Aufgabe des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (KAGH)

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das Recht der arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht auf dem kircheneigenen Dritten Weg zu gestalten. Das Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.

Die Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz wurden entweder für eine Diözese (Fulda, Freiburg, Rottenburg), oder aber auch für mehrere Diözesen gemeinsam (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mittelraum, Region Nord-Ost) eingerichtet.

Damit vollendet die katholische Kirche den Rechtschutz auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts, wie ihn die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22.09.1993 in Art. 10 vorsieht.

Das Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof richtet sich nach der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).