| Pressemeldung

Pressebericht der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. bis 28. September 1995 in Fulda


I.    Allgemeine Fragen
    1. Eröffnungsreferat "Die Kirche in der pluralistischen Gesellschaft"
    2. Vorbereitungen zum Heiligen Jahr 2000
    3. Expo 2000
    4. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht
    5. Partikularnormen

II.    Gesellschaftliche Fragen
    1. Entwicklungstendenzen von Ehe und Familie in Recht und Gesellschaft
    2. Konsultationsprozeß zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen
    3. Erleichterung der Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer
    4. Kommission für Migrationsfragen

III.    Pastorale Fragen
    1.    Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
    2.    Woche für das Leben
    3.    Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde"

IV.    Publizistische Fragen
    1.    Entwicklung der Bistumspresse
 
V.    Weltkirchliche Fragen
    1.    Bosnien
    2.    Zur 30. Wiederkehr des Versöhnungs-Briefwechsels zwischen polnischen und deutschen Bischöfen - Gemeinsames Wort

VI.    Erziehung und Schule
    1.    Katholische Schulen in freier Trägerschaft

VII.    Ökumene
    1.    Ökumenische Versammlung in Erfurt 1996
    2.    Gemeinsame Erklärung des Lutherischen Weltbundes und der Römisch-katholischen Kirche zur Rechtfertigungsbotschaft

VII. Personalien
 
I.    Allgemeine Fragen

1.    Eröffnungsreferat "Die Kirche in der pluralistischen Gesellschaft"

In den Mittelpunkt meines Eröffnungsreferates habe ich den vielgebrauchten aber m.E. nicht ausreichend reflektierten Pluralismus-Begriff gestellt. "Die Kirche in der pluralisti-schen Gesellschaft" - so das Thema meines Vortrags - hat neue Freiheiten gewonnen, sieht sich aber auch vor besondere Herausforderungen gestellt.

In der Diskussion und Darstellung der Verfassungsgrundlagen unseres Staates, besonders in der Beschreibung des Staat-Kirche-Verhältnisses, ist der "Pluralismus" ein Grundwort zur Beschreibung der faktischen Situation und der normativen Aufgabe. Deshalb überrascht es, daß der Begriff in den Verfassungen auf Bundes- und Länderebene nicht vorkommt. Dennoch ist der Pluralismus eine unaufhebbare Grundstruktur des demokratisch-freiheitlichen Gemeinwesens. Dabei geht es nicht bloß um den religiös-konfessionell-kirchlichen Pluralismus und die damit zusammenhängende weltanschaulichreligiöse Neutralität des Staates. Der Pluralismus ist vielmehr heute ein umfassenderes Problem der Vielfalt geistiger und ökonomischer Kräfte, der Daseinsdeutungen und Lebensformen.

Frühere Versuche, bei der wachsenden Pluralisierung den notwendigen Gegenpol nicht aus dem Auge zu verlieren, d.h. nach der verbliebenen Einheit der Grundüberzeugungen zu fragen, waren schnell wieder vergessen Die jüngste Diskussion um die "Postmoderne" hat eine grundlegende Option für Pluralismus überhaupt getroffen. Die Postmoderne geht davon aus, daß der gegenwärtige Pluralismus prinzipiell unüberschreitbar ist. Danach gibt es Wahrheit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit nur im Plural, wenn totalitäre Strukturen vermieden werden sollen. So zutreffend dies ist, dürfen die Gefahren der Labilität und Verletzbarkeit des pluralistischen Systems nicht übersehen werden, das von Zerfall und "Chaos" bedroht ist.

Kirche und Religion können als ein Teilbereich innerhalb des gesellschaftlichen Gesamtsystems verstanden werden. Religion erscheint dann neben Wirtschaft, Sport und ande-ren Hauptfeldern des gesellschaftlichen Lebens als eigener Sektor. Hierbei besteht die Gefahr, daß die Religion in ihrem Geltungsbereich auf die Grenzsituationen des Menschen wie Geburt und Tod, Krankheit und Leid und bestimmte Wendepunkte des Lebens eingeschränkt wird. Es besteht die Gefahr, daß die Kirche nur noch ein Servicebetrieb für die letzten Fragen oder ein Dienstleistungsbetrieb zur Verschönerung wichti-ger Stunden des Lebens wird.

Es ist jedoch für die Kirche nur schwer erträglich, auf den Bereich der Grenzsituationen eingeengt zu werden. Die säkularen Daseinsbereiche werden fast notwendigerweise gott los. Religion und Kirche verlangen von Hause aus einen Blick auf das Ganze. Sie beanspruchen auch Orientierungen grundsätzlicher Art für alle Daseinsbereiche. Dies erscheint dann von außen leicht als illegitime "Einmischung", wie es z.B. bei kirchlichen Erklärungen zur Heiligung des Sonntags und zum Erhalt der Feiertage deutlich wurde.

Die Grundfrage heißt für mich, wie wir unter den Bedingungen der pluralistischen Gesellschaft das Unverwechselbare des christlichen Glaubens authentisch verwirklichen können. Einserseits besteht die Gefahr, daß wir die Kraft des christlichen Glaubens in der Gesellschaft vor allem mit den sozialen und pädagogischen Funktionen gleichsetzen, die wir übernommen haben. Die Hauptaufgabe einer glaubwürdigen Bezeugung und Verkündigung des Evangeliums darf nicht hinter sozialpolitischen, sozial-karitativen, pädagogischen und kulturellen Funktionen zurücktreten. Die Präsenz der Kirche im gesellschaftlichen Raum muß von der gelebten Mitte des konkreten Glaubens gedeckt werden. Die Kirche darf nicht der Versuchung erliegen, sozusagen in eine Subkultur kirchlichen Lebens abzutauchen. Kirche würde ihre Sendung verraten, wenn sie sich abseits der Gesellschaft zurückziehen würde. Sie muß bis an die äußerste Grenze die Sorgen und Nöte einer konkreten Gesellschaft mittragen und ausleiden. Dabei darf sie sich jedoch nicht anpassen oder ihre Freiheit und Unabhängigkeit gefährden.

Für diesen Dienst braucht die Kirche Raum und Freiheit in der Gesellschaft Wir haben nicht nur eine negative Religionsfreiheit, die alle zur Toleranz verpflichtet. Weltanschauliche Neutralität bewährt sich in der Offenheit der Verfassung für eine jeweilige positive Gestaltung des konkreten Ethos oder einer Religion. Pluralismus ist kein Gegenbegriff. Gerade im Pluralismus kommt es darauf an, daß die verschiedenen Daseinsdeutungen öffentlich miteinander ringen und im Wettbewerb stehen. Aus der Sicht der Kirche ist diese Öffentlichkeit freilich nicht zuerst oder allein das Rampenlicht der Medien, sondern vor allem der Anspruch des Evangeliums vor der Welt und ihr Zuspruch für sie.

 

2.    Vorbereitungen zum Heiligen Jahr 2000

Wir möchten für unseren Bereich alles dazu beitragen, daß das Heilige Jahr 2000 als ein Jahr der umfassenden geistlichen Erneuerung, der Einheit, des Friedens und der Versöhnung gefeiert wird. Dabei kommt der ökumenischen Dimension nach dem Wunsch Papst Johannes Pauls II. eine entscheidende Bedeutung zu. Die Zeit der Vorbereitung soll entsprechend seinem Schreiben "Tertio Millenio Adveniente" als Pilgerschaft gestaltet werden, damit das Heilige Jahr vor allem ein geistliches Ereignis wird. Bei der Frühjahrs-Vollversammlung in diesem Jahr haben wir Weihbischof Jaschke (Hamburg) zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Vorbereitung des Heiligen Jahres gewählt. Er hat uns über den Stand der Planungen, die bisher vor allem die Arbeitsstrukturen betreffen, informiert. Wie in Rom ist auch in Deutschland die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Aufgabenfeldern vorgesehen. Im einzelnen sind dies Arbeitsgruppen zu Theologischen Grundlagen, Ökumene, Pastoral, Liturgie, Jugend, Kultur/Bildung/Wissenschaft, Politik/Soziales/Caritas, Europa/Weltkirche/Weltreligionen, Öffentlichkeitsarbeit.
Zusätzlich soll sich eine Arbeitsgruppe mit der Weltausstellung in Hannover und der Gestaltung der kirchlichen Präsenz auf der EXPO 2000 befassen. Die Vorbereitungen auf zentraler und regionaler Ebene finden in enger gegenseitiger Absprache statt. Die Leiter der zehn Arbeitsgruppen bilden zusammen mit zwei Diözesanbeauftragen und zwei Vertretern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken eine "Koordinationsgruppe" für das Jahr 2000.

 

3.     Expo 2000

Wie uns das vatikanische Staatssekretariat mitgeteilt hat, wird der Heilige Stuhl auf der Expo 2000 mit einem eigenen Pavillon vertreten sein. Mit der Koordination und Planung ist der Apostolische Nuntius in Deutschland beauftragt worden. Gemeinsam mit der EKD wird überlegt, ob und in welcher Form außerdem ein "Forum der Weltreligionen" sinnvoll ist.

 

4.    Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht

Im Rahmen eines Studientages haben wir uns am Mittwochnachmittag mit Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts befaßt.

Aufbauend auf der vor 2 Jahren beschlossenen “Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse” standen nun die Strukturen im Vordergrund, in denen das kirchliche Arbeitsrecht konkretisiert und entwickelt wird.

Die Kirche hat sich in den 70er Jahren für den “Dritten Weg” mit einem eigenständigen Arbeitsrecht entschieden. Dabei wurden “Kommissionen zur Ordnung des Diözesanen Arbeits¬vertragsrechts (KODA)” auf Bistumsebene (Bistums-KODA) und auf der Ebene mehrerer Bistümer (Regional-KODA) eingerichtet. Dies sind paritätisch mit Dienstgebervertretern und gewählten Mitarbeitervertretern besetzte Kommissionen, die für die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes zuständig sind. Auf Bundesebene wurde eine Zentral-KODA eingerichtet, deren Aufgabe das Hinwirken auf eine Vereinheitlichung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes ist. Bisher konnte sie jedoch nur Empfehlungen aussprechen, die nur wirksam wurden, wenn sie von den Bistums- und Regional- Kommissionen übernommen wurden.

Eine Vereinheitlichung des kirchlichen Arbeitsrechts auf Bundesebene ist nicht in allen Bereichen sinnvoll. Der Studientag diente dazu, die Zuständigkeitsbereiche der Zentral-KODA auszuloten. Bei der Frühjahrs-Vollversammlung soll auf der Grundlage der Beratungsergebnisse dieses Studientages ein konkreter Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden, der dann den zuständigen Gremien des Verbandes der Diözesen Deutschlands zur Beschlußfassung zugeleitet werden soll.

 

5.    Partikularnormen

Das Kirchenrecht sieht vor, daß die Bischofskonferenzen zur Konkretisierung des allgemeinen Rahmens in einigen Bereichen eigene Richtlinien erlassen. Diese sogenannten "Partikularnormen" wurden von der Deutschen Bischofskonferenz zuletzt 1985 be-schlossen. Auch im Bereich der früheren Berliner Bischofskonferenz gab es entsprechende Partikularnormen. Nach der deutschen Einheit und dem Beitritt der Berliner Bischofskofnerenz zur Deutschen Bischofskonferenz war es daher notwendig, eine Revision vorzunehmen und neue gemeinsame Partikularnormen zu formulieren. Dieser Prozeß ist nach langer Beratung mit der formellen Anerkennung (Rekognition) durch den Apostolischen Stuhl jetzt zum Abschluß gekommen. Inhaltlich geht es zum Beispiel um die Feiertagsordnung in den deutschen Diözesen und um Richtlinien für die Vermögensverwaltung. Die Partikularnormen werden in den Amtsblättern der Bistümer veröf-fentlicht.

 

II.    Gesellschaftliche Fragen

1.    Entwicklungstendenzen von Ehe und Familie in Recht und Gesellschaft

Die Herbst-Vollversammlung nahm einen Bericht zu "Entwicklungstendenzen von Ehe und Familie in Recht und Gesellschaft einschließlich der Problematik gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" zur Kenntnis.
Der Auftrag der 1993 von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe war die kritische Analyse und Wertung gegenwärtiger Tendenzen im Bereich von Ehe und Familie, um auf dieser Basis zu entsprechenden Handlungsschritten kommen zu können.

Während auf der einen Seite in einschlägigen Untersuchungen Partnerschaft, Ehe und Familie als zentrale und für die Lebenszufriedenheit höchst bedeutsame Bereiche be-nannt werden, zeigen auf der anderen Seite Tendenzen sowohl in der Rechtsprechung wie auch in der gesellschaftlichen Einschätzung eine zunehmende Relativierung dieser Bereiche. So drängt sich für viele die Frage auf: Warum sind eigentlich Ehe und Familie vom Staat in besonderer Weise zu schützen?

Hinzu kommt, daß "Familie" keineswegs mehr nur im genuinen Zusammenhang mit der Ehe gesehen wird und so das Verständnis von "Familie" einer qualitativen Veränderung unterliegt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache einer Vielfalt an Formen nichtehelicher Lebensgemeinschaften ergeben sich eine Reihe rechtlicher und lebenspraktischer Fragen z.B. im Blick auf das Kindschaftsrecht oder den Wunsch nach rechtlicher Absicherung auch solcher Lebensgemeinschaften, die sich explizit nicht als Ehe verstanden wissen wollen.

Angesichts der gegenwärtigen Individualisierungs- und Privatisierungstendenzen ist es eine Herausforderung an den Staat, den eigenen Rang einer öffentlich und verbindlich eingegangenen Ehe im Blick auf die Bedeutung für die Gesellschaft zu verdeutlichen.
Speziell für die Kirche besteht darüber hinaus die Aufgabe, den menschlichen "Gewinn" und die positive Chance für die Lebensgestaltung einer öffentlichen und verbindlichen Ehe(schließung) plausibel zu machen. Hier besteht ein erheblicher Bedarf kommunikativer Vermittlung in einer pluralen Gesellschaft, wenn es freilich auch schon viele Hilfen dafür gibt.

Ein eigenes Frage- und Problemfeld ist in diesem Zusammenhang die rechtliche und ethische Einschätzung bzw. Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften; einer mitunter geforderten rechtlichen Gleichbehandlung solcher Partnerschaften mit der Ehe stehen anthropologische und theologische Gegebenheiten entgegen.

Es besteht nun die Aufgabe, die im Arbeitsbericht in juristischer, soziologischer und moraltheologischer Perspektive vorgelegte Problemskizze in den einzelnen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz zu prüfen und zu werten.
Danach werden Handlungsschritte in den gesellschaftlichen Bereich hinein gerichtet sein müssen (z.B. Einflußnahme im Vorfeld gesetzgeberischer Verfahren); ebenso bedeutsam sind für die Kirche aber auch Handlungsschritte speziell im Bereich der Ehe- und Familienpastoral. Vorhandene gute Ansätze bedürfen der Profilierung und Vorbereitung.
Durch solche, freilich langfristigen Aktivitäten kann am ehesten überzeugend Einfluß genommen werden auf den öffentlich-gesellschaftlichen Meinungsbildunsprozeß um Ehe und Familie.

 

2.    Konsultationsprozeß zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen

Wir haben gestern auch über den weiteren Fortgang des Konsultationsprozesses zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen beraten. Dieser breit angelegte Prozeß soll im Laufe des Jahres 1996 zu einem gemeinsamen Wort der evangelischen und katholischen Bischöfe führen. Das Echo des vor zwei Jahren begonnenen und ökumenisch durchgeführten Beratungsprozesses war auf allen Ebenen sowohl innerkirchlich wie im gesellschaftlichen Bereich sehr erfreulich. Eine unter Hunderten von Veranstaltungen war vor drei Wochen in Bonn ein wissenschaftlicher Fachkongreß mit zahlreichen namhaften Wissenschaftlern aus den Bereichen der Sozialethik und der Wirtschaftswissenschaften. Daß eine so große Zahl von Menschen bereit ist, sich für eine gerechte und solidarische Gestaltung unseres Gemeinwesens einzusetzen, ist ein hoffnungsvolles Zeichen. Die weitere Planung sieht so aus, daß am 9./10. Februar 1996 in Berlin eine "Bilanzveranstaltung" stattfindet, die gleichzeitig den Schlußpunkt für den Konsultationsprozeß und die Abgabe von Stellungnahmen setzen soll. Alle Eingaben werden anschließend wissenschaftlich ausgewertet und dokumentiert.

 

3.    Erleichterung der Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer

Die Integration der Ausländer, die in Deutschland den Mittelpunkt ihres Lebens haben, ist seit langem ein Anliegen der Kirche. Dazu haben die Kommission für caritative Aufgaben und die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen Vorschläge erarbei-tet, die die Vollversammlung jetzt zur Kenntnis genommen hat. Vor dem Hintergrund, daß in Deutschland zur Zeit etwa 7 Millionen ausländische Staatbürger leben, von denen etwa jeder fünfte hier geboren wurde, treten die Bischöfe grundsätzlich dafür ein, den ausländischen Mitbürgern, die seit langem in Deutschland leben, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Sie sollen durch Einbürgerung rechtlich integriert und gleichberechtigt an der Gestaltung unseres Gemeinwesens teilnehmen können. Der Wortlaut der Erklärung ist als Anlage beigefügt.

 

4.    Kommission für Migrationsfragen

Immer wieder hat sich die Deutsche Bischofskonferenz mit der Frage der Errichtung einer eigenen Kommission für Migrationsfragen beschäftigt. "Der Fremde bei uns" wird immer mehr zum Thema der nächsten Jahrzehnte und ist heute bereits ein Weltproblem. Bis jetzt werden diese Fragen - was mißlich ist - in drei Kommissionen behandelt, so daß eine klarere Zuständigkeit geschaffen werden muß. Auch wenn kein formeller Beschluß gefaßt worden ist, gibt es viele Gründe für die Schaffung einer eigenen Kommission. Jedoch soll das Problem nochmals in den zuständigen Kommissionen geprüft werden, bevor eine endgültige Entscheidung durch die Vollversammlung fällt.

 

III.    Pastorale Fragen

1.    Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz

Zum 1. Oktober 1995 tritt das überraschend vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossene Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz in Kraft. Der Bundespräsident hat es am 21. August unterzeichnet. Die Bischofskonferenz hatte unmittelbar nach der Verabschiedung im Bundestag intensive Studien in Gang gesetzt, um eine solide Bewertung des Gesetzes zu finden und um vor allem die Frage zu enscheiden, ob die Kirche mit ihren Beratungsstellen innerhalb des bisherigen und künftigen staatlichen Systems verbleiben könne oder nicht. Dabei wurden Expertentreffen veranstaltet und auch juristische und moraltheologische Gutachten namhafter Wissenschaftler eingeholt.

a) Zur Bewertung des neuen Gesetzes

In der Bewertung des neuen Gesetzes kam die Vollversammlung der Bischofskonferenz unbeschadet weiterer Erkenntnisse im Verständnis des recht schwierigen Textes zu folgenden Ergebnissen:
Jede Stellungnahme muß davon ausgehen, daß Abtreibung und Kindesmord sowie das Aussetzen von Kindern vom Beginn der Geschichte des Christentums an zu den Unterscheidungsmerkmalen gegenüber dem sozialen Umfeld gehörten (vgl. das Eröffnungsreferat des Vorsitzenden "Das Eintreten für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes als christlicher und humaner Auftrag", Reihe: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, 16, Bonn 1992). Darum bezeichnet auch das Zweite Vatikanische Konzil die Abtreibung als "verabscheuungswürdiges Verbrechen" (Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, GS 51). Die Kirche handelt nach Maßgabe der biblischen Offenbarung, die ein eindeutiges Tötungsverbot ausspricht, und gemäß ihrer konstanten Tradition, wenn sie auch zur Abtreibungsgesetzgebung von 1995 erklärt, daß sie sich damit nicht abfinden kann.
Dabei soll nicht geleugnet werden, daß der Gesetzestext einige gute Absichten und Ziele verfolgt. Die Zielvorgabe für die Beratung, daß sie nämlich zum Leben, d.h. zur Fortsetzung einer Schwangerschaft ermutigt und dafür Hilfen anbietet, ist eine wichtige Grundaussage, die prinzipiell das bisher verfolgte Konzept katholischer Beratungsstellen bestätigt und stützt. Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß dieser Ansatz stets wieder an anderen Stellen des umfangreichen Artikelgesetzes durch zweideutige Formulierungen überlagert und verdunkelt wird. Der Unrechtscharakter jeder Abtreibung - abgesehen von den beiden verbliebenen Indikationen - wird zwar gewahrt, ist jedoch für den Nicht-Fachmann schwer erkennbar und wirkt in der jetzt vorliegenden Gestalt nicht wirklich bewußtseinsbildend. Die Mißbilligung der Abtreibung und ihr Unrechtscharakter werden grundsätzlich auch im Bereich des Sozialrechts durch die finanzielle Regelung der Kosten für die Abtreibung zum Ausdruck gebracht, jedoch wird das Leistungsverbot an die gesetzlichen Krankenkassen auch wiederum durchlöchert. Die Inpflichtnahme des Arztes ist größer als bisher, auch wird das soziale Umfeld zum ersten Mal deutlich in Pflicht genommen, in schweren Vergehen auch unter Androhung von Strafe, jedoch werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 28. Mai 1993 nur bruchstückhaft und ansatzweise übernommen.
Insgesamt zeugt das Gesetz von einem verhängnisvollen Kompromißcharakter. Es ist lückenhaft und mehrdeutig. Es ist zwar einsichtig, daß das Leben des ungeborenen Kindes nur mit der Mutter gerettet werden kann, aber es ist auch unverkennbar, daß bei aller Betonung des Lebensrechtes des Kindes die Interessen der Mutter vorgeordnet werden und damit doch letztlich eine "Privatisierung" des Lebensschutzes gegeben ist. Es ist nur schwer erkennbar, wie der Staat selbst das Leben des ungeborenen Kindes in den ersten zwölf Wochen nachhaltig schützt. Die Verantwortung des Staates für den Lebensschutz wird in einer extrem widersprüchlichen Weise ausgehöhlt, wenn der Staat z.B. zugleich verpflichtet wird, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für die Abtreibung sicherzustellen. Ein namhafter Jurist hat dies auf die Kurzformel gebracht: "Der Staat tötet."
In zentralen Fragen gibt es einige grundsätzliche Unklarheiten. Die Notwendigkeit der Beratung wird zwar deutlich betont, man kann sich ihr jedoch auch faktisch entziehen. Es bleibt unklar, ob der Frau eine Beratungsbestätigung gegeben werden muß, auch wenn sie nicht zu einem wirklichen Gespräch bereit ist. Größten Bedenken begegnet die erweiterte medizinische Indikation, die Tür und Tor für einen Mißbrauch öffnet.  Diese Sorge gilt insbesondere im Blick auf möglicherweise behinderte Kinder. Unannehmbar ist das Wegfallen der zeitlichen Begrenzung für Abtreibungen (bisher: 22 Wochen). Ähnliche Bedenken bestehen bezüglich der Fassung der kriminologischen Indikationsregelung.
Im Augenblick stehen Fragen der Beratung und der Beratungseinrichtungen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Man darf jedoch auch bei Anerkennung einiger positiver Klärungen im Gesetz eine Verschlechterung des Lebensschutzes für die ungeborenen Kinder insgesamt nicht übersehen.

b) Gestalt und Zukunft der kirchlichen Beratungsstellen

Die Kirche hat sich schon vor zwei Jahrzehnten bei der Einrichtung der Beratungsstellen um die Klärung der Frage bemüht, ob durch das Einbezogenwerden in das gesetzliche Beratungssystem, näherhin durch die Ausstellung einer Beratungsbestätigung (eine der Voraussetzungen für eine straffreie Abtreibung), eine Form ethisch unerlaubter Mitwirkung am Abtreibungsgeschehen gegeben ist. Nach einigem Zögern hat der damalige Dialog mit der römischen Glaubenskongregation dazu geführt, daß die Entscheidung der Bischofskonferenz überantwortet und freigestellt wurde. Die zunehmende Zahl der Abtreibungen in der Folgezeit und die Verschlechterung der Gesetzeslage im Sinne einer Minderung des Lebensschutzes haben innerhalb und außerhalb der Kirche mehr und mehr die Frage aufgeworfen, ob im Interesse einer Eindeutigkeit der kirchlichen Beratung ein Verlassen des gesetzlichen Beratungssystems nicht überzeugender sei und ein eindeutig überzeugendes Signal der Gesellschaft gebe. Es gab in den letzten Jahren heftige Kontroversen darüber, die im Zusammenhang der neuen Gesetzgebung noch intensiver wurden.
Die Bischofskonferenz hat sich in dieser Situation zuerst um eine gründliche und objektive Beurteilung des Gesetzes bemüht. Das Ergebnis wurde bereits formuliert. In verschiedener Weise wurden auch Kontakte mit dem Apostolischen Stuhl aufgenommen, der in den letzten 15 Jahren auf weltkirchlicher Ebene sehr an dieser Frage interessiert war und sie intensiv studierte. Es sollten kirchliche Beratungsstellen geschaffen werden, die den Frauen in Konfliktsitua¬tionen Hilfen anbieten, sie sollten aber frei bleiben von jeder Zweideutigkeit. Der Vorsitzende hatte darum am 11. September 1995 ein Gespräch mit dem Präfekten der Glaubenskongregation. Papst Johannes Paul II., der mit der Veröffentlichung der Enzyklika "Evangelium vitae" am 25. März 1995 einen unverkennbaren Höhepunkt seines Lehr- und Hirtenamtes setzte, war über die neue Gesetzgebung und die künftige Gestalt der kirchlichen Beratungsstellen in unserem Lande besorgt und hat darum am Vorabend der Vollversammlung, am 21.9.1995, den Bischöfen in Deutschland ein Schreiben geschickt, das wir mir Erlaubnis des Apostolischen Stuhles der Öffentlichkeit zugänglich machen können. Wie aus dem Brief leicht ersichtlich wird, enthält er keine unmittelbaren Vorgaben oder gar Auflagen. Der Papst hebt immer wieder positiv unseren Einsatz für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes hervor, verlangt sogar noch größere Anstrengungen, um den Frauen in schweren Notsituationen zu helfen. Der Papst läßt freilich auch keinen Zweifel an der Sorge, die Kirche könnte durch eine allzu enge strukturelle Verquickung mit dem gesetzlichen Beratungssystem die eigene Freiheit und Unabhängigkeit zur kompromißlosen Verkündigung des Evangeliums vom Leben einbüßen. Auf keinen Fall darf sie in irgendeiner Form mitschuldig werden an der Tötung unschuldigen Lebens. Der Papst fordert die deutschen Bischöfe auf, die besten Wege einzuschlagen, um das Leben der ungeborenen Kinder zu retten. Er gibt seiner Überzeugung Ausdruck, daß die bisherige klare Position der deutschen Bischöfe dazu helfen wird, den richtigen Weg zu finden.
Wir haben diese Besorgnis des Heiligen Vaters sehr ernsthaft in unsere Beratungen einbezogen und haben in vielen Stunden intensiver Beratung miteinander um eine richtige Entscheidung gerungen. Dabei ist uns deutlich geworden, daß wir während der Vollversammlung in diesen Tagen aus verschiedenen Gründen keine endgültige Entscheidung treffen konnten:
-    Die behandelte Materie ist außerordentlich komplex und bedarf bei der hohen Sensibilität der Sache aller Sorgfalt und Klugheit;
-    wir wollen wie bisher im Gespräch mit der Glaubenskongregation bleiben, die selbstverständlich bis jetzt noch nicht über das neue Gesetz beraten konnte;
-    wir haben unter der Führung des Vorsitzenden eine Delegation aus fünf Bischöfen gebildet, die in Rom das Gespräch mit dem Heiligen Vater und der Glaubenskongregation aufnehmen wird. Die Namen werden veröffentlicht, wenn wir den Papst informiert haben.
In diesem Sinne haben wir keine endgültige Entscheidung gefällt, zumal wir auch die noch nicht erlassenen Ausführungsbestimmungen in den Bundesländern nicht kennen, die wohl recht verschiedenartig ausfallen und uns vor eine neue Herausforderung stellen werden. Wir haben jedoch bei aller Vorläufigkeit der Entscheidungen eine grundsätzliche Orientierung für die Weiterarbeit vorgenommen. Dabei wollten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheiden, den Ort der Beratungsstellen im gesetzlichen System aufzugeben. Die Besinnung auf das unverwechselbare Profil kirchlicher Einrichtungen und die damit einhergehenden Auseinandersetzungen haben jedoch auch nicht einfach zu einem unreflektierten Verbleiben im Beratungssystem geführt. Die Interpretations- und Handlungsfreiräume die das Gesetz bietet, sollen deshalb von kirchlicher Seite positiv ausgefüllt und in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit offensiv mit einem eigenen Profil besetzt werden. Wir wollen noch deutlichere, gleichsam alternative Zeichen setzen, daß in den katholischen Beratungsstellen unmißverständlich für das Leben beraten wird. Wir wollen so an vorderster Front an der gesellschaftlichen Auseinandersetzung teilnehmen, wo es heute - um in der Sprache des Papstes zu reden - um eine Entscheidung zwischen der "Kultur des Lebens" und der "Kultur des Todes" geht. Wir sind uns auch bewußt, daß wir bei einem Rückzug auf rein kirchliche Beratungsstellen den Zugang zu vielen "ambivalenten" Frauen in wirklichen Not- und Konfliktsituationen verlieren würden, vor allem auch in den unteren Schichten der Gesellschaft.
Wir haben uns deshalb auch damit beschäftigt, wie die kirchlichen Beratungskriterien ("Bischöfliche Richtlinien") überarbeitet und präzisiert werden können, um so alle Zweideutigkeiten des Gesetzes, die unseren Auftrag entstellen, eindeutig und ver-bindlich zu klären. Zu einer solchen Novellierung der Richtlinien, die bald erfolgen soll, gehört insbesondere, daß ein Beratungsschein nur dann ausgestellt werden darf, wenn eine wirkliche Beratung statt¬gefunden hat, daß irgendwelche anonymen Beratungen ausgeschlossen bleiben, daß jede Mitwirkung bei der Regelung der Finanzierung von Abtreibungen strikt untersagt wird und daß Informationen über Einrichtungen, in denen Abtreibungen vorgenommen werden, nicht gegeben werden.
Ich betone nochmals, daß damit unser Vorgehen in den nächsten Wochen und Monaten im Sinne einer grundsätzlichen Weichenstellung skizziert worden ist, jedoch noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist. Die Diskussionen im öffentlichen Raum und unter uns selbst haben dazu beigetragen, daß wir unseren Beratungsauftrag noch schärfer in seinem unverwechselbaren Profil erkannt haben und daß wir uns dennoch nicht entschlossen haben, einen Rückzug aus einer gewiß manchmal ambivalenten Situation anzutreten, in der die Kirche jedoch aufs höchste gefordert ist und - wie viele Zuschriften und Äußerungen uns in diesen Tagen zeigten - viel von ihr erwartet wird. Schließlich haben wir auch an unsere konkrete Verantwortung gedacht, den Lebensschutz des ungeborenen Kindes und eine zielorientierte Beratung mit allem Nachdruck und offensiv in der Gesellschaft zu vertreten. In diesem Sinne haben wir nach hartem Ringen zu einer wichtigen Gemeinsamkeit gefunden, so daß die Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der Bischofskonferenz nicht umsonst waren.

 

2.    Woche für das Leben

Im Zusammenhang des kirchlichen Engagements für den Lebensschutz steht auch die "Woche für das Leben", die in Deutschland 1996 zum sechsten Mal stattfindet. Eine "Woche" bzw. ein "Tag" für das Leben wird auch in anderen europäischen Ländern durchgeführt (Italien, Österreich, Niederlande). Das Abschlußdokument der Bischofs-synode für Europa (1991) empfahl die europaweite Durchführung. Papst Johannes Paul II. äußert in der Enzyklika "Evangelium vitae" (1995) den Wunsch, daß daraus eine weltweite Initiative wird. Ziel ist es, durch Bewußtseinsbildung in Kirche und Gesellschaft zum umfassenden Schutz menschlichen Lebens in jedem Stadium seiner Entwicklung beizutragen. Mit verschiedenen Schwerpunktthemen haben wir in den vergangenen Jahren auf lebensfeindliche Bedrohungen wie Drogenkonsum, kinderfeindliche Strukuren in der Gesellschaft und die Defizite in der Integration und Annahme des Alters und der Behinderten hingewiesen. Es scheint uns notwendig, die besondere Gefährdung menschlichen Lebens an seinem Beginn und Ende in den kommenden Jahren wieder in den Vordergrund zu stellen. Die Woche für das Leben, die seit 1994 ökumenisch durchgeführt wird, steht im kommenden Jahr unter dem Motto "Leben bis zuletzt. Sterben als Teil des Lebens". Dazu gehören die bedrängenden Fragen nach einer menschlichen Sterbebegleitung und den Gefahren der Euthanasie. Wir halten es für notwendig, angesichts der problematischen gesetzlichen Regelung zur Abtreibung auch den Schutz menschlichen Lebens an seinem Beginn wieder in den Mittelpunkt der Woche für das Leben zu stellen. Darüber erfolgen in den kommenden Wochen verschiedene Absprachen mit unseren Partnern und Mitveranstaltern.

 

3.    Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde"

In zahlreichen deutschen Bistümern wird seit Jahren nach einem schlüssigen Konzept für die Profilierung und die wechselseitige Zuordnung der verschiedenen pastoralen Dienste gefragt. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage nach der "Gemeindeleitung" auf. Nach längeren Vorarbeiten wurde bei der Frühjahrs-Vollversammlung 1994 ein Studientag zum Thema "Leitungsdienst in der Gemeinde" durchgeführt. Wir haben im Rahmen dieses Studientages beschlossen, daß unter Federführung der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste die Arbeit an einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Leitungsdienst in der Gemeinde fortgesetzt wird und den vorgelegten Textentwurf "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" am 28.9. verabschiedet. Die Erklärung wird in der Reihe "Die deutschen Bischöfe" veröffentlicht.
In der Erklärung wird nicht nur der Leitungsdienst in der Gemeinde, sondern die grundsätzliche Frage nach Formen einer kooperativen Pastoral im Zusammenwirken von ehrenamtlichen, nebenberuflichen und hauptberuflichen pastoralen Diensten thematisiert. Die hier aufgeführten Rahmenrichtlinien lassen Spielraum für Entwicklungen, die in den Bistümern erprobt werden.
Die Erklärung setzt die kirchliche Lehre vom gemeinsamen und amtlichen Priestertum voraus. Der Text versucht, den priesterlichen Dienst dadurch zu profilieren, daß er die wesentlichen Aufgaben des Priesters betont und Vorschläge macht, den Pfarrer zu entlasten, damit er seinen eigentlichen Dienst besser wahrnehmen kann. Außerdem möchte der Text das Berufsprofil des Ständigen Diakons verdeutlichen und schließlich die Notwendigkeit und die Möglichkeiten von ehrenamtlichen, neben- und hauptberuflichen Diensten von Laien beschreiben und ihre Eigenständigkeit in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen betonen.
Die vorgelegten Überlegungen können nur schrittweise in die Praxis umgesetzt werden. Dabei gibt es bereits ermutigende Beispiele, wie pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Team in sinnvoller Zusammenarbeit und eigenständiger Verantwortung der einzelnen auch größere Seelsorgseinheiten begleiten. Die Neuordnung der pastoralen Dienste in der Gemeinde ist eine Chance für eine umfassende Erneuerung der Kirche. Die Erklärung ist eine Art "Rahmenaussage" zur Koordinierung der bisher schon verschieden realisierten Modelle.

 

IV.    Publizistische Fragen

1. Entwicklung der Bistumspresse

Am Vormittag unseres Studientages am Mittwoch haben wir uns mit der Situation und Entwicklung der Bistumspresse befaßt. Grundlage war die im Juni 1995 abgeschlossene Untersuchung "Chancen für die Bistumspresse". Sie wurde im Auftrag der Medien-Dienstleistungsgesellschaft (MDG) vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt.
An der Beratung nahmen vom Allensbacher Institut Dr. Renate Köcher und Dr. Rüdiger Schulz teil, ebenso MDG-Geschäftsführer Heiko Klinge. Zuletzt war die Situation der Bistumspresse 1987 untersucht worden. Eine erneute Untersuchung erschien notwendig, da die Gesamtauflage aller Bistumszeitungen Jahr für Jahr weiter gesunken ist. Seit dem Höchstand von 2,4 Millionen Exemplaren im Jahr 1963, also während des Konzils, hat sich die Gesamtauflage auf 1,25 Mio Exemplare (1994) fast halbiert.

Befragt wurde Abonnenten und Abbesteller von Bistumszeitungen wie auch Katholiken, die sich bisher nicht für die Bistumszeitung interessiert hatten. Einbezogen waren in die Untersuchung auch die Verleger und Chefredakteure sowie Seelsorger und Vertreter von Laiengremien als mögliche Multiplikatoren und natürlich auch wir Bischöfe als Herausgeber. Bei den Ergebnissen der Untersuchung war für uns besonders interessant, daß das Leserpotential für kirchliche Zeitungen und Zeitschriften nicht ausgeschöpft ist. Dies bedeutet, daß sich die Anstrengungen lohnen, neue Leser zu gewinnen, ohne die Stammleser durch zu einschneidende Veränderungen zu verlieren.

Die Beratung hat für uns ergeben, daß die Bistumspresse in der heutigen Medienlandschaft einen festen Platz hat und auch behaupten kann. Die dazu notwendigen Anstrengungen werden von uns in unterschiedlicher Weise in den einzelnen Bistümern unterstützt. Die Möglichkeiten der Kooperation sollen noch stärker als bisher genutzt werden. Allerdings muß das diözesane Profil jeweils erhalten bleiben. In der Berichterstattung verdient unseres Erachtens die Gemeinde und das Dekanat als Identifikationsebene der Leserinnen und Leser besondere Beachtung. Wir sehen auch die Chance, daß durch eine aktuell gestaltete Bistumszeitung gegenüber der säkularen Presse die Stimme der Kirche in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung deutlicher vernehmbar wird. Es soll auch zweifelsfrei zum Ausdruck kommen, daß wir Bischöfe als Herausgeber unseren Bistumszeitungen einen hohen Stellenwert für das gesellschaftliche Gespräch und für den innerkirchlichen Meinungsaustausch und die Meinungsbildung durch Hintergrundberichte und klare Kommentierungen einräumen. Es versteht sich von daher von selbst, daß wir unseren Zeitungen auch als Autoren und Interviewpartner zu aktuellen Fragen zur Verfügung stehen. Dem Charakter des Studientags entsprechend, haben wir keine Beschlüsse zur Bistumspresse gefaßt. Aber wir waren uns darin einig, die Redaktionen und Verlage der Bistumszeitungen zu ermutigen, in ihrem Engagement nicht nachzulassen und sich, durch professionelle Beratungen unterstützt, weiterhin um eine Verbesserung der Zeitungen zu bemühen.

 

V.    Weltkirchliche Fragen

1.    Bosnien

Seit mehr als vier Jahren dauert der Krieg in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien. Im Verlauf unserer Beratungen haben wir auch die Vorgänge in Bosnien-Herzegowina und in Kroatien erneut angesprochen. Gerne hätten wir dazu den Erzbischof von Sarajevo und den Bischof von Banja Luka befragt - wir hatten sie eingeladen -, deren persönliche Anwesenheit jedoch nicht möglich war.

Heute steht uns vor allem auch das Leid der unschuldigen serbischen Zivilbevölkerung vor Augen, die in den letzten Wochen vor der herannahenden Front geflohen sind. Der Ständige Rat der Bischofskonferenz Kroatiens hat am 08. August 1995 ausdrücklich die "Erklärungen und Bemühungen der kroatischen Behörden, die die Bürger serbischer Nationalität drängen, in ihren Häusern zu bleiben, wo ihnen ihre Sicherheit als Privatpersonen, Staatsbürger sowie die Unverletzlichkeit ihres Eigentums garantiert werden", unterstützt. Die kroatischen Bischöfe fügten hinzu: "Wir hegen die Hoffnung, daß diese Garantie ohne Einschränkung für alle gilt, die bleiben und die Rückkehr zumindest derer einleitet, die nicht von Schuldgefühlen belastet sind. Wir bitten, die bereits im Aufbau befindliche kroatische Caritas sich zu organisieren, um allen Notleidenden zu helfen, ohne Unterschiede zwischen Ethnien und Konfessionen zu machen."
Die deutschen Bischöfe rufen ihrerseits erneut dazu auf, im Spenden und im Gebet für die Menschen in Bosnien und das Gelingen der Friedenspläne nicht nachzulassen. Der Deutsche Caritasverband ist auf diese Spendenbereitschaft angewiesen, um seine Hilfsprogramme zugunsten der notleidenden Menschen fortsetzen zu können.

Im übrigen dürfen wir nicht vergessen, daß in der Diözese Banja Luka der menschenverachtende Begriff der "ethnischen Säuberung", d.h. die nahezu vollständige Vetreibung der Muslime und Katholiken, beinahe Wirklichkeit geworden ist. Vergebens haben die Deutsche Bischofskonferenz und viele engagierte Gruppen versucht, durch Appelle an die internationale Öffentlichkeit diesem Unrecht Einhalt zu gebieten. Auch die Bemühungen zugunsten der Menschen, die aus Srebrenica und Zepa vertrieben wurden, konnten nichts bewirken. Dasselbe gilt für die von uns angesprochenen Politiker, die vieles versuchten.

Der Frieden, der vorbereitet wird, darf nicht neues Unrecht schaffen. Mit Sorge beobachten wir, daß sich die Methode der ethnischen Separation immer stärker als Prinzip der Neuordnung in Bosnien- Herzegowina durchzusetzen beginnt. Wo die Volksgrup-pen und Minderheiten in ihrem Zusammenleben sich nicht mehr auf die gegenseitige Achtung ihrer grundlegenden Rechte verlassen können, wächst neues Konfliktpotential. Jeder Friedensplan, der sein Ziel nicht im Ansatz verfehlen soll, muß durch die Achtung der Gerechtigkeit die Voraussetzung für Versöhnung schaffen.

 

2.    Zur 30. Wiederkehr des Versöhnungs-Briefwechsels zwischen polnischen und deutschen Bischöfen - Gemeinsames Wort

Vor dreißig Jahren, zum Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils, erfolgte am 18. November und am 05. Dezember 1965 der historische Briefwechsel zwischen den polnischen und den deutschen Bischöfen in Rom. Zwanzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs überwanden die polnischen Bischöfe mit den berühmten Worten "Wir vergeben und bitten um Vergebung" die Sprachlosigkeit zwischen beiden Völkern als Folge des Unrechts von Krieg, Gewaltherrschaft und Vertreibung. Diese Briefe waren entscheidende Schritte auf dem Weg zur Überwindung der gegenseitigen Entfremdung, zum Dialog und zur Verständigung zwischen den beiden Nachbarvölkern.

Die Wirkung dieses Ereignisses reichte von Anfang an über den Raum der Kirche hinaus. Der Briefwechsel von 1965 wurde so zum Beginn eines gemeinsamen Weges, in dessen Konsequenz sich das Verhältnis zwischen Polen und Deutschland immer mehr verändert hat. Aus christlicher Verantwortung handelnde Menschen in beiden Völkern haben dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet.

Die Deutsche und die Polnische Bischofskonferenz werden noch in diesem Jahr, wahr-scheinlich im Dezember, in einem Gemeinsamen Wort an die katholischen Christen in Polen und in Deutschland dieses Ereignisses gedenken. Europa hat heute sein Gesicht von Grund auf verändert. Die Versöhnung zwischen unseren beiden im Herzen Europas gelegenen Völkern ist grundlegend für den Frieden und die Verständigung ganz Europas und wird in der immer stärker zusammenwachsenden Gemeinschaft der europäischen Völker ihre besten Früchte bringen können. Das gemeinsame christliche Erbe, das Polen und Deutsche teilen, ist uns dafür Auftrag und Hoffnung.

 

VI.    Erziehung und Schule

1.    Katholische Schulen in freier Trägerschaft

Mit ca. 1.200 Schulen der gängigen Schulformen, die von über 300.000 Schülerinnen und Schülern besucht werden, leistet die Katholische Kirche einen gewichtigen Beitrag zum Schulwesen unseres Landes. Nach der öffentlichen Hand ist sie, wenngleich mit großem Abstand, der zweitgrößte Träger von Schulen. Katholische Schulen sind als sogenannte anerkannte Ersatzschulen den staatlichen Schulen gleichwertig. Sie sind keine "Privat"-Schulen, sondern erfüllen eine öffentliche Aufgabe. Die Nachfrage nach katholischen Schulen liegt regelmäßig und deutlich über den angebotenen Plätzen. Dies belegt die hohe Wertschätzung, die katholischen Schulen wegen der Qualität ihres Unterrichts und ihrer werteorientierten Erziehung entgegengebracht wird.

Mit dem Unterhalt eigener Schulen nimmt die Kirche ein Grundrecht (Art. 7 Abs. 4 GG) wahr und schafft damit eine Voraussetzung für das Recht der Eltern auf freie Schulwahl. Angesichts der Finanzprobleme der Kirche wie auch der öffentichen Hand stellt sich die Frage, wie die Schulen auch in Zukunft gesichert werden können. Dazu lag uns ein Positionspapier des Arbeitskreises katholischer Schulen vor. Die Kirche ist bereit, für ihre Schulen hohe finanzielle Lasten zu tragen. Jährlich bewegen sich die Beträge, mit denen die Kirchensteuerzahler den Staat bzw. das Bundesland bei der Durchführung dieser öffentlichen Aufgabe subventionieren, in dreistelliger Millionenhöhe. Das Erzbistum Köln beispielsweise stellt im Haushaltsjahr 1995 DM 64 Millionen DM für katholische Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung (für Personal- Betriebs-, Sach- und Investitionsausgaben). Wir sind der Auffassung, daß katholische Schulen auch weiterhin zu den Schwerpunkten kirchlicher Arbeit gehören müssen und hoffen, daß auch die Länder ihrerseits ihren Verpflichtungen nachkommen.

 

VII.    Ökumene

1.    Ökumenische Versammlung in Erfurt 1996

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland lädt für die Zeit vom 13. bis 16. Juni 1996 zu einer Ökumenischen Versammlung nach Erfurt ein. Sie wird unter dem Leitwort stehen: "Versöhnung suchen - Leben gewinnen". Die Zusammen-kunft stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung dar, die 1997 in Graz durchgeführt wird. Auf diese Weise wird jener ökumenische Prozeß fortgesetzt, dessen erste Phase von den Leitgedanken der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung geprägt war und der bei der Europäischen Versammlung der Kirchen in Basel 1989 seinen Höhepunkt fand. Die neue Etappe dieses ökumenischen Prozesses soll unter das Thema der Versöhnung gestellt werden: Angesichts der Spannungen, Spaltungen und Konflikte im heutigen Europa sind die christlichen Kirchen zu einem gemeinsamen Zeugnis der Versöhnung gerufen. Wir wis¬sen: Versöhnung ist uns von Gott geschenkt, und sie ist zugleich eine Aufgabe der Men¬schen. Sie ist auch eine Verpflichtung für die christlichen Kirchen in ihrem gegenseitigen Verhältnis. Die Bedeutung, die wir der vorbereitenden Versammlung in Erfurt - auch im Hinblick auf die Vertiefung der ökumenischen Beziehungen - beimessen, zeigt sich auch daran, daß der katholischen Delegation in Erfurt, die wir hier in Fulda benannt haben, fünf Bischöfe angehören werden. Daneben soll sich in der Delegation aber auch ein möglichst breites Spektrum des deutschen Laienkatholizismus vertreten wissen. Nur durch eine Verwurzelung auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Kirche können wir die Menschen in unserer Gesellschaft und in Europa mit der Botschaft der Versöhnung erreichen.

 

2.    Gemeinsame Erklärung des Lutherischen Weltbundes und der Römisch-katholischen Kirche zur Rechtfertigungsbotschaft

Die Vollversammlung hat sich mit einem ökumenischen Vorhaben von großer Tragweite befaßt: mit der intendierten Gemeinsamen Erklärung des Lutherischen Weltbundes und der Römisch-katholischen Kirche zur Rechtfertigungsbotschaft. Damit wird ein zentrales Anliegen der Reformation aufgenommen, dessen unterschiedliche Beurteilung im 16. Jahrhundert zur Spaltung der Christenheit geführt hat.
In der vorgesehenen Erklärung wird versucht, die Ergebnisse des diesbezüglichen langjährigen Dialogs aufzunehmen und in aller Form sich zu eigen zu machen. Überdies geht es darum, das miteinander Erkannte auch gemeinsam mit der größtmöglichen Verbindlichkeit zu bekennen.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich ein entsprechendes Votum der Ökumene-Kommission zu eigen gemacht. Sie begrüßt und untertützt das gemeinsame Vorhaben, zumal es ihren eigenen Bemühungen im Zusammenhang der Aufarbeitung der wechselseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts entspricht.
Der vorliegende Entwurf der Erklärung wird als eine geeignete Grundlage des gemeinsamen Vorhabens angesehen. Es ist zu hoffen, daß auch andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften sich dieses gemeinsame Zeugnis zu eigen machen.

 

VII.    Personalien

Mit besonders herzlichem Dank wurde der Apostolische Nuntius Erzbischof Dr. Lajos Kada von der Vollversammlung in der Eröffnungssitzung bzw. dem Eröffnungsgottesdienst am Dienstag morgen verabschiedet. Ich habe dem Erzbischof zu seiner ehrenvollen Berufung nach Madrid gratuliert und ihm im Namen der deutschen Bischöfe den herzlichen Dank für die gute und fruchtbare Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren ausggesprochen.
Wir bedauern ausdrücklich seinen Weggang aus Deutschland. Durch sein Wirken, insbesondere mit seinem Beitrag zur Errichtung der Erzbistümer Berlin und Hamburg sowie der Bistümer Erfurt, Görlitz und Magdeburg hat sich der Apostolische Nuntius Lajos Kada bleibende Verdienste um die Neugestaltung der kirchlichen Strukturen in Deutschland erworben. Seine Anteilnahme am kirchlichen Leben hat er durch den Be-such von 26 der 27 deutschen (Erz-)Bistümer während seiner Amtszeit zum Ausdruck gebracht. Wir Bischöfe fanden in ihm einen aufrichtigen und aufgeschlossenen Gesprächspartner und haben seine Dialogbereitschaft und seine brüderliche Umgangsweise schätzen gelernt. Nuntius Kada hat sich als Freund der Kirche in Deutschland und des gesamten Landes erwiesen. Zugleich hat er Maßstäbe für die Ausübung dieses Amtes gesetzt.
Der offizielle Abschied wird voraussichtlich im November 1995 im Rahmen einer eigenen Veranstaltung in Bonn erfolgen. Nuntius Kada betonte gegenüber den Bischöfen sein Bemühen, den Menschen in Deutschland die Person und die Anliegen des Papstes näherzubringen Im Bereich der Verträge zwischen Staat und Kirche sowie bei dem anstehenden Ortswechsel der Apostolischen Nuntiatur von Bonn-Bad Godesberg nach Berlin bleiben, wie Nuntius Kada dargelegt hat, wichtige aktuelle Aufgfaben für die Zukunft.

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Zum Leiter der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz wurde Pfarrer Paul Hüster (Erzbistum Paderborn) gewählt. Bis zum Ende der laufenden Arbeitsperiode, d.h. bis zum Herbst 1996, ist er außerdem Sekretär der Jugendkommission (XII).

Als katholische Miglieder für den Ökumenischen Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger ab 1.1.1996 hat die Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren berufen: den Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge, Prälat Heinz Joachim Justus, den Delegat José A. Arzoz (Spanische Missionen), Dieter Griemens (Diözese Aachen), Edith Giebson (Diözese Magdeburg), Stephan Herceg (Kroatische Sozialarbeit - DCV) und Ulrich Spallek (Katholisches Büro, Bonn).

Dr. Friedrich Kronenberg, Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, wurde für die Dauer von fünf Jahren, also bis zur Herbst-Vollversammlung im Jahre 2000, wiederum zum Vorsitzenden des MISEREOR-Beirates berufen.

Die Vollversammlung hat außerdem die Wahl von Kantor Wilm Geismann (Konstanz) zum Präsidenten des Deutschen Chorverbandes PUERI CANTORES bestätigt, der am 11.9.1995 für vier Jahre in dieses Amt gewählt worden ist.

Die Weihbischöfe, die zum ersten Mal an einer Vollversammlung teilgenommen haben, sind in Kommissionen gewählt worden:

Die Vollversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß Weihbischof Dr. Klaus Dick (Köln) aus der Pastoralkommission (III) ausscheidet.
Die Vollversammlung wählte Weihbischof Josef Grünwald (Augsburg) zum Mitglied der Publizistischen Kommission und der Caritas-Kommission; Weihbischof Otto Georgens (Speyer) zum Mitglied der Pastolakommission und der Caritas-Kommission; Weihbischof Manfred Melzer (Köln) zum Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste und der Kommission für weltkirchliche Aufgaben sowie Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim) zum Mitglied der Ökumene-Kommission.
Alle Wahlen gelten für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996.

Die Vollversammlung wählt Prof. Dr. Hermann Pius Siller (Frankfurt/M.) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996 als Berater der Kommission für Erziehung und Schule (VII).
Die Vollversammlung beruft Generaloberin Schwester Mediatrix Altefrohne (Paderborn) und Herrn Hubert Tintelott (Köln) für die Dauer der bis zur Herbst-Vollversammlung 1996 laufenden Amtsperiode als Berater der Unterkommission für Kontakte zu Lateinamerika (insbesondere ADVENIAT).

Die Vollversammlung bittet Weihbischof Dr. Alfred Kleinermeilert (Trier), als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz an der Herbst-Vollversammlung der Französischen Bischofskonferenz vom 4. bis 9. November 1995 in Lourdes teilzunehmen.

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