Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH)

In eigener Sache

Ehemaliger Präsident des Kirchlichen Gerichtshofs 
Prof. Dr. Reinhard Richardi verstorben

Am 5. April 2026 ist der frühere Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs, Prof. Dr. Reinhard Richardi, im Alter von 89 Jahren in München verstorben.

Mit Reinhard Richardi verliert die deutsche Arbeitsrechtswissenschaft eine ihrer prägenden Persönlichkeiten. Er zählte zu den bedeutendsten Arbeitsrechtlern der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Promotion bei Alfred Hueck und der Habilitation bei Rolf Dietz war er von 1968 bis 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität Regensburg. Er war mit seinem Professorenkollegen Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI. freundschaftlich verbunden. Aufgrund seiner herausragenden wissenschaftlichen Reputation und seines Engagements für das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit wurde Richardi 1999 zum Vizepräsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands gewählt. Dem Verband blieb er auch nach dem Ende der Amtszeit 2008 als Ehrenmitglied verbunden.

Das besondere Interesse von Reinhard Richardi gehörte dem kirchlichen Arbeitsrecht. Sein Standardwerk zum „Arbeitsrecht in der Kirche“, erstmals 1984 erschienen, wurde von ihm in neun Auflagen bis zum Jahr 2020 bearbeitet. Von 1988 bis 2005 war er Vorsitzender der Zentralen Gutachterstelle der Deutschen Bischofskonferenz. Anschließend wurde er zum ersten Präsidenten des neu geschaffenen Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs in Bonn berufen. Er übte dieses Amt immer mit großer Hingabe aus und prägte bis 2015 durch zahlreiche Grundsatzentscheidungen die Rechtsprechung des Gerichts maßgeblich. Als Gründungspräsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs hat er sich bleibende Verdienste erworben. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Kirchliche Arbeitsgerichtshof bleiben ihm in Dankbarkeit verbunden und werden sein Andenken in Ehren halten.

Bonn, im April 2026.

 


 

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Mehr lesen: Aktuelle Meldung vom 11. Februar 2025 und Aktuelle Meldung vom 27. Februar 2025

Aufgaben

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das Recht der arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht auf dem kircheneigenen Dritten Weg zu gestalten. Das Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.

Die Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz wurden entweder für eine Diözese (Fulda, Freiburg, Rottenburg), oder aber auch für mehrere Diözesen gemeinsam (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mittelraum, Region Nord-Ost) eingerichtet.

Damit vollendet die katholische Kirche den Rechtschutz auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts, wie ihn die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22.09.1993 in Art. 10 vorsieht.

Das Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof richtet sich nach der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).