Vatikan
Die katholische Kirche in Deutschland ist Teil der Weltkirche, die vom Papst und dem Kollegium der Bischöfe geleitet wird. Papst Franziskus (Jorge Mario Bergoglio) ist als Nachfolger auf dem Stuhl des Apostels Petrus Oberhaupt der katholischen Kirche und Leiter der Römischen Kurie wie auch weltlicher Souverän des kleinsten Staates der Welt, des Vatikanstaates.
In der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium (verabschiedet auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil) heißt es: „Der römische Bischof ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit in der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen. Die Einzelbischöfe sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und Einheit dar.“ (Nr. 23)
Weitere Informationen:
Vatikanstadt
Der Name Vatikan leitet sich von der lateinischen Bezeichnung „Mons vaticanus“ ab, einem Hügel am rechten Tiberufer. Seit dem 2. Jahrhundert wird hier das Grab des Hl. Petrus verehrt. Kaiser Konstantin (306–337) ließ an dem Ort eine Basilika errichten, die in der Renaissance neu gebaut wurde. Heute wird der Begriff Vatikan synonym für Vatikanstadt und Staat der Vatikanstadt gebraucht.
Der „Staat der Vatikanstadt“ (ital. „Stato della Città del Vaticano” [SCV]) wurde durch die Lateranverträge vom 11. Februar 1929 gegründet.
► Vertrag zwischen dem Staat Italien und dem Vatikanstaat (11. Februar 1929) – zur pdf-Datei (Internetseite Vatikanstaat, Dokument auf Italienisch)
Das Staatsgebiet mit 44 Hektar befindet sich – als Besonderheit – auf dem Territorium der Hauptstadt eines anderen Staates. Es besteht zum einen aus der Vatikanstadt und zum anderen aus Immobilien in der Stadt Rom und in der näheren Umgebung. Sie gehören nicht zum eigentlichen Staatsgebiet, genießen aber die Privilegien der Exterritorialität und der Befreiung von Enteignung und Besteuerung. Hierzu zählen u. a. die Verwaltungssitze verschiedener Dikasterien (Sitz des Dikasteriums für die Glaubenslehre u. a., Sitz der Gerichtshöfe, Palazzo di San Calisto für verschiedene weitere Dikasterien), die Sommerresidenz Castel Gandolfo, verschiedene Patriarchalbasiliken und die Sendeanlage Santa Maria di Galeria von Radio Vaticana.
Der „Staat der Vatikanstadt“ verfügt über eine eigene Staatsflagge (gelb-weiß, heraldisch gold-silber) und ein eigenes Wappen (zwei gekreuzte Schlüssel, darüber die dreifache päpstliche Krone = Tiara), Universitäten (z. B. die Päpstliche Universität Gregoriana), Medien (Fernsehen, Radio Vaticana, Zeitung „LʼOsservatore Romano“), eine Post, Briefmarken und eine Währung (heute Euro mit vatikanischer Prägung, früher vatikanische und italienische Lira). Die Einwohner des Vatikanstaates haben eine eigene Staatsbürgerschaft. Staatsform ist die absolute Wahlmonarchie und Staatsoberhaupt der Papst. Als Nationalfeiertag wird der Tag der Amtseinführung des regierenden Papstes begangen. Amtssprachen sind Latein und Italienisch.
Am 26. November 2000 gab Papst Johannes Paul II. dem Vatikanstaat mit dem „Grundgesetz des Vatikanstaates“ eine neue Verfassung, die die Legge fondamentale vom 7. Juni 1929 ersetzte. Dieses „Grundgesetz des Vatikanstaates“ wurde von Papst Franziskus einer Revision unterworfen und am 13. Mai 2023 veröffentlicht.
► Datei zum aktuellen Grundgesetz bzw. Link: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2023/05/13/0365/00791.html
Der Heilige Stuhl
Für den „Staat der Vatikanstadt“ handelt als Rechtsperson der Heilige Stuhl. Als Völkerrechtssubjekt entsendet er Apostolische Nuntien (lat. nuntius = Botschafter) als Päpstliche Repräsentanten in die Staaten, mit denen der Heilige Stuhl volle diplomatische Beziehungen unterhält. Umgekehrt entsendet der betreffende Staat seinen Botschafter als Vertreter beim Heiligen Stuhl (z. B. Deutschland). In den meisten Ländern ist der Nuntius der Doyen (Ältester) des Diplomatischen Corps (seit dem Wiener Kongress 1815). Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt ist nicht an ein Territorium oder an die Person des Papstes unmittelbar gebunden. Daher bleiben die diplomatischen Vertretungen sowie internationale Verträge in der Zeit der Sedisvakanz bis zur Neuwahl des Papstes erhalten.
Heute unterhält der Heilige Stuhl zu 176 Staaten volle diplomatische Beziehungen, zu vier Staaten bzw. Staatengemeinschaften diplomatische Beziehungen. Daneben ist er Mitglied bei mehreren Behörden der Vereinten Nationen und internationalen Organisationen. Auch hier werden „Ständige Vertreter“ oder „Ständige Beobachter“ entsandt oder der Heilige Stuhl wird durch entsprechende Delegationen bei internationalen Konferenzen (z. B. zur UNO-Menschenrechtskommission in Genf) vertreten.
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