| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann,

im Anschluss an die Herbst-Vollversammlung vom 20. bis 23. September 1999 in Fulda

Schwangerschaftskonfliktberatung

Eröffnungsreferat des Vorsitzenden „Gott ist größer als der Mensch. – Vom Suchen und Finden Gottes als zentralem Schlüssel für die Zukunft von Religion und Kirche im 21. Jahrhundert" Heiliges Jahr 2000 Brief der Jugendkommission an die Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit zu einigen Fragen der Sexualität und der Sexualpädagogik Woche für das Leben Europa-Sondersynode im Oktober 1999 Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe  
Berlin-Präsenz der Deutschen Bischofskonferenz Bericht der Caritas-Kommission Professio Fidei Lesehilfe zum Ablass Ergänzung des Martyrologiums 2000 „Die katholischen deutschen Martyrer des 20. Jahrhunderts" Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre Bericht der Kommission Erziehung und Schule

I. Pastorale Aufgaben

1. Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Behandlung des TOP „Schwangerschaftskonfliktberatung“ in der diesjährigen Herbst-Vollversammlung war vor allem durch zwei Daten vorherbestimmt, nämlich der Beschluss vom 22. Juni und den im Brief von Papst Johannes Paul II. vom 3. Juni 1999 gewünschten Zusatz „Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden.“ und das Schreiben des Kardinalstaatssekretärs Sodano und Kardinal Ratzingers vom 18. September, dem entsprechende Gespräche der Kardinäle Meisner, Sterzinsky und Wetter sowie des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Lehmann, am 15. September in Castelgandolfo vorausgegangen waren.

Auch wenn die Genese dieser Ereignisse klar zu sein scheint, so bedarf es doch wenigstens einiger Anmerkungen zum Verständnis:
Es war keineswegs so, dass der Beschluss vom 22. Juni schon von Anfang an feststand, wie immer wieder vermutet wurde. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich konnte nach dem Empfang des Schreibens vom 3. Juni am 9. Juni nicht sehen, wie wir den Inhalt des Papstbriefes sachlich korrekt, juristisch vertretbar und zumutbar-glaubwürdig verwirklichen könnten, ohne praktisch zu einem „Ausstieg“ gezwungen zu sein. Mein Brief an den Herrn Apostolischen Nuntius vom 12. Juni („erste Reaktion“) macht dieses Dilemma offenbar. Der Brief des Nuntius vom 16.06. mit der Möglichkeit, im Falle einer Annahme des erwähnten Zusatzes in der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung (unter Anführung von § 5 ff) zu bleiben, kam überraschend und hat vom Heiligen Stuhl her eine Möglichkeit der Annahme des „Zusatzes“ in Verbindung mit einem Bleiben im gesetzlichen Beratungssystem erkennen lassen, deren Übereinstimmung mit dem Nuntius und damit auch mit dem Heiligen Stuhl sonnenklar ist. Dies war eine wichtige Hilfe, für die ich dem Nuntius dankbar war und bin. Es besteht überhaupt kein Zweifel, weil mehrfach von allen Beteiligten bestätigt, dass dieser gewichtige Brief des Nuntius selbstverständlich mit allen Verantwortlichen, also auch mit Kardinal Ratzinger und Kardinal Sodano, im Einzelnen abgestimmt war. Die öfter geäußerten Vermutungen, ich hätte den Nuntius zu diesem Brief manipuliert oder gar den Brief selbst geschrieben, sind absolut absurd. Dennoch war ich über diese Hilfe nicht bloß erfreut, denn ich konnte noch nicht sehen, wie das juristische Problem und die Frage der Glaubwürdigkeit nach innen und außen geklärt werden könnten. Am 20. Juni, also am Vorabend der Sitzung des Ständigen Rates in Würzburg, half mir ein Kurz-Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christian Starck (Göttingen), das Herr Bischof Dr. Homeyer erbeten hatte. Er wies auf das Recht zu einer selbständigen Stellungnahme der Kirche gerade in solchen Fragen aufgrund der Weimarer Kirchenartikel und damit des Grundgesetzes, in dem sie enthalten sind, hin und betonte zugleich die beiden Bereiche des säkularen und kirchlichen Rechts, die zwar dieselbe Zielsetzung aufweisen, nämlich den Erhalt des ungeborenen Kindes, aber dafür eben recht verschiedenartige Instrumentalisierungen bevorzugen können. Dieses Gutachten, das wenige Tage später in verkürzter Form in der FAZ erschien, war zusammen mit dem Brief des Nuntius die einzige erkennbare und vertretbare Lösung des Problems, wenn nicht ein Ausstieg beschlossen werden sollte. Ich habe nachweislich gerade wegen der Glaubwürdigkeitslücke bis zuletzt im Blick auf die Empfehlung einer solchen Lösung gezögert, die Bischofskonferenz hat jedoch diese Lösungsrichtung am 22. Juni bevorzugt und angenommen. Die einmütige Abstimmung (26 Ja, 1 Enthaltung) wahrte auch die Einheit der Bischofskonferenz. Zu diesem Zeitpunkt und erst recht später wurde der Beschluss heftig angegriffen, wobei von Anfang an einige wenige Schablonen (Doppelspiel, Heuchelei, „auf dem Rücken der Frau austragen“ usw.) die Oberhand behielten. Die indiskrete Vorveröffentlichung des Papstbriefes am 22.06. hat uns die Meinungsführerschaft gekostet. Die Urteile lagen weitgehend fest, so dass sich auch in der Analyse des Sachverhalts trotz neuer Materialien kaum mehr etwas änderte. Gleichzeitig lässt sich jedoch beobachten, dass das politische und juristische Echo zwar Schwierigkeiten im Verständnis einräumte, aber von Seiten der Politik, einiger Generalstaatsanwälte, zuständiger Ministerien und Rechtswissenschaftlern die Aussage verstärkt wurde, juristisch sei eine solche spannungsvolle, gewiss nicht ideale „Lösung“ durchaus akzeptabel.

II.
Erstaunlicherweise blieb es so relativ ruhig, bis Erzbischof Johannes Dyba am 9. August nach 7 Wochen in der WELT einen Generalangriff gegen die Würzburger Lösung vom 22.06. initiierte. Viele Presseveröffentlichungen, die allerdings nicht auf gründlichen Recherchen beruhten, verstärkten dieses Trommelfeuer. Immer mehr verdichteten sich Gerüchte, vor der Herbstvollversammlung vom 20. bis 23.09.1999 sei ein vierter Papstbrief zu erwarten. Offenbar gab es im August 1999 einen recht starken Druck auf den Heiligen Vater.

III.
Heute ist deutlich geworden, dass Herr Kardinal Meisner am 30.07.1999 in einem Schreiben an den Heiligen Vater seiner Ratlosigkeit angesichts der „großen Verwirrung“ Ausdruck gab und dem Papst die Frage vorlegte, ob es in seiner Intention liege, den von ihm gewünschten Zusatz anzunehmen und trotzdem zu dulden, dass ihn der Staat ignoriert. Er erwartete eine baldige Klarstellung.

Am 7./9. September gab Papst Johannes Paul II. Herrn Kardinalstaatssekretär Sodano und Herrn Kardinal Ratzinger den Auftrag, nach seinen Weisungen eine Antwort zu verfassen, die in den wesentlichen Punkten die Intention des Papstes ziemlich getreu wiedergibt.

Danach steht fest, dass künftig eine Beratung im staatlichen System im Sinne der 5 ff des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August 1995 nicht mehr möglich ist, da die staatlichen Stellen faktisch diesen Zusatz ignorierten und weiterhin für eine straffreie Abtreibung gelten lassen. Dies wurde den genannten deutschen Gesprächsteilnehmern am 15.09.99 in Castelgandolfo eröffnet und im Brief der beiden römischen Kardinäle vom 18. September festgehalten.

IV.
Die deutschen Gesprächsteilnehmer drängten auf Klarheit und bemängelten, dass der Brief des Heiligen Vaters vom 3. Juni trotz einer klaren Grundintention einige Zweideutigkeiten erkennen lasse und dass der Brief des Nuntius vom 16. Juni ja nun ausdrücklich die Wahlmöglichkeit den Bischöfen eingeräumt habe, die der Brief vom 18. September faktisch widerrufe. Dies müsse auch öffentlich klargestellt werden.

V.
Der Apostolische Nuntius teilte dem Vorsitzenden konsequent auch schriftlich am 19. September folgendes mit: „Die Stellen des Briefes des Hl Vaters vom 3. Juni und des Briefes des Apostolischen Nuntius desselben Monats, soweit sie geeignet waren, im Sinne einer bedingten Möglichkeit des Verbleibens der katholischen Beratungsstellen im System der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 ff des einschlägigen Gesetzes ausgelegt und angewandt zu werden – wie es im Beschluss des Ständigen Rates vom 22. Juni geschehen ist – sind jetzt durch den Brief, den der Kardinalstaatssekretär und der Präfekt der Glaubenskongregation auf der Grundlage präziserer Anweisungen des Hl. Vaters am 18. September an sie gerichtet haben, als endgültig klargestellt bzw. – was den Brief des Nuntius betrifft - als überholt zu betrachten. Die vom Papst gestellte und vom Ständigen Rat erfüllte Bedingung hat sich nämlich bei der von den Bischöfen vorgeschlagenen Lösung in der Praxis als unwirksam erwiesen.“

Damit ist ein Sachverhalt, der häufig falsch dargestellt worden ist, restlos aufgeklärt: Der Heilige Stuhl räumt ein, dass der Ständige Rat sich an die Vorgaben des Vatikans gehalten hat, dass diese Vorgaben aber heute hinfällig sind, weil der Heilige Stuhl sie zurückgezogen hat. (Im Falle des Papstbriefes selbst durch endgültige Klärung, im Blick auf den Nuntius-Brief durch die Feststellung: „Der Brief sei überholt.“) Damit ist eine neue Situation eingetreten, die so am 21./22. Juni nicht bekannt war und bekannt sein konnte. So erklärt sich auch, dass der Kardinalstaatssekretär am 24. Juni in Rom die Konformität des Beschlusses vom 23. Juni mit den Vorstellungen des Heiligen Stuhls bestätigen konnte.

VI.
Es ist kein Zweifel, dass mit diesen beiden Briefen vom 18. und 19.06. dem bisherigen Beschluss des Ständigen Rates der Boden entzogen ist, allerdings so, dass auch die römische Seite eine Mitschuld an dieser Entwicklung einräumt. In gewisser Weise ist dies eine wenigstens vorläufige Endstation in der Suche nach einer Lösung. Der Spielraum ist nach dem Eintreffen beider Briefe außerordentlich klein geworden.

Vor dem weiteren Hintergrund einer seit vielen Jahren versuchten Lösung muss man nun rückblickend folgendes festhalten:
Spätestens das Gesetz vom 21. August 1995 stellt ein fast unlösbares Problem dar, wie nämlich die Abtreibung einerseits – von den Indikationen abgesehen – in jedem Fall Unrecht ist und bleibt und andererseits gleichzeitig die Möglichkeit der Straflosigkeit einer Abtreibung im Falle einer ordnungsgemäßen Beratung möglich ist. Allein schon psychologisch und volkspädagogisch ist eine so paradoxe Problemlage äußerst schwierig. Dieses Dilemma hat sich in den Jahren danach verstärkt und erhöht, denn das Bewusstsein vom Unrechtscharakter jeder Abtreibung ist gesellschaftlich geschwächt worden, so dass es als stetige Korrektiv der Straflosigkeit der Abtreibung immer wirkungsloser wurde. Aus der spezifischen Zielsetzung der Aufhebung der Strafandrohung für die abtreibungsgeneigte Frau wurde beinahe so etwas wie ein Recht auf Abtreibung, so dass sich diese Dimension verselbständigte. Im übrigen hatte der Unterschied von Recht und Moral eine sehr geringe Wirkung. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. Mai 1993 und teilweise auch das Gesetz vom 21. August 1995 waren sich einer stärkeren Förderung des Lebensschutzes, auch z. B. in den Schulen und in den Medien, aber auch in der Erwachsenenbildung, voll bewusst und haben auch ein strenges Vorgehen des Staates bei der Anerkennung der Beratungsstellen gefordert. Man mag es gerne oder weniger gerne hören: In dieser Hinsicht ist außerordentlich wenig zu Gunsten des Lebensschutzes geschehen. Die Diskussion um das Verbleiben der Kirche im staatlichen Beratungssystem hat in dieser sich entwickelnden Situation immer größere Probleme zu spüren bekommen. Dies hat sich dadurch noch erhöht, dass sich die Auseinandersetzung um ein sehr komplexes und kompliziertes Problem immer mehr nur auf einen isoliert gesehenen Beratungsschein konzentrierte, der hoffnungslos vom Beratungsgeschehen, das viel fundamentaler ist, abgetrennt wurde und geradezu wie ein Sündenbock fungierte. Es war fast unmöglich, die damit verbundenen Tendenzen einer ständigen Simplifizierung und zum Teil auch Irreführung zu vermeiden. Im Lauf der Zeit kam auch in seriöseren Presseorganen zum Teil eine Parteinahme gegen das Verbleiben der Kirche in der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktregelung hinzu, die sehr wenig sauber recherchierte, so aber leichter den eigenen Vor-Urteilen folgen konnte. Es handelt sich um eine systematische Desinformation, die gerade auch das Bildungsbürgertum für sich einnahm. Diese Anti-Kampagne war zugleich begleitet von schwer erträglichen Aggressionen und Verleumdungen gegen einzelne Bischöfe (Vorsitzender, Bischof Kamphaus usw.).

VII.
Dieser ganze Prozess war also von Anfang an schwierig. Es war von Anfang an ein Wagnis, sich auf eine so schwierige Lösung eines Problems zwischen zwei Stühlen einzulassen. Nur wenn man das Konzept einer präventiven Beratung aufrichtig, umsichtig, entschieden verfolgte und dahinter stand, konnte es glücken. Bei einem stetigen Sichverschlechtern der Problemsituation bin ich selbst immer wieder bis an das Äußerste gegangen, um die Sache einer kirchlichen Beratung innerhalb der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung zu retten. Wir haben versucht, alle Wege zu einer überzeugenden Lösung offenzuhalten. Ich bin auch heute noch überzeugt, dass selbst für die schwierige Situation nach dem Papstbrief vom 3. Juni auf diesem Weg eine Lösung zu finden gewesen wäre. Aber die Bedingungen eines Gelingens haben sich immer mehr verschlechtert. Die Polemik wuchs.

So hat sich der Versuch einer differenzierten Lösung durch die stetige Verschlechterung der Voraussetzungen langsam selbst ad absurdum geführt, zumal noch viele Faktoren hinzukommen: Ständige Versimpelung, offenkundiger Druck, Manipulation usw. Ich bin zwar noch heute von der theoretischen Möglichkeit eines solchen Weges überzeugt, muss aber einräumen, dass sich unter den dargelegten Voraussetzungen die Realisierungschancen immer mehr verschlechtert haben.

VIII.
Die Erklärung der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. September ist vor diesem Hintergrund zu sehen:
Die Vollversammlung musste feststellen, dass mit den Briefen vom 18. und 19. September 1999 dem Beschluss des Ständigen Rates vom 21./22. Juni der Boden entzogen wurde. Dennoch halten die Bischöfe entschieden an der Intensivierung der Hilfen für die schwangeren Frauen - besonders in Not- und Konfliktsituationen – fest und räumen dieser Aufgabe eine erste Priorität ein. Auf jeden Fall wollen wir die Tätigkeit der Beratung schwangerer Frauen fortsetzen, und zwar in vollem Umfang, auch im Blick auf die Vermittlung wirksamer Hilfen. Darin sind sich alle Bischöfe ausnahmslos einig.
Innerhalb von zwei bis drei Tagen konnten nicht alle Konsequenzen aus der neuen Situation gezogen werden: Eine Anzahl von Bischöfen spricht sich dafür aus, bald eine Neuordnung einzuleiten, die keine Ausstellung mehr von Nachweisen vorsieht, die die Straflosigkeit einer Abtreibung eröffnen. Sie plädieren für einen „Umstieg“, ohne daß genauere Konturen bereits fixiert werden können. Jedenfalls dürfte es in dieser Linie zu einem „Ausstieg“ aus der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung kommen. In gleicher Weise wird gesagt: „Eine Anzahl von Bischöfen sieht sich vor einer Entscheidung in ihrem Bistum verpflichtet, dem Heiligen Vater ihre bleibenden Bedenken vorzutragen und die Umgestaltung des Beratungskonzeptes hinsichtlich der Voraussetzungen und Konsequenzen zunächst noch einmal zu prüfen.“ Diese Bischöfe wollen zunächst schriftlich dem Heiligen Vater Mitteilung machen, aber auch die Ad-limina-Besuche im November zu persönlichen Gesprächen nutzen.

Falls eine Neuordnung eine längerfristige Umstrukturierung zur Folge hätte, muß es angemessene Übergangsfristen geben. Die beabsichtigte Gründung eines Vereins durch katholische Laien, welche nun Konfliktberatung im engeren Sinne nach § 5–7 übernimmt, wird zur Kenntnis genommen. Eine Beurteilung jedweder Art ist zur Zeit nicht möglich. „Eine Beurteilung solcher Initiativen, über die schon seit längerer Zeit diskutiert wird, erscheint erst möglich, wenn die konkreten Rahmenbedingungen bekannt sind."

IX.
Dies ist eine Grundsatzentscheidung, die viele Facetten hat. Man muss auch den Ausgang der römischen Kontakte abwarten. Dabei müssen manche Punkte geklärt werden, die uns alle tief berühren. Wer kann den Bischöfen die ethische Ermächtigung geben, jährlich auf die Rettung von tausenden von Kindern zu verzichten? Will sich der Heilige Vater mittels seines Jurisdiktionsprimates wirklich an die Stelle des einzelnen Diözesanbischofs und seiner Verantwortung setzen und eine solche Entscheidung befehlen? Es gibt aber natürlich auch anders orientierte Fragen, wie nämlich bei der sich verschlechternden Bewusstseinslage für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes die Kirche ihren Beratungsdienst so ausüben kann, dass sie nicht in den Sog einer mehr oder weniger deutlichen Mithilfe beim Zustandekommen einer Abtreibung gerät, ohne dass dies mit herkömmlichen Kategorien leicht zu fassen ist? Ist es nicht ein besseres, mehr aufrüttelndes Zeichen, wenn die Kirche das staatlich geregelte Beratungssystem mit diesen Ambivalenzen verlässt und alternativ eine eigene Konzeption durchsetzt?

X.
Wir sind noch nicht am Ende eines Weges. Aber zweifellos kann der bisherige Weg nicht einfach fortgesetzt werden. Es ist so auch nicht zu verwundern, dass der bisherige Weg von einem ständigen Unterscheiden der Geister zeugt, dass schwierige Klärungsprozesse notwendig wurden, dass nicht immer alles glatt verlaufen konnte, dass es auch ein sehr risikoreiches Wagnis gab beim Versuch, einen verlässlichen Weg beim Verbleib in der gesetzlichen Konfliktberatung zu finden.

Wir haben den Mut gehabt, dieses Wagnis auf uns zu nehmen. Wir haben sehr viel Zeit, Kraft und Energie in diese Aufgabe investiert. Wir haben immer auch die bedrängte schwangere Frau und die Lebensgefahr für das ungeborene Kind vor uns gesehen. Viele Schreibtischtäter hat dies nie gekümmert. Nur aus dieser Sorge heraus haben wir auch unablässig miteinander gerungen. Wir haben uns nicht mit der Situation abgefunden. Nicht wenige haben in unserer Gesellschaft auch anerkannt, dass wir zwar im Blick auf die Situation des Lebensschutzes und der Abtreibung Störenfriede sind, jedoch mit dem Mut der Sorge für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, denen sehr oft die Eintrittskarte in die Menschheitsfamilie verwehrt wird. Damit wollen wir uns nicht abfinden. Und dafür ist das intensive Ringen in Kirche und Gesellschaft gefordert. Besonders die bedrängten Frauen dürfen sich mit ihren ungeborenen Kindern auf uns verlassen - mit oder ohne Schein.

2. Eröffnungsreferat des Vorsitzenden „Gott ist größer als der Mensch. – Vom Suchen und Finden Gottes als zentralem Schlüssel für die Zukunft von Religion und Kirche im 21. Jahrhundert"

Angesichts der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen, denen die Kirche in Deutschland gegenübersteht, ruft der Vorsitzende in seinem Eröffnungsreferat dazu auf, unter den vielen aktuellen Problemen die entscheidende Frage nach Gott nicht in den Hintergrund geraten zu lassen. Der Mensch sei (von seiner metaphysischen Anlage her) von einem unstillbaren Hunger nach Erfüllung geprägt und die Suche nach einer sinnvollen Existenz sei eine nie abschließbare menschliche Aufgabe. Die Frage nach Gott und der Glaube an Gott setze eine Offenheit des Menschen für diesen Transzendenzbezug voraus, der in der Natur des Menschen angelegt sei. Das Schwinden des lebendigen Bezugs zu Gott in der modernen Gesellschaft erscheine nicht zuletzt als eine Folge der Verschlossenheit gegenüber dieser grundlegenden Orientierung. Für die Abschottung gegenüber der transzendenten/übersinnlichen Wirklichkeit in der modernen Welt gebe es mehrere Beispiele. Eine besondere Ausdrucksform der modernen Gottesvergessenheit stellten die zahlreichen unterschiedlichen Gottesvorstellungen in den neuen Religionen dar, die - obwohl sie sich oft der Sprache des jüdisch-christlichen Glaubens bedienten - Ausdruck einer diffusen Religiosität seien, die sich aus einzelnen Aspekten verschiedenster religiöser Traditionen der Welt zusammensetzt.

In Gegenüberstellung zu diesen entwickelt der Vorsitzende grundlegende Merkmale des biblischen Gottesverständnisses. Unter Bezug auf den mehrfachen Gebrauch des Wortes „Gott“ erläutert er thesenartig folgende Perspektiven:
Das Wort „Gott“ wird sprachlich nur sinnvoll in enger Zusammengehörigkeit mit der Frage nach dem Sinn der Wirklichkeit im ganzen gebraucht.Das Wort „Gott“ verlangt und verheißt eine letzte unaufhebbare Einheit von Sinn und Sein, Anspruch und „Mächtigkeit“.

Die Transzendenz Gottes kann nur verstanden werden, wenn zugleich seine Gegenwart und seine Nähe in der Welt erkannt ist.

Der biblische Gott sprengt durch sein Personsein den Begriff des Absoluten im herkömmlichen Sinne.Gott ist nur Gott, wenn er zugleich auch der Richter der Welt und der Menschheit ist, vor dem wir mit Furcht und Zittern Verantwortung ablegen müssen.

Da der Mensch die besondere Erscheinungsweise Gottes nicht von sich aus beeinflussen kann, versucht der Vorsitzende das Gottesverständnis in der Sphäre des Heiligen zu erschließen. Er zeigt auf, dass Gott nur in der Unmittelbarkeit der Begegnung, in einer frei-lassenden Annäherung, in Dankbarkeit und verstehendem Hinhören gesucht werden kann. Mit einer Reflexion über das Gebet als „Ernstfall“ von Religion und ursprünglichen Zugang zu Gott beendet Bischof Lehmann seine Ausführungen. In der Unterscheidung der verschiedenen Formen des Gebetes (Klage, Bitte, Dank, Preis und Lob) wird deutlich, dass gerade auch das Dogma im Lobpreis (in der Doxologie) wurzelt und dass eine wirkliche Begegnung mit Gott, der letztlich immer ein unbegreifliches Geheimnis bleibt, nur im Gebet möglich ist.

3. Heiliges Jahr 2000
Der Beauftragte für das Heilige Jahr 2000, Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke (Hamburg), hat über den Fortgang der überdiözesanen Maßnahmen für das Heilige Jahr berichtet. Bereits am 12. Mai 1999 hatten Weihbischof Jaschke und ich einige der geplanten Initiativen für das Heilige Jahr, die in einem überdiözesanen Aktionsplan beschriebenen sind, der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Initiativen können von den Diözesen aufgegriffen und durch eigene Beiträge konkretisiert werden. Einer der zentralen Höhepunkte der Feier des Heiligen Jahres in Deutschland wird der 94. Katholikentag in Hamburg vom 31. Mai bis 4. Juni 2000 werden. Mit einer großen „St. Ansgar-Pilgerfahrt“ aller deutschen Diözesen sollen die Glaubenserfahrungen aus ganz Deutschland nach Hamburg getragen werden. Eines der herausragenden ökumenischen Ereignisse im Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr wird eine ökumenische Feier am 1. Adventssonntag (27.11.1999) an der Frauenkirche in Dresden sein. Besondere Beachtung soll dem gemeinsamen Gebet mit dem Heiligen Vater im Jahr 2000 gewidmet werden.

4. Brief der Jugendkommission an die Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit zu einigen Fragen der Sexualität und Sexualpädagogik
Mit Zustimmung der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht die Jugendkommission unter Vorsitz von Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), einen Brief an die Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit zu einigen Fragen der Sexualität und der Sexualpädagogik. Nach manchen Konflikten und auf dem Hintergrund einer gewissen Sprachlosigkeit zum Thema Kirche, Jugend und Sexualität knüpfen die Bischöfe der Jugendkommission einen neuen Gesprächsfaden. Der Brief richtet sich an die Jugendseelsorger, die pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Lehrer und Erzieher und an interessierte Eltern.

Die Bischöfe wissen um die Schwierigkeiten der sexualpädagogischen Wegbegleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Bestehende Gegensätze zwischen den Erwartungen der Kirche und dem Verhalten junger Menschen werden nicht verschwiegen.

In ihrem Brief fragen die Bischöfe danach, wie es um die Wirklichkeit der Jugendlichen im Feld von Liebe, Freundschaft und Sexualität konkret bestellt ist. Sie betonen, dass der öffentliche Umgang mit diesen Themen und veränderte gesellschaftliche Bedingungen die Jugendlichen vor ganz neue Herausforderungen stellen. Junge Menschen sind beim Umgang mit ihrer Sexualität mit einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensstile konfrontiert. Dabei haben die Jugendlichen selbst sehr hohe Erwartungen an die Verbindlichkeit ihrer Beziehungen, die die Achtung der Partner voreinander und die Liebe und Treue einschließt. Die Bischöfe wollen positiv beachten, was die Jugendlichen an Wertorientierungen in das Gespräch einbringen. In diesen Wertvorstellungen erkennen die Bischöfe Übereinstimmungen mit den Zielen der Kirche für eine menschengerechte Sexualität.

Die Erfahrungen Jugendlicher und ihre Suchbewegungen bilden den Ausgangspunkt für das sexualpädagogische Handeln im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit. Hier sollen Räume geschaffen werden, um die Wertvorstellungen Jugendlicher und die christlichen Sinngehalte der Sexualität in einen guten Austausch zu bringen.

Diese Sinngehalte richten sich am Verhalten Jesu Christi und am Leitbild der Personalität aus. Sexualität ist im Verständnis der Kirche nicht isoliert zu betrachten. Sie ist Bestandteil des ganzen Lebens. Die Kirche trägt mit ihren Werten zu einer Integration der Sexualität in ein erfülltes Leben junger Menschen bei. Dazu benennen die Bischöfe vier Dimensionen: die Selbstannahme, die Beziehungsfähigkeit, die Erfahrung von Freude und Lust sowie die Weitergabe des menschlichen Lebens. Sie erkennen an, dass sich Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Sexualität in einem lebendigen Prozess befinden, der das Scheitern und das Gelingen einschließt.

Der Brief will die Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit ermutigen, Jugendliche in diesem Sinn zu begleiten. Bischof Dr. Franz-Josef Bode, der Vorsitzende der Jugendkommission, bittet am Ende des Schreibens ausdrücklich um Rückmeldungen. Damit soll ein Dialog darüber neu angestoßen werden, wie die Suche Jugendlicher nach Integration von Liebe, Treue und Sexualität in ihrem individuellen Lebensentwurf gelingen und wie die Kirche sie dabei unterstützen kann.

5. Woche für das Leben
Im nächsten Jahr wird die „Woche für das Leben“ zum zehnten Mal durchgeführt; seit 1994 gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Es geht in der „Woche für das Leben" darum, die unterschiedlichsten Aspekte des Lebensschutzes deutlich zu machen. Im nächsten Jahr werden die bisher behandelten Themen wie Schutz des ungeborenen Lebens, Sterbehilfe und Sterbebegleitung, Leben mit Behinderung, kinderfreundliche Gesellschaft, Abtreibung und pränatale Diagnostik gebündelt und die unverzichtbaren ethischen Grundlagen angesprochen.

Im nächsten Jahr steht die „Woche für das Leben“ unter dem Thema „Leben nach Gottes Bild und Gleichnis“. In Anlehnung an die biblische Schöpfungserzählung wird die Geschöpflichkeit aber auch die Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen zum Ausdruck gebracht. Daraus ergibt sich das Grundverständnis des christlichen Handelns.

Die „Woche für das Leben" ist inzwischen im kirchlichen Leben fest etabliert. In vielen Gemeinden, Verbänden und in einer breiteren Öffentlichkeit finden jeweils hunderte von Veranstaltungen statt. Mit ihren Arbeitsmaterialien wirkt die „Woche für das Leben“ weit über die eigentliche Aktionswoche hinaus.

II. Weltkirche

1. Europa-Sondersynode im Oktober 1999
Vom 1. bis 23. Oktober findet in Rom die Zweite Sonderversammlung der Bischofssynode für Europa statt, für die wir hier in Fulda letzte Vorbereitungen getroffen haben. Von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz nehmen Kardinal Meisner (Köln), Erzbischof Dr. Degenhardt (Paderborn), Bischof Dr. Dammertz (Augsburg), Bischof Reinelt (Dresden-Meißen), die Weihbischöfe Dr. Haßlberger (München und Freising), und Dr. Marx (Paderborn), sowie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz teil, der zugleich 1. Vizepräsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) ist. Der Bischof von Hildesheim, Dr. Homeyer, nimmt in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) an der Synode teil. Das Arbeitsdokument (Instrumentum laboris) für die Europa-Sondersynode unter dem Titel „Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle der Hoffnung für Europa“ ist in der Reihe Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls (Nr. 138), die vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wird, veröffentlicht.

2. Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe
Vom 8. bis 20. November 1999 finden die Ad-limina-Besuche der deutschen Bischöfe in Rom statt. Hauptzweck der alle fünf Jahre stattfindenden Ad-limina-Besuche ist es, dem Papst über die Situation im jeweiligen Bistum zu berichten. Seinen Ursprung hat der Ad-limina-Besuch, zu dem sich jedes Jahr rund 500 Bischöfe auf den Weg in die Heilige Stadt machen, in der Pilgerfahrt zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom, auf lateinisch „Visitatio ad liminum Apostolorum“.

III. Gesellschaftliche und soziale Aufgaben

1. Berlin-Präsenz der Deutschen Bischofskonferenz
Wir haben in der Vollversammlung auch darüber beraten, welche Auswirkungen die Veränderungen in der Bundeshauptstadt Berlin für die Bischofskonferenz und ihre Bonner Dienststellen haben. Es zeichnet sich ab, dass das Sekretariat und die Bonner Zentralstellen ihren Aufgaben vermehrt auch in Berlin nachgehen müssen, da die gesellschaftliche und politische Bedeutung Berlins wächst. Anfang nächsten Jahres wird das Katholische Büro von Bonn nach Berlin umziehen und dort seine Tätigkeit als Kontaktstelle zur Bundesregierung aufnehmen. Empfehlungen für weitere Schritte und ein längerfristiges Vorgehen werden derzeit erarbeitet.

2. Bericht der Caritas-Kommission
Die Arbeit des Deutschen Caritasverbandes war einer der Beratungsschwerpunkte. Die aktuellen sozialen und politischen Veränderungsprozesse in Deutschland stellen auch die Caritas vor besondere Herausforderungen. Ein Beispiel dafür ist die Gesundheitsreform, die zu erheblichen strukturellen Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen führen wird. Davon sind auch die kirchlichen Krankenhäuser betroffen.

Besondere Aufmerksamkeit fand in der Diskussion die Entwicklung der ehrenamtlichen Dienste in Pfarrgemeinden und Verbänden. Nachdem die Zahl der engagierten Personen in den letzen Jahren ständig zurückgegangen ist, müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um vor allem auch jüngere Menschen an diesen Dienst heranzuführen. Die Caritaskommission und die Jugendkommission werden gemeinsam Vorschläge für entsprechende Maßnahmen entwickeln.

IV. Glaubensfragen

1. Professio Fidei
Die Ablegung des Glaubensbekenntnisses (Professio fidei) hat in der Kirche eine lange Tradition. In liturgischen Zusammenhängen (z. B. bei der Taufe) findet sie in Form des „Großen Glaubensbekenntnisses“ (dem Nizäno-Konstantinopolitanum) oder des Apostolischen Glaubensbekenntnisses statt. Auch in rechtlichen Zusammenhängen hat die Ablegung des Glaubensbekenntnisses eine wichtige Bedeutung. Vor der Übernahme bestimmter Funktionen (z. B. Teilnahme an einer Bischofssynode oder an einer Diözesansynode) oder bestimmter Ämter (z. B. Generalvikar oder Pfarrer) wird die Ablegung der Professio fidei „in der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Form“ (Canon 833 Codex Iuris Canonici/CIC, Gesetzbuch der lateinischen Kirche) verlangt.

Die vom Apostolischen Stuhl festgelegte Form der Professio Fidei besteht seit 1989 aus dem Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis und drei Zusätzen, die sich auf die verschiedenen Gegenstandsbereiche kirchlicher Glaubens- und Sittenlehre und die jeweils geforderte Art der Zustimmung beziehen. 1998 wurden im Päpstlichen Gesetz (Motuproprio) „Ad tuendam fidem“ („Zum Schutz des Glaubens“) letzte rechtliche Festlegungen getroffen.
Der lateinische Text der Professio fidei wird für die Gesamtkirche vom Apostolischen Stuhl, genauer von der Glaubenskongregation vorgegeben. Die landessprachlichen Übersetzungen sind in der Regel von den jeweiligen Bischofskonferenzen zu erstellen.

In der Deutschen Bischofskonferenz erstellen wir derzeit eine Erläuterung, die denjenigen an die Hand gegeben werden soll, die nach dem Kirchenrecht (c. 833 CIC) zur Ablegung der Professio Fidei verpflichtet sind.

2. Lesehilfe zum Ablass
Derzeit erarbeitet die Glaubenskommission eine Lesehilfe mit Erläuterungen zum Jubiläumsablass anlässlich des Heiligen Jahres 2000. Die Lesehilfe knüpft an die Bulle Papst Johannes Paul II. zur Verkündigung des Großen Jubiläums des Jahres 2000 an, in der er an die Tradition der Jubiläumsablässe erinnert und einige Weisungen für deren Erlangung im Jahr 2000 gibt (vgl. „Incarnationis mysterium“ nn. 9–10 mit konkretisierendem Dekret, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 136).

Die Lesehilfe soll den geistlichen Begleitern von Rompilgern und den Priestern an den großen Beichtzentren als Vermittlungshilfe dienen. Sie wird rechtzeitig zu Beginn des neuen Kirchenjahres vorliegen.

Der Ablass bietet den Gläubigen über die im Bußsakrament erlangte Vergebung der Sünden hinaus das Geschenk des Erlasses der sog. zeitlichen Sündenstrafen, der negativen Folgen der Sünde. Durch Fürbitte kann ein solcher Ablass auch anderen Menschen zugewendet werden.

V. Liturgie

1. Ergänzung des Martyrologiums 2000 „Die katholischen deutschen Martyrer des 20. Jahrhunderts“
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf das Heilige Jahr 2000 wird derzeit im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts erstellt. Der Vorsitzende der Liturgie-Kommission, Kardinal Meisner (Köln), hat uns den Vorbericht „Die katholischen deutschen Martyrer des 20. Jahrhunderts“ (erschienen im Schöningh-Verlag 1999) vorgestellt. Die zweibändige Gesamtdarstellung wird dann auf einer Pressekonferenz im November 1999 vorgestellt werden.

VI. Ökumene

1. Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Über das Programm anlässlich der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre am 30./31. Oktober in Augsburg hat uns der Bischof von Augsburg, Dr. Dammertz, einen detaillierten Bericht gegeben. Neben den offiziellen Repräsentanten des Apostolischen Stuhles und des Lutherischen Weltbundes werden hierzu zahlreiche Teilnehmer aus dem In- und Ausland erwartet. Am 31. Oktober 1999 beginnen die gottesdienstlichen Feiern um 9.30 Uhr mit einer Statio im Dom in Augsburg. Um 10 Uhr beginnt eine Prozession vom Dom zur St. Anna-Kirche, wo um 10.45 Uhr der Gottesdienst mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung beginnt.

Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre durch Vertreter der katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbundes ist es zum ersten Mal seit der Reformation gelungen, dass beide Kirchen gemeinsame Aussagen zu jener Lehre machen, an der damals die Einheit der westlichen Kirchen zerbrach. Darüber hinaus ist es das erste Mal überhaupt, dass ein Dialogergebnis zwischen einer reformatorischen Kirchenfamilie und der römisch-katholischen Kirche verbindlich rezipiert wurde.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, der von katholischer Seite aus über acht Jahre das Projekt „Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts“ leitete, wird am 30. Oktober beim Festakt in Augsburg eines der beiden Hauptreferate halten.

VII. Bildung

1. Bericht der Kommission Erziehung und Schule
Wir haben in der Vollversammlung auch den Jahresbericht der Kommission Erziehung und Schule diskutiert, der uns vom Vorsitzenden der Kommission für Erziehung und Schule, Bischof Manfred Müller (Regensburg), erläutert wurde. Insbesondere beschäftigte uns die aktuelle Diskussion über die Entwicklung des Ethikunterrichts und dessen Verhältnis zum Religionsunterricht sowie die Debatte über die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen. Leider musste eine ausführliche Aussprache hierüber und über weitere Themen des Kommissionsberichts – wie z. B. die Situation katholischer Schulen und Internate - diesmal aus Zeitgründen unterbleiben. Wir haben uns jedoch regelmäßig mit einer Reihe dieser Fragen, z. B. Religionsunterricht, beschäftigt.

VIII. Personalien

Die Vollversammlung hat den Bischof von Mainz, Dr. Karl Lehmann (63), erneut für eine sechsjährige Amtszeit zum Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewählt. Bischof Lehmann ist seit 1987 Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz (Wiederwahl 1993). Bischof Lehmann bedauert, dass in der Presse der Eindruck entstand, Friedrich Kardinal Wetter sei ein Gegenkandidat zu Bischof Lehmann gewesen. Dies trifft natürlich nicht zu.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz wurde der Bischof von Aachen, Dr. Heinrich Mussinghoff (58), gewählt. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende, der Erzbischof von Freiburg, Dr. Oskar Saier, stand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung.
Der Bischof von Limburg, Dr. Franz Kamphaus (67), wurde für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis zum Herbst 2001) zum Vorsitzenden der Kommission für weltkirchliche Aufgaben gewählt.

Die Vollversammlung wählte für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis Herbst 2001) Weihbischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) zum Mitglied der Ökumene-Kommission und der Kommission für weltkirchliche Aufgaben, Weihbischof Dr. Felix Genn (Trier) zum Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Dienste der Kirche und der Jugendkommission, Weihbischof Dr. Reinhard Marx (Paderborn) zum Mitglied der Kommission für weltkirchliche Aufgaben, Weihbischof Werner Radspieler (Bamberg) zum Mitglied der Pastoralkommission sowie Weihbischof Werner Thissen (Münster) zum Mitglied der Publizistischen Kommission und der Kommission für weltkirchliche Aufgaben.

Die Vollversammlung wählte den Vorsitzenden der Kommission für weltkirchliche Aufgaben, Bischof Dr. Franz Kamphaus, für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2001 zum Mitglied der Deutsch-Polnischen Kontaktgruppe.

Die Vollversammlung beruft den Bischof von Erfurt in das Gremium, das bei der erstmaligen Berufung von Laien zu Theologieprofessoren ein Votum abgibt. Zum stellvertretenden Mitglied in diesem Gremium wird der Bischof von Aachen gewählt.

Pater Dr. Hans Langendörfer SJ wurde für weitere sechs Jahre als Sekretär der deutschen Bischofskonferenz bestätigt.

Als Stellvertreter des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz wurde Dr. Rainer Ilgner für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt.

Die Vollversammlung stimmt der Kandidatur von Judith Eisert und Lisa Kupczik für die Wahl zur theologischen Assistentin der Katholischen Studierenden Jugend - KSJ-Heliand zu. Mit zwei weiteren Kandidatinnen wird die Jugendkommission ein klärendes Gespräch führen, über dessen Ergebnis in der Sitzung des Ständigen Rates am 22./23.11.99 berichtet werden soll.

Die Vollversammlung stimmt der Kandidatur von Elisabeth Kessels für die Wahl zur Geistlichen Begleiterin im Bundesvorstand der Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) zu. Nach erfolgter Wahl soll die Beauftragung durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz ausgesprochen werden. Die Jugendkommission wird beauftragt, vor einer Wiederbesetzung dieser Stelle in drei Jahren ein Votum abzugeben, ob die Aufgaben zur geistlichen Begleitung bei der PSG auch in Zukunft hauptberuflich wahrgenommen werden sollen.

Herausgeber:
Pater Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Redaktion:
Dr. Rudolf Hammerschmidt (verantwortlich);
Dr. Martina Höhns
Anschrift:
Kaiserstr. 163 * 53113 Bonn
Postfach 2962 * 53019 Bonn
Tel. (0228) 103-214
Fax (0228) 103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Internet: www.dbk.de

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz