| Pressemeldung | Nr. PRD 023b

Um Gottes Willen für den Menschen! Die Würde des Menschen am Ende seines Lebens

Statement des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, am 24. März 2004 in Berlin

In diesem Jahr begehen wir ein Jubiläum. Zum zehnten Mal rufen der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam zur Woche für das Leben auf. Dieses Jubiläum steht für die hervorragende Zusammenarbeit katholischer und evangelischer Christen und Kirchengemeinden in Deutschland in Fragen der Ethik und des Lebensschutzes. Diese Zusammenarbeit verbindet auch Kardinal Lehmann und mich persönlich sehr stark.
In kontinuierlichem ökumenischen Engagement setzen wir uns seit zehn Jahren dafür ein, die Menschen in diesem Land zu sensibilisieren für die Würde und die Schutzbedürftigkeit menschlichen Lebens. Eine Kultur der Achtsamkeit wollen wir fördern. Ausgehend vom christlichen Menschenbild werben wir für die Bewahrung von Menschlichkeit in der Gesellschaft.

Gemeinsam finden wir Jahr für Jahr Gehör für diese drängenden Anliegen. Die Materialien, die Ihnen vorliegen, wurden in hohen Auflagen herausgegeben und bei der Geschäftsstelle der Woche für das Leben stark nachgefragt. In vielen Diözesen, Landeskirchen, in Gemeinden, Verbänden und kirchlichen Einrichtungen laufen derzeit dezentral die Vorbereitungen für zahlreiche Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Woche für das Leben. Viele katholische und evangelische Gemeinden werden aus diesem Anlass miteinander ökumenische Gottesdienste feiern.

Eine Kultur der Achtsamkeit schließt das Bemühen um die Bedingungen für menschenwürdiges Sterben ein, denn Sterben gehört zum Leben. Wer in Würde leben will, möchte auch in Würde sterben. Einer wachsenden Zahl von Menschen ist dieser Wunsch auch bewusst. Dennoch ist die Erfüllung dieses Wunsches alles andere als selbstverständlich.

Viele Menschen haben Angst davor, dass ihr Lebensende unter Vorzeichen steht, die der Würde des Menschen gerade nicht entsprechen. Sie fürchten, im Falle eigener Pflegebedürftigkeit allein gelassen, abgeschoben, als bloßes medizinisches Objekt behandelt oder als unnötige Belastung empfunden zu werden. Besonders groß ist die Furcht vor einem schmerzhaften, durch medizinische Maßnahmen nur noch qualvoll hinausgezögerten Sterben.

Diese Sorge um ein Sterben, das der Würde der menschlichen Person gerecht wird, ist berechtigt. Diese Anliegen greifen wir mit der diesjährigen Woche für das Leben auf.

Die christlichen Kirchen sehen jedoch keine Lösung darin, menschliches Leben aktiv zu töten. "Aktive Sterbehilfe" ist keine Sterbehilfe. "Euthanasie" bereitet keinen "guten Tod". Im Gegenteil: Eine Freigabe der "aktiven Sterbehilfe" käme einer Bankrotterklärung der Menschlichkeit gleich. Wir würden zulassen, dass Willkür und Aussichtslosigkeit die Oberhand gewinnen. Menschlichem Leid dürfen wir nicht durch Tötung, sondern wir müssen ihm durch menschliche Zuwendung begegnen.

Wege, die in dieser schwierigen Situation weiterführen, sind
die Stärkung der Eigenverantwortung für die Gestaltung der letzten Lebenszeit,die verbesserte Qualität der medizinischen Betreuung Schwerstkranker undeine möglichst gute Versorgung und achtsame Pflege Sterbender.
Die Eigenverantwortung kann insbesondere durch Patienten- Vorsorge- und Betreuungsverfügungen wahrgenommen werden. Ausdrücklich verweisen wir hier auf die von katholischer und evangelischer Kirche gemeinsam herausgegebene "Christliche Patientenverfügung", die eine sehr hohe Verbreitung noch immer wachsender Nachfrage findet.

Die medizinische Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen hat in den letzten Jahren durch die Palliativmedizin eine neue Qualität gewonnen. Dank der Fortschritte auf diesem Gebiet ist es heute möglich, sehr individuell auf die Bedürfnisse der Kranken einzugehen. Die Schmerzlinderung hat neben der Heilung von Krankheiten an Bedeutung für die Medizin gewonnen. Noch ist jedoch eine gute palliativmedizinische Ausbildung deutscher Ärzte nicht ausreichend gewährleistet. Zwar wurde die Palliativmedizin mittlerweile in die ärztliche Approbationsordnung aufgenommen, Pflichtfach ist sie jedoch noch nicht. Dabei kommt es in diesem Zusammenhang entscheidend darauf an, den Menschen die Erfolge des medizinischen Fortschritts tatsächlich zugänglich zu machen. Nach Ansicht von Fachleuten wäre dazu, jedenfalls im Blick auf den stationären Bereich, eine Versorgungsquote von mindestens dreißig Palliativbetten auf eine Million Einwohner erforderlich. Tatsächlich sind in der Bundesrepublik derzeit nur acht Betten auf eine Million Einwohner vorhanden. Hier ist eine Umorientierung nötig, die angesichts einer relativ hohen Zahl von Krankenhäusern auch möglich ist.

Im Blick auf die konkrete Praxis der achtsamen Pflege und Betreuung Schwerstkranker und Sterbender ist insbesondere die Hospizbewegung anzusprechen. In vielen Städten und Gemeinden sind in den letzten Jahren Hospizgruppen und Hospizvereine entstanden, die die Begleitung Sterbender zu ihrem besonderen Anliegen machen. Ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Hospizhelfer ermöglichen vielen Menschen ein Sterben, in dem sie nicht allein gelassen sind. Tageshospize wirken der Gefahr sozialer Isolierung entgegen und bedeuten Entlastung für pflegende Angehörige. Stationäre Hospize nehmen sterbende Menschen auf, die keiner klinischen Behandlung bedürfen, aber auch nicht mehr ambulant versorgt werden können. Der Hospizgedanke trägt viel dazu bei, dass Sterben und Tod wieder als Teil unseres Lebens wahrgenommen werden.

Eine große Chance für die Würde des Menschen am Ende seines Lebens besteht in diesem Zusammenhang auch darin, die grundlegenden Ideen und die praktischen Erfahrungen der Hospizbewegung im Gesamtbereich stationärer Pflege noch stärker zur Geltung zu bringen. In vielen Alten- und Pflegeheimen, gerade auch bei denen in kirchlicher Trägerschaft, gibt es sehr gute Ansätze für eine achtsame Begleitung Sterbender.

Diese drei Perspektiven gilt es weiter zu entwickeln, wenn wir eine Antwort auf die sehr beunruhigende Entwicklung im Umgang mit menschlichem Sterben in unseren Nachbarländern Schweiz, Holland und Belgien geben wollen. Auch im Umgang mit Krankheit, Sterben und Tod geht es darum, sich in einer von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und eine vom technischen Fortschrittsverständnis geprägten Gesellschaft an einer "Ethik der Würde" auszurichten, die dem zentralen Anliegen unseres Grundgesetzes entspricht.

Die Woche für das Leben 2004 ist ein Beitrag der Kirchen zu diesem Prozess. Sie will mit ihren zahlreichen Veranstaltungen und Initiativen dazu anregen, ins Gespräch zu kommen, sich zu orientieren und eine eigene Meinung zu bilden. Auf Bundesebene steht hierfür besonders die bundesweite Eröffnung der Woche für das Leben am Samstag, den 24. April in Aachen. Zum ökumenischen Gottesdienst um 11 Uhr im Karlsdom zu Aachen und zu den nachfolgenden Veranstaltungen laden wir sehr herzlich ein.


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