Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)

Aufgaben

Der VDD nimmt die Aufgaben wahr, die ihm von der Deutschen Bischofskonferenz im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich übertragen sind, insbesondere:

  • Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbandes,
  • Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen,
  • Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse gemäß deren Satzung,
  • Geschäftsführung der zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Dienst (Zentral-KODA),
  • Koordinierung der Kommissionsarbeit des Verbandes (z. B. Finanzkommission, Personalwesenkommission),
  • Geschäftsführung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs.


Außerdem Wahrnehmung rechtlicher oder wirtschaftlicher Aufgaben, die ihm mit Zustimmung der Diözesen im überdiözesanen Bereich übertragen werden, insbesondere:

  • Statistik sowie Beauftragung und Auswertung von Umfragen,
  • Vorbereitung und Durchführung der interdiözesanen Kirchenlohnsteuerverrechnung (Clearing-Verfahren),
  • Vorbereitung und Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Bistümern,
  • Abschluss von Rahmenverträgen mit Unternehmen,
  • Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, etc.),


Beobachtung der Rechtsentwicklung auf den oben genannten Gebieten und ggf. Weitergabe von Anregungen zur Weiterentwicklung.

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