| Pressemeldung | Nr. 021

Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Urteil zu Hartz-IV-Leistungen

„Ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges Existenzminimum“

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir nehmen es mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis.

Wir begrüßen mit Blick auf die Kinderregelleistungen vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht eine Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs eines Kindes je nach Alter in der Berechnung der Kinderregelsätze fordert. Zurecht weist das Gericht auf die Bedeutung der Aufwendungen für die Bildung der Kinder hin. Denn dies ist der Schlüssel, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken.

Außerdem halten wir es für wichtig, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, das Existenzminimum auch bei besonderen Bedarfslagen zusätzlich zu den am Durchschnittsbedarf orientierten Regelleistungen in Form einer Härtefallregelung sicherzustellen.“

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