| Pressemeldung | Nr. 061a

Christliche Patientenverfügung

EKD und Bischofskonferenz veröffentlichen Handreichung

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben zusammen mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) eine Handreichung erarbeitet, die das Formular einer Christlichen Patientenverfügung, eine pastorale Einführung und ausführliche Erläuterungen enthält. Die Handreichung wurde heute (27. September 1999) in Düsseldorf durch den Vorsitzenden des Rates der EKD, Präses Manfred Kock, und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, der Öffentlichkeit vorgestellt.

Patientenverfügungen enthalten grundlegende Festlegungen für den Fall, dass eine Person in eine lebensbedrohliche Lage gerät, in der sie ihre die Behandlung betreffenden Wünsche nicht mehr zum Ausdruck bringen kann. Patientenverfügungen tragen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Rechnung. Sie beinhalten keine konkreten Behandlungsanweisungen, sondern helfen den behandelnden Ärzten und Ärztinnen, den Pflegenden, den Vertrauenspersonen und den Betreuern bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens. Die Christliche Patientenverfügung bietet somit eine Grundlage, um im Ernstfall eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu finden, die sich an seinem Wunsch und Willen und auch an seinem Glauben orientiert.

Die Christliche Patientenverfügung berücksichtigt die in den letzten Jahren gewachsenen Erkenntnisse auf medizinischem und juristischem Gebiet und will gleichzeitig dazu beitragen, daß sich die Menschen ohne Angst mit ihrem eigenen Tod und Sterben auseinandersetzen, mit vertrauten Personen das Gespräch suchen und eine ihrer christlichen Überzeugung angemessene Vorsorge treffen können.

Aus christlicher Sicht gibt es einen Anspruch auf menschenwürdiges Sterben, aber kein Recht auf Tötung. Die Christliche Patientenverfügung setzt sich deshalb deutlich gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe ab. Frei von Schmerzen, Angst und Unruhe und unter Wahrung der Grundbedürfnisse menschlicher Existenz muß mit dem Sterbenden und für ihn ein Weg gefunden werden zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht zu verantwortender Lebensverkürzung. Dabei spielen neben der medizinischen Behandlung auch die menschliche und seelsorgerliche Zuwendung eine wichtige Rolle.

Hannover/Bonn/Düsseldorf, 27. September 1999

Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland

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