Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)
Der Verband der Diözesen Deutschlands ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. Er wurde am 4. März 1968 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
In eigener Sache
Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Mehr lesen: Aktuelle Meldung vom 11. Februar 2025 und Aktuelle Meldung vom 27. Februar 2025

Im VDD sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Diözesen zusammengeschlossen. Vorsitzender der Vollversammlung des VDD ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing (Bischof von Limburg).
Geschäftsführerin des VDD ist Dr. Beate Gilles, die Geschäftsstelle des Verbandes in Bonn wird von Dr. Matthias Meyer geleitet.
Rechtsgeschäftlich vertreten wird der Verband durch den Vorsitzenden der Vollversammlung, den Vorsitzenden des Verbandsrates oder den Geschäftsführer, wobei jeder für sich alleinvertretungsberechtigt ist.
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Satzung – Geschäftsordnung – Ordnung über die Arbeitsweise der KommissionenDie betreffenden Normtexte sind hier zum Download in einer pdf-Datei verfügbar: die Satzung des VDD, die Geschäftsordnung des VDD und die Ordnung über die Arbeitsweise der Kommissionen und Unterkommissionen des VDD.