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Kirchliches Arbeitsrecht – Neufassung

Grundordnung des kirchlichen Dienstes in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 22.11.2022
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Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst in der Fassung vom 22.11.2022
 

Kirchliches Arbeitsrecht – weitere Dateien

Weitere Informationen und Entscheidungen finden Sie auf den Internetseiten des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (KAGH).

Datenschutz

Kirchliches Datenschutzrecht. Hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Arbeitshilfen Nr. 320. Bonn 2021
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Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat auch das bisherige kirchliche Datenschutzrecht eine grundlegende Änderung erfahren: Die bisherigen datenschutzrechtlichen Vorschriften wurden durch neue Vorschriften ersetzt und um weitere Regelungen ergänzt. Die Broschüre enthält den Wortlaut des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der Durchführungsverordnung zum KDG, der Kirchlichen Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO), des Gesetzes zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens und weiterer wichtiger Normen zum Kirchlichen Datenschutzrecht. Im Anhang finden sich die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichten und der beiden kirchlichen Datenschutzgerichte. Ziel der Broschüre ist es, Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, den Beschäftigten kirchlicher Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, betroffenen Personen, deren Daten durch kirchliche Stellen verarbeitet werden, sowie allen Interessierten zu ermöglichen, sich über das kirchliche Datenschutzrecht zu informieren und dadurch einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Novellierung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz

Das KDG ist am 24. Mai 2018 in Kraft getreten. Jetzt bedarf es einer Evaluation. Dazu hat der Verband der Diözesen Deutschlands die Bistümer und mehrere Verbände sowie den Deutschen Caritasverband eingeladen, sich an der Novellierung zu beteiligen. Die nachfolgende Datei zeigt den bisherigen Stand des KDG sowie Vorschläge und Kommentare zur Begründung von Veränderungen. Der Abschluss der Evaluation ist im Laufe des Jahres 2025 vorgesehen.

Links zu den Datenschutzzentren:


Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß §§ 14, 15 und 16 KDG-VDD
Wenn Sie sich an die Deutsche Bischofskonferenz, das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, dessen Bereiche, die Dienststellen und Einrichtungen der Deutschen Bischofskonferenz oder an den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) als deren Rechtsträger wenden oder diese an Sie als von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person, als Verantwortlichen oder als sonstige Stelle herantreten, werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
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Reform am 1. November 2019

Nach mehrjähriger Vorarbeit hat die Vollversammlung des VDD einer grundlegenden Erneuerung der Verbandsstrukturen zugestimmt, die am 1. November 2019 in Kraft getreten ist. Die betreffenden Normtexte sind hier als Download in einer pdf-Datei verfügbar: die Satzung des VDD, die Geschäftsordnung des VDD und die Ordnung über die Arbeitsweise der Kommissionen und Unterkommissionen des VDD.
Die Satzung des VDD sowie auch die anderen Regelwerke wurden am 23. November 2020 um die Möglichkeit der Online-/Hybrid-Sitzung ergänzt.
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Orientierungshilfe Dezentrales Arbeiten

Die von der Kommission für allgemeine Verwaltung des Verbandes der Diözesen Deutschlands erarbeitete Orientierungshilfe befasst sich mit der Abgrenzung zwischen „Homeoffice“ und „mobilem Arbeiten“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem besonderen kirchlichen Bedarf des mobilen Arbeitens und wird in der Orientierungshilfe mit Dezentrales Arbeiten bezeichnet. Die Hinweise, Muster-Informationsblätter und Muster-Anlagen zur individuellen Anpassung und Weiterbearbeitung reduzieren den notwendigen Rechercheaufwand bei den Verantwortlichen und vereinfachen die Ausgestaltung von flexiblen Formen der Arbeitserbringung. 
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Umsatzsteuer

Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG ab 1. Januar 2023. Erarbeitet von der ökumenischen Arbeitsgruppe Umsatzsteuer des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Arbeitshilfen Nr. 298 (Bonn 2021)
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Prüfungsrichtlinien

Richtlinie für die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands KöR vom 25.06.2018 (VDD-Prüfungsrichtlinie 2018)
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Prüfungsrichtlinie für die Jahresabschlussprüfung von kirchlichen Einrichtungen und Zuwendungsempfängern, die Kirchensteuer, Spenden- oder öffentliche Mittel verwalten und verwenden und für Wirtschaftsbetriebe, an denen die Kirche mehrheitlich beteiligt ist, in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 22. Juni 2009 (Prüfungsrichtlinie 2009)
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Rahmenverträge

Informationen zu Rahmenverträgen, die für den kirchlichen Bereich mit verschiedenen Firmen abgeschlossen wurden, finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH (WGKD).
Mehr lesen: Zu den Rahmenverträgen auf der Internetseit der WGKD

Musiknutzung in Gottesdiensten

Verband der Diözesen Deutschlands und GEMA vereinbaren Vergütung über Musiknutzungen in Gottesdiensten

Kirchenmusik ist ein zentrales Element und ein fester Bestandteil der Liturgie. Seit einigen Jahrzehnten war es katholischen Kirchengemeinden aufgrund einer Pauschalvereinbarung zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwertungsgesellschaft Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) möglich, Musikwerke, die zum Repertoire der GEMA gehören, im Rahmen von liturgischen Feiern (Gottesdienste, Fronleichnamsprozessionen, Martinsumzüge etc.) öffentlich wiederzugeben. (...) Inzwischen konnte ein neuer Vertrag mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 geschlossen werden, sodass auch weiterhin Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire während der Gottesdienste oder gottesdienstähnlicher Veranstaltungen wiedergegeben werden können.
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 7. März 2024

Musiknutzung bei öffentlichen Veranstaltungen

Ist eine Veranstaltung öffentlich, so löst die Wiedergabe von Musik im Sinne einer Aufführung häufig eine Lizenzpflicht gegenüber der Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) aus. Voraussetzung hierfür ist, dass Musik betroffen ist, die zum Repertoire der GEMA gehört. Mit der Frage, wann eine kirchliche Veranstaltung öffentlich ist, befasst sich das Merkblatt „Öffentlichkeit der Veranstaltung als Voraussetzung für eine GEMA-Relevanz“, das im November 2024 von der Unterkommission Urheber-, Verlags- und Medienrecht des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) überarbeitet worden ist.
Mehr lesen: Datei herunterladen (Merkblatt)

Regelung zu Internetübertragungen von Gottesdiensten und liturgischen Feiern mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition verlängert bis Ende 2022

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat das Gespräch mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition gesucht, um die rechtlichen Fragen bezüglich der bestehenden Gesamtverträge für die Übertragung über das Internet zu klären. Es ist gelungen, mit den Verwertungsgesellschaften die zunächst befristete Einigung, die es gestattet, Gottesdienste und andere liturgische Feiern über kircheneigene Internetpräsenzen zu übertragen, langfristig bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Es ist dabei unerheblich, ob der Gottesdienst bzw. die liturgische Feier zeitgleich über einen Stream oder auch zeitversetzt durch späteren Abruf übertragen werden soll. Für beide Übertragungsvarianten sind die Rechte eingeholt.
Mehr lesen: Aktuelle Meldung vom 19. November 2020

Merkblatt zum Gesamtvertrag des VDD mit der Verwertungsgesellschaft VG MUSIKEDITION (Stand: November 2023)

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition seit Jahren einen Gesamtvertrag abgeschlossen, der den kirchlichen Berechtigten das Fotokopieren von Noten und Liedtexten für den Gottesdienst und gottesdienstähnliche Veranstaltungen erlaubt. Der Gesamtvertrag wird vom VDD bezahlt, so dass die Berechtigten weder die sonst fällige Zahlung noch eine Meldung der kopierten Werke an die VG leisten müssen. Damit trägt der Gesamtvertrag zu einer erheblichen Entbürokratisierung der Pfarreien bei und verschafft zudem Rechtssicherheit. In diesem Merkblatt werden die rechtlichen Grundlagen und die Details des Gesamtvertrages erörtert.
Mehr lesen: Datei herunterladen (Merkblatt)

Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten (VDD, VG Musikedition)

Weitere Informationen zu melde- und vergütungspflichtigen Nutzungen sowie zum Antragsformular sind in diesem Meldebogen verfügbar.
Mehr lesen: Datei herunterladen (Meldebogen)

VG Musikedition und VDD verlängern Vereinbarung zu Online-Gottesdiensten bis 31. Dezember 2025

Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Aufgrund der Corona-Pandemie haben die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) im April 2020 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der es den katholischen Kirchengemeinden ermöglicht, Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art einzublenden. Dieser Vertrag wurde am 12. Januar 2024 verlängert. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die Berechtigung, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen über das Internet den Gläubigen zur Verfügung zu stellen. Die Anschlussvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Mehr lesen: Pressemitteilung vom 12. Januar 2024

Übertragung von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern über das Internet

Aufgrund der neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit der aktuellen Herausforderung zum Coronavirus (COVID-19) besteht vielerorts das Bedürfnis nach Übertragungen von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern über das Internet. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat das Gespräch mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition gesucht, um die rechtlichen Fragen bezüglich der bestehenden Gesamtverträge zu klären.
Mehr lesen: Aktuelle Meldung vom 19. März 2020

Rechtsfragen bei Veröffentlichungen

Merkblatt „Der Umgang mit Bildern, Fotografien und anderen Werken: (Urheber-)Rechtsfragen bei Veröffentlichungen“
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Merkblatt zur Genehmigungspflicht für den Abdruck von Textpassagen aus liturgischen Büchern (Gebete, biblische Lesungen)
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Merkblatt „Ablieferungspflicht von Pfarr- und Gemeindebriefen an die Deutsche Nationalbibliothek"
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