| Pressemeldung | Nr. 171

Errichter einig über Verlängerung der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Anmeldungen zum Erhalt von Stiftungsleistungen sollen bis zum 30. Juni 2021 ermöglicht werden – Aufstockung des Stiftungsvermögens geplant

Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben sich heute (22. Oktober 2020) in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen,

  • die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern,
  • die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und
  • das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro aufzustocken.

Den Errichtern der Stiftung war es von Anfang an wichtig, möglichst alle Betroffenen zu erreichen. Sie haben daher die Anmeldefrist bereits um ein Jahr verlängert. Durch die Corona-Pandemie war der Zugang zu den Leistungen der Stiftung erheblich erschwert. Diese Nachteile gilt es durch die erneute Verlängerung der Anmeldefrist auszugleichen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben für die im Zentrum der Stiftungsarbeit stehenden Menschen zu sehr nachteiligen Auswirkungen geführt. Auch die Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung wurde erheblich erschwert.

Durch die beabsichtigte Verlängerung der gemeinsamen Finanzierung der Anlauf- und Beratungsstellen soll sichergestellt werden, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden.

Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail.

Zudem soll das Stiftungsvermögen auf insgesamt 305.517.383 Euro erhöht werden, um die vereinbarten Ziele der Stiftung zu erreichen.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2020 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.

Die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet. Genauere Informationen zu den Anlauf- und Beratungsstellen und zur Stiftung Anerkennung und Hilfe bieten der barrierefreie Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218).
 

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