Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)
Kommissionen
Die Kommissionen haben die Aufgabe, die Organe des VDD zu beraten und zu unterstützen, indem sie Aufträge der Organe des Verbandes ausführen und aktuelle Entwicklungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit beobachten und den Organen des Verbandes hierüber berichten.
Jede Unterkommission ist jeweils einer Kommission zugeordnet. Die Besetzung der Unterkommissionen erfolgt auf Vorschlag der Kommissionen durch den Geschäftsführer des Verbandes.
Folgende Kommissionen mit den dazugehörigen Unterkommissionen bestehen:
Finanzkommission
- Unterkommission „Ethisch-nachhaltiges Investment“
- Unterkommission „Clearing“
Personalwesenkommission
- Unterkommission „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
- Unterkommission „Gestellungsgelder“
Steuerkommission
Rechtskommission
- Unterkommission „Datenschutz- und Melderecht/IT-Recht“
- Unterkommission „Urheber-, Verlags- und Medienrecht“
- Unterkommission „Kirchenvermögen, Grundstückswesen und Baurecht“
Kommission für Allgemeine Verwaltung
Zusammensetzung:
Kommissionsmitglieder werden vom Verbandsrat jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen. Sie setzen sich zusammen aus dem Vorsitzenden, aus einer unterschiedlichen Anzahl von stimmberechtigten Mitgliedern aus den Generalvikariaten/Ordinariaten, aus beratenden/nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Kommissariat der deutschen Bischöfe, dem Deutschen Caritasverband und den Orden.