Betroffenenbeirat
Als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat eingerichtet. Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut und institutionalisiert werden.
Nach pandemiebedingten Verzögerungen hat der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz seine Arbeit im November 2022 aufgenommen. Dem Beirat gehören insgesamt zwölf Mitglieder, Frauen und Männer, aus den unterschiedlichen Diözesen und mit verschiedenen beruflichen Hintergründen an. Nach Auslauf des bisherigen Mandats erfolgt jetzt eine Neuberufung des Betroffenenbeirates. Das geschieht in dem Bewusstsein, dass das Erfahrungswissen und die Perspektive der Betroffenen, die großes Leid und Unrecht durch Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche erfahren haben, unverzichtbar sind für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Gewalt und für die Unterstützung von Betroffenen.
Wie bisher sollen dem Betroffenenbeirat zwölf Mitglieder angehören. Da acht Mitglieder des bisherigen Betroffenenbeirates ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der zweiten Amtsperiode erklärt haben, sind vier weitere Mitglieder im Auswahlverfahren zu bestimmen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien der UBSKM. Er soll die Arbeit des künftigen Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen durch zwei entsandte Mitglieder begleiten sowie die bischöfliche Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen beraten. Weitere Aufgabe des Betroffenenbeirates ist die Stärkung der Betroffenenperspektive und -beteiligung durch die Vernetzung der diözesanen Betroffenenbeiräte und Bündelung der gemeinsamen Expertise auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz.
Kontakt:
Der Betroffenenbeirat ist per E-Mail unter betroffenenbeirat(at) betroffenenbeirat-dbk. de erreichbar.
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Betroffenenbeirat – GrundlagenInformationen zu den Aufgaben, der Arbeitsweise etc. des Betroffenenbeirates
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Rückblick und Hintergrund
Aufruf zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
Durch Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz soll eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz im Bereich der sexualisierten Gewalt erfolgen. Zu diesem Zweck soll ein Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet werden. Die angestrebte Zusammenarbeit erfolgt in dem Bewusstsein, dass viele Personen großes Leid und Unrecht durch Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche erfahren haben. Wir sind dankbar für alle Menschen, die trotzdem an einer Zusammenarbeit mit der Deutschen Bischofskonferenz interessiert sind.
I. Struktur
Dem Betroffenenbeirat sollen 12 Mitglieder angehören. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat endet drei Jahre nach der Berufung. Der Betroffenenbeirat tagt mindestens zweimal pro Kalenderjahr in Bonn. Sollte sich jenseits der vorgesehenen Sitzungsabfolge die Notwendigkeit einer Stellungnahme ergeben, kann der Beirat auch über die regulären Sitzungen hinaus zur Beratung einberufen werden.
Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungen sowie deren Vorbereitung gezahlt. Darüber hinaus werden Reise- und Übernachtungskosten im Rahmen der Gremientätigkeit nach Bundesreisekostengesetz erstattet. Der Beirat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und erhält die hierfür notwendige Unterstützung.
Inhaltlich und organisatorisch wird der Betroffenenbeirat durch das Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz begleitet.
II. Aufgaben
Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz beizutragen, Stellungnahmen und Einschätzungen zu bestehenden und geplanten Maßnahmen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt abzugeben und gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gremien über weitere Schritte auf diesem Weg zu beraten.
Die Mitglieder des Betroffenenbeirates sollen sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt einsetzen und diese Perspektive in den Arbeiten der Deutschen Bischofskonferenz vertreten. Dabei bringen die Mitglieder des Betroffenenbeirates ihr Erfahrungswissen, ihre fachliche Expertise sowie die Perspektiven und Positionen von Betroffenen gezielt und themenspezifisch in die Arbeit ein.
III. Mitgliedschaft
Bei der Zusammensetzung des Betroffenenbeirates sollen unterschiedliche Kontexte berücksichtigt werden, in denen sexualisierte Gewalt geschehen ist. Dazu gehören institutionelle, geografische und zeitliche Faktoren.
Die Möglichkeit zur Interessenbekundung ist für alle Personen gegeben, die von sexualisierter Gewalt durch Vertreterinnen oder Vertreter der katholischen Kirche betroffen sind. Auch für Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer besteht die Möglichkeit zur Interessenbekundung. Für die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement im Rahmen des genannten Zeitraums, zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit der Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz und ihrer Vertreter sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen in Bonn notwendig. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat liegt bei 18 Jahren.
IV. Berufungsverfahren
Die Auswahl der Mitglieder erfolgt durch ein Auswahlgremium. Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus einem Vertreter/einer Vertreterin des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, einem Vertreter/einer Vertreterin von Betroffenen, einem Vertreter/einer Vertreterin der Wissenschaft, einem Vertreter/einer Vertreterin des Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, einer Vertreterin/einem Vertreter der deutschen Ordensobernkonferenz und einem Vertreter/einer Vertreterin der Politik.
Das Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs sichtet die Interessenbekundungen. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Gespräch eingeladen, an dem mindestens drei der Mitglieder des Auswahlgremiums teilnehmen müssen. Das Auswahlgremium wählt auf der Basis des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens die Mitglieder des Betroffenenbeirates.
Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Bonn geführt. Die Teilnehmenden erhalten vorher Informationen über die Personen, die das Gespräch führen werden.
Das Auswahlgremium schlägt dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz die Mitglieder des Betroffenenbeirats vor, der diese dann für eine Amtszeit von drei Jahren beruft.