| Pressemeldung | Nr. 150

Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung 2020 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (24. September 2020) zu Ende gegangen. Sie hat sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das kirchliche Leben und dem weiteren Fortgang des Synodalen Weges insbesondere nach den gerade stattgefundenen Regionenkonferenzen befasst. Im Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“ ging es um weitere Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Ein verändertes Verfahren zur Anerkennung des Leids wurde beraten und beschlossen. Weitere Schwerpunktthemen der Beratungen waren die Kirchenstatistik 2019 und die Instruktion der Kongregation für den Klerus über die Pfarrgemeinde.

Wir dokumentieren den Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschlusspressekonferenz am 24. September 2020 vorgestellt hat sowie die Anlage 1 zum Pressebericht mit dem Titel „An der Seite der Kirche und aller Menschen in Belarus – Solidaritätsadresse der deutschen Bischöfe“. Die pdf-Dateien sind auch unten zum Herunterladen verfügbar.
 

  1. Einleitung
  2. Eröffnungspredigt
  3. Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović
  4. Situation der Kirche in der Corona-Pandemie
  5. Sexueller Missbrauch – Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“
  6. Synodaler Weg – Konflikte und Perspektiven
  7. Kirchenstatistik 2019 – erste Einordnungen
  8. Instruktion der Kongregation für den Klerus Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde
  9. „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ – Ein Votum des Ökumenischen Arbeitskreises
  10. Arbeitshilfe Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen
  11. Neue Erklärung zur Schulpastoral
  12. Jugend: Bericht der Jugendkommission
  13. COMECE und deutsche EU-Ratspräsidentschaft
  14. Aktuelle Fragen zu Flucht und Migration
    Kirchliche Flüchtlingshilfe 2019
    Situation auf Lesbos
  15. Caritas: Bericht der Caritaskommission
  16. Personalia
  17. WEITERE THEMEN:
    Situation in Belarus und Solidaritätsadresse der Deutschen Bischofskonferenz
    Assistierter Suizid und Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre
    Enzyklika Tutti fratelli von Papst Franziskus
    Sternsingeraktion 2021


1.    Einleitung

Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie haben wir uns vom 22. bis 24. September 2020 zu einer um einen Tag verkürzten Herbst-Vollversammlung in Fulda getroffen. Bereits im Frühjahr 2020 war bei der Vollversammlung in Mainz die Pandemie im Anmarsch. Dann hat sie uns alle – in Kirche und Gesellschaft – mit voller Wucht getroffen. Wir haben neue Erfahrungen dank virtueller Konferenzen gemacht und sind jetzt – ganz bewusst – zur persönlichen Begegnung nach Fulda gekommen. Wir hatten intensive Beratungen und das Treffen hat uns auch menschlich gutgetan. Das große Interesse von Ihnen, den Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die eigens nach Fulda gereist sind, zeigt mir, wie wichtig Ihnen Ihre Aufgabe, aber auch unsere Diskussionen sind. Danke, dass Sie gekommen sind.

Fulda ist für uns Bischöfe ein besonderer Ort, vor allem in diesem Jahr, denn in diesen Tagen vor 75 Jahren fand hier am 23. August 1945 die erste Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Inmitten einer zerstörten Stadt und unter dem Eindruck der aufkommenden Teilung Deutschlands und ungezählter Flüchtlinge trafen sich die Bischöfe am Grab des hl. Bonifatius. Bereits damals formulierten die Bischöfe zum ersten Mal ein Eingeständnis über Schuld und Versagen. Daran knüpft ein Schuldbekenntnis an, das wir mit Blick auf das Verhalten der Bischöfe im Zweiten Weltkrieg in diesem Jahr am 8. Mai 2020 veröffentlicht haben.


2.    Eröffnungspredigt

In meiner Predigt zur Eröffnung der Vollversammlung habe ich betont, dass es Verlässlichkeit braucht, um leben zu können. Das gilt für den Alltag und das gilt auch im Glaubensleben. Mir ging es darum, deutlich zu machen, dass wir uns unter den Schutz und die Weisheit Gottes stellen. Gläubige Weisheit rechnet mit Gott. Sie akzeptiert die Grenzen menschlichen Tuns, unserer Möglichkeiten und unserer Macht. Sie rechnet damit, dass Gott die erwartbaren Verhältnisse auch einmal auf den Kopf stellt. Das gilt auch in unserer Kirche, in der wir meinen, immer so weitermachen zu müssen wie bisher: Denken und wollen, was wir immer gedacht und gewollt haben. Tun, was wir immer getan haben. Wen wundert es, dass um uns herum so wenig Lebendigkeit blüht, wenn wir doch offensichtlich auf dem Holzweg sind.

Und deshalb habe ich gesagt, dass Jesus uns nicht in den alten Konventionen bestätigt. Die Heilige Schrift hält viel von Kontinuität, Treue und Verlässlichkeit. Aber offensichtlich hält sie noch mehr von Wachstums- und Weggeschichten; sie zeigt nicht selten sogar eine Vorliebe für Veränderung aus Brüchen und Aufbrüchen heraus, wenn es dem Heil der Menschen dient. Auch die Kirche steht bei aller Verlässlichkeit ihres Glaubensbekenntnisses nur dann in der Linie der Treue Gottes, wenn sie sich selbst unterbrechen lässt und neu zu denken und zu handeln lernt, um mit den Menschen und an ihrer Seite nach echter Freiheit zu streben. Deshalb finde ich die Frage falsch gestellt: Wie stoppen wir die Krise? Mir scheint, in der Logik Jesu werden wir umgekehrt fragen lernen: Worin stoppt die Krise uns?


3.    Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović

Wir sind dem Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, dankbar für sein Grußwort, in dessen Mittelpunkt er die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Kirche und Gesellschaft gestellt hat. Sein Appell, die älteren Menschen, die Kranken und Einsamen in dieser Krise nicht zu vergessen, geht auf die Arbeit ein, die viele Seelsorgerinnen und Seelsorger während der Pandemie in Krankenhäusern und Altenheimen, mit Besuchsdiensten und selbstlosem Einsatz geleistet haben. Die Corona-Pandemie rücke, so der Apostolische Nuntius, den Tod in den Vordergrund, jene Wirklichkeit, die die säkularisierte Gesellschaft an den Rand zu drängen suche. Gerade hier hatte und hat die Kirche einen elementaren Dienst zu leisten. Sie muss in der Stunde des Sterbens ebenso da sein wie in der Zeit der Trauer und des Begräbnisses. In Abwesenheit der Angehörigen haben viele Ärzte und das medizinische Personal versucht, den Kranken nahe zu sein, vor allem denen, die den Überlebenskampf nicht gewinnen konnten. Der Heilige Vater hat zu Recht den selbstlosen und oft heroischen Einsatz der Pflegekräfte hervorgehoben, die ihr eigenes Leben in der Sorge um die Kranken verloren haben.

Wir haben uns gefreut, dass der Apostolische Nuntius das Krisenengagement der Kirche in Deutschland gewürdigt hat. Den Dank von Erzbischof Eterović an die Gläubigen, die Deutsche Bischofskonferenz, die (Erz-)Bistümer, die weltkirchlichen Hilfswerke und Ordensgemeinschaften für die internationale Solidaritätsaktion durch Gebet, Information und Spenden, insbesondere die Sonderkollekte am 6. September 2020, geben wir gerne auf diesem Weg noch einmal weiter.


4.    Situation der Kirche in der Corona-Pandemie

Die Bischöfe haben sich in den zurückliegenden Monaten bereits intensiv mit den Erfahrungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie befasst. Dazu dienten Diskussionen in den Sitzungen des Ständigen Rates im April, Juni und August 2020. Was im April noch als Videokonferenz funktionieren musste, konnten wir im Sommer durch die persönliche Begegnung in Berlin und Würzburg realisieren. Auch diese Vollversammlung ist ein Zeichen, dass wir uns treffen und reden wollen – natürlich immer und ausschließlich auf der Grundlage von Sicherheitsmaßnahmen und Hygienekonzepten. Gestern haben Ihnen Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) und Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) verschiedene Auswirkungen der Corona-Pandemie aus pastoraler, weltkirchlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive dargelegt. Ich möchte das um einige Gedanken ergänzen.

Die Analysen der längerfristigen Auswirkungen der Pandemie – auch auf das kirchliche Leben – laufen noch. Deutlich ist aber geworden, dass wir alle einen tiefgehenden Verlust der Kontrolle über unser Leben hinnehmen mussten. Im Letzten hat keiner das Leben selbst in der Hand – das ist eine alte Erkenntnis, die in der Corona-Zeit dramatisch aktuell wurde. In all dem waren wir als Kirche in Deutschland mit einbeschlossen in die Restriktionen des Lockdown. Einesteils fanden Gottesdienste und religiöse Angebote sehr viel Aufmerksamkeit – mehr als sonst –, andernteils gab es symbolträchtige Erfahrungen, die daran zweifeln ließen, ob der religiöse Glaube als „systemrelevant“ gilt, was seinem Selbstverständnis entspricht. Die Vergleiche zwischen geöffneten Supermärkten und geschlossenen Kirchen sind diesbezüglich schon der Klassiker. Man hat uns manches Mal eine gewisse Hilflosigkeit vorgeworfen. Die Wege und Formate der Verkündigung oder einfach der geistlichen Begleitung waren reduziert und man musste erfinderisch diejenigen finden, die wahrnehmbar und glaubwürdig waren – in Altenheimen, die geschlossen, und in Krankenstationen, die nicht zugänglich waren. Aber wir waren präsent – so gut es ging.

An diesen Aspekt habe ich in meinem am 10. September 2020 erschienenen Beitrag Corona und die Suche nach der künftig gewesenen Zeit erinnert: Es ging mir um eine Reflexion der Erfahrungen in der Corona-Pandemie und das, was uns verloren gegangen ist, aber auch um einen Ausblick, was wir aus diesen Erfahrungen lernen können. Corona war und ist eine Unterbrechung. Ich bin fest überzeugt, dass wir durch Corona ein neues Gefühl für Zeit und ein Leben in der Zeit gewonnen haben.

Wenn wir über die Corona-Krise nachdenken und sprechen, muss sich unser Blick auch auf die internationale Situation richten. Erzbischof Schick hat das ja gestern in der Pressekonferenz schon getan. In vielen Ländern mit schwachem Gesundheits- und Wirtschaftssystem sind die Auswirkungen der Pandemie noch weitaus dramatischer als bei uns. Maßnahmen, mit denen die Pandemie aufgehalten werden kann (Hygiene, soziale Distanz), sind angesichts der Lebensverhältnisse vieler armer Menschen nicht umsetzbar. Arbeiter in der informellen Wirtschaft und Tagelöhner können ihre Tätigkeiten nicht ruhen lassen und doch sind viele ihrer Dienste nicht mehr gefragt. In den Ländern des Globalen Südens drohen wirtschaftliche Katastrophen, die Zahl der Hungernden weltweit nimmt bereits zu. Die Vollversammlung hat das großartige und selbstlose Engagement gewürdigt, das die Kirche – Priester, Ordensleute, Gesundheitsarbeiterinnen – in vielen armen Ländern an den Tag legt, um Opfern der Pandemie nahe zu sein. Geistlich-pastorales und caritativ-soziales Tun verbinden sich hier miteinander. Auch die weltkirchliche Arbeit der Bistümer, Orden und Hilfswerke in Deutschland hat die Herausforderung durch Corona von Beginn an angenommen. Bislang wurden bereits etwa 37 Millionen Euro für Corona-bezogene Projekte eingesetzt.

Einen besonderen Akzent haben wir am 6. September 2020 mit dem „Weltkirchlichen Sonntag des Gebets und der Solidarität“ mit den Leidtragenden der Pandemie gesetzt. Unter der Federführung der Deutschen Bischofskonferenz haben die Bistümer, Orden und Werke dabei zusammengearbeitet. Durch die Kollekte in allen Gottesdiensten und eine ergänzende Spendenaktion haben die deutschen Katholiken ihre Bereitschaft zu konkreter Hilfe gezeigt. Es war den Bischöfen aber nicht weniger wichtig, dass in der Liturgie und im Gebet die geistliche Verbundenheit mit der Weltkirche und die Zuwendung zu den Leidenden ihren Ausdruck fanden. Nach allem, was wir bisher wissen, wurden diese Angebote von den Gläubigen in Deutschland sehr gut angenommen.

Die Vollversammlung hat sich im Zusammenhang der Debatte um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch mit dem Weihnachtfest 2020 befasst. Sie würdigt die bereits vielen Initiativen in Pfarrgemeinden und Bistümern. Insbesondere der Weihnachtsaktion von Adveniat misst sie hohe Bedeutung zu. Gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland wird ein öffentlich sichtbarer Impuls zum Weihnachtfest vorbereitet, der die christliche Herkunft und Prägung des Festes zeigt. Die Vorbereitungen dazu sind angelaufen, denn heute in drei Monaten ist Heiliger Abend.


5.    Sexueller Missbrauch – Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“

Die Vollversammlung hat sich erneut mit dem Themenkomplex Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs befasst. Auf Grundlage der Erkenntnisse der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) hatten wir uns im Herbst 2018 zu einer Reihe von Maßnahmen entschlossen, die in direktem Bezug zu den Empfehlungen der MHG-Studie stehen. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids.

Dieses Verfahren hatten die Bischöfe und Ordensoberen im Jahr 2011 gemeinsam eingerichtet. Ziel war, dass Betroffene ohne großen bürokratischen Aufwand und auch in Fällen, in denen Ansprüche gegenüber dem Täter verjährt sind, freiwillige Leistungen erhalten können. Es wurden nicht nur Einmalzahlungen geleistet, sondern auch zusätzlich Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Die Bischöfe haben bei der Frühjahrs-Vollversammlung am 5. März 2020 neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Zudem hatten wir eine Klärung der offenen Detail- und Verfahrensfragen bis zum Herbst dieses Jahres zugesagt. Uns ist bewusst, dass viele Betroffene mit großer und wachsender Ungeduld auf Festlegungen warten.

Hier in Fulda haben wir uns mit dem Entwurf einer Verfahrensordnung auseinandergesetzt und auf die darin enthaltenen inhaltlichen Festlegungen verständigt. Nach einer letzten redaktionellen Überarbeitung wird diese Ordnung als klare, verbindliche und transparente Regelung des Verfahrens öffentlich gemacht.

Diese Ordnung wird zukünftig in allen 27 (Erz-)Diözesen einen einheitlichen Leistungsrahmen gewährleisten. Wir wollen, dass Lösungen, die in den vergangenen Jahren bereits gefunden wurden und zu einer Befriedung zwischen Betroffenen und Diözesen geführt haben, fortbestehen. Ich nenne hier beispielhaft die Aufarbeitung im Bistum Regensburg.

Wie im März 2020 beschlossen, soll sich die Leistungshöhe zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen orientieren. Diese Urteile divergieren allerdings stark. Deshalb haben wir uns bewusst dafür entschieden, als Referenzpunkt den oberen Bereich von Leistungen in vergleichbaren Fällen anzusetzen. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Dabei wird es sich um Einmalzahlungen handeln, die für jeden Betroffenen, der einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellt, durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt werden. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.

Besondere Bedeutung im weiterentwickelten Verfahren kommen der Transparenz und Unabhängigkeit zu. Zukünftig werden alle Leistungen in Anerkennung des Leids durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt. Diesem unabhängigen Entscheidungsgremium werden sieben Frauen und Männer angehören. Es wird interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt werden. Die Mitglieder dürfen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer (Erz-)Diözese oder einer anderen kirchlichen Einrichtung stehen. Sie werden unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Zudem wird das Entscheidungsgremium nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege soll das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt haben. Die Mitglieder des Gremiums werden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nichtkirchliche Vertreter angehören. So soll eine Unabhängigkeit sichergestellt werden. Hierbei wird die Beteiligung von Betroffenen gewährleistet. Die Antragsstellung wird weiterhin vor Ort erfolgen. Hierzu stehen vor allem die unabhängigen Ansprechpersonen in den Diözesen zur Verfügung.

Das weiterentwickelte Verfahren wird zum 1. Januar 2021 starten. Betroffene können ab diesem Zeitpunkt einen Antrag bei der zuständigen (Erz-)Diözese stellen. Auch Personen, die bereits einen Antrag gestellt und Leistungen erhalten haben, können am erneuerten Verfahren teilnehmen. Im Regelfall wird es für diese Personen ein verkürztes Antragsverfahren geben. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den getroffenen Festlegungen ein transparentes, einheitliches und unabhängiges Verfahren schaffen.

Von großer Bedeutung ist aber nicht nur eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der deutschen Diözesen, sondern in der gesamten katholischen Kirche in Deutschland. Die Mitgliederbefragung der Deutschen Ordensobernkonferenz hat nochmals deutlich gemacht, dass eine nicht geringe Zahl von Missbrauchstätern dem Bereich der Orden zuzurechnen ist. In manchen Fällen wird es ohne eine finanzielle Unterstützung der Orden durch die Bistümer nicht gehen. Die Vollversammlung hat den Willen zur Einführung einer solchen solidarischen Komponente zugunsten der Orden bekräftigt. Wir werden nun mit einem konkreten Modell auf die Ordensgemeinschaften zugehen.

Wir haben uns auch mit dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz befasst. Das Besetzungsverfahren, das eigentlich im Frühjahr 2020 enden sollte, musste wegen der Corona-Pandemie unterbrochen werden. Jetzt ist die Besetzung abgeschlossen und ich bin allen Betroffenen dankbar, die sich für eine Mitarbeit gemeldet haben. Ein Auswahlgremium aus mehrheitlich nichtkirchlichen Mitgliedern hat sich auf zwölf Personen verständigt, die zukünftig gezielt die Interessen und Perspektiven der Betroffenen in die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz einbringen können. Die Konstituierung des Betroffenenbeirats wird voraussichtlich im November 2020 stattfinden.

Ich möchte noch ein Wort hinzufügen: Das Verständnis sexuellen Missbrauchs haben wir in den vergangenen Monaten deutlich ausgeweitet. Wir nehmen auch geistlichen Missbrauch in den Blick, weshalb wir am 12./13. November 2020 in Leipzig in Zusammenarbeit mit der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen die Fachtagung „Gefährliche Seelenführer“ veranstalten. Geistliche Begleiter von Gläubigen tragen eine hohe Verantwortung. Ihr Tun beruht auf großem Vertrauen und kann deshalb auch missbräuchlich ausgeübt werden. Im Austausch von Experten aus Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaft, Theologie und Kirche soll die Tagung das pastorale Handeln der Kirche selbstkritisch hinterfragen. Es werden Möglichkeiten der Prävention, Reaktion und Aufarbeitung diskutiert, um so die Integrität und Verlässlichkeit der Seelsorge nachhaltig zu gewährleisten.

Ebenso wichtig ist das Thema Gewalt gegen Frauen in der Kirche. Wir haben dazu immer wieder aus dem internationalen Kontext gehört, aber auch in Deutschland ist dieses Thema wichtig. Nach einer ersten Fachtagung genau vor einem Jahr ist es gut, dass wir im Oktober 2020 eine Anlaufstelle „Frauen gegen Gewalt“ einrichten können. Details wird Ihnen unter anderem Bischof Dr. Franz-Josef Bode als Vorsitzender der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz im kommenden Monat vorstellen.


6.    Synodaler Weg – Konflikte und Perspektiven

Gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken haben die deutschen Bischöfe mit Beginn dieses Jahres einen Synodalen Weg begonnen. Auch unter erschwerten Corona-Bedingungen ist es uns zuletzt mit der Durchführung von bundesweit fünf Regionenkonferenzen gelungen, die Gespräche und Überlegungen weiterzuführen. Das übergeordnete Ziel dieses Synodalen Weges besteht darin, die Kirche in Deutschland besser und glaubhafter zu befähigen, dem Evangelium Jesu Christi im eigenen kirchlichen Leben Raum zu geben und es den Menschen von heute zu verkünden. Zu diesem Zweck setzt sich der Synodale Weg mit Fragen der Machtstrukturen, der priesterlichen Lebensform, der Beteiligung von Frauen im kirchlichen Leben und der kirchlichen Sexualmoral auseinander. Die ersten Beratungen des Synodalen Weges haben deutlich gemacht, dass es hier tatsächlich erhebliche Blockaden für den Verkündigungsauftrag der Kirche gibt.

Im Sinn eines ehrlichen Ringens darum, die Zeichen der Zeit im Licht des Evangeliums zu deuten und im Sinn einer aufrichtigen Synodalität ist es wichtig, dass auch wir Bischöfe das offene und zugleich konstruktive Gespräch miteinander suchen. Es ist unsere Verantwortung, aufbrechende Konflikte in aufmerksamer Weise miteinander anzugehen. Deshalb war es unabdingbar, dass wir als Bischöfe uns auch untereinander freimütig austauschen, die Perspektiven und Anliegen, aber auch die Sorgen und Bedenken der anderen aufmerksam zur Kenntnis nehmen und soweit als möglich das Gemeinsame suchen, das vom Auftrag des Evangeliums her ja nicht gering sein kann. Zur Suche nach dem Gemeinsamen gehört auch, die Spannungsfelder, in denen wir uns mit unseren Überlegungen bewegen, klar zu benennen und gerade die verschiedenen Perspektiven zusammenzutragen. Dabei ging es auch um die Reflexion und den Austausch darüber, was wir uns vom Synodalen Weg erhoffen.

Zu diesem Zweck war der Studienhalbtag, den wir bei dieser Vollversammlung miteinander abgehalten haben, bewusst so angelegt, dass nicht ein wissenschaftlicher Vortrag, sondern das Gespräch der Bischöfe im Zentrum stand. Abwechselnd in Gesprächsgruppen und im Plenum haben wir offene Fragen angesprochen und auch überlegt, wie wir mit den verschiedenen Perspektiven und Meinungen im weiteren Verlauf des Synodalen Weges möglichst konstruktiv umgehen können. Das Gespräch und der Austausch darüber war ein wichtiger erster Schritt auf der Suche nach Lösungswegen. Deutlich wurde dabei, dass auch die Bearbeitung hermeneutischer und grundlegender theologischer Fragen vonseiten der deutschen Bischöfe dringlich ist: Wie stellen wir das Evangelium in den Mittelpunkt? In wieweit ist die kirchliche Lehre offen für Weiterentwicklung? Wie ist das Verhältnis zwischen der Theologie und den empirischen Humanwissenschaften zu verstehen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Vermittlung und die Vermittelbarkeit der kirchlichen Lehre? Dieses Gespräch wollen wir weiterführen. Wir haben vereinbart, auch bei der nächsten Vollversammlung im Frühjahr 2021 ausreichend Zeit dafür einzuplanen.


7.    Kirchenstatistik 2019 – erste Einordnungen

Jedes Jahr im Sommer veröffentlichen wir – seit einigen Jahren parallel mit der Evangelischen Kirche in Deutschland – die Jahresstatistik des Vorjahres. Dazu zählen die Entwicklungen der Sakramentenspendung, die Gottesdienstbesuche, das pastorale Personal und auch die Kirchenaustrittszahlen.

Wir haben bei dieser Vollversammlung eine erste Einordnung der Kirchenaustrittszahl von 272.771 Katholiken in 2019 vorgenommen. Demnach machen 22.600.371 Katholiken in Deutschland derzeit 27,2 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Erst zweimal zuvor lag die Zahl der jährlichen Kirchenaustritte über der Marke von 200.000, nämlich 2014 (217.000) und 2018 (216.000). Für diese Jahre lassen sich jeweils Ereignisse ausmachen, die wahrscheinlich in kausalem Zusammenhang mit den Rekordaustrittszahlen stehen: 2014 die „Causa Limburg“, 2018/2019 die Veröffentlichung der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch („Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“). Bereits 2010 war mit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg in Berlin und der damit verbundenen öffentlichen Debatte ein deutlicher Anstieg der Austrittszahlen zu verzeichnen. Jetzt in 2019 lassen sich die Zahlen unter anderem auf das Thema Missbrauch und die Auswirkungen der MHG-Studie zurückführen.

Neben diesen von der Kirche direkt zu verantworteten Gründen bzw. Anlässen für die hohen Austrittszahlen haben wir es auch mit langfristigen und übergreifenden Prozessen der Säkularisierung zu tun, die dazu geführt haben, dass Religion im Allgemeinen und Kirche im Besonderen an gesellschaftlicher Bedeutung verloren haben. Aktuelle Studien zu Kirchenaustritten bestätigen die These, dass die entscheidenden Gründe für Kirchenaustritte in einer religiösen Indifferenz, also in der Gleichgültigkeit gegenüber den zentralen kirchlichen Anliegen, sowie in einem Misstrauen gegenüber der kirchlichen Institution, der man keine Glaubwürdigkeit zubilligt, liegen. Entfremdungsprozesse von Kirche und Gläubigen und umgekehrt spielen hier eine Rolle. Hinter der Säkularisierung stehen wiederum massive und multikausale Prozesse (z. B. Individualisierung, Wohlstandsanhebung etc.), die sowohl kollektiv als auch individuell nur begrenzt beeinflussbar sind. Ein entscheidender Faktor für die „religiöse Musikalität“ eines Menschen besteht allerdings darin, ob jemand in einer Familie aufwuchs, die religiös oder zumindest religiös offen war oder nicht.

Zwischen der Religiosität eines Individuums und seiner religiösen Sozialisation (das heißt der Weitergabe des christlichen Glaubens und der Religiosität der Eltern) besteht ein hoher Zusammenhang. Die Wahrscheinlichkeit aber, in einer religiösen oder religiös offenen Familie aufzuwachsen, wird von Generation zu Generation geringer. Die (nicht-)religiöse bzw. konfessionelle Zusammensetzung von Familien wird pluraler. Damit spielt der Rückgang religiöser Erziehung eine Schlüsselrolle in der Erklärung der auffälligen Differenzen zwischen den Generationen. Gesamtgesellschaftlich wird jede Generation durch eine jeweils weniger religiöse ersetzt. Jede Generation wächst in Familien auf, die weniger religiös sind als die vorangegangene. Mit jedem Rückgang der Religiosität von einer Generation zur nächsten verstärkt sich also der Effekt – mit entscheidenden Implikationen für die Prognose zukünftiger Entwicklungen.

Daraus ergeben sich für uns erste Anhaltspunkte, wie die Bindung der Menschen an die Kirche gestärkt, eine neue Begeisterung geweckt und so ein Antwortversuch auf mögliche Austrittsüberlegungen gegeben werden können. Mehrere Bistümer haben hierzu bereits Untersuchungen vorgelegt. Vor dem Hintergrund der Säkularisierungstheorie werden aber alle Anstrengungen nichts an der grundsätzlichen und langfristigen Tendenz des Bedeutungsverlusts von Religion und Kirche ändern. Wenn sich die beschriebenen Entwicklungen fortsetzen, werden die christlichen Kirchen zu einer Minderheit in einer mehrheitlich religiös indifferenten Umwelt werden. Die Nichtselbstverständlichkeit des Christseins wird zunehmend deutlicher. Diesen Trend hin zu einer weiter und deutlich kleiner werdenden Kirche müssen wir annehmen.

Die Beschäftigung mit den Zahlen war für uns eine erste Beratung. Eine vertiefte Befassung mit den Themen Kirchenaustritt und Kirchenverbleib sowie den damit verbundenen pastoraltheologischen Problemstellungen wird bei einem Studientag während der Frühjahrs-Vollversammlung 2021 erfolgen.


8.    Instruktion der Kongregation für den Klerus Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde

Wir haben uns nochmals mit der Instruktion der römischen Kleruskongregation Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche befasst. Diese Instruktion benennt Problemstellungen und Konfliktfelder, die uns in den deutschen (Erz-)Diözesen zum Teil schon seit 20 Jahren beschäftigen. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen, wie sich die Zusammenarbeit von Klerikern und Laien auch in Leitungsaufgaben gestaltet oder wie Seelsorge in kleiner werdenden Kerngemeinden bei gleichzeitiger Offenheit für das gesellschaftliche Umfeld gelingen kann. Es geht um Profile und Kompetenzen von Priestern und Laien, Frauen und Männern in der Kirche, aber auch um die Frage, wie wir unsere Grundaufgaben in der Verkündigung, Liturgie und Caritas in den sich verändernden gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten gestalten wollen.

In unseren Beratungen wurde deutlich, dass wir uns zumindest in der Problembeschreibung gar nicht so sehr von der römischen Instruktion unterscheiden. In der tieferen Analyse der Probleme und dann vor allem in den Lösungswegen zeigen sich jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede. Die deutschen Bischöfe haben sich bereits 2015 in ihrem Schreiben Gemeinsam Kirche sein mit guten theologischen Gründen für eine neue Kultur des Miteinanders von Priestern und Laien etwa in den Leitungsaufgaben von Kirche und Pastoral ausgesprochen. Ich sehe es darum als dringlich an, über die pastoralen Entwicklungen und missionarischen Herausforderungen in der Kirche in Deutschland mit den zuständigen Stellen in Rom ins Gespräch zu kommen. Mir ist wichtig, ein solches Gespräch mit dem Präsidium des Synodalen Weges zu führen, denn der Synodale Weg ist das Instrument, mit dem wir gemeinsam nach Perspektiven für die Zukunft der Kirche in Deutschland suchen.


9.    „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ – Ein Votum des Ökumenischen Arbeitskreises

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich schon in der Frühjahrs-Vollversammlung ausführlich mit dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ befasst. Nun lag ihr eine kritische Würdigung des Votums vom 18. Mai 2020 vor, die der Kontaktgesprächskreis in Abstimmung mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und mir verfasst hat. Dem Kontaktgesprächskreis gehören Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und Vertreter des Rates der EKD an, die in regelmäßigen Abständen Fragen der ökumenischen Zusammenarbeit beraten.

Inzwischen hat sich für die Befassung eine neue Sachlage ergeben. Der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre hat am 18. September 2020 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz geschrieben. Weil er im Text des Ökumenischen Arbeitskreises zentrale Themen des depositum fidei berührt sieht, hat er entsprechende lehramtliche Anmerkungen übermittelt.

Auf meinen Vorschlag hin haben wir – aus Respekt vor diesem kurzfristig erfolgten Einspruch – keine Abstimmung über die Würdigung des Kontaktgesprächskreises zum Votum vorgenommen. Stattdessen beauftragt die Vollversammlung die Ökumenekommission unter Hinzuziehung der Glaubenskommission ihre bereits erfolgten Befassungen mit dem Papier des ÖAK um eine Sichtung und Würdigung der lehramtlichen Anmerkungen zu erweitern und eine Ausarbeitung für die Befassung in der Deutschen Bischofskonferenz vorzubereiten.

Die Vollversammlung teilt die Überzeugung, dass auch der ÖAK selbst eine Stellungnahme zu den Anmerkungen der Glaubenskongregation erarbeiten sollte. Die Würdigung des Kontaktgesprächskreises zum Votum soll im Hinblick auf die mit der evangelischen Seite erfolgten Beratungen, aus Gründen der Transparenz und als Dokumentation in der Verantwortung der Mitglieder des Kontaktgesprächskreises, nach Absprache mit der evangelischen Seite öffentlich gemacht werden.


10.    Arbeitshilfe Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen

Katastrophen und andere sogenannte Großschadensereignisse entfalten ihre traumatische Wirkung weit über den Bereich der unmittelbar Betroffenen hinaus. Sie fordern die Kirche nicht allein zu seelsorglichem und caritativem, sondern außerdem zu gottesdienstlichem Handeln heraus, auch in religiös pluralen Kontexten. Vor diesem Hintergrund hat die Vollversammlung eine praktische Handreichung verabschiedet, die sich an alle – zunächst vor allem kirchliche – Akteure und Entscheidungsträger richtet, die professionell oder im Akutfall mit der Vorbereitung und Durchführung solcher Feiern befasst sind. Die Handreichung trägt den Titel „Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen“ und wird in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe „Arbeitshilfen“ erscheinen.

Hintergrund für die Erstellung der Arbeitshilfe sind die Erfahrungen mit den Trauerfeiern für die Opfer des Germanwingsabsturzes, verschiedener Anschläge in Deutschland und auch Verkehrskatastrophen. Die Erarbeitung des Entwurfs wurde begleitet vom Austausch mit der Bundeskonferenz Katholische Notfallseelsorge in der Deutschen Bischofskonferenz.
In der Arbeitshilfe werden Zeitpunkte und Formen der Feier, Symbolik, Raum und Ritual, die Beteiligten einer solchen Feier und die inhaltlichen Elemente erläutert. In einem Anhang werden geeignete Bibelstellen und Bausteine für eine Trauerfreier nach Katastrophen bereitgestellt.


11.    Neue Erklärung zur Schulpastoral

Ausführlich hat sich die Vollversammlung mit der Situation der Schulpastoral an staatlichen und kirchlichen Schulen befasst. Seit der ersten bischöflichen Erklärung von 1996 ist in vielen (Erz-)Diözesen das schulpastorale Angebot deutlich erweitert worden. An vielen Schulen ist Schulpastoral heute ein fester und geschätzter Bestandteil des Schullebens. Allerdings hat sich die Schule in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Die Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger sehen sich heute mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören die religiös-weltanschauliche Pluralität der Schüler- und Lehrerschaft, der Ausbau der Ganztagsangebote, die Anforderungen der Inklusion oder die Digitalisierung.

Um der schulpastoralen Arbeit neue Impulse zu geben, haben wir den Entwurf einer neuen Erklärung zur Schulpastoral beraten, die die genannten Herausforderungen aufgreift und zehn Thesen zur Weiterentwicklung der Schulpastoral formuliert. Dem Textentwurf haben wir grundsätzlich zugestimmt. Die Bischöfe können in den nächsten Wochen noch Modi einreichen. Im November beim Ständigen Rat werden wir den Text voraussichtlich verabschieden.


12.    Jugend: Bericht der Jugendkommission

Der Vorsitzende der Jugendkommission, Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau), hat in seinem Bericht die Arbeit der Jugendkommission im vergangenen Jahr erläutert. Ein herausragendes Thema ist die Weiterarbeit mit den Ergebnissen der XV. Ordentlichen Generalversammlung der Weltbischofssynode „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“, die vom 3. bis 28. Oktober in Rom stattfand. Die Jugendkommission benannte vier Themen der Jugendsynode als Herausforderungen für die deutsche Jugendpastoral: „Geistliche Begleitung und geistliches Wachstum“, „Ineinander von Berufungs- und Jugendpastoral“, „Digitale Welt“ und „Zueinander von missionarischer und diakonischer Jugendpastoral“. Die Akteure der Jugendpastoral wurden eingeladen, zu diesen Themen Stellung zu beziehen. Die Ergebnisse werden beim Forum Jugendpastoral, das vom 3. bis 4. November 2020 als hybride Veranstaltung stattfindet, diskutiert. Adressaten sind Fachkräfte und Verantwortliche in der Jugendpastoral auf Bundes- oder Diözesanebene. Ziel des Forums ist es, die Ergebnisse der Jugendsynode für die deutsche Jugendpastoral auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten. Unter der Rücksicht der vier genannten Themen soll auch gefragt werden, wie eine Jugendpastoral in „postchristlicher Zeit“ aussehen kann.

Nach dem Forum Jugendpastoral sollen die jugendpastoralen Leitlinien von 1991 neu gefasst werden. Die Expertise der Kommission, jugendspezifischer Fachbereiche sowie der afj auch jenseits des Forums soll dabei ebenfalls einbezogen werden. Aspekte, die über die vier festgelegten Themen hinaus in das Forum hineingetragen werden, sollen in einen Themenspeicher aufgenommen werden und bei der Neufassung der Leitlinien Beachtung finden.


13.    COMECE und deutsche EU-Ratspräsidentschaft

In der Europäischen Union hat am 1. Juli 2020 die Bundesrepublik Deutschland für ein halbes Jahr die Präsidentschaft im Rat der EU übernommen. Sie steht unter dem Leitmotiv „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Aus sozialethischer Perspektive zählen zu den Leitgedanken im Programm der Ratspräsidentschaft vor allem eine nachhaltige Überwindung der Corona-Pandemie und die Bewältigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Darüber hinaus werden mit dem Ziel einer Stärkung der EU Aspekte der Gerechtigkeit, einer nachhaltigen Wirtschaft und gemeinsamer Werte angesprochen. Wesentlicher Bestandteil der Ratspräsidentschaft ist eine Neuordnung der europäischen Flüchtlingspolitik.

Im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und im Katholischen Büro Berlin wird die deutsche EU-Ratspräsidentschaft aufmerksam begleitet. Seit Juni 2020 gibt es auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz eine neue Themenseite zum Engagement der Bischofskonferenz in Europa. Überdies war es mir wichtig, zu Beginn der Ratspräsidentschaft zusammen mit dem Ratsvorsitzenden der EKD, Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, eine gemeinsame Erklärung unter dem Titel „Europa ist die Zukunft“ zu veröffentlichen.

Die Arbeit in der EU wird intensiv von der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) begleitet, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen begeht. Unser Vertreter in der COMECE, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), hat uns über die aktuellen Fragen berichtet. Im Mittelpunkt stand dabei das Zusammentreffen einer ökumenischen Delegation der COMECE und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Brüssel mit dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union. Dabei ging es um einen Austausch über die Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.


14.    Aktuelle Fragen zu Flucht und Migration

  • Kirchliche Flüchtlingshilfe 2019

Bereits beim fünften Katholischen Flüchtlingsgipfel, der am 24. Juni 2020 in digitaler Form stattfand, hat der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), einen Überblick über die kirchliche Flüchtlingshilfe im Jahr 2019 gegeben. Ich möchte hier noch einmal kurz auf einige wichtige Kennzahlen eingehen. Die 27 (Erz-)Diözesen und die kirchlichen Hilfswerke haben 2019 rund 116,1 Millionen Euro an Sondermitteln für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt: 38,7 Millionen Euro für Projekte in Deutschland und 77,4 Millionen Euro für die Unterstützung von Schutzsuchenden in anderen Ländern; 2018 waren es insgesamt rund 125,5 Millionen Euro gewesen. Die Mittel sind zwar gesunken, bewegen sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Zu den Gründen für den Rückgang zählt auch die zunehmende Einbettung der Flüchtlingshilfe in die Regelarbeit der kirchlichen Dienste. Wie bereits im Vorjahr waren auch 2019 etwa 5.100 Mitarbeiter hauptamtlich in der kirchlichen Flüchtlingshilfe tätig. Hinzu kamen rund 45.000 ehrenamtlich Engagierte. Erstmals wurden für 2019 auch Zahlen zum Bereich der Familienzusammenführung erhoben. Demnach haben die (Erz-)Bistümer rund 663.000 Euro aufgewendet, um mehr als 2.000 Personen die Wiedervereinigung mit ihrer Familie zu ermöglichen. Die Unterstützung schutzsuchender Familien wird auch künftig zu den Schwerpunkten der kirchlichen Flüchtlingsarbeit gehören.
 

  • Situation auf Lesbos

Die deutschen Bischöfe konnten in diesen Tagen nicht zusammenkommen, ohne auch über die Lage der Flüchtlinge auf den ägäischen Inseln zu sprechen. Durch die Brände im völlig überfüllten Lager Moria auf Lesbos wurde nun über 12.000 schutzsuchenden Menschen buchstäblich das Letzte genommen, was sie noch hatten. Die provisorischen Zeltlager, die mittlerweile errichtet wurden, ermöglichen keine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung. Vor diesem Hintergrund sind sich die Bischöfe einig, dass die Schutzsuchenden bald auf das europäische Festland gebracht und in Deutschland sowie anderen EU-Staaten aufgenommen werden sollten – zunächst Kinder, Familien und andere vulnerable Gruppen, in einem nächsten Schritt aber auch alle, die bisher gezwungen sind, ein verzweifeltes Dasein auf Lesbos zu fristen. Der humanitäre Unterbietungswettbewerb, der in Europa nach wie vor zu beklagen ist, muss ein Ende finden. Dass Deutschland sich mittlerweile bereit erklärt hat, etwa 1.500 Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufzunehmen, gibt Anlass zur Hoffnung. Weitere Schritte müssen aber dringend folgen! Die Bibel und Papst Franziskus erinnern uns mit großer Beharrlichkeit an den christlichen Auftrag gegenüber schutzsuchenden Menschen: „aufnehmen, schützen, fördern, integrieren“. Wenn manche Staaten Europas sich der humanitären Aufnahme weiterhin kategorisch verweigern, müssen die anderen couragiert vorangehen.

Grundsätzlicher muss man auch feststellen: Desaströse Verhältnisse wie auf Lesbos wird es immer wieder aufs Neue geben, wenn Europa nicht die Kraft zu einer grundsätzlichen Reform seines gemeinsamen Asylsystems aufbringt. Gefordert sind ein wirksamer und solidarischer Verteilmechanismus unter den Staaten Europas, sichere Zugangswege nach Europa, hohe Aufnahme- und Verfahrensstandards, die von allen Mitgliedstaaten akzeptiert und umgesetzt werden, sowie eine stärkere Unterstützung der außereuropäischen Aufnahmestaaten.

 

15.    Caritas: Bericht der Caritaskommission

Der Vorsitzende der Caritaskommission, Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), hat in einem Bericht über die Arbeit der Caritaskommission im vergangenen Jahr zwei Akzente hervorgehoben. Die Kommission pflegt einen kontinuierlichen und in dieser Berichtsperiode intensivierten Austausch mit den unterschiedlichen Gliederungen und Mitgliedern des Deutschen Caritasverbandes (DCV).

Der DCV konzentriert sich intensiv auf seine digitale Agenda. Bereits im Oktober 2019 war die neue Online-Beratungsplattform der Caritas gestartet. Diese soll bestehende Strukturen vor Ort nicht ersetzen, sondern Online- und Offline-Beratung können und sollen bruchlos ineinander übergehen, um die Vorteile beider Formen ideal einsetzen zu können. Mittlerweile sind auf dieser Plattform (www.caritas.de/onlineberatung) 18 Beratungsbereiche zu finden. Die Corona-Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, wie wertvoll ein solches Angebot ist. Während Beratungsstellen vor Ort schließen mussten oder nur eingeschränkt erreichbar waren, konnten Ratsuchende auf diesem Weg Kontakt mit der Caritas aufnehmen und halten, wovon zahlreiche Menschen Gebrauch gemacht haben. Der erhöhten Nachfrage kam die Caritas mit der Aufnahme etlicher weiterer Beratungsstellen in das Online-Angebot und der Qualifizierung hunderter zusätzlicher Berater entgegen. Nach Auffassung von Erzbischof Burger ist die Online-Beratung der Caritas ein Leuchtturm der digitalen Agenda der Caritas.


16.    Personalia

  • Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg) wird Mitglied und Vorsitzender der Unterkommission für den Interreligiösen Dialog sowie Mitglied der Unterkommission für Missionsfragen (insbesondere Missio).
  • Weihbischof Dr. Gerhard Schneider (Rottenburg-Stuttgart) wird Mitglied der Unterkommission für Entwicklungsfragen (insbesondere Misereor).
  • Nach dem Ausscheiden des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, aus seinem Amt am 6. Januar 2021 werden Ulrich Pöner als amtierender Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz und Dr. Matthias Meyer als amtierender Geschäftsführer des Verbandes der Diözesen Deutschlands bis zum Amtsantritt eines neuen Sekretärs / einer neuen Sekretärin wirken.


17.    WEITERE THEMEN:

  • Situation in Belarus und Solidaritätsadresse der Deutschen Bischofskonferenz

Zu den internationalen Themen, mit denen sich die Vollversammlung beschäftigt hat, gehörten die politische Krise in Belarus und die Lage der katholischen Kirche in diesem mehrheitlich von der orthodoxen Tradition geprägten Land. Die Katholiken sind eine Minderheit, der ca. 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung angehören. Sie sind vor allem im Westen des Landes stark vertreten und konnten ihren Glauben bislang ungefährdet leben. Im Zuge der politischen Unruhe, die das Land nach der Präsidentenwahl erfasst hat, ist die katholische Kirche jedoch von der Regierung in eine bedenkliche Situation gebracht worden. Dem Erzbischof von Minsk-Mahiljou, Tadeusz Kondrusiewicz, wurde nach einer Auslandsreise die Rückkehr in sein Heimatland unter fadenscheinigen Begründungen verweigert. Tatsächlich hatte der Erzbischof sich eindeutig als Stimme des Friedens hervorgetan und zu Gesprächen an einem Runden Tisch und einer gewaltfreien Lösung der Krise in Belarus aufgerufen. Wie Erzbischof Kondrusiewicz engagieren sich auch viele Priester für eine Erneuerung von Staat und Gesellschaft. Sie bieten Vermittlung an und setzen sich für die Verfolgten und Verhafteten ein. Auf diese Weise verstärkt die katholische Kirche, ohne eigene Interessen oder ein bestimmtes politisches Konzept zu verfolgen, den in Belarus immer lauter werdenden Ruf nach Wahrhaftigkeit und Demokratie. Das fortdauernde Exil von Erzbischof Kondrusiewicz hingegen zeugt davon, dass sich die belarussische Führung bislang jedem freiheitlichen Gedanken widersetzt. Die deutschen Bischöfe fordern, dass die Einreise des Erzbischofs in seine Heimat unverzüglich erlaubt wird, damit er seinen Gläubigen und allen Menschen in Belarus nahe sein kann. Unsere Solidarität gehört ihm und allen, die sich friedlich für eine gerechte und demokratische Gesellschaft engagieren. Unsere Forderung haben wir in einer Solidaritätsadresse verfasst, die Sie in der Anlage finden.
 

  • Assistierter Suizid und Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vom Februar 2020 hat zu vielen Diskussionen über die richtige Gestaltung des Lebensendes geführt. Bei verschiedenen Gelegenheiten hat sich die Deutsche Bischofskonferenz dazu bereits geäußert.

Wir befürchten, dass das Urteil nicht zu einer wirklichen Humanisierung des Sterbens beiträgt. Aus unserer Seelsorgepraxis wissen wir, dass Menschen an der Grenze des Lebens in Situationen geraten, in denen sie keinen Lebenssinn mehr sehen und keinen Ausweg mehr für sich erkennen können. Die Betroffenen verdienen in ihrer Verletzlichkeit unsere einfühlende Aufmerksamkeit und unsere Zuwendung. Wir sehen es als Aufgabe der Kirche und der kirchlichen Einrichtungsträger an, den Menschen in diesen Situationen beizustehen und uns mit ihnen um Lebensperspektiven zu mühen – bis zuletzt.

Dazu braucht es psychiatrisch-psychotherapeutische Begleitung, Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung sowie Suizidpräventionsangebote und seelsorgerische Beratung. Organisierte Angebote der Suizidbeihilfe dagegen können einen subtilen Druck auf Menschen aufbauen, diese Angebote auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Ein steigender Kostendruck in den Pflege- und Gesundheitssystemen kann diese Entwicklung noch verstärken. Uns geht es darum, den Lebenswert jedes Menschen unabhängig von Leistungsfähigkeit, Produktivität und Alter anzuerkennen, das Leben in all seinen Facetten wertzuschätzen und es nicht einer Leistungslogik zu unterwerfen, deren Anspruch viele nicht gerecht werden können.

Am 22. September 2020 hat die Kongregation für die Glaubenslehre unter dem Titel Samaritanus bonus einen Brief über die Sorge für Personen in der Endphase des Lebens veröffentlicht. Der Brief betont die Bedeutung der umfassenden Sorge für Menschen, die am Ende ihres Lebens stehen und stellt eindringlich heraus, wie wichtig es ist, an der Seite sterbender Menschen zu bleiben und bei ihnen auszuharren. In dieser Form Verantwortung füreinander zu übernehmen, lernen wir am Beispiel des barmherzigen Samariters. In der unveränderten Linie der Lehrverkündigung der katholischen Kirche hält der Brief an der klaren Ablehnung jeder Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid fest. Für die deutschen Bischöfe ist der Brief eine Bestätigung und Bekräftigung in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber jeder Form von Suizidbeihilfe. Bestärkt sehen wir uns auch in unserer bleibenden Forderung, Angebote der palliativmedizinischen Behandlung, der Palliativpflege, der stationären Hospize und der ambulanten Hospizdienste auszubauen. Ein wichtiger Impuls für die Kirche selbst ist die im Brief der Kongregation betonte Bedeutung der Seelsorge für die Sterbenden.  
 

  • Enzyklika Tutti fratelli von Papst Franziskus

Papst Franziskus hat angekündigt, dass am 4. Oktober 2020, dem Fest des hl. Franz von Assisi, eine neue Enzyklika mit dem Titel Tutti fratelli („Alle Brüder“ – ein Zitat des Heiligen) veröffentlicht wird. Darin soll es um die langfristigen globalen und innerkirchlichen Auswirkungen auch mit Blick auf die Corona-Pandemie gehen. Wir sind gespannt, was der Papst schreibt. Ich werde Ihnen – nach jetzigem Stand – die Enzyklika in einem Pressegespräch am 4. Oktober 2020 in Limburg vorstellen.
 

  • Sternsingeraktion 2021

Die Vollversammlung hat noch einmal – gerade angesichts der Corona-Pandemie – auf die Bedeutung der verschiedenen Hilfsaktionen der kommenden Monate hingewiesen. Im Missionsmonat Oktober steht das Hilfswerk Missio im Vordergrund, zur Advents- und Weihnachtszeit Adveniat.

Besonders von der Pandemie betroffen sind Kinder. Umso wichtiger erscheint der Vollversammlung die Sternsingeraktion zum Jahreswechsel, die diesmal unter dem Leitgedanken „Sternsingen – aber sicher!“ steht. Mädchen und Jungen werden mit Maske und Abstand den Segen Gottes zu den Menschen bringen. Das ist ein wichtiges Zeichen für Hoffnung, Zuversicht und Zusammenhalt, denn danach sehnen sich viele Menschen in unsicheren Zeiten ganz besonders. Die Träger der Aktion Dreikönigssingen, das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), haben ein Hygienekonzept und zahlreiche Ideen zu einer sicheren Umsetzung der Aktion vor Ort entwickelt. Mit den Sternsingern wird deutlich, wie wichtig es gerade jetzt ist, mit Menschen in Kontakt zu bleiben und so ein Segen zu sein.

 

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