Flüchtlingshilfe in Zahlen

Die katholische Kirche in Deutschland hat angesichts der Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre auch im finanziellen Bereich ihr Engagement ausgebaut. Dabei konzentriert sich die Hilfe auf die Förderung von Initiativen im Inland sowie auf Flüchtlingsprojekte in den Krisenregionen.*

Auf einen Blick


Finanzielle Sondermittel (Deutschland)
in 2023: 32,2 Millionen Euro
(einschließlich Sachleistungen mit einem Gegenwert von etwa 2,1 Millionen Euro)
Die Zahl der Schutzsuchenden, die in Deutschland durch die katholische Flüchtlingshilfe erreicht wurden, ist auf 525.000 Personen gestiegen (2022: 432.000).

in 2022: 35,5 Millionen Euro
in 2021: 34,7 Millionen Euro
in 2020: 37,8 Millionen Euro
in 2019: 38,7 Millionen Euro
in 2018: 37,5 Millionen Euro
in 2017: 69,4 Millionen Euro
in 2016: 53,4 Millionen Euro
in 2015: 70,8 Millionen Euro

Finanzielle Sondermittel (Ausland)
Die kirchlichen Gelder im Bereich der internationalen Flüchtlingshilfe beliefen sich 2023 auf ca. 55,8 Millionen Euro. Der Großteil dieser Mittel – rund 47,7 Millionen Euro – wurde durch die kirchlichen Hilfswerke verausgabt. Mit rund 8,1 Millionen Euro haben sich zudem die Diözesen für die Unterstützung von Projekten im Ausland engagiert. Die Kirche trägt durch ihr Engagement dazu bei, dass Geflüchtete in den Aufnahmeländern versorgt werden und eine Zukunftsperspektive entwickeln können.

in 2022: 58,7 Millionen Euro
in 2021: 55,8 Millionen Euro
in 2020: 86,1 Millionen Euro
in 2019: 77,4 Millionen Euro
in 2018: 83,5 Millionen Euro
in 2017: 77,6 Millionen Euro
in 2016: 74,3 Millionen Euro
in 2015: 41,2 Millionen Euro

Gesamtsumme
in 2023:  88 Millionen Euro
in 2022:  94,2 Millionen Euro
in 2021:  90,5 Millionen Euro
in 2020: 123,9 Millionen Euro
in 2019: 116,1 Millionen Euro
in 2018: 125,5 Millionen Euro
in 2017: 147 Millionen Euro
in 2016: 127,7 Millionen Euro
in 2015: 112 Millionen Euro
in 2014: 73,1 Millionen Euro

Hauptamtlich eingesetztes Personal in der Flüchtlingshilfe

  • in 2023: ca. 5.775 Mitarbeitende
  • in 2022: ca. 5.600 Mitarbeitende
  • in 2021: ca. 4.300 Mitarbeitende
  • in 2020: ca. 4.400 Mitarbeitende
  • in 2019: ca. 5.100 Mitarbeitende
  • in 2018: 5.100 Mitarbeitende
  • in 2017: 6.400 Mitarbeitende
  • in 2016 (Stand 31.07.2016): 5.900 Mitarbeitende
  • in 2015: 5.100 Mitarbeitende
     

Ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe

  • in 2023: rund 36.600 Personen
  • in 2022: rund 37.400 Personen
  • in 2021: rund 35.500 Personen
  • in 2020: rund 34.700 Personen
  • in 2019: rund 44.500 Personen
  • in 2018: rund 51.000 Personen
  • in 2017: rund 63.000 Personen
  • in 2016 (Stand 31.07.2016): mindestens 100.000 Personen
  • in 2015: mindestens 100.000 Personen

Zahlen und Fakten von 2015 bis 2020

Familienzusammenführung
Engagement der (Erz-)Bistümer im Bereich Familienzusammenführung in 2020: Die 27 (Erz-)Bistümer haben 1,3 Millionen Euro zur Unterstützung von Familienzusammenführungen aufgebracht.

Engagement der (Erz-)Bistümer im Bereich Familienzusammenführung in 2019: Alle (Erz-)Bistümer unterstützen die Wiedervereinigung von Flüchtlingsfamilien sowohl ideel als auch praktisch. Die überwiegende Zahl der (Erz-)Bistümer stellt für diesen Zweck finanzielle Mittel zur Verfügung. 2019 haben die (Erz-)Bistümer 663.000 Euro für die Familienzusammenführung aufgewendet. Ca. 85 Prozent dieser Mittel waren Zuschüsse für die mit der Zusammenführung verbundenen Kosten. Die übrigen Kosten wurden für Personalkosten (beispielsweise für eingerichtete Beratungsstellen) aufgewendet. Durch diese Förderung wurde mehr als 1.150 Familien unterstützt. Mehr als 2.000 Personen, davon über die Hälfte Kinder, konnten mit ihrer Familie wiedervereinigt werden.

Darüber hinaus bezuschusst die Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration (KAM) die Familienzusammenführung von Flüchtlingen.

Durch die KAM wurden zum Beispiel im Jahr 2017 mit 58.000 Euro Zuschüsse für insgesamt 205 Familienzusammenführungen gewährt. Neben den KAM-Zuwendungen erhielten die Antragsteller damals ebenfalls finanzielle Mittel der Diözesancaritasverbände in Höhe von ca. 40.000 Euro und weitere ca. 15.000 Euro aus Mitteln der Ortscaritasverbände oder von Kirchengemeinden.

Seelsorge und Katechumenat
Im Jahr 2017 wurden in 22 Bistümern mindestens 507 Taufanfragen gestellt, davon mindestens 262 Taufen vollzogen.

Katholische Kindertagesstätten
Nach einer Erhebung des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), an der sich 19 Diözesanverbände beteiligt haben, wurden 2017 rund 7.500 Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung in katholischen Einrichtungen betreut (2016: rund 6.500). Der KTK schätzt, dass in ganz Deutschland 2017 zwischen 10.000 und 15.000 geflüchtete Kinder in katholischen Kindertagesstätten aufgenommen wurden.

Katholische Schulen
Im Jahr 2017 besuchten mindestens 2.100 geflüchtete Kinder und Jugendliche katholische Schulen der Diözesen (2016: rund 1.400). Drei (Erz-)Bistümer konnten keine Angaben machen.

Katholische Hochschuleinrichtungen
Bisher haben die katholischen Hochschulen und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt nur sehr vereinzelt geflüchtete Studierende aufgenommen. Eine Ausnahme stellt die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen dar. Dort sind seit dem Wintersemester 2016/2017 an den vier Abteilungen Aachen, Köln, Münster und Paderborn insgesamt 49 Studierende im ersten oder dritten Semester des Batchelor-Studiengangs Soziale Arbeit immatrikuliert (Nationalitäten: Syrien, Irak, Iran, Türkei, Albanien, Marokko, Ägypten, Ruanda, Guinea).

Wohnraum und Unterbringung für Flüchtlinge

  • in 2017: Es haben in mindestens 1.528 kirchlichen Gebäuden rund 35.000 Flüchtlinge eine Bleibe gefunden. Viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber auch geflüchtete Frauen und Kinder finden in kirchlichen Einrichtungen Schutz.
  • in 2016 (Stand 31.07.2016): Es haben in mindestens 1.381 kirchlichen Gebäuden rund 28.000 Flüchtlinge eine Bleibe gefunden.
  • in 2015: 1.280 (viele Pfarrgemeinden stellen darüber hinaus Räumlichkeiten für Freizeit- und Beratungsangebote zur Verfügung)


* Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. Nicht erfasst ist die außerordentliche Flüchtlingshilfe der Ordensgemeinschaften und der katholischen Verbände. Alle Zahlen sind Mindestangaben.