| Pressemeldung | Nr. 091

Spitzengespräch der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

Aktuelle Fragen der Gesundheitsreform, Initiativen zur Verringerung der Spätabtreibungen sowie der Umgang mit Patientenverfügungen und der Fürsorge am Lebensende standen im Mittelpunkt eines Gespräches, das am 25. Oktober in Bonn zwischen Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfand.
Im Zentrum gesundheitspolitischer Reformvorstellungen müssten, so die Gesprächsteilnehmer, der Patient und seine individuelle Behandlung stehen. Einmütig sprachen sie sich für eine Stärkung der Gesundheitsförderung durch Prävention sowie die Förderung der Eigenverantwortung aus. Eine hinreichende Gesundheitsversorgung auch für gesellschaftliche Randgruppen müsse in der notwendigen Solidarität auch in Zukunft sichergestellt sein. Im Gespräch brachten die Vertreter der Ärzteschaft ihre Sorge über die gegenwärtig angestrebten Reformen im Gesundheitswesen zum Ausdruck, besonders mit Blick auf das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten.
Einigkeit bestand darüber, dass der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens verbessert und Regelungen gesucht werden müssen, die insbesondere auch die Zahl der Spätabtreibungen verringern helfen. Hierbei werden auch Hilfestellungen für das Leben von und mit Kindern mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen.
Die Gesprächspartner unterstrichen die Notwendigkeit, die Frage einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen im Blick auf Form, Reichweite und Verbindlichkeit intensiv zu diskutieren. Patientenverfügungen sind nur ein Element, um eine menschenwürdige Sterbebegleitung zu erreichen. Beide Seiten betonten darüber hinaus die Bedeutung der Vorsorgevollmachten für die Ermittlung des Patientenwillens. Hospizwesen und Möglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung müssen dringend weiter ausgebaut werden.
Einigkeit bestand ferner darüber, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspricht und entschieden abzulehnen ist. Vorschläge des Deutschen Juristentages, die Garantenpflicht des Arztes für das Leben gesetzlich zum Teil zurückzunehmen und berufsrechtliche Regelungen der Ärzte zu streichen, die die ärztliche Beihilfe zum Suizid sanktionieren, wurden klar zurückgewiesen. Ebenso stimmte man darin überein, jede öffentliche Duldung oder Förderung institutionalisierter Suizidbeihilfe eindeutig abzulehnen.
Die Delegationen standen unter Leitung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber. Es wurde verabredet, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen fortzusetzen.

Hinweis:
Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD veröffentlicht.


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