Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz

Als die deutschen Bischöfe sich vom 16. bis 21. Oktober 1867 erstmals zu einer „bischöflichen Conferenz“ in Fulda zusammenfanden, setzten sie ihren gemeinsamen Entschluss vom Frühjahr 1867 in Rom in die Tat um, als sie sich dort zur Feier des „achtzehnten Centenariums des Martyrertodes der hh. Apostelfürsten Petrus und Paulus“ versammelt hatten.

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© Diözesanarchiv Würzburg
Lithographie der ersten deutschen Bischofsversammlung vom 22. Oktober bis 16. November 1848 in Würzburg

Es sollte die „Zusammenkunft des gesamten deutschen Episkopates“ werden „zu einer vertraulichen Besprechung über die im Vordergrund stehenden Zeitfragen“. Gemeint war hier eine Versammlung aller deutschsprachigen Bischöfe. Deswegen lud zu dieser Konferenz auch der Primas Germaniae, der Fürsterzbischof Maximilian Joseph von TARNOCZY von Salzburg [1850–1876; ab 1873 Kardinal], ein. Aus politischen Gründen mussten die österreichischen (Erz-)Bischöfe fernbleiben, zum Konferenzvorsitzenden wurde der Kölner Erzbischof Paulus MELCHERS [1867–1885] gewählt.

Versammlung in Würzburg 1848

1867 in Fulda war eigentlich bereits die zweite deutsche Bischofsversammlung; denn vom 22. Oktober bis zum 26. November 1848 tagten die deutschen Bischöfe erstmals in der deutschen Kirchengeschichte als „Versammlung der deutschen Bischöfe“ in Würzburg. Anlass waren damals die politischen Umwälzungen, die Revolutionen von 1830 und 1848, die Paulskirchenbeschlüsse in Frankfurt sowie die sich zunehmend gründenden kirchlichen Laienvereine.

Die Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz ‒ mit dem Kölner Erzbischof Johannes VON GEISSEL [1845–1864] an der Spitze ‒ waren sich darin einig, dass ein deutsches Nationalkonzil, zumindest aber eine Synode aller preußischen Bischöfe notwendig sei. Der Kölner Erzbischof trat im Vorfeld der Konferenzplanung mit seiner Devise: „Freiheit für die Kirche, Friede mit dem Staat“ für eine Unabhängigkeit vom Staat ein, wobei die Kirche aber nicht eines gewissen Schutzes und auch einer besonderen Rechtsstellung durch den Staat beraubt werden dürfe. Auch solle der Staat nicht aus den finanziellen Verpflichtungen als Folge der Säkularisation entbunden werden. Um nun den drängenden Zeitfragen und politischen Ereignissen sowie der nationalen Einheitsbewegung und dem kirchlichen Einheitsstreben unter den deutschen Katholiken vonseiten der Bischöfe einheitlich und geschlossen begegnen und Stellung beziehen zu können, riet der Wiener Nuntius Michele VIALE-PRELÀ [1845–1855], baldmöglichst eine gemeinsame Konferenz der deutschen Bischöfe einzuberufen. Eine gesamtdeutsche Kirchenorganisation gab es bis dahin ja noch nicht.

Weil die meisten österreichischen Bischöfe, einschließlich dem Primas, ebenso die Erzbischöfe von Prag und Gnesen-Posen aus politischen Gründen der Zusammenkunft fernbleiben mussten, lud der Kölner Erzbischof auf Anraten von Primas Friedrich Kardinal Fürst zu SCHWARZENBERG [1835-1850] nach Würzburg ein. Diese Versammlungsform war ein Novum in der Kirchengeschichte, bedurfte diese Zusammenkunft doch nicht der Zustimmung des Papstes, der ein Nationalkonzil oder eine Regionalsynode hätte genehmigen müssen, was zu dem damaligen Zeitpunkt – im Pontifikat PIUSʼ IX. [1846–1878] – aussichtslos gewesen wäre.

Verhandlungs- und Beratungsgegenstände damals waren unter anderen: Verhältnis Kirche – Staat; Freiheit des Verkehrs (Brief-, Post- und Telegrafenverkehr) mit dem Heiligen Stuhl; freie bischöfliche Stellenbesetzung ungeachtet des staatlichen Patronats; Freiheit in der Ausbildung des Klerus, in der Verwaltung des Kirchenvermögens, in der Handhabung der bischöflichen Gerichtsbarkeit; Freiheit für die Orden; Wegfall des Anspruchs der Staaten, innerkirchliche Angelegenheiten beaufsichtigen zu wollen; Recht auf Gründung und Erhaltung katholischer Schulen und auf Erteilung des Religionsunterrichts in Simultanschulen; Beratungen über ein einzuberufendes Nationalkonzil und die künftige engere Verbindung innerhalb des Episkopates.

Diese Beratungsergebnisse sind in einer Denkschrift zusammengefasst und veröffentlicht und auch nach Rom gesandt worden, dort aber unbeachtet geblieben. Gerade die Beratung über Reformen in Kult und Ritus sowie über den Gebrauch der Muttersprache im Gottesdienst hatte den besonderen römischen Argwohn erregt. Dieser nationale Alleingang sollte gebremst werden. Hierin unterstützte vor allem der Münchener Erzbischof Karl August Graf VON REISACH [1846–1855], der von Anfang an gegen die Konferenz war, die päpstliche Ablehnung.

Eine wie auch immer geartete Bischofskonferenz als Institution kam nach Würzburg noch nicht zustande. Regionale Bischofskonferenzen versuchten ihrerseits die kirchenpolitischen Forderungen von Würzburg umzusetzen, so vor allem in Bayern (Konferenzen 1850, 1854, 1864, 1865) und in der Kölner Kirchenprovinz (Konferenzen 1849 und 1850).

Erste Versammlung in Fulda mit päpstlicher Zustimmung

Im Gegensatz zur Würzburger Versammlung hatte der Primas am 28. August 1867 ein Schreiben an den Papst gerichtet, in dem er „die Absicht der deutschen Bischöfe, sich in besagter Weise am Grabe des hl. Bonifatius zu versammeln, mittheilte und zugleich den päpstlichen Segen erbat.“ Mit Rückantwort vom 30. September 1867 erteilte Papst PIUS IX. „der ersten Fuldaer Conferenz“ den apostolischen Segen und fügte eine Wunschliste von Beratungsgegenständen an, die der Vorbereitung auf das geplante Erste Vatikanische Konzil [1870/71] dienen sollten.

Somit konnte die erste „bischöfliche Conferenz“ 1867 in Fulda ihre Arbeit aufnehmen. In § 1 der Geschäftsordnung heißt es dazu: „Zweck. Die bischöflichen Conferenzen bezwecken nicht, den deutschen Episkopat als eine Gesammtheit zu vertreten, die kirchlichen Synoden zu ersetzen oder legislatorisch thätig zu sein: sie sollen vielmehr nur den Bischöfen Gelegenheit geben, sich persönlich kennen zu lernen, das Band der Liebe und Einheit zu stärken, … sowie solche Verhältnisse und Maßnahmen zu besprechen und zu berathen, welche die Interessen der Religion in unserer Zeit besonders berühren.“ An diese Zweckbestimmung haben sich die Konferenzen der deutschen Bischöfe bis zum II. Vatikanischen Konzil gehalten.

Die Konferenzen sollten alle zwei Jahre stattfinden; dieser Zeitrahmen ließ sich im laufe der Jahre nicht mehr halten und es kam zu jährlichen Konferenzen (manchmal auch themenbedingt – vor allem in der Vorbereitung auf die Konzilssessionen – mehrmalig).

„Der Ort der Versammlung soll in Fulda, am Grabe des hl. Bonifatius sein, wenn nicht in der vorausgehenden Conferenz von den Bischöfen ein anderer Versammlungsort beliebt wird.“ Von da ab so geschehen. Damit war die Fuldaer Bischofskonferenz – benannt nach dem Tagungsort Fulda – als feste Institution ins Leben gerufen. Diese „bischöfliche Versammlung" erfuhr dann auch die päpstliche Zustimmung. Hier sollten „zeitgemäße, besonders das Verhältnis zwischen Kirche und Staat berührende Fragen „besprochen werden, über das Resultat der im übrigen sorgfältig geheim zu haltenden Verhandlungen" sollte dem Papst Bericht erstattet werden.

An dieser ersten Fuldaer Bischofskonferenz 1867 nahmen teil: die Erzbischöfe von Köln, München-Freising und Bamberg, die Bischöfe von Breslau, Fulda, Mainz, Hildesheim, Paderborn, Augsburg, Regensburg, Osnabrück, Eichstätt und Würzburg, die Apostolischen Vikare von Sachsen und Luxemburg sowie Vertreter der Bischöfe von Freiburg, Kulm, Speyer und Passau (die Bischöfe von Rottenburg, Limburg und Trier waren entschuldigt, Gnesen-Posen und Ermland waren noch nicht vertreten), also 20 Teilnehmer nach dem Protokoll. Später kamen noch Teilnehmer aus Metz und Straßburg sowie zeitweise der Bischof von Luxemburg dazu.

Auf der nächsten Sitzung vom 1. bis 6. September 1869 wurden die Beratungsgegenstände von Würzburg weiter verfolgt. Hier hielt vor allem der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von KETTELER [1850–1877] das wegweisende Referat über die „Fürsorge der Kirche für die Fabrikarbeiter“.

Auf der 9. Konferenz 1874 vertrat der Breslauer Fürstbischof Heinrich FÖRSTER [1853–1881] den gefangenen Kölner Erzbischof (ebenfalls waren zu der Zeit auch der Erzbischof Mieczyslaw LEDOCHOWSKI von Gnesen-Posen [1866–1886, ab 1875 Kardinal] und der Bischof Matthias EBERHARD von Trier [1867–1876] inhaftiert).

Zwischen 1867 und 1872 nahmen neben den preußischen und oberrheinischen auch bayerische Bischöfe an der Fuldaer Bischofskonferenz teil, wenn auch nicht alle. Die politischen Verhältnisse brachten es mit sich, dass von 1873 bis 1888 in Fulda nur Konferenzen der Bischöfe des preußischen Staates – dazu zählten aufgrund ihrer preußischen Anteile auch Freiburg und Mainz – ohne bayerische Vertreter stattfanden (mit durchschnittlich zwölf Teilnehmern). Zwischen 1875 und 1880 fanden wegen des anhaltenden preußischen Kulturkampfes keine Konferenzen statt.

Tagungsort war – wie in § 1 der GO 1867 festgehalten – bis auf wenige Ausnahmen (1871 Eichstätt, 1877 Rom, 1880/81 Aachen, 1882/83 Mainz, 1909 Köln anlässlich des Eucharistischen Weltkongresses) stets Fulda.

Freisinger Bischofskonferenz

Nach der Reichsgründung 1871 wahrten die bayerischen (Erz-)Bischöfe ihre seit 1850 bestehende Eigenständigkeit in der Freisinger Bischofskonferenz, zu der der Erzbischof von München und Freising mit den Bischöfen von Augsburg, Passau und Regensburg sowie der Erzbischof von Bamberg mit den Bischöfen von Eichstätt, Speyer und Würzburg zählt. Sie tagt bis heute neben der Deutschen Bischofskonferenz in der Regel jährlich oder mehrmals jährlich.

Auf dem Weg zur Plenarkonferenz der Bischöfe des Deutschen Reiches

Ab 1908 handelte es sich in Fulda um eine „Konferenz des deutschen Episkopats“, allerdings immer noch ohne bayerische Beteiligung. Seit 1920 gab es verschiedentlich Bestrebungen zu einer einheitlichen Plenarkonferenz aller deutschen (Erz-)Bischöfe. Aber erst 1933 bis 1945 konnte der als Reaktion auf den Nationalsozialismus im Reich dringend erforderlich gewordene Wunsch umgesetzt werden, um den kirchlichen und religiösen Repressalien möglichst mit einer Stimme begegnen zu können. Vom 30. Mai bis 1. Juni 1933 tagte in Fulda die 64. Konferenz, die sich jetzt „Plenarkonferenz der deutschen Bischöfe“ nennt, an der nun erstmals alle Diözesen des Deutschen Reiches vertreten waren. Aufgrund der politischen Lage und der eingetretenen Veränderungen kamen später noch weitere Diözesen in den besetzten Gebieten dazu, z. B. auch Österreich ab 1938.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Auf ihrer ersten Plenarkonferenz nach dem Zweiten Weltkrieg vom 21. bis 23. August 1945 in Fulda, der 80. seit Bestehen der Konferenzen, blickten die Bischöfe zusammen mit ihrem neuen Vorsitzenden, dem Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Frings [1942–1969], zurück auf die vergangenen schweren Jahre für die Kirche und setzten sich kritisch mit der NS-Vergangenheit auseinander: „Furchtbares ist schon vor dem Kriege in Deutschland und während des Krieges in den besetzten Ländern geschehen. Wir beklagen es zutiefst ... Schwere Verantwortung trifft jene, die auf Grund ihrer Stellung wissen konnten, was bei uns vorging.“ – So heißt es u. a. in ihrem Hirtenbrief.

Da die Kirche als Institution des öffentlichen Lebens in ihrer Struktur und ihrem Selbstverständnis nahezu intakt geblieben war, waren die Bischöfe aufgerufen, wieder, wie vor fast 100 Jahren in Würzburg, den neuen Staat mit aufzubauen. Dabei ging es um die Umsetzung der Prinzipien der katholischen Soziallehre in praktische Politik und um ein Staats-Kirche-Verhältnis, das die Rechte und das Selbstbestimmungsrecht der Kirche wahrte – und zwar auf der Basis der Trennung von Kirche und Staat, aber in einem partnerschaftlichen Zusammenwirken. Immer öfter meldeten sich die deutschen „am Grabe des Hl. Bonifatius in Fulda versammelten“ Bischöfe kritisch in gemeinsamen Hirtenbriefen und Aufrufen zu Wort.

Aus den 1949 errichteten 18 Referaten zu den verschiedenen Aufgabenbereichen der Pastoral, Caritas, Diaspora, Presse, Vereine/Verbände sowie der „überdiözesanen Zuschüsse“ entstanden dann auf der Plenarkonferenz vom 21. bis 23. August 1951 acht Kommissionen: Glaubensverbreitung und Überwachung, religiöses Leben, Katholische Aktion, Bildung, Erziehung und Unterricht, Caritas und Fürsorge, Gesellschaft und Wirtschaft, Kirche und Staat, Katholische Publizistik.

Mit dem Konzilsdekret Christus Dominus vom 28. Oktober 1965 wird nun in Art. 38, Nr. 1–6 definiert, was eine Bischofskonferenz ist (Nr. 1), wer ihr angehört (Nr. 2), dass sie sich ein Statut geben soll (Nr. 3), dass die Beschlüsse mit 2/3 der Stimmen der Stimmberechtigten gefasst werden und wie sie Rechtskraft erlangen (Nr. 4), dass die Bischofskonferenzen verschiedener Länder Beziehungen miteinander pflegen sollen (Nr. 5). Aus dem bis dahin „lose zusammengeschlossenen bischöflichen Beratungsgremium“ ohne Rechtskompetenz, wie es auch die sogenannte Fuldaer Bischofskonferenz bis dahin war, wurde nun mit diesen Bestimmungen die in jedem Lande vorgeschriebene Bischofskonferenz als „auctoritas territorialis“ mit Gesetzgebungskompetenz.

Die in Rom im Campo Santo Teutonico versammelten deutschen (Erz-)Bischöfe (einschließlich der Bischöfe aus der DDR, die am Konzil teilnehmen konnten) wählten am 2. Dezember 1965 bei der Plenarversammlung Julius Kardinal DÖPFNER, Erzbischof von München und Freising [1961–1976], zum neuen Vorsitzenden als Nachfolger von Kardinal FRINGS. Mit dieser Wahl endete die Ära des alten Rechts. Mit dem Statut vom 2. März 1966 betritt nun die Deutsche Bischofskonferenz die Bühne der Zeitgeschichte. Nach fast 100 Jahren ist die Fuldaer Bischofskonferenz damit Geschichte geworden.

Berliner Bischofskonferenz

Mit der Verfestigung der deutschen Teilung nach dem Mauerbau 1961 wird die Teilnahme der ostdeutschen Bischöfe an den Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz durch die Behörden der DDR verhindert. Die pastoralen Erfordernisse führen zu eigenen Versammlungen der Bischöfe der DDR – zunächst unter dem Namen „Berliner Ordinarienkonferenz“ – und 1976 zur Errichtung der „Berliner Bischofskonferenz“. Ausdrücklich wird betont, dass ihre Errichtung keine Anerkennung der deutschen Teilung bedeute.

Vereinigung zu einer Konferenz

1990 erfolgt die Vereinigung beider Konferenzen durch Dekret des Heiligen Stuhls. Es gibt nur noch die „Deutsche Bischofskonferenz“.

Der Tagungsort Fulda bleibt auch nach 150 Jahren für die jeweiligen Herbstvollversammlungen weiter erhalten, wenn die (Erz-)Bischöfe sich vom Grabe des hl. Bonifatius zu Wort melden.

Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz

  • Johannes von GEISSEL, Erzbischof von Köln (1848) – in Würzburg
  • Paulus MELCHERS, Erzbischof von Köln (1867–1885)
  • Philippus KREMENTZ, Erzbischof von Köln (1886–1899)
  • Georg von KOPP, Fürstbischof von Breslau (1899–1914)
  • Felix von HARTMANN, Erzbischof von Köln (1914–1919)
  • Adolf BERTRAM, Fürst(erz)bischof von Breslau [1920–1945]
  • Josef FRINGS, Erzbischof von Köln [1945–1965]
     

Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz

  • Kardinal Julius DÖPFNER, Erzbischof von München-Freising (1965-1976)
  • Kardinal Joseph HÖFFNER, Erzbischof von Köln (1976-1987)
  • Kardinal Karl LEHMANN, Bischof von Mainz (1987-2008)
  • Robert ZOLLITSCH, Erzbischof von Freiburg (2008-2014)
  • Kardinal Reinhard MARX, Erzbischof von München und Freising (2014-2020)
  • Georg BÄTZING, Bischof von Limburg (seit 2020)


Sekretäre der Deutschen Bischofskonferenz

  • Prälat Dr. Karl FORSTER (1966-1971)
  • Prälat Dr. Josef HOMEYER (1972-1983)
  • Prälat Wilhelm SCHÄTZLER (1983-1996)
  • P. Dr. Hans LANGENDÖRFER SJ (1996-2021)
  • Dr. Beate GILLES (seit 2021)


Autor: Manfred Kuhl

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