Verbandsrat
Nach der Reform des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) zum 1. November 2019 ist der neu geschaffene Verbandsrat ein auf Partizipation ausgerichtetes, zentrales Beratungs- und Entscheidungsorgan installiert, das mindestens drei Mal im Jahr tagen soll. Der Verbandsrat wird künftig die Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz stärken, strategische Themen im Aufgabenbereich des Verbandes gründlich vorberaten, die Geschäftsführung bei der operativen Leitung des Verbandes unterstützen und die Arbeit der Kommissionen des Verbandes koordinieren. Damit übernimmt der Verbandsrat eine zentrale Steuerungsfunktion im Gefüge des Verbandes und kann damit die Vollversammlung des Verbandes entlasten.
Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Vollversammlung, sechs weiteren Diözesanbischöfen, sechs Generalvikaren, drei Finanzdirektoren sowie zwei Personen auf Vorschlag des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Die Geschäftsführerin des VDD und der Leiter der Geschäftsstelle gehören dem Gremium mit beratender Stimme an. Die inhaltlichen Vorgaben werden künftig in fünf Kommissionen, in denen überwiegend Fachleute aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern, Personalwesen und Verwaltung mitwirken, erarbeitet.
Nach seiner Konstituierung im Frühjahr 2020 wird sich der Verbandsrat mit grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland befassen müssen.
Hierzu zählen unter anderem
- eine mittel- und langfristige Aufgabenklärung im Blick auf ein intensiveres gemeinsames Handeln der Bistümer und die Erarbeitung einer entsprechenden Haushaltsstrategie; die Klärung der Finanzierungsstrukturen auf der Bundesebene (Fragen einer fairen Lastenverteilung und eines geeigneten Finanzierungsmodells: Indexierung oder aufgabenbezogene Finanzierung, usw.);
- Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Solidarität zwischen den Mitgliedsbistümern (z. B. Zukunft des Strukturbeitrags und der Altershilfe Ost);
- das Aufzeigen von tragfähigen Perspektiven für die betriebliche Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeiter in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK);
- Bereitstellung von rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen und technischen Dienstleistungen für die (Erz-)Diözesen durch Bündelung von Ressourcen;
- Klärung, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Kirche in Deutschland die grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche eigenständig ausfüllen kann und will (etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts).
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Verbandsrates:
- Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg), Vorsitzender der Vollversammlung seit 3. März 2020
- Kardinal Reinhard Marx (München und Freising)
- Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln)
- Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg)
- Bischof Dr. Felix Genn (Münster)
- Bischof Dr. Franz Jung (Würzburg), Vorsitzender des Verbandsrates (seit 25. Juni 2020)
- Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt)
- Generalvikar Dr. Roland Batz (Regensburg)
- Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators Prälat Thomas Dornseifer (Paderborn)
- Generalvikar P. Manfred Kollig SSCC (Berlin)
- Generalvikar Christoph Neubrand (Freiburg)
- Generalvikar Klaus Pfeffer (Essen)
- Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg (Trier)
- Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner (Passau)
- Finanzdirektor Gerhard Stanke (Fulda)
- Wolfgang Klose (Zentralkomitee der deutschen Katholiken)
- Hildegard Müller (stellvertretende Vorsitzende des Verbandsrates seit 25. Juni 2020, Zentralkomitee der deutschen Katholiken)
- (beratend) Dr. Beate Gilles (Geschäftsführerin des VDD)
- (beratend) Dr. Matthias Meyer (stellv. Geschäftsführer des VDD und Leiter der Geschäftsstelle)
Aufgaben
Der Verbandsrat
- nimmt die ihm von der Vollversammlung übertragenen Aufgaben wahr,
- berät strategische Themen im Aufgabenbereich des Verbandes,
- berät den Haushaltsentwurf des Verbandes,
- gibt der Vollversammlung Anregungen und unterbreitet ihr Vorschläge,
- bereitet Maßnahmen oder Entscheidungen für die Vollversammlung vor und setzt die Maßnahmen oder Entscheidungen der Vollversammlung um,
- prüft den Jahresabschluss und wählt die Prüfungsgesellschaft aus,
- gibt den Kommissionen Aufträge und nimmt deren Beratungsergebnisseentgegen,
- beruft die Mitglieder der Kommissionen des Verbandes,
- gewährt außerplanmäßige Zuschüsse bis zu einer Höhe von 500.000 € im Einzelfall innerhalb des genehmigten Haushaltsplans, unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs. 5,
- entscheidet bei der Besetzung aller Gerichte, bei denen der Verband der Diözesen Deutschlands mitwirkt,
- nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch diese Satzung oder durch die KZVK-Satzung in Angelegenheiten der kirchlichen Zusatzversorgung zugewiesen sind,
- nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die Revisionsordnung zugewiesen sind.