Über uns Geschichte
1848 kamen die deutschen Bischöfe erstmals zu einer Konferenz in Würzburg zusammen. 1867 entstand die Fuldaer Bischofskonferenz als feste Einrichtung, die ihre kirchenrechtliche Verankerung jedoch erst über ein Jahrhundert später durch das Zweite Vatikanische Konzil erhielt.
Die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts, aber auch die mit den demokratischen Freiheiten gegebenen neuen Möglichkeiten, führten um die Mitte dieses Jahrhunderts zu einem verstärkten gemeinsamen Vorgehen sowohl bei den Laien (erster "Katholikentag" 1848) als auch bei den Bischöfen. Ihre gemeinsamen Beratungen ergänzen die bisherigen regionalen Zusammenkünfte.
Entwicklung der Bischofskonferenz in Deutschland:
Die Konferenz versteht sich als freier Zusammenschluss, ihre Beschlüsse sind nicht rechtlich bindend. Paragraph 1 der Geschäftsordnung legt fest: "Die bischöflichen Konferenzen bezwecken nicht, den deutschen Episkopat als eine Gesamtheit zu vertreten, die kirchlichen Synoden zu ersetzen oder legislatorisch tätig zu sein..."
Die Fuldaer Bischofskonferenz gibt sich gemäß den kirchenrechtlichen Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils ein neues Statut und heißt von nun an "Deutsche Bischofskonferenz".
Neben den Oberhirten sind jetzt auch die Weihbischöfe sowie die Apostolischen und kanonischen Visitatoren Mitglieder der Bischofskonferenz.
Als Tagungsort der jährlichen Herbstvollversammlung wird Fulda festgelegt. Die Frühjahrsvollversammlungen finden an wechselnden Orten statt.
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