es dem geweihten Seelsorger grundsätzlich möglich und erlaubt ist, auf den Wunsch von Paaren einzugehen, die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben. Das bedeutet, dass Paaren, die etwa aufgrund einer Scheidung nicht die Möglichkeit zur kirchlichen Trauung haben, und gleichgeschlechtlichen Paaren ein Segen gespendet werden kann. Die Praxis der Kirche kennt eine Vielzahl von Segensformen. Es ist gut, dass nun dieser Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben wird. Der Text spricht davon, dass Segnungen als ‚eines der am weitesten verbreiteten und sich ständig weiterentwickelnden Sakramentalien betrachtet werden‘ (8) können. Das Dikasterium für die Glaubenslehre betont dabei die klare Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen der kirchlichen Trauung und schärft die Notwendigkeit ein, diesen Unterschied keinesfalls zu verwischen. Andererseits aber weist der Text auf die pastorale Bedeutung eines Segens hin, der auf eine persönliche Bitte hin nicht verweigert werden darf.

Es entspricht ohne Zweifel der sorgfältig wahrgenommenen Verantwortung des Dikasteriums für die Glaubenslehre, dass dieser Text großen Wert auf die genaue Abgrenzung der Segnung von der sakramentalen Ehe und der damit verbundenen dogmatischen Lehre über die Ehe legt. Die Ehe, ein dauerhafter und unauflöslicher Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der offen ist für Nachkommenschaft, ist nach katholischer Lehre ein Sakrament, das die Ehepartner sich gegenseitig spenden und das durch den Segen der Kirche besiegelt wird.

Die Bitte von Paaren um einen Segen für sich und ihren Weg miteinander entspricht einer Segensbitte, wie sie vielfältig in Traditionen der katholischen Volksfrömmigkeit verankert ist und all diejenigen Lebensbereiche betrifft, die Menschen für sich als besonders wichtig erachten. Die Bitte um einen Segen ist eine demütige Geste gegenüber Gott, in der die Menschen zum Ausdruck bringen, dass sie sich der Güte Gottes anvertrauen. Im Segen wird die Liebe Gottes zugesprochen als Stärkung auf dem Lebensweg. Die Erklärung hält fest, dass für die Erteilung eines einfachen Segens nicht dieselben moralischen Bedingungen verlangt werden müssen und können, die für den Empfang der Sakramente gefordert werden.

Die Erklärung Fiducia supplicans nimmt sich der Fragestellungen, die in der jüngeren Vergangenheit um die Themen Segnungsbitten und Segnungen deutlich geworden sind, in pastoraler Perspektive und in einer theologisch maßvollen und unaufgeregten Sprache an. Die Erklärung wendet theologische Kategorien und Begriffe in verantwortungsvoller Weise an. Sie zieht eine klare Linie zwischen der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte. Hier wird ein pastoraler Handlungsspielraum umschrieben, der eine verantwortungsvolle kirchliche Praxis verdeutlicht.

Ausdrücklich wird am Schluss der Erklärung betont: Der hier gesetzte Rahmen ist klar genug, um den geweihten Amtsträgern die nötige Handlungssicherheit zu geben.“


Hinweis:

Die von dem Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlichte Erklärung Fiducia supplicans – über die pastorale Sinngebung von Segnungen ist auf der Internetseite des Vatikans verfügbar.

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