| Aktuelle Meldung | Nr. 025

Interview von Prälat Jüsten zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung

„Der Werbeverbots-Paragraf soll das ungeborene Leben schützen und eine angemessene Beratung garantieren“

Vertreter von SPD, Grünen, FDP und Linken streben eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung an. Für die Kirche würde dies aber die Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts infrage stellen.

Berlin (KNA) Der Leiter des katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, warnt vor einer Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. „Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts“, so Jüsten im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Zugleich beklagte er „eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ in der derzeitigen Debatte.

Das Amtsgericht Gießen hatte in der vergangenen Woche eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht.

KNA: Herr Prälat Jüsten, wie steht die Kirche grundsätzlich zum Schwangerschaftsabbruch?

Jüsten: Wir setzen uns für einen umfassenden Lebensschutz ein. Nach unserer tiefen Überzeugung stellt das menschliche Leben vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen ist. Die Kirche sieht dabei eine besondere Verpflichtung, für die Schwächsten einzutreten und in diesem Falle für das ungeborene Leben.

KNA: Wie steht es um die Frauen in einer Konfliktsituation?

Jüsten: Selbstverständlich sorgt sich die Kirche auch um das Schicksal der Frauen. Wir bieten ihnen auf vielfältige Weise Hilfe und Beratung an. Die Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs und die konkrete Hilfe für die Frauen in Notsituationen gehören für uns untrennbar zusammen.

KNA: Das Verbot des „Anbietens“ und „Ankündigens“ steht für viele im Widerspruch dazu, dass eine Abtreibung inzwischen als „normale“ ärztliche Dienstleistung angesehen wird. Wie bewerten Sie das?

Jüsten: Dies macht deutlich, dass in der Debatte über das Werbeverbot ein verzerrtes Verständnis der geltenden Rechtslage, aber auch der Realitäten vorherrscht und im öffentlichen Diskurs zunehmend eine „Normalisierung“ von Schwangerschaftsabbrüchen unterstellt wird. Der Schwangerschaftsabbruch ist weder für die betroffenen Frauen noch für Ärzte ein normaler Vorgang.

Wir wissen aus unserer Beratungspraxis nur allzu gut, dass die Frauen oft noch viele Jahre unter diesem Eingriff leiden. Gerade deshalb untersagt ja der Gesetzgeber grundsätzlich das Bewerben von eigenen oder fremden Diensten zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs. Nur in genau definierten Ausnahmesituationen bleibt der Schwangerschaftsabbruch ungeahndet.

Die grundsätzliche Missbilligung des Schwangerschaftsabbruchs zeigt sich auch darin, dass Kosten der Abtreibungen nach der sogenannten Beratungsregelung – also bei über 95 Prozent der Fälle – nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 1993 zwingend festgeschrieben.

KNA: Vertreter von SPD, FDP, Grüne und Linkspartei fordern eine ersatzlose Streichung des Werbeverbots-Paragrafen, weil sie das Recht der Frauen auf Information beschnitten sehen.

Jüsten: Dieses Argument leuchtet mir nicht ein. Für kaum eine andere Gruppe gibt es ein umfangreicheres Netz an individuellen Beratungs- und damit auch Informationsangeboten. Deshalb habe ich den Eindruck, dass eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen vertreten wird. Der Paragraf 219a ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts.

Das Beratungskonzept nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz soll Frauen mit der benötigten Unterstützung und mit Informationen versorgen. Sowohl in einer Beratungsstelle als auch bei ihrer Frauenärztin werden die Betroffenen auf eine sichere Art und Weise über die Möglichkeiten, Folgen und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs und mögliche Alternativen informiert. Gerade weil die Beratung frei ist von wirtschaftlichen oder anderen Eigeninteressen, soll derjenige, der berät, nicht die Abtreibung durchführen.

KNA: Die Linkspartei fordert die Streichung des Paragrafen auch, um Ärzte „vollständig zu entkriminalisieren“.

Jüsten: Der Werbeverbots-Paragraf soll das ungeborene Leben schützen und eine angemessene Beratung garantieren. Aus der Schutzpflicht des Staates folgert das Bundesverfassungsgericht, dass die Frauen ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens zu beraten sind. Der Logik dieser positiven Werbepflicht für das ungeborene Leben entspricht das Werbeverbot für die Abtreibung. Es schützt die Frauen vor manipulierten Informationen durch denjenigen, der mit Abtreibungen Geld verdient. Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

KNA: Befürworter der Streichung argumentieren, es handele sich hierbei um ein Relikt der NS-Zeit ...

Jüsten: Das zeigt leider, dass die Debatte von einigen nicht seriös geführt wird. Die Vorschrift ist zwar 1933 in Kraft getreten, ihre Konzeption reicht jedoch zurück in die Zeit der Weimarer Republik, und der bundesrepublikanische Gesetzgeber hat sie sich zu eigen gemacht. Diese Art von Polemik sollte die öffentliche Debatte nicht bestimmen.

KNA: Ist aber ein Werbeverbot im digitalen Zeitalter noch angemessen?

Jüsten: Die Betroffenen brauchen in ihrer Notlage angemessene Hilfe. Deshalb muss der Staat im Zeitalter von „Fake News“ und vielen unseriösen Angeboten mehr denn je für eine angemessene Beratung und Unterstützung sorgen.

KNA: Sehen Sie die Gefahr, dass mit der Änderung der gesamte, hart errungene Abtreibungskompromiss ins Rutschen kommt?

Jüsten: Eine Streichung des Paragrafen 219a würde die Gesamtstatik des Schwangerschaftsberatungssystems gefährden. Die derzeitige Gesetzeslage ist die Folge einer intensiven, auch schmerzhaften politischen und öffentlichen Debatte. Ich will nicht verhehlen, dass die Kirche mit diesem Kompromiss nie glücklich war. Nun aber an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt anzulegen, hielte ich für verantwortungslos.

KNA: Wie bewerten Sie die Auseinandersetzung gerade zum jetzigen Zeitpunkt?

Jüsten: Besonders angesichts der derzeitigen unklaren politischen Lage auf Bundesebene erstaunt es mich einigermaßen, dass hier eine Diskussion über die Recht- und Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots – und damit über die Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts – losgetreten wird.

Ich befürchte, dass die Aufhebung des Werbeverbots nur ein erster Schritt sein soll zur allgemeinen Lockerung des Lebensschutzes. Wir beobachten auch auf internationaler Ebene zunehmend Bestrebungen, etwa in internationalen Verträgen unter anderem das vermeintliche Recht auf Abtreibung zu verankern. Dem sollte sich Deutschland mit seinem hohen Lebensschutzniveau entgegenstellen.


© 2017 Katholische Nachrichten-Agentur (KNA), Bonn. Alle Rechte vorbehalten.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz