| Pressemeldung | Nr. 027

Abschlusspressekonferenz der digitalen Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2021

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (25. Februar 2021) zu Ende gegangen. Sie hat coronabedingt als Online-Konferenz stattgefunden. Im Mittelpunkt der Beratungen stand ein Studientag zu den Erfahrungen mit Kirchenaustritten und Kirchenverbleib. Vor dem Hintergrund der in der Herbst-Vollversammlung 2020 analysierten Kirchenstatistik wurden zukunftsorientierte Perspektiven und Chancen einer Mitgliederorientierung diskutiert. Außerdem haben die deutschen Bischöfe mit Dr. Beate Gilles eine neue Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz gewählt.

Als weiteren Schwerpunkt hat die Vollversammlung über das Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“ gesprochen und sich erneut mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst. Zu diesem Themenkomplex zählt auch ein aktueller Bericht zum Umgang mit geistlichem Missbrauch.

Weitere Themen waren der aktuelle Stand des Synodalen Weges, die Debatte um den assistierten Suizid und der Umgang mit dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises „Gemeinsam am Tisch des Herrn“.

Wir dokumentieren den Pressebericht zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschlusspressekonferenz am 25. Februar 2021 in Bonn vorgestellt hat.

Hinweis:
Der Pressebericht ist untenstehend auch als pdf-Datei zum Herunterladen verfügbar.
Außerdem finden Sie dort auch die Dokumentation des Studientages „Was der Kirche heute aufgegeben ist“.

 

  1. Einleitung
  2. Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović
  3. Sexueller Missbrauch – Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“
  4. Kirchlicher Umgang mit geistlichem Missbrauch
  5. Synodaler Weg – aktueller Stand
  6. Was der Kirche heute aufgegeben ist – Studientag zu Erfahrungen mit Kirchenaustritt und Kirchenverbleib
  7. Assistierter Suizid – moraltheologische Perspektiven
  8. „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38) – Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden
  9. Votum des Ökumenischen Arbeitskreises „Gemeinsam am Tisch des Herrn“
  10. Priesterausbildung in Deutschland
  11. Stundenbuch – notwendige Aktualisierungen
  12. Jahr der Familie zu Amoris laetitia vom 19. März 2021 bis 26. Juni 2022
  13. Katholische Schwangerschaftsberatung
  14. Flüchtlingssituation an den EU-Außengrenzen
  15. Engagement für Menschen ohne Aufenthaltsstatus und für Opfer von Menschenhandel
  16. Personalia

 

1.    Einleitung

Die Corona-Pandemie hat uns gezwungen, die für Dresden vorgesehene Frühjahrs-Vollversammlung online stattfinden zu lassen. Die Erfahrungen mit Videokonferenzen sind in den zurückliegenden Monaten vielfältig gewesen, und so bin ich dankbar, dass wir auch diese mehrtägige Konferenz mit allen Bischöfen gut bewältigt haben. Jeder von uns, alle Menschen in unserem Land spüren den tiefen Wunsch, sich wieder normal mit Mitmenschen treffen zu können. Die persönliche Begegnung ist unverzichtbar. Ich hoffe sehr, dass die Impfungen dazu beitragen können, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Es bleibt die Hoffnung, dass wir als Gläubige aller christlichen Konfessionen – trotz Pandemie – auch wieder Ostern mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen feiern können.


2.    Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat in seinem Grußwort, das wir veröffentlicht haben, über die Krise der Kirche gesprochen. Bei allen Schwierigkeiten und Herausforderungen, die es gibt, ermutigte er uns mit den Worten von Papst Franziskus, die Krise als eine Gelegenheit zum Wachsen wahrzunehmen.  Krisen und Konflikte müssten angenommen werden, so der Nuntius, um sie bewältigen zu können. Dazu gehören Dialog mit dem Nächsten, aber auch das Gebet, ein Vertrauen auf Synodalität und die Kraft, die Traditionen der Kirche lebendig zu halten.


3.    Sexueller Missbrauch – Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“

Die Vollversammlung hat sich erneut mit dem Themenbereich Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen befasst – wie wir dies auch bereits bei den zurückliegenden Vollversammlungen und Sitzungen des Ständigen Rates getan haben. Da in der öffentlichen Meinung vielfach ein entgegengesetztes Bild entstanden ist, möchte ich hier betonen: Die Bistümer sind mit allen Kräften dabei, den Selbstverpflichtungen, die die Bischöfe nach der Präsentation der MHG-Studie („Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) eingegangen sind, nachzukommen. Dazu hat Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) der Vollversammlung einen Überblick gegeben.

Insbesondere geht es uns darum, die Beteiligung von Betroffenen und externen Fachleuten vermehrt zu verankern. Ich bin sehr froh, dass sich der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz mit zwölf Mitgliedern konstituiert hat und ich selbst bereits bei einer Sitzung dabei sein konnte. Alle Bistümer haben sich zur Beteiligung von Betroffenen verpflichtet. Es ist gut, dass auch in den Bistümern Betroffenenbeiräte eingerichtet werden konnten oder die Einrichtung vorbereitet wird. Ich möchte es noch einmal in aller Klarheit unterstreichen: Viele Menschen haben großes Unrecht und Leid durch Kleriker und andere kirchliche Mitarbeiter erfahren müssen. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass eine strukturierte, unabhängige, vorbehaltlose und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Aufarbeitung eine Schlüsselaufgabe in den kommenden Jahren in unseren Bistümern ist.

Dabei lassen wir uns weiterhin messen an der mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, im Juni 2020 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland.

Mit der Gemeinsamen Erklärung verpflichten sich alle Bistümer zur Einrichtung von Aufarbeitungskommissionen nach transparenten und eindeutigen Kriterien. Die Kommissionen werden mit mehrheitlich unabhängigen Personen auch auf Vorschlag der Landesregierungen und von Betroffenenbeiräten besetzt. Während des Prozesses sind regelmäßige Berichte – auch gegenüber dem Unabhängigen Beauftragten – vorgesehen, sowie die Unterstützung durch staatliche Institutionen und die verbindliche Einbindung von Betroffenen.

Die Arbeit der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ist seit dem 1. Januar 2021 angelaufen. Wir haben die Klärung der materiellen Anerkennung erlittenen Leids auf ein neues Fundament gestellt. Bereits seit 2011 gibt es das Verfahren zur Anerkennung des Leids. Mit den nun etablierten Regelungen haben wir die zentralen Empfehlungen der MHG-Studie umgesetzt und ein transparentes, einheitliches und unabhängigeres Verfahren geschaffen.

Mitten im Prozess sind wir derzeit bei der Standardisierung in der Personalaktenführung der Kleriker. Die Regelung wird sich am weltlichen Beamtenrecht orientieren. Mit diesem Projekt greifen wir eine zentrale Empfehlung der MHG-Studie auf, deren Bedeutung uns auch in verschiedenen anderen Aufarbeitungsprojekten nachdrücklich bestätigt wurde. Dabei werden wir nicht nur eine einheitliche und lückenlose Form der Dokumentation von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch umsetzen, sondern gehen deutlich über die Empfehlungen der MHG-Studie hinaus, indem die gesamte Personalaktenführung von Klerikern in Deutschland standardisiert wird.

Gestatten Sie mir ein Wort – auch mit Blick auf die nachfolgenden Themen – zur Gesamtwahrnehmung der Lage der Kirche in Deutschland. Vieles konzentriert sich in der öffentlichen Meinung derzeit auf das Erzbistum Köln – auf das nicht veröffentlichte Gutachten und auf das für den 18. März 2021 angekündigte Gutachten. Der Zusammenbruch eines Servers in einer Stadtverwaltung wird als Austrittswelle für die gesamte Bundesrepublik interpretiert und die Protestaktionen vom vergangenen Wochenende finden große Aufmerksamkeit. Deshalb möchte ich klarstellen: Ja, es gibt viele Kirchenaustritte, auch wegen des Bildes, das die Kirche derzeit abgibt. Und sicherlich gibt es manches im Erzbistum Köln zu klären. Aber allein den Fokus auf den Erzbischof von Köln zu richten, wäre doch allzu kurzschlüssig. Im Gegenteil: Alle Bischöfe tragen Verantwortung für die Lage und wir alle müssen uns der Kritik stellen. Aber wir können guten Gewissens sagen, und dies habe ich mit meinen Ausführungen zu zeigen versucht: Die Bischöfe stehen zu ihrer Zusage, vorbehaltlose Aufarbeitung und Aufklärung der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Raum zu leisten. Tatsächlich ist hier auch schon viel Gutes geschehen. Die Empfehlungen des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch haben wir konsequent umgesetzt. Mit der MHG-Studie haben wir eine umfassende und fundierte wissenschaftliche Einschätzung zum sexuellen Missbrauch in der Kirche. Und ich denke auch an die vielen, die sich in unseren Bistümern inzwischen seit gut zehn Jahren als Ansprechpersonen für Betroffene, als Präventionsbeauftragte gegen sexualisierte Gewalt und neuerdings als Mitglieder von Aufarbeitungskommissionen engagieren. Aber natürlich ist auch noch viel zu tun. Das Thema ist in keiner Weise abgeschlossen und wird es mit Blick auf die Prävention auch niemals sein. Allerdings weise ich den Vorwurf zurück, die Bischöfe würden schweigen oder seit Jahren nichts tun.

Alle Dokumente und Informationen sind auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.


4.    Kirchlicher Umgang mit geistlichem Missbrauch

Wir haben uns neben den aktuellen Fragen zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs erneut mit dem kirchlichen Umgang mit geistlichem Missbrauch befasst. Bischof Dr. Felix Genn (Münster), Vorsitzender der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste, und Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen), Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und neue geistliche Gemeinschaften“, haben einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen seit 2019 gegeben. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der Pastoralkommission, der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste und der Jugendkommission zusammen.

Die Arbeitsgruppe hat die Problematik geistlichen Missbrauchs mit den Verantwortlichen der kirchlichen Bewegungen und neuen geistlichen Gemeinschaften beim bundesweiten Treffen am 22. Juni 2019 in Erfurt erörtert. Dort wünschten die Verantwortlichen der Bewegungen zur Prävention vor geistlichem Missbrauch Kurse zur geistlichen Leitung, mit deren Gestaltung die Arbeitsgruppe aktuell befasst ist. Am 5. Dezember 2019 führte die Arbeitsgruppe einen Fachtag zum Thema „Geistlicher Missbrauch“ mit den bischöflichen Beauftragten für die kirchlichen Bewegungen durch. Bischof Timmerevers nahm zudem vom 29. bis 30. November 2019 an der von der Diözese Graz-Seckau veranstalteten interdisziplinären Fachtagung „Geistiger Missbrauch“ teil.

Die wohl wichtigste Veranstaltung auf diesem Gebiet war die vom 12. bis 13. November 2020 von der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen verantwortete Tagung „Gefährliche Seelenführer? Geistiger und geistlicher Missbrauch“. Sie wurde in Kooperation mit der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste und der Sächsischen Landesärztekammer digital, interdisziplinär und international durchgeführt. An der Tagung nahmen rund 400 Personen teil. Die Beiträge sind mehrheitlich in der zur Fachtagung eigens herausgegebenen Herder Thema erschienen. Zuletzt haben sich die Pastoralkommission und die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste in ihrer gemeinsamen Sitzung am 4. Februar 2021 mit weiteren kirchlichen Maßnahmen befasst.

In der Vollversammlung haben wir nun überlegt, dass die ersten Ansprechpartner in diesem Themengebiet die (Erz-)Bistümer selbst sind, um so geistlichem Missbrauch in der Kirche zu begegnen. Eine Arbeitsgruppe der beiden oben genannten Kommissionen wird eine Definition und Kriterien für geistlichen Missbrauch erarbeiten sowie Empfehlungen zur Qualifikation der jeweiligen diözesanen Ansprechpersonen formulieren. Außerdem wird eine Überarbeitung des Wortes der Pastoralkommission „‚… und Jesus ging mit ihnen‘ (Lk 24,15). Der kirchliche Dienst der Geistlichen Begleitung“ (Die deutschen Bischöfe – Pastoralkommission Nr. 39) auf den Weg gebracht.

Sie wissen, dass Betroffene von geistlichem Missbrauch in diesen Tagen einen offenen Brief an Bischof Timmerevers und mich gerichtet haben. Ich bitte um Verständnis, wenn wir auf offene Briefe grundsätzlich nicht öffentlich reagieren. Sie dürfen aber sicher sein, dass wir die in dem Brief dargelegten Anliegen ernstnehmen und in unsere Überlegungen einbeziehen, insbesondere in der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste.


5.    Synodaler Weg – aktueller Stand

Am 4. und 5. Februar 2021 hat die Online-Konferenz des Synodalen Weges stattgefunden, auf der die ersten Papiere aus den Synodalforen intensiv diskutiert wurden. Wir haben unsere Vollversammlung für eine Auswertung dieser Online-Veranstaltung und darüber hinaus für einen offenen und reflektierten Austausch zur bisherigen Entwicklung des Synodalen Weges genutzt. Dabei wurde einhellig begrüßt, dass auf dem Synodalen Weg auch unter den erschwerenden Bedingungen der Corona-Pandemie weitergearbeitet wird. Die Online-Konferenz wurde als gut funktionierendes Kommunikationselement gelobt, das es ermöglicht hat, miteinander im Gespräch zu bleiben und die Arbeitsfortschritte zu diskutieren.

Wir haben uns auch ausführlich mit theologischen Einwänden gegen Texte, die bei der Online-Konferenz zur Diskussion vorgelegen haben, befasst. Inhaltlich wird dieses Gespräch in den Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz, insbesondere in der Glaubenskommission, fortgesetzt. In der Debatte wurde deutlich, dass es wichtig ist, Kritik und ergänzende Überlegungen frühzeitig in den Synodalen Weg unter Berücksichtigung des dort vereinbarten Procedere einzubringen.

In Gruppengesprächen haben wir Bischöfe darüber hinaus über die Notwendigkeit und die Möglichkeit von Veränderungen der lebendigen Tradition der Kirche nachgedacht und dabei auch konkrete Themen wie „Rolle der Frau“ und „Homosexualität“, die im Synodalen Weg unter anderen behandelt werden, aufgerufen. Besonders angesprochen wurde in diesem Zusammenhang das Zueinander von Lehre und Praxis. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir theologische Grundfragen dieser Art auch in unseren kommenden Vollversammlungen weiter vertiefen wollen.

Persönlich bin ich zuversichtlich, dass wir auf dem Synodalen Weg gute Strecken vorangekommen sind. Die nächste Zusammenkunft wird – das ist abgesprochen – eine Synodalversammlung sein, die nach Satzung und Geschäftsordnung arbeiten wird. Mir ist bewusst, dass der Synodale Weg gerade auch außerhalb Deutschlands aufmerksam beobachtet wird. Ich hoffe, dass es uns gelingt, Impulse unserer Erfahrungen auch in die von Papst Franziskus angekündigte Bischofssynode im Oktober 2022 in Rom einzubringen. Mein Eindruck ist, dass beim Synodalen Weg auf gute Weise gestritten und um Lösungen gerungen wird. Manchen geht das alles zu langsam, anderen zu schnell. Einige meinen, nur durch lauten öffentlichen Protest ließen sich die notwendigen oder von ihnen für notwendig erachteten Veränderungen voranbringen. Ich möchte das gar nicht bewerten, wohl aber klarstellen: Der Synodale Weg ist ein geistlicher Prozess und die Klärung hoch komplexer Fragen und die damit verbundene geistliche Unterscheidung lassen sich nicht beliebig beschleunigen. Gerne versichere ich allen Kritikerinnen und Kritikern: Die Bischöfe bleiben auf Kurs. Aber wir können und werden uns gerade um des Erfolgs des ganzen Projekts willen weder drängen noch bedrängen lassen.


6.    Was der Kirche heute aufgegeben ist – Studientag zu Erfahrungen mit Kirchenaustritt und Kirchenverbleib

Einen Schwerpunkt der Vollversammlung bildete der Studientag „Was der Kirche heute aufgegeben ist – Studientag zu Erfahrungen mit Kirchenaustritt und Kirchenverbleib“, mit dem wir unsere Beratungen zu den aktuellen Kirchenstatistiken aus der Herbst-Vollversammlung 2020 fortgesetzt haben. Die seit Jahren steigenden Kirchenaustrittszahlen hängen mit vielen Faktoren, unter anderem mit langfristigen gesellschaftlichen Transformationsprozessen zusammen, die nicht umkehrbar sind. Immer wieder vorkommende Ausschläge von Kirchenaustrittszahlen nach oben sind jedoch oft innerkirchlich zu verantworten. Beim Studientag haben wir diese Verantwortung, die natürlich in besonderer Weise auch bei den Bischöfen liegt, in den Blick genommen und zukunftsorientiert Fragen und Chancen des Christseins in einem zunehmend säkularisierten bzw. religiös indifferenten gesellschaftlichen Umfeld diskutiert.

Unterschiedliche Studien aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass die Gemeinde- bzw. Territorialseelsorge den weitaus größeren Teil von Katholiken nicht mehr erreicht. Mitgliederorientierung in der Pastoral und Seelsorge muss darum den Blick weiten auf die Menschen, die sich in der klassischen Pfarrgemeinde nicht mehr beheimatet fühlen und doch noch etwas von ihrer Kirche erwarten, erläuterte Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Vorsitzender der Pastoralkommission, in seiner Einführung. Auch diese Katholikinnen und Katholiken möchten in ihrer Lebenswirklichkeit individuell wahrgenommen und verstanden werden. Das wünschen sich vor allem Menschen mit Brüchen in der Biographie, Menschen, die nicht selten auch durch lehramtliche Aussagen oder Ausschlüsse vom kirchlichen Leben sehr verletzt wurden.

Leider musste P. Prof. Dr. Christoph Theobald SJ (Paris), der ein wichtiger Impulsgeber für den Studientag war, seine Teilnahme krankheitsbedingt absagen. Dr. Hubertus Schönemann, Leiter der Arbeitsstelle für missionarische Pastoral (KAMP) in Erfurt, hat uns den fundamentaltheologischen Ansatz von Prof. Theobald und seine pastoraltheologischen Implikationen vorgestellt. Dabei geht es zentral um eine Umkehr der Kirche. Statt um sich selbst und ihre innerkirchlichen Konflikte zu kreisen, soll sie – so Prof. Theobald – ihre Aufmerksamkeit den Menschen in ihrem jeweiligen Sozialraum zuwenden. In vielfacher Weise sind wir hier als Kirche auch schon seelsorglich oder caritativ tätig, zum Beispiel in Kindergärten, in der Telefonseelsorge, in der Krankenhausseelsorge, in der Beratung und Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Aber Prof. Theobald geht es darüber hinaus darum, den Lebensglauben der Menschen auch dort zu suchen, wo wir ihn nicht (mehr) vermuten, und mit den Menschen ins Gespräch zu kommen über ihre Verlassenheit und Not, ihre Hoffnungen und Sehnsüchte. Das erwarten die Menschen nicht zuletzt auch in der aktuellen Corona-Pandemie von uns. In unserem sehr offenen Meinungsaustausch wurde deutlich, dass die kirchlichen Situationen in den Bistümern Deutschlands sehr unterschiedlich sind und die Gedanken von Prof. Theobald sich vor allem dort als inspirierend und innovativ erweisen, wo die Gläubigen wirklich zu einer Minderheit in der Gesellschaft geworden sind und die Kirche sich von vielen herkömmlichen einflussreichen Positionen verabschiedet hat.

Um diese Fragen und Perspektiven in Gesprächsgruppen weiter zu diskutieren, hatten wir Expertinnen und Experten aus der Theologie, Pastoral und Seelsorge eingeladen:

  • Carla Böhnstedt, Pastoralreferentin in der Citypastoral Berlin, zum Thema „Eine Außenperspektive – Erfahrungen mit Menschen, in deren Leben Gott und Glauben nicht (mehr) vorkommen“;
  • Dr. Thies Gundlach, Vizepräsident des Kirchenamtes der EKD in Hannover, zum Thema „Evangelische Perspektive: Erfahrung mit Kirchenaustritt und Kirchenverbleib in der evangelischen Kirche“;
  • Prof. Dr. Katharina Karl, Lehrstuhl für Pastoraltheologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und Leiterin des Jugendpastoralinstituts Don Bosco, zum Thema „Wem gilt die Sendung der Kirche? Übersehene und Vergessene der Pastoral – Erfahrungen aus pastoral-diakonischer Perspektive“;
  • Dr. Judith Klaiber, Theologin und Referentin für Führungskräfte im säkularen Bereich, zum Thema „Welche Führungskompetenzen und Führungsfiguren braucht die Kirche heute?“;
  • Regina Laudage-Kleeberg, Mitherausgeberin der Essener Studie „Kirchenaustritt – oder nicht“ und Referentin für Organisationsentwicklung im Bischöflichen Generalvikariat Essen, zum Thema „Innerkirchliche Wahrnehmung und Analyse der Zahlen und Fakten“;
  • Prof. Dr. Jan Loffeld, Professor für Praktische Theologie und Leiter des „Department of Practical Theology and Religious Studies“ an der Tilburg University School of Catholic Theology, zum Thema „Wem gilt die Sendung der Kirche? Rolle und Relevanz des christlichen Glaubens in der säkularen Gesellschaft“;
  • Prof. Dr. Eberhard Tiefensee, emeritierter Professor für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt und Priester des Bistums Dresden-Meißen, zum Thema „Erfahrungen und Perspektiven der ostdeutschen Diözesen“.

Es war uns klar, dass wir in einem Studientag keine Patentrezepte entwickeln können. Dennoch möchte ich auf einige wichtige Herausforderungen und Perspektiven hinweisen, die wir diskutiert haben. Zunächst: Wir stehen nicht an einem Nullpunkt, es gibt bereits die neuen und innovativen Projekte in der Pastoral. Das haben uns die Expertinnen und Experten auch an konkreten Praxisbeispielen gezeigt. Allerdings werden diese noch viel zu wenig von uns selbst und von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Darum müssen wir die Ergebnisse dieses Studientages auch mit den Verantwortlichen, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern in den Bistümern weiter diskutieren und konkretisieren. Ich verweise hier auf eine Dokumentation von Beiträgen des Studientages, die wir auf www.dbk.de bereitstellen werden.

Eine weitere Erkenntnis des Studientages betrifft ebenfalls uns selbst: „Wir müssen großzügiger sein“, so formulierte es ein Bischof, „und Vielfalt, ja auch Ungleichzeitigkeiten ermöglichen und aushalten, auch in den Glaubenswegen, in den Formen von Kirchesein, in der Offenheit der Lebenswege und der Wahrheitssuche von Menschen“. Wir befinden uns in einem epochalen Umbruch von Kirche und Christsein heute. Wir merken, dass die alten Bilder von Seelsorge und auch von Leitung in der Kirche nicht mehr tragen, aber wir haben noch keine neuen Bilder, die sich erst in diesem Transformationsprozesses auch von Kirche herausbilden müssen. Darum sind diese beiden Ansatzpunkte wichtig: Es geht zum einen um die Einübung einer neuen Haltung von Christsein heute, die eng mit einer authentischen geistlichen Persönlichkeitsentwicklung verbunden ist. Es geht vor allem für uns und alle Führungskräfte in der Kirche darum, zu verinnerlichen, wie es eine Expertin formulierte, dass Menschen ihren Chefs kündigen und nicht ihren Aufgaben. Wie aus Krisen Chancen werden, ist Chefsache, liegt also in der Verantwortung von uns Bischöfen. Konkret wurden folgende Grundhaltungen genannt, in denen sich diese Führungsverantwortung erweisen muss: im Vertrauen in die Gläubigen, im gemeinsamen Ringen um die bestmöglichen Rahmenbedingungen von Kirche heute, im Mitfühlen mit den Menschen in den aktuellen Krisen und im Vermitteln von Hoffnungsperspektiven. Ich verweise hier auf den Synodalen Weg, auf dem wir in diesem Sinne bereits unterwegs sind.

Zum anderen brauchen wir weitere Kundschafter – wie es auch die Expertinnen und Experten dieses Studientages waren –, die uns Brücken bauen zu den Menschen vor Ort und uns helfen, ihre Perspektive einzunehmen und ihre Sprache zu verstehen. Und es ist an uns, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern vor Ort Kreativität zu ermöglichen und Offenheit zu erlauben, ohne gleich zu wissen, was dabei herauskommt. Denn nur so werden auch neue Wege des Kircheseins entstehen. Dabei ist uns sehr bewusst, dass uns dies nur ökumenisch, mit den Christen der anderen Konfessionen gelingen kann. Ein konkretes Ergebnis des Studientages ist darum, dass wir uns künftig an der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) der EKD beteiligen werden: Die evangelische Kirche analysiert die Haltung und Auffassungen ihrer Mitglieder seit 1973 in Form von Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen. Die weiteren Konkretisierungen, die zum Beispiel die Verteilung der Ressourcen (Personal und Finanzen) in der Pastoral oder die Ausbildung und Auswahl von Führungskräften betreffen, werden in der Pastoralkommission und der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste weiterbedacht werden.


7.    Assistierter Suizid – moraltheologische Perspektiven

Hoch aktuell ist nach wie vor das Thema des assistierten Suizids. Zuletzt hat sich der Ständige Rat am 26. Januar 2021 in einer Erklärung dazu geäußert. Gerne weise ich auch auf einen Text des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vom vergangenen Montag hin, der sich der Thematik ebenfalls angenommen hat. Die Vollversammlung hat dem Thema breiten Raum gewidmet und sich dabei mit den verschiedenen Aspekten um die Neuregelung der gewerblichen Suizidbeihilfe in Deutschland befasst. Erneut bekräftigen wir unsere ablehnende Haltung gegenüber jeder Form der Beihilfe zum Suizid. Die Beihilfe zum Suizid ist keine zustimmungsfähige Handlungsmöglichkeit. Das ergibt sich unserer Überzeugung nach sowohl aus dem christlichen Glauben als auch aus einer allgemein zugänglichen Ethik.

In Lebenssituationen von Menschen, die Suizidwünsche äußern, geht es um die Entwicklung von Lebensperspektiven und gerade nicht um die Hilfestellung zum Suizid. Wir sehen eine große Gefahr in dem subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, aus Sorge, am Ende des Lebens anderen zur Last zu fallen. Dieser Druck ließe sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde. Die in diesem Zusammenhang häufig angeführte Autonomie des Menschen ist nur auf der Grundlage seines Lebens möglich. Beendet er das eigene Leben, zerstört er auch die Grundlage seiner Autonomie. Deshalb steht das Leben als Wert zwar nicht über der Autonomie, aber es liegt der Autonomie ermöglichend voraus. Ein Schutz der Autonomie ohne Lebensschutz ist nicht möglich.

Hinzu kommt, dass die menschliche Person ihre Autonomie nur als soziales Wesen entfalten kann. Der Rückhalt durch die menschliche Gemeinschaft ist unverzichtbar. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, durch verbesserte Möglichkeiten in der Palliativ- und Hospizversorgung dafür Sorge zu tragen, dass Menschen bis zu ihrem Tod Behandlung, Pflege, Begleitung und auch Seelsorge erfahren.

Wir wissen, dass es in der evangelischen Kirche strittige Debatten über den assistierten Suizid gibt. Dankbar nehmen wir aber zur Kenntnis, dass die Positionen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz nah beieinander sind. Hier erinnere ich an die gemeinsame Erklärung des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, mit dem damaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, vom 26. Februar 2020, in der beide betonen, dass sich die Kirchen „weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden“. Wir werden die Thematik des assistierten Suizids weiter in den ökumenischen Gesprächen mit der EKD erörtern.

Was die beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe angeht (Helling-Plahr, Lauterbach, Sitte u. a. sowie Künast, Keul u. a.), so ist absehbar, dass die in den Entwürfen vorgeschlagenen Bedingungen weder einen wirksamen Schutz des Lebens noch die Autonomie der betroffenen Personen angesichts der physischen und psychischen Belastungen gewährleisten.

Die Haltung der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie dokumentiert in dem nach wie vor aktuellen Flyer Sterben in Würde – Worum geht es eigentlich? (Bonn 2014) und auf der Themenseite „Sterben in Würde“ auf www.dbk.de.


8.    „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38) – Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden

Das Leitbild für die Gestaltung der letzten Lebensphase alter und kranker Menschen, für das die Bischöfe werben, ist ein Sterben in Würde ohne die Flucht in die Selbsttötung. Vor diesem Hintergrund stellt die Hospiz- und Palliativversorgung ein wichtiges Desiderat für Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung dar. Sie richtet sich auf die ganzheitliche Bedürftigkeit des Menschen und bietet eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung an. Gute palliative Fürsorge will das Leiden von Schwerkranken und Sterbenden lindern, ohne den Tod vorzeitig herbeizuführen und ohne ihn durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern.

Die Vollversammlung hat eine geplante Erklärung zur palliativen und seelsorglichen Begleitung von Sterbenden diskutiert, die die kirchliche Seelsorge in der Hospiz- und Palliativversorgung erläutert. Das Dokument – eine Erklärung der Pastoralkommission – setzt die drei Bereiche der Palliative Care, Spiritual Care und kirchlichen Seelsorge zueinander ins Verhältnis. Es will diese Bereiche so beschreiben, dass ihre Profile für die unterschiedlichen Berufsgruppen sowie für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige nachvollziehbar werden. Wir nehmen dabei auch erstmals Stellung zu dem noch jungen Fachgebiet Spiritual Care, das sich mit der kirchlichen Seelsorge teilweise überschneidet, aber auch von ihr unterscheidet. Weder darf kirchliche Seelsorge in Spiritual Care aufgehen und dabei das Besondere der christlichen Tradition zugunsten einer größeren Akzeptanz im säkularen Umfeld aufgeben, noch darf sie sich in einen einfachen Gegensatz zu den Konzepten der Spiritual Care setzen.

Seelsorge setzt das christliche Menschen- und Gottesbild voraus. Auf dieser Grundlage hat das Christentum über Jahrhunderte die sogenannte „ars moriendi“ ausgebildet. Der einfühlsame Umgang mit existenziellen Fragen und Fragen des Glaubens, die sich in der Nähe des Todes stellen, wird in unserer alternden Gesellschaft zunehmend wichtig. Dazu leistet die kirchliche Seelsorge einen wesentlichen Beitrag. Um diese pastorale Begleitung auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist zum einen der multiprofessionelle Austausch und zum anderen die innerkirchliche Zusammenarbeit von Priestern und Laien, Haupt- und Ehrenamtlichen notwendig.

Ich möchte noch ausdrücklich auf die diesjährige ökumenische Woche für das Leben hinweisen, die am 17. April 2021 in Augsburg eröffnet wird und bis zum 24. April 2021 dauert. Sie steht unter dem Leitwort „Leben im Sterben“. Nachdem sie im vergangenen Jahr aufgrund des bundesweiten Lockdowns nicht stattfinden konnte, wird dieses Mal die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die allgemeine Zuwendung thematisch aufgegriffen. Während der Corona-Pandemie ist diese Fürsorge aufgrund verstärkter Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen umso herausfordernder. Informationen und das aktuelle Themenheft finden Sie unter www.woche-fuer-das-leben.de.


9.    Votum des Ökumenischen Arbeitskreises „Gemeinsam am Tisch des Herrn“

Wir haben einen Zwischenbericht der Glaubens- und der Ökumenekommission zum weiteren Umgang mit dem Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen entgegengenommen. Die Beratungen in den Kommissionen und nun in der Vollversammlung berührten auch das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 18. September 2020 mit seinen lehrmäßigen Anmerkungen sowie die daraufhin verfasste Stellungnahme des Ökumenischen Arbeitskreises.

Nach dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises ist ein wechselseitiges Hinzutreten Einzelner zu Eucharistie und Abendmahl unter bestimmten Bedingungen theologisch gut begründet, weil in wesentlichen Fragen eine weitreichende Übereinstimmung zwischen den Kirchen bestehe. Dieser Text zielt auf eine intensive theologische Diskussion und kirchliche Rezeption. Beides wünsche ich mir.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich erstmals bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2020 eingehend mit dem Text befasst und ihn als einen theologisch kenntnisreichen und differenzierten Beitrag gewürdigt, der das Anliegen der Eucharistie- und Kirchengemeinschaft befördern will. Zugleich hat sie weiteren Klärungsbedarf auf katholischer wie auf evangelischer Seite festgestellt und dazu auch verschiedene Punkte konkret benannt. In den lehrmäßigen Anmerkungen der Kongregation für die Glaubenslehre werden ebenfalls wichtige Fragen thematisiert. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt diese Hinweise sehr ernst. Uns ist es wichtig, dass das Gespräch über die strittigen Punkte fortgeführt wird und eine qualifizierte Rezeption des Votums erfolgt. Aus unserer Sicht sind es vor allem drei Themenkomplexe, die der weiteren Diskussion bedürfen: die hermeneutische Frage der Verhältnisbestimmung von Einheit und Vielfalt, der innere Zusammenhang von Eucharistie, Kirche und Amt und Fragen einer Theologie des Gewissens. Um die theologische Auseinandersetzung hierüber zu fördern, sollen in Deutschland und auf internationaler Ebene, möglichst in Rom, Fachtagungen veranstaltet werden. Darüber hinaus werden wir als Bischofskonferenz auch das direkte Gespräch mit den römischen Dikasterien suchen, sobald die Corona-Pandemie eine Begegnung zulässt.

Ich hoffe sehr, dass der vorgeschlagene Weg die qualifizierte Rezeption des Votums fördert und uns über den Zwischenschritt eines theologisch verantworteten wechselseitigen Hinzutretens Einzelner zu Eucharistie und Abendmahl dem Ziel einer vollen Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft näherbringt. Dieses Ergebnis werden wir noch nicht zum Dritten Ökumenischen Kirchentag im Mai dieses Jahres haben. Aber ich erhoffe mir vom Kirchentag, der ja leider weitgehend nur online stattfinden kann, weitere Impulse für die theologische Debatte.


10.    Priesterausbildung in Deutschland

Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda) hat die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Qualitätssicherung der Priesterausbildung referiert. Inzwischen wurden regionale Projektgruppen konstituiert, um die Möglichkeiten einer bistumsübergreifenden Priesterausbildung an den Standorten zu klären, für die sich der Ständige Rat ausgesprochen hat (Münster, Mainz bzw. Frankfurt-St. Georgen und München). Eine weitere Projektgruppe wurde gebildet, um die Möglichkeiten des Standorts Erfurt zu ermitteln. Alle Projektgruppen haben den Auftrag, durch Hinzunahme von Vertreterinnen und Vertretern der theologischen Fakultäten der jeweiligen Region sowie Ausbildungsverantwortlichen der anderen kirchlichen Berufe insbesondere auch den Bereich des Studiums und der kooperativen Ausbildung in den Blick zu nehmen.

Ebenfalls konstituiert hat sich der bislang neunköpfige Beirat, der unter der Leitung von Bischof Gerber übergreifende Fragestellungen bearbeitet. Im direkten Kontakt mit der Vorsitzenden des Katholisch-Theologischen Fakultätentages, Prof. Dr. Johanna Rahner (Tübingen), wurde vereinbart, dass seitens des Fakultätentages ein weiteres Mitglied für den Beirat benannt wird. Dies entspricht der konstitutiven Bedeutung, welche das Theologiestudium für die Ausbildung insgesamt hat. Es werden in absehbarer Zeit weitere Formate von Gespräch und Reflexion zu entwickeln sein, um die Perspektiven theologischer Lehre und Forschung auf dem Hintergrund ihrer gesellschaftlichen und kirchlichen Relevanz auszumachen.

In den weiteren Prozess der Frage nach der Priesterausbildung in Deutschland wird auch die Kommission für Wissenschaft und Kultur (Kommission VIII) mit einbezogen.


11.    Stundenbuch – notwendige Aktualisierungen

Vor dem Hintergrund der Heiligsprechungen in den vergangenen Jahrzehnten und mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgten Erweiterungen des römischen Generalkalenders wie des Regionalkalenders hat die Vollversammlung einen im gesamten deutschen Sprachgebiet abgestimmten Textentwurf für ein entsprechend aktualisiertes Ergänzungsheft zum Stundenbuch abschließend beraten. Die einzige Vorgängerausgabe ist im Jahr 1995 erschienen. Nach Beendigung aller üblichen Genehmigungsverfahren soll das neue Ergänzungsheft durch die Bischöfe im deutschen Sprachgebiet herausgegeben werden.


12.    Jahr der Familie zu Amoris laetitia vom 19. März 2021 bis 26. Juni 2022

Papst Franziskus hat am Fest der Heiligen Familie 2020 (27. Dezember) ein Aktionsjahr zu Ehe und Familie angekündigt. Das „Jahr der Familie Amoris laetitia“ beginnt am Josefstag (19. März 2021), dem fünften Jahrestag der Unterzeichnung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris laetitia, und endet mit dem 10. Weltfamilientreffen am 26. Juni 2022 in Rom. Das Jahr der Familie setzt sich verschiedene Ziele, darunter die Verbreitung des Inhalts von Amoris laetitia, die Intensivierung der Verkündigung der Ehe als Sakrament, die Stärkung der Familien als aktiv Handelnde in der Familienpastoral und die Sensibilisierung junger Menschen für die Bedeutung einer christlich verstandenen Ehe und Familie. Im Kern geht es Papst Franziskus darum, das Ideal der ehelichen und familiären Liebe neu vor Augen zu führen.

Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin), Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie, hat der Vollversammlung verschiedene Aktivitäten vorgestellt, die das „Jahr der Familie“ in Deutschland prägen sollen. Dazu werden auf www.dbk.de sukzessive Informationen bereitgestellt. Auftakt wird am 19. März 2021 ein Gottesdienst zur Eröffnung des „Jahres der Familie“ sein, den Erzbischof Koch in Berlin feiert. Auch anlässlich des von Papst Franziskus neu eingeführten „Welttags für Großeltern und Senioren“, der am vierten Sonntag im Juli (25. Juli 2021) begangen werden soll, wird ein Gottesdienst gefeiert. Darüber hinaus werden Erzbischof Koch und Weihbischof Wilfried Theising (Vechta) an einer Tagung des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben des Vatikans teilnehmen, die vom 9. bis 12. Juni 2021 in Rom stattfindet. Sie steht unter dem Thema „Wo stehen wir mit Amoris laetitia? Strategien zur Unterstützung des Apostolischen Schreibens“.


13.    Katholische Schwangerschaftsberatung

Der Vorsitzende der AG Schwangerschaftsberatung des Deutschen Caritasverbands (DCV), Weihbischof em. Dieter Geerlings, und die zuständige Fachreferentin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), Regine Hölscher-Mulzer, haben unserer Vollversammlung das Lebensschutzkonzept und die Beratungskonzeption der Katholischen Schwangerschaftsberatung vorgestellt. Das Konzept stammt aus dem Jahr 2017 und wurde 2020 durch die Beratungskonzeption „Professionell beraten in der Katholischen Schwangerschaftsberatung“ ergänzt, um eine explizite Ausarbeitung zur psychosozialen Beratung und vor allem zur Beratung in ethischen Entscheidungskonflikten zu bieten.

Die Beratungsstellen leisten Frauen, Männern und Familien Hilfe in Schwangerschaftsfragen und -konflikten auf Grundlage der Überzeugung, dass das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum Tod eine Einheit darstellt und es deshalb keinen abgestuften Lebensschutz geben kann. Das Lebensschutzkonzept umfasst sowohl die Unterstützung in existentiellen Lebenssituationen als auch präventive Maßnahmen und psychosoziale Beratung in allen Fragen, die eine Schwangerschaft betreffen.

Die Konzeption beschreibt zum einen die professionellen Grundlagen und Standards psychosozialer Beratung bei der sozialen Arbeit, zum anderen verortet sie diese im glaubensbezogenen und werteorientierten Arbeitsfeld der Katholischen Schwangerschaftsberatung und bereitet exemplarisch Krisen- und Konfliktberatung in ethischen Entscheidungsprozessen auf. Gleichzeitig regt die Konzeption Beraterinnen und Berater zur Auseinandersetzung mit dem professionellen Selbstverständnis an und gibt Orientierung für die praktische Arbeit.

Für das aktuelle Berichtsjahr 2019 haben 264 von 274 Beratungsstellen des DCV und des SkF Daten für die Auswertung zur Verfügung gestellt. Die Zahl der Ratsuchenden ist im Vergleich zum migrationsbedingten Hoch der Jahre 2014 bis 2016 leicht gesunken (2019: 110.365; 2016: 122.388), im Vergleich zu den Vorjahren allerdings stabil geblieben (2018: 110.967) und liegt nach wie vor deutlich über den Zahlen vor 2014 (2013: 99.690). Die soziodemographischen Daten der Ratsuchenden lassen erkennen, dass die Katholische Schwangerschaftsberatung über alle Altersstufen, Familienstände, Staats- und Religionszugehörigkeiten hinweg in Anspruch genommen wird und damit ein Dienst an der gesamten Gesellschaft, insbesondere für alle Frauen, ist. Gerade in der Corona-Pandemie zeigten sich die Vorteile einer gut ausgebauten Onlineberatung, die von DCV und SkF bereits seit 2001 entwickelt und beständig weiter ausgebaut wurde. Seit Oktober 2019 ist die Katholische Schwangerschaftsberatung auf der damals gestarteten neuen Caritas-Beratungsplattform zu finden. Der Zugang zur Online-Beratung gestaltet sich insgesamt deutlich niedrigschwelliger und wird immer häufiger in Anspruch genommen.

Ausdrücklich haben die Bischöfe ihre große Dankbarkeit für die engagierte und wichtige Arbeit der Beraterinnen und Berater im Dienst für einen umfassenden Lebensschutz geäußert, insbesondere in der aktuell durch die Pandemie erschwerten Beratungssituation.

Die hier genannten Dokumente finden Sie wie folgt im Internet:

Lebensschutzkonzept:
www.skf-zentrale.de/cms/contents/skf-zentrale.de/medien/dokumente/schwangerschaftsbera/das-lebensschutzkonz/lebensschutzkonzept_schwangerschaftsberatung_v2.pdf

Beratungskonzeption:
www.skf-zentrale.de/cms/contents/skf-zentrale.de/medien/dokumente/schwangerschaftsbera/professionell-berate/beratungskonzeption_schwangerschaftsberatung.pdf

Jahresauswertung 2019:
www.caritas.de/cms/contents/caritas.de/medien/dokumente/fachthemen/familie/jahresbericht-kathol1/jahresbericht_schwangerschaftsberatung_2019.pdf

Online-Beratung der Katholischen Schwangerschaftsberatung:
www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schwangerschaftsberatung/start


14.    Flüchtlingssituation an den EU-Außengrenzen

Auch in diesen Tagen bewegt und besorgt uns die Situation von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen. Aus den vielen Zuschriften, die wir Bischöfe zu der Thematik erhalten, lässt sich deutlich ablesen: Zahlreiche Christinnen und Christen in unserem Land drängen darauf, dass endlich eine humanitär verantwortbare Lösung gefunden wird. Wir sind allen dankbar, die ihre Stimme für die Anliegen der Schutzsuchenden erheben und ihnen in ihren konkreten Bedürfnissen zur Seite stehen.

Erst vor wenigen Tagen kam der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), auf digitalem Wege mit Bischof Franjo Komarica (Banja Luka) zusammen, um seine Solidarität mit den Menschen vor Ort zu bekunden. Dieser berichtete eindringlich von den desaströsen Verhältnissen und bekräftigte seinen Appell für mehr europäische Unterstützung. Mittlerweile sitzen 10.000 Flüchtlinge und Migranten in Bosnien und Herzegowina fest. Die Aufnahmezentren bieten nicht genügend Platz, die Bedingungen sind erbärmlich und jetzt im Winter sogar lebensbedrohlich. Durch den Brand des Lagers Lipa im Dezember 2020 hat sich die Lage weiter zugespitzt. Viele Menschen sind gezwungen, in Bauruinen oder im Wald zu kampieren.

Unterstützt durch ein breites europäisches Netzwerk, zu dem auch Caritas international aus Deutschland gehört, leisten die örtlichen Caritasstellen dringend notwendige Überlebenshilfen – sei es mit der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Kleidung und medizinischer Hilfe oder dem Angebot, sich in Teestuben aufzuwärmen. Im Norden des Landes, in der Region rund um Bihać, halten sich besonders viele Schutzsuchende auf – in der Hoffnung, in die Europäische Union gelangen zu können. Doch an der bosnisch-kroatischen Grenze werden sie gewaltsam zurückgedrängt. Hier werden völkerrechtliche und ethische Verpflichtungen klar missachtet.

Die traurigen Parallelen zu den Gegebenheiten auf den griechischen Inseln liegen auf der Hand. Tausende Schutzsuchende harren dort in notdürftigen Behausungen aus – Wind und Kälte verschlimmern ihre ohnehin beklagenswerte Lage. Die mangelnde Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten und eine bewusste Politik der Abschreckung haben zu dieser Situation entscheidend beigetragen. Damit muss Schluss sein. Europa trägt eine Mitverantwortung. Wer die Anliegen der Flüchtlinge ausblendet, vergisst die Werte, auf denen die Europäische Union gründet. Gefragt sind menschenwürdige Aufnahme- und Verfahrensstandards sowie eine faire Verantwortungsteilung zwischen den Mitgliedstaaten.


15.    Engagement für Menschen ohne Aufenthaltsstatus und für Opfer von Menschenhandel

Der stellvertretende Vorsitzende der Migrationskommission, Weihbischof Ansgar Puff (Köln), hat bei der Vollversammlung von den Nöten zweier Gruppen berichtet, die in Politik und Gesellschaft meist nur wenige Fürsprecher finden: Personen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität und Opfer von Menschenhandel. So unterschiedlich die Hintergründe auch sind – es handelt sich um Migrantinnen und Migranten, die in unserem Land unter besonders prekären Bedingungen leben und für die sich die Situation in Zeiten der Pandemie weiter verschlechtert hat. Schon seit mehreren Jahren gibt es unter dem Dach der Migrationskommission Strukturen der Zusammenarbeit zwischen kirchlichen Organisationen, die sich für die Rechte der betroffenen Menschen engagieren: das Katholische Forum „Leben in der Illegalität“ und die Arbeitsgruppe „Menschenhandel“, beide unter der Leitung von Weihbischof Puff.

Dem Forum ist daran gelegen, dass auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus ihre grundlegenden sozialen Rechte in Anspruch nehmen können. Dabei wird nicht bestritten, dass der Staat Fragen des Aufenthalts in unserem Land regeln muss. Vielmehr geht es darum, immer wieder anhand konkreter Sachfragen dafür zu sensibilisieren, dass die Menschenrechte unabhängig vom jeweiligen Status gelten. Aktuell ist vor allem das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von hoher Bedeutung. So tritt das Forum für pragmatische Lösungen ein, die Menschen ohne Aufenthaltsstatus den Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Corona-Tests und schließlich auch zu Schutzimpfungen gegen Covid-19 ermöglichen. Am 9./10. März 2021 wird das Forum eine Online-Fachtagung unter dem Titel „Sichtbarkeit, Repräsentation und Teilhabe von Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität“ durchführen, an der unter anderem auch Gesundheitspolitiker teilnehmen werden.

Die Arbeitsgruppe „Menschenhandel“ hat in jüngster Zeit verstärkt auf Strukturen der Arbeitsausbeutung inmitten unserer Gesellschaft aufmerksam gemacht, beispielsweise in der Fleischindustrie. Die 2019 erschienenen Pastoralen Orientierungen des Vatikans betonen, dass die Kirche alle sklavereiähnlichen Verhältnisse entschieden verurteilt und sich für eine ausbeutungsfreie Wirtschaft einsetzt. Dies muss selbstverständlich auch für jene Bereiche gelten, in denen die Kirche selbst als ökonomischer Akteur tätig ist. Da der Menschenhandel ein grenzübergreifendes Verbrechen darstellt, bedarf auch seine Bekämpfung der internationalen Vernetzung. Im vergangenen Dezember hat die Deutsche Bischofskonferenz – gemeinsam mit der 2014 im Vatikan gegründeten Santa Marta Group – ein europäisches Fachgespräch veranstaltet, bei dem über Strategien gegen den Menschenhandel und für mehr Opferschutz beraten wurde. Hieran wollen wir im kommenden Jahr mit der ersten Europa-Konferenz der Santa Marta Group in Köln anknüpfen (8./9. Februar 2022).


16.    Personalia

  • Bischof Dr. Heiner Wilmer (Hildesheim) wird Mitglied der Kommission Weltkirche.
  • Dr. Beate Gilles (Limburg) wird ab dem 1. Juli 2021 Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz und ist damit zugleich Geschäftsführerin des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD).
  • P. Dr. Martin Maier SJ (Brüssel) wird zum Hauptgeschäftsführer des Bischöflichen Hilfswerkes Adveniat berufen.
  • P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Bonn) wird zum Präsidenten des Katholischen Akademischen Ausländer-Dienstes (KAAD) berufen.
  • Msgr. Prof. Dr. Peter Schallenberg (Paderborn) wird erneut zum Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach berufen.