Sexueller Missbrauch
Seit Ende Januar 2010 wird durch die bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs am Canisius-Kolleg in Berlin eine öffentliche Debatte zu diesem Thema geführt. Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) ist Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. Lesen Sie auf dieser Themenseite mehr zu den relevanten Aspekten.

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Weiterentwicklung Verfahren zur Anerkennung des Leids – November 2020Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz setzt neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids ein (24. November 2020), Fragen und Antworten zum neuen Antragsverfahren
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Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der BetroffenenbeiräteDie Rahmenordnung regelt das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren für die neu einzurichtenden Betroffenenbeiräte sowie die Aufwandsentschädigung für die begleitenden Betroffenen. Sie bietet einen einheitlichen Rahmen und lässt zugleich Raum für die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Sofern in einer (Erz-)Diözese bereits ein vergleichbares Gremium eingerichtet ist, kann durch dieses Gremium die Betroffenenbeteiligung weiterhin erfolgen.
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Weiterentwicklung Verfahren zur Anerkennung des Leids – September 2020Informationen zu den Änderungen wie sie in der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 in Fulda beraten und beschlossen wurden.
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Weiterentwicklung Verfahren zur Anerkennung des Leids – März 2020Die Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe vom 2. bis 5. März 2020 hat sich maßgeblich mit der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch befasst und hierfür „Grundsätze“ festgelegt.
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Maßnahmenkatalog zur Aufarbeitungder Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen nach der Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (Stand: 25. Juni 2019)
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Zentrale Maßnahmen der katholischen Kirche in Deutschlandim Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich von Januar 2010 bis März 2020
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Unterzeichnung: Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige AufarbeitungBischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
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Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige AufarbeitungDie Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt.
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Gespräche von UBSKM und Bischof Dr. Stephan Ackermannüber verbindliche Kriterien und Standards von Aufarbeitung
Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 28. Januar 2020
Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich
Vor zehn Jahren haben uns die Enthüllungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und Mitarbeiter der Kirche erschüttert. Wir empfinden das bis heute als tiefen Einschnitt, der uns beschämt und herausfordert. Wir werden auch weiterhin entschieden daran arbeiten, durch Achtsamkeit und Prävention solche Verbrechen zu verhindern. (...)
Pressemitteilung vom 28. Januar 2020
Mehr lesen: Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein – Aufruf zur Mitarbeit
Als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut und institutionalisiert werden.
Für Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst wird es zukünftig die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven und Positionen im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz einzubringen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln. Er soll die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird.
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019
Erklärung von Bischof Dr. Stephan Ackermann zur Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten
Anlässlich der am 17. Dezember 2019 im Vatikan veröffentlichten Entscheidung von Papst Franziskus, das sogenannte Päpstliche Geheimnis bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abzuschaffen, erklärt Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes:
„Die heute in Rom in Kraft getretene Instruktion, die kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie die Vertuschung solcher Taten vom sogenannten Päpstlichen Geheimnis entbindet, begrüße ich. Die Instruktion ist der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen wurde. Beim Kinderschutzgipfel im Vatikan im Februar dieses Jahres ist das Thema von verschiedenen Seiten angesprochen worden. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat diese Änderung bereits im vergangenen Jahr bei einem Vortrag an der Päpstlichen Universität Gregoriana gefordert. Die heutige Entscheidung ist wichtig für eine größere Transparenz und für die verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.“
Pressemitteilung vom 17. Dezember 2019
Gespräche über verbindliche Kriterien und Standards von Aufarbeitung
Einigung zu Eckpunkten ist hergestellt
Zum dritten Mal trafen sich am 28. November 2019 die Missbrauchsbeauftragten Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig gemeinsam mit Vertretungen der katholischen Kirche in Deutschland und der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ zum Gespräch über verbindliche Kriterien und Standards der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Nach Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) wurde ein gemeinsames Engagement vereinbart. Nach Treffen im Mai und September 2019 konnte nun die erste Phase der Zusammenarbeit abgeschlossen werden.
Pressemitteilung vom 29. November 2019
Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz befasst sich mit dem Sachstand der Konsequenzen aus der MHG-Studie
Der Ständige Rat hat sich auf seiner Sitzung am 19. November 2019 mit dem Sachstand der Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst. Dabei konnten unter anderem die Fassungen der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie der „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ von 2013 umfassend überarbeitet und verabschiedet werden. Die Leitlinien sind künftig eine Ordnung. Beide Dokumente werden in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Pressemitteilung vom 19. November 2019
Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids wird weiterentwickelt
Unabhängige Arbeitsgruppe stellt Vorschläge vor (24. September 2019)
Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie am 25. September 2018 in Fulda haben die deutschen Bischöfe unter anderem beschlossen, das Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids aufgrund der Studie sowie der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre fortzuentwickeln. Diese hat am 27. Mai 2019 mit einem Workshop in Bonn begonnen, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft teilnahmen. Dazu gehörten Betroffene, Experten aus Wissenschaft, Beratung sowie staatlichen und kirchlichen Stellen. Auf Grundlage dieses Workshops wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vorschlag für die Überarbeitung des bisherigen Verfahrens zu erstellen. Zur Arbeitsgruppe gehörten Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth), Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Roswitha Müller-Piepenkötter (NRW-Justizministerin a. D., Bundesvorsitzende a. D. des Weißen Rings) und Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e. V.). Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden mit dem Personenkreis vom ersten Workshop am 6. September 2019 diskutiert und anschließend nochmals überarbeitet. Heute (Dienstag, 24. September 2019) stellt die unabhängige Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vor. Wir dokumentieren die Vorschläge.
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UBSKM und Bischof Dr. Stephan Ackermann setzen Gespräche über Aufarbeitung sexualisierter Gewalt fort
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, hat am 16. September 2019 die Gespräche mit dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), fortgesetzt. Im Anschluss an die Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) im September 2018 wurde eine enge Zusammenarbeit zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs vereinbart, wozu im Mai 2019 bereits ein erstes Treffen zwischen Vertretern der katholischen Kirche in Deutschland und der beim UBSKM eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ stattfand.
Pressemitteilung vom 16. September 2019
Studientag zum Thema „Die Frage nach der Zäsur – zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“ bei der Frühjahrs-Vollversammlung in Lingen
Ein Schwerpunkt der Beratungen der Frühjahrs-Vollversammlung in Lingen ist der Studientag „Die Frage nach der Zäsur – zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“, bei dem die deutschen Bischöfe über Konsequenzen aus der MHG-Studie („Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) sprechen.
Pressemitteilung vom 13. März 2019
Pressegespräch „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen: Aufarbeitung und Prävention – Informationen zum aktuellen Stand“ in Lingen
Während der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Lingen wurde in einem Pressegespräch am Mittwoch (13. März 2019) über den Stand der Beratungen der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen: Aufarbeitung und Prävention“ berichtet. Ein Schwerpunkt dieser Beratungen war der Studientag „Die Frage nach der Zäsur – zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“, an dem die deutschen Bischöfe über Konsequenzen aus der MHG-Studie ( „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) gesprochen haben.
Pressemitteilung vom 13. März 2019
Sonderkonferenz „Treffen zum Schutz Minderjähriger in der Kirche“ im Vatikan
Angesichts der zahlreichen Fälle sexuellen Missbrauchs in vielen Ländern der Welt hat Papst Franziskus zu einer – erstmaligen – Sonderkonferenz „Treffen zum Schutz Minderjähriger in der Kirche“ aller Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen weltweit in den Vatikan eingeladen. Sie fand vom 21. bis 24. Februar 2019 statt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat daran teilgenommen und die Erfahrungen der Kirche in Deutschland eingebracht.
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Internetseite des VatikanMehr Informationen sowie Ansprachen und Dokumente vom Gipfel zum Schutz Minderjähriger im Vatikan
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Papst Franziskus – Rede zum AbschlussRede in der Eucharistiefeier am 24. Februar 2019 zum Abschluss der Kinderschutz-Konferenz „Der Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan vom 21. – 24. Februar 2019
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Kardinal Marx – Erklärung zum AbschlussGemeinsamer, ehrlicher und realistischer Blick – und ein Auftrag
Erklärung zum Abschluss der Internationalen Kinderschutz-Konferenz im Vatikan -
Bischof Stephan Ackermann – Erklärung zum AbschlussStatement von Bischof Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, zum Abschluss der Kinderschutz-Konferenz im Vatikan am 24. Februar 2019
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Kardinal Reinhard Marx – Vortrag DeutschTransparenz als Gemeinschaft der Gläubigen – Vortrag am 23. Februar 2019 bei der Kinderschutz-Konferenz „Der Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan (Deutsch)
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Kardinal Reinhard Marx – Vortrag EnglischTransparency as a Community of Believers – Vortrag am 23. Februar 2019 bei der Kinderschutz-Konferenz „Der Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan (Englisch)
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Kardinal Reinhard Marx – Vortrag ItalienischTrasparenza come comunità di credenti – Vortrag am 23. Februar 2019 bei der Kinderschutz-Konferenz „Der Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan (Italienisch)
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Kardinal Reinhard Marx – Vortrag FranzösischLa transparence comme communauté de croyants – Vortrag am 23. Februar 2019 bei der Kinderschutz-Konferenz „Der Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan (Französisch)
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Kardinal Reinhard Marx – Vortrag SpanischTransparencia como comunidad de creyentes – Vortrag am 23. Februar 2019 bei der Kinderschutz-Konferenz „Der Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan (Spanisch)
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Video-StatementsVerschiedene Bischöfe und Kardinäle haben sich in Kurzvideos zum Kinderschutzgipfel im Vatikan geäußert, darunter auch Kardinal Marx, der die Kirche in Deutschland in Rom vertreten hat.
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Kardinal MarxMissbrauch weltweit überwinden – zum Auftakt des Gipfels
Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz - Beratungen zu den Themen sexueller Missbrauch an Minderjährigen und spezifische Herausforderungen für die Kirche fortgesetzt
Der Ständige Rat hat sich auf seiner Sitzung (29./30. Januar 2019) in Kontinuität zu den Beratungen der Bischofskonferenz im September und November 2018 mit dem weiteren Umgang mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst.
Pressemitteilung vom 30. Januar 2019
Ständiger Rat berät weiteres Vorgehen zu den Ergebnissen der MHG-Studie
Der Ständige Rat hat sich auf seiner Sitzung (20. November 2018) mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst und das weitere Vorgehen zur Abschlusserklärung der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erörtert.
Pressemitteilung vom 20. November 2018
Erklärung der deutschen Bischöfe
Folgende Erklärung der deutschen Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wurde anlässlich der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 27. September 2018 in Fulda veröffentlicht.
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Erklärung der deutschen Bischöfezu den Ergebnissen der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
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Statement of the German Bishopson the results of the study “Sexual abuse of minors by Catholic priests, deacons and male members of orders in the domain of the German Bishops’ Conference”
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Dichiarazione dei vescovi tedeschisui risultati dello studio ”Abuso sessuale su minori perpetrato da parte di sacerdoti, diaconi e maschi appartenenti a ordini religiosi cattolici operanti nel settore di competenza della Conferenza episcopale tedesca”
MHG-Studie
Bei einer Pressekonferenz während der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda am 25. September 2018 um 13.15 Uhr wurde die aktuelle MHG-Studie vorgestellt. In der Kurzform „MHG-Studie“ ist sie benannt nach den Orten der Universitäten des Forschungskonsortiums – M(annheim)-H(eidelberg)-G(ießen) – und trägt den Titel „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.
Ausführliche Informationen und Statements von Kardinal Reinhard Marx (München und Freising), Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, sowie dem Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, beteiligten Wissenschaftlern und Mitgliedern des Projektbeirats finden Sie hier:
Mehr lesen
- MHG-Studie – Forschungsprojekt Abschlussbericht gesamt (Deutsch)
- MHG-Studie – Forschungsbericht Zusammenfassung (Deutsch)
- MHG-Studie – FAQ – Häufig gestellte Fragen
- MHG Study – Research project summary (English)
- Studio MHG – Progetto scientifico riassunto (Italiano)
- Estudio MHG - Resumen (español)
- Étude MHG - Résumé (français)
- MHG-Studie – Präsentation Forschungskonsortium bei der Pressekonferenz in Fulda
- MHG-Study – Studien Design (Deutsch, English)
- Statement von Kardinal Reinhard Marx zur Vorstellung der MHG-Studie
- Statement of Cardinal Reinhard Marx on the presentation of the MHG Study (English)
- Intervento del Cardinale Reinhard Marx per la presentazione dello studio MHG (Italiano)
- Statement von Bischof Dr. Stephan Ackermann (Beauftragter) zur Vorstellung der MHG-Studie
- Statement of Bishop Dr Stephan Ackermann on the presentation of the MHG Study (English)
- Intervento del Vescovo incaricato, S. E. Dott. Stephan Ackermann, per la presentazione dello studio MHG (Italiano)
- Statement von Staatsministerin a. D. Roswitha Müller-Piepenkötter, Mitglied im Beirat, zur Vorstellung der Studie
Bischöfliche Arbeitsgruppe für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
Im November 2015 hat der Ständige Rat die Bischöfliche Arbeitsgruppe für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes eingerichtet. Sie unterstützt seitdem den Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann, in seiner Aufgabe, in Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich tätig zu werden. Darüber hinaus trägt die Arbeitsgruppe dazu bei, auf der Ebene der Bischöfe ein verlässliches und klares Eintreten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen fest zu verankern.
Quelle: Auszug aus dem Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung vom 9. März 2017
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann
Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems bis zum Inkrafttreten des neuen Sozialen Entschädigungsrechts
Die katholische Kirche in Deutschland beteiligt sich weiterhin an dem Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs, durch das dessen heute noch existierende Folgen gemildert werden sollen. Die am 31. August 2016 auslaufende Antragsfrist zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS) wurde mit Wirkung vom 1. September 2016 bis zum Inkrafttreten des neuen Sozialen Entschädigungsrechts, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Neben der Beteiligung am EHS existiert auch weiterhin das im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz seit 2011 eingerichtete Verfahren, mit dem Opfer sexuellen Missbrauchs Anträge auf Leistungen in Anerkennung ihres Leids stellen können. Bisher wurden mehr als 1.750 Anträge bearbeitet.
Deutsche Bischofskonferenz verlängert die Antragsfrist zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS)
Die Deutsche Bischofskonferenz wird sich voraussichtlich bis zur Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen und verlängert damit die in der Vereinbarung zum EHS benannte Antragsfrist, die mit dem 31. August 2016 geendet hätte. Anträge können nun weiterhin über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.
Mehr lesen: „Runder Tisch und ergänzendes Hilfesystem“
Deutsche Bischofskonferenz bestätigt Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Kinder und Jugendliche müssen effizient und umfassend vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die katholische Kirche in Deutschland und alle ihr zugehörigen Einrichtungen sollen ein sicherer Ort für die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft sein. Dieses Ziel verfolgt die neue Vereinbarung, die am 28. Januar 2016 zwischen dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM), geschlossen wurde.
Mehr lesen:
Bischof Dr. Stephan Ackermann zieht Zwischenbilanz
„Sexueller Missbrauch an Minderjährigen: Kirche in intensivem Lern- und Entwicklungsprozess“
Anlässlich der Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in der katholischen Kirche vor fünf Jahren gibt der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann eine Erklärung ab.
Zur Pressemitteilung vom 22.01.2015
Die zentralen Maßnahmen der deutschen katholischen Kirche im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010 finden Sie hier als pdf-Datei.
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Interview mit Bischof Ackermann, fünf Jahre nach Beginn der Missbrauchsdebatte
„Einen Schlussstrich kann und darf es nicht geben“
Von Gottfried Bohl (KNA)
Genau fünf Jahre ist es her, als Ende Januar 2010 der Jesuitenpater und damalige Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, Klaus Mertes, in einem Brief Fälle sexuellen Missbrauchs an seiner Schule öffentlich machte. Damit löste er eine riesige Missbrauchsdebatte aus – nicht nur auf die Kirche(n) beschränkt – und die katholische Kirche in Deutschland stürzte in eine beispiellose Vertrauenskrise. Doch die Bischöfe sind nicht in Schockstarre verfallen, sondern haben gehandelt, betont der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Trier. (...)
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„Bericht zum Verfahren zu den materiellen Leistungen und zu der Arbeit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS)“
Im Juni 2012 hat der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann, zusammen mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Herrn Johannes-Wilhelm Rörig, eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er zusagt, für die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ zu werben und sich für einen verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in ihren kirchlichen Strukturen einzusetzen.
Gemäß Vereinbarung wurde dieser Bericht dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung am 10. Oktober 2012 übermittelt.
„Bericht zum Verfahren zu den materiellen Leistungen und zu der Arbeit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS)“
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Bischof Ackermann wird Sonderbeauftragter
Bischof Dr. Stephan Ackermann kündigt Aufklärung und Überprüfung an
Pressemitteilung des Bistums Trier vom 25.02.2010
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