| Aktuelle Meldung | Nr. 004
Einigung mit GEMA und VG Musikedition für die Übertragung von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern über das Internet
Aufgrund der neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit der aktuellen Herausforderung zum Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht vielerorts das Bedürfnis nach Übertragungen von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern über das Internet. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in den vergangenen Tagen das Gespräch mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition gesucht, um die rechtlichen Fragen bezüglich der bestehenden Gesamtverträge zu klären. Es ist gelungen, mit den Verwertungsgesellschaften eine Einigung für eine solche Übertragung zu erreichen, ohne dass es für eine Vielzahl der unterschiedlichen Übertragungswege über das Internet einer Genehmigung bedarf.
Der Pauschalvertrag mit der GEMA zur Abdeckung der Nutzung von noch urheberrechtlich geschützten Werken der Musik in Gottesdiensten und anderen liturgischen Feiern erfasst das Live-Streamen über das Internet, beispielsweise über die Internetseiten der Pfarreien oder bei Bedarf auch über die Portale Facebook oder Skype. Nach Auskunft der GEMA sind auch Gottesdienste, die in YouTube oder in andere Social Media Plattformen eingestellt werden, hinsichtlich der der GEMA zustehenden Rechte abgegolten.
Mit der VG Musikedition ist in den vergangenen Tagen die Vereinbarung erreicht worden, dass für den Zeitraum von sechs Monaten bis Ende September 2020 der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und dem VDD dahingehend erweitert wird, dass die Berechtigten das Recht erhalten, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten über das Internet den Gläubigen zu Verfügung zu stellen. Wenn diese Bedingungen eingehalten werden, entstehen für die (Erz-)Bistümer keine Kosten, weil diese Leistung von der Pauschalvereinbarung abgedeckt ist.
Durch weitere Verhandlungen konnte die Vereinbarung, wonach die Berechtigten das Recht erhalten, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten über das Internet den Gläubigen zu Verfügung zu stellen, abermals verlängert werden. Sie gilt bis zum 31.12.2023.
Hinweis:
Die grundsätzlichen Hinweise zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern sind im Downloadbereich des VDD verfügbar.