| Pressemeldung | Nr. 063

Erklärung zur Debatte um die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie

Zur Debatte um das Thema „Beschluss der Vollversammlung über die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:

1.    Über das Schreiben von sieben Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz an verschiedene Dikasterien im Vatikan und seine Reaktion gegenüber diesen Mitbrüdern hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die Bischofskonferenz informiert. Über letztere hat er auch die Dikasterien im Vatikan in Kenntnis gesetzt.

2.    Zu der auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Ingolstadt beschlossenen Fassung des oben angegebenen Dokumentes konnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz bis Ostern Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Die eingegangenen Hinweise sind in das Dokument eingearbeitet worden, dessen finale Fassung – so der Beschluss der Vollversammlung – vom Vorsitzenden der Glaubenskommission und dem Vorsitzenden der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt werden. Über den Sachstand wird Kardinal Marx den Ständigen Rat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 23. April 2018 informieren. Das Dokument ist von Kardinal Marx nicht an den Vatikan geschickt worden. Mehr als drei Viertel der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben dem Dokument als pastorale Handreichung zugestimmt.

3.    Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt Kardinal Marx ausdrücklich.

4.    Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen Vater oder Dikasterien abgelehnt worden sei, sind falsch.

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