| Pressemeldung | Nr. 141

Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung 2022 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (29. September 2022) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die (Erz-)Bischöfe über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten.

Wir dokumentieren den Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschluss-Pressekonferenz am 29. September 2022 in Fulda vorgestellt hat.

Der Pressebericht ist untenstehend auch als PDF-Datei verfügbar.

  1. Einleitung
  2. Eröffnungsmesse
  3. Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović
  4. Sexueller Missbrauch: Aufklärung und Aufarbeitung
  5. Muster für Ausführungsbestimmungen zur Personalaktenordnung
  6. Synodaler Weg: Studieneinheit und weitere Schritte
  7. Vorbereitung des Ad-limina-Besuchs vom 14. bis 19. November 2022 in Rom
  8. Kirchliches Engagement in der Flutkatastrophe
  9. Aktuelle Fragen zum assistierten Suizid
  10. Fachtagung zu Fragen der Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft: Auswertung und Perspektiven
  11. Religionsunterricht in der Grundschule
  12. X. Weltfamilientreffen vom 22. bis 26. Juni 2022 in Rom
  13. Weltjugendtag 2023
  14. Zur Situation in der Ukraine
  15. Zur sozialen Lage angesichts aktueller Krisen
  16. Personalia


1.    Einleitung

Mit 65 Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz konnten wir uns am Grab des hl. Bonifatius in Fulda versammeln. Wir sind dankbar, dass wir, angesichts der noch immer existenten Corona-Pandemie, wieder in Präsenz getagt haben. In unserem Kreis waren als Gäste Erzbischof Vincent Dollmann (Frankreich/Cambrai), Erzbischof Dr. Wiktor Skworc (Polen/Kattowitz) und für unseren Studientag auch Bischof Johan Bonny aus Antwerpen (Belgien) sowie Sr. Dr. Katharina Kluitmann OSF.

Wieder war der menschenverachtende Krieg Russlands gegen die Ukraine auch in diesen Tagen von Fulda bei uns präsent, auch in unseren Beratungen. Ich werde nachher noch darauf eingehen. Durch die Anwesenheit von Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh CSsR, Apostolischer Exarch für die Ukraine des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien, der zu unserer Bischofskonferenz gehört, wissen wir sehr konkret um die Nöte und Ängste der Menschen in der Ukraine.


2.    Eröffnungsmesse

In meiner Predigt während des Eröffnungsgottesdienstes zur Vollversammlung war es mir ein Anliegen, für einen menschlichen Weg der Freiheit zu werben. Ich habe das anhand meiner These erläutert, dass mir allzu sicher behauptete Kontinuen, also lückenlose Zusammenhänge nach dem Motto: das ist immer so gewesen; das wurde immer so geglaubt; was gestern falsch war, kann doch heute nicht richtig sein … suspekt sind. In vieler Hinsicht halte ich ein einfaches „Weiter so“ für höchst gefährlich. Fortschritt aufgrund lange geübter Optimierungsstrategien kann nur denen opportun erscheinen, die sich der krisenhaften Wirklichkeit verweigern.

Deshalb habe ich betont, dass wir vor allem im Bereich der Schöpfungsverantwortung dringend Innovation durch Einhalt und Umkehr benötigen. Wenn wir so weitermachen wie bisher, werden wir keine Zukunft haben. Wenn wir nicht lernen aufzuhören, dann werden uns die Katastrophen überrollen, die wir selbst verursacht haben. In der Predigt habe ich daher einen anderen Lebensstil gefordert, auch angesichts des bevorstehenden Herbstes und Winters mit Blick auf die Energiekrise in unserem Land. Die zentrale Frage ist: Werden wir es durch Konsumverzicht und gelebte soziale Verantwortung schaffen, als Gesellschaft zusammenzuhalten, füreinander zu sorgen und nicht denen das Feld zu überlassen, die mutwillig Spaltungen provozieren und es darauf anlegen, unsere Demokratie zu destabilisieren? In dieser Situation sagen uns Glaube und Vernunft: Es ist höchste Zeit. Das sollte auch unser Handeln als Bischöfe und als synodale Kirche in Deutschland prägen.

 

3.    Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat in seinem Grußwort an die Vollversammlung einen Blick auf die derzeit laufende Vorbereitungsphase der Weltbischofssynode 2023 und den Synodalen Weg in Deutschland geworfen. Seinen Schwerpunkt legte er dabei auf die Begriffe Synodalität, Kollegialität und Gemeinschaft. Insbesondere bezog er sich auf die zahlreichen Aussagen von Papst Franziskus, der die Mehrdimensionalität der kirchlichen Gemeinschaft hervorhebt und den gemeinsamen Weg von Gottesvolk und Bischöfen stark macht, insofern sie diesen unter der Führung des Heiligen Geistes gehen. Der Apostolische Nuntius verglich dabei synodale Elemente der Bischofssynode mit denen des Synodalen Weges in Deutschland und wiederholte die Warnung vor möglichen Alleingängen in Deutschland im Hinblick auf Veränderungen in kirchlicher Leitung und Lehre, nicht ohne gleichzeitig zu betonen, dass Synodalität für die Kirche jetzt und in Zukunft unabdingbar sei.

In der Aussprache dazu kamen nachdenkliche Töne zum Tragen. Neben dem Erfordernis, die Situation der Kirche in unserem Land im internationalen Kontext zu erläutern, worum wir den Nuntius ausdrücklich gebeten haben, und dem Wunsch nach einem echten Dialog mit Rom, ist die Notwendigkeit zu Veränderungen in der Kirche angesichts unserer aktuellen Lage ins Wort gefasst worden. Wir haben dabei das durchaus heftige Ringen benannt, das unter den Bischöfen besteht, und die Situation in den Gemeinden, in denen es sowohl große Erwartungen an Reformen gibt, aber bisweilen auch die Besorgnis, wie die kirchliche Zukunft sich entwickeln könnte. Die gesamte Situation macht – auch das wurde in der Aussprache klar – den von den Bischöfen geforderten Einheitsdienst extrem schwierig. Ich bin fest überzeugt, dass trotz aller Schwierigkeiten weder Zaudern noch Stillstand angesagt sind, sondern Entscheidungen anstehen und Lösungen gefunden werden müssen.


4.    Sexueller Missbrauch: Aufklärung und Aufarbeitung

Die Vollversammlung hat Bischof Dr. Stephan Ackermann ihren außerordentlichen Dank für seine Tätigkeit als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes ausgesprochen. Bischof Ackermann hat im Jahr 2010 dieses neue Amt in einer schwierigen Situation übernommen und seitdem mehr als zwölf Jahre eine weitreichende und mit unermüdlichem Engagement ausgefüllte Arbeit geleistet. Dies betrifft in besonderem Maße die 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie): Bischof Ackermann hat hier wesentlich zur Umsetzung dieses für die katholische Kirche wichtigen und wegweisenden Forschungsvorhabens beigetragen, um nur ein Beispiel zu nennen. Er hat in seiner Zeit maßgeblich die Kooperationen mit unabhängigen Stellen, insbesondere mit dem Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und den Beauftragten Christine Bergmann, Johannes-Wilhelm Rörig und nun Kerstin Claus, ausgebaut, und so der Einbindung externen Fachverstandes in die Präventions- und Aufarbeitungsarbeit der katholischen Kirche den Weg bereitet. Bischof Ackermann hat während seiner Tätigkeit die Konstituierung des ersten Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz begleitet und die Zusammenarbeit mit dem Betroffenenbeirat etabliert, womit die Einbindung der Perspektive und Expertise der Betroffenen eine höhere Ebene erreicht hat. Sein starkes und unermüdliches Eintreten für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland hat wesentlich dazu beigetragen, dass in und für die 27 (Erz-)Bistümer Prozesse und Strukturen zur Aufarbeitung und Anerkennung des Leids für die Betroffenen etabliert worden sind. Die Interventions- und Präventionsordnungen der Deutschen Bischofskonferenz, das Verfahren zur Anerkennung des Leids, die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern und die Vereinbarungen mit dem UBSKM wären ohne die Arbeit und das Engagement Bischof Ackermanns so kaum denkbar. Die Bischöfe mussten in Fragen des sexuellen Missbrauchs und der Gewalt viel lernen und das haben sie auch. Ein Motor dieses Lernprozesses war unser Beauftragter, der seine Aufgabe nun nach zwölf Jahren abgegeben hat.

Bis zum Ende seiner Amtszeit hat er – auch nach seiner Ankündigung im Mai 2022, die Aufgabe abzugeben – sein Amt weiterhin mit größtem Engagement erfüllt und für die Neustrukturierung des Themenfeldes auch in den vergangenen Monaten entscheidende Impulse gesetzt. Auch hierfür gilt der besondere Dank der Vollversammlung. Mit Blick auf die bleibende Bedeutung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Bereich sexueller Missbrauch und anderer Formen von Gewalt für die katholische Kirche und die Weitung des Themenfeldes ist es jetzt ein konsequenter Schritt, dass diese Aufgaben in der Nachfolge von Bischof Ackermann von mehreren Schultern getragen werden.

Eckpunkte der Neustrukturierung
Vor dem Hintergrund neuer Aufgaben, veränderter Anforderungen und Erwartungshaltungen sowie gesteigerter Sensibilität für Fragen jedweder Form des Missbrauchs hat die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Jahr 2021 auf Anregung von Bischof Ackermann hin beschlossen, ein Konzept zur Neustrukturierung des Themenfeldes „Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen“ zu erarbeiten. Die Herbst-Vollversammlung 2022 hat Eckpunkte zur Neustrukturierung beraten, denen verschiedene Sondierungsgespräche mit Akteuren aus der diözesanen Praxis, mit Vertretern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) und einzelnen Expertinnen und Experten sowie ein enger Austausch mit dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz vorangegangen sind. An dieser Stelle gilt besonderer Dank den Vertretern des Betroffenenbeirats, die in der gestrigen Sitzung zu Gast hier in Fulda waren und ihre Perspektive und Expertise eingebracht haben. Die Herbst-Vollversammlung hat den Eckpunkten zum vorgelegten Konzept zugestimmt. Bischof Ackermann hat Ihnen das gestern bereits vorgestellt. Ich wiederhole hier noch einmal die Grundzüge:

1.    Ziele der Neustrukturierung sind:

  • eine Verstetigung, Neuordnung und Bündelung der verschiedenen, im Laufe der Jahre ergriffenen Aufgaben und Maßnahmen im Bereich sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen;
  • eine etablierte Einbindung externer Kompetenz, eine größere Unabhängigkeit und eine breitere Partizipation und Einbindung von relevanten Akteuren wie beispielsweise dem ZdK, der DOK, dem Amt der UBSKM;
  • mehr Transparenz durch größere Nachvollziehbarkeit, unter anderem von Prozessen;
  • mehr Qualität durch einheitliche Verfahren und daraus resultierende Verbesserungen.
     

2.    Die Neustrukturierung sieht drei Elemente vor:

  • Die Einrichtung eines unabhängigen Expertenrats, dem neben externen Fachleuten verschiedener Disziplinen und Professionen auch Vertreter des Betroffenenbeirats angehören sollen. Zudem soll in die Arbeit des Expertenrats die Praxiserfahrung diözesaner Fachleute und anderer relevanter Akteure des kirchlichen Feldes einfließen.
  • Die Beibehaltung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz. Seine Kompetenzen und Funktionen werden im Zuge einer schon vorgesehenen Evaluierung klarer definiert und festgeschrieben.
  • Die Einrichtung einer bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, die eine breitere bischöfliche Zuständigkeit und ein erweitertes Themenspektrum abbildet. Die Mitglieder der Fachgruppe werden im üblichen Rhythmus der Arbeitszeit der Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz von sechs Jahren ernannt. Der Vorsitzende der Fachgruppe und sein Stellvertreter vertreten die (Erz-)Bischöfe in diesen Fragen nach innen und außen. Die bisherigen Aufgaben des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes gehen auf den Vorsitzenden der neuen bischöflichen Fachgruppe über.

Bereits bestehende Strukturen auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), bleiben hiervon unberührt, sie werden aber in die Gesamtkommunikation eingebunden.

3.     Insbesondere der Expertenrat als Kernelement der Neustrukturierung übernimmt zentrale Aufgaben wie:

  • die Sorge für die Einhaltung von staatlichen und kirchlichen Richtlinien und Maßgaben,
  • die Etablierung eines transparenten und regelmäßigen Berichtswesens,
  • die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der bisherigen Standards, Prozesse und Verfahren der Prävention, Intervention und Aufarbeitung,
  • die Verstetigung der Zusammenarbeit mit staatlichen und weiteren Stellen.

Die kritische Begleitung der Maßnahmen und Regelwerke im Bereich der Fragen des sexuellen Missbrauchs und anderer Formen von Gewalt durch einen unabhängigen Expertenrat ermöglicht eine kontinuierliche Vergewisserung über den Stand und den Umsetzungserfolg der ergriffenen Maßnahmen und liefert gleichzeitig den notwendigen Regelungs- und Verbesserungsbedarf, für den der Rat auch Lösungen erarbeiten soll.

Im Anschluss an die Herbst-Vollversammlung erfolgt die weitere Ausarbeitung des Konzepts, damit eine konkretisierende Befassung in der Frühjahrs-Vollversammlung 2023 erfolgen kann. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Auswahlmodus für die Mitglieder des unabhängigen Expertenrats, Kommunikation zwischen Expertenrat und bischöflicher Fachgruppe bzw. der Bischofskonferenz insgesamt, Fragen zur Verwaltungs- und Organisationsstruktur von Expertenrat, Betroffenenbeirat und bischöflicher Fachgruppe mit Blick auf die notwendige Unabhängigkeit der Gremien bei bleibender Verantwortungsübernahme durch die Bischöfe.

Sie haben gestern (28. September 2022) in der Pressekonferenz bereits den Nachfolger von Bischof Ackermann kennengelernt. Künftig wird das Themenfeld in der Funktion als Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe Bischof Dr. Helmut Dieser (Aachen) verantworten. Er wird von seinem Stellvertreter, Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), unterstützt. In den kommenden Strukturierungsphasen werden weitere (Weih-)Bischöfe zu diesem Gremium hinzukommen. Ich bin dankbar, dass sich Bischof Dieser und Erzbischof Burger bereiterklärt haben, diese Aufgabe zu übernehmen. Es ist ein schwieriges und herausforderndes Amt, aber es ist klar, dass die Aufgabe übernommen werden muss. Umso wichtiger ist, dass beide Bischöfe gestern einstimmig und mit großem Dank der Vollversammlung gewählt wurden. Die Arbeit geht jetzt nicht erst los, sie geht weiter: mit neuen überarbeiteten Strukturen und neuen Verantwortlichen.


5.    Muster für Ausführungsbestimmungen zur Personalaktenordnung

Die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste der Deutschen Bischofskonferenz  hat in der Herbst-Vollversammlung 2021 beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ausgehend von der generellen Ordnung über die Führung von Personalakten (Personalaktenordnung – PAO) eine Ordnung für die Ausbildungsakten in den Priesterseminaren erstellt. Über die Personalaktenordnung habe ich im Pressebericht zum Abschluss der Vollversammlung vor einem Jahr am 23. September 2021 informiert (Pressebericht des Vorsitzenden, Seite 4). Zur Arbeitsgruppe gehören unter dem Vorsitz von Weihbischof Günther Bongartz (Hildesheim) der Sprecher der Regentenkonferenz, Regens Dr. Dirk Gärtner (Fulda), Regens Dr. Tonke Dennebaum (Mainz), Regens Ansgar Pohlmann (Erfurt) sowie weitere Fachleute. Die Vollversammlung hat jetzt in Fulda das von der Kommission vorgelegte Muster für Ausführungsbestimmungen zur Rahmenordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung) für Ausbildungsakten von Alumnen in den Priesterseminaren entgegengenommen und empfohlen, diese Ausführungsbestimmungen in allen (Erz-)Diözesen zum 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.


6.    Synodaler Weg: Studieneinheit und weitere Schritte

Den Studienhalbtag während der Herbst-Vollversammlung haben wir für eine eingehende Zwischenreflexion des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland genutzt. Insbesondere ging es darum, nach der anspruchsvollen und auch aufwühlenden IV. Synodalversammlung Anfang September dieses Jahres noch einmal innezuhalten. Aus etwas zeitlicher Distanz wollten wir zurückzublicken und uns fragen, wo wir in diesem Prozess stehen, wie wir zusammen konstruktiv weiter damit umgehen und den Synodalen Weg zu einem guten Ende bringen können, das zugleich einen echten Aufbruch bedeutet.

Als Einstieg in dieses Reflexionsgespräch hatten wir vier Personen um einen Impuls gebeten, die selbst an der Synodalversammlung teilgenommen hatten. Dies waren die beiden Weihbischöfe Matthäus Karrer (Rottenburg-Stuttgart) und Dr. Josef Graf (Regensburg) sowie der Beobachter der Belgischen Bischofskonferenz, Bischof Johan Bonny (Belgien/Antwerpen), und die Synodale Sr. Dr. Katharina Kluitmann OSF. Dabei kamen sehr verschiedene Perspektiven, Eindrücke, Nachklänge, Einschätzungen und Konsequenzen zur Sprache. So war die Rede von erlebter Verantwortlichkeit, von Sensibilisierung für die Themen und deren sehr konkreter Bedeutung für die Menschen in der Kirche. Es ging um die Notwendigkeit zur theologischen Fortentwicklung und um die verspürte Anforderung, mehr pastoraltheologische Perspektiven einzubringen. Es wurde über Verärgerung berichtet, die erst allmählich dem Verstehen und Nachvollziehen wich. Es wurde die Schwierigkeit benannt, mit den aufgekommenen Emotionen so umzugehen, dass sie weder missachtet wurden noch die notwendige Rationalität und Sachlichkeit der Diskussionen unterminierten. Auch von zahlreichen und sehr verschiedenen Reaktionen im Nachgang zur Synodalversammlung wurde berichtet.

Bewusst kritisch beleuchtet wurde im Rückblick auch das Handeln von uns Bischöfen. Wie lassen sich, so war zu fragen, schwierige und belastende Situationen künftig so angehen, dass trotz der Spannbreite unserer Positionen ein konstruktiver Geist Raum greifen kann und auch die Menschlichkeit und unsere communio (Gemeinschaft) immer spürbar bleibt.

In der theologischen Reflexion wurde durch Bischof Bonny hinsichtlich der drei Strukturaspekte „primatial“, „kollegial“ und „synodal“ die Anforderung verdeutlicht, diese sowohl auf der lokalen Ebene des Bistums, auf der regionalen Ebene der Bischofskonferenz als auch auf der universalen Ebene der Weltkirche miteinander in einen konstruktiven und fruchtbaren Bezug zu bringen. Das ist ein hoher Anspruch an eine Kirche, die verbinden, integrieren und einen soll. Auf jeder dieser Ebenen führt dieser Anspruch aber zu ganz konkreten Handlungsschritten, die es anzugehen gilt. Eine Weiterentwicklung als synodale Kirche wird sich darum bemühen müssen, dass möglichst alle gesehen werden, viele mitwirken und mitentscheiden können und der eine Leitende nicht alleine dasteht, sondern echten Rückhalt findet.

In der Aussprache wurden viele Aspekte aus den Impulsreferaten aufgegriffen und weitergeführt. So hatten wir etwa einen intensiven Austausch über die Frage des Verhältnisses von Wahrheit und Geschichtlichkeit. In verschiedenen Perspektiven wurde betont, dass Wahrheitsansprüche sich nicht einfach mit dem Verweis auf die Geschichtlichkeit aller Wahrheitserkenntnis pauschal vom Tisch wischen lassen. Eine weitere Perspektive ist, dass es für den Menschen als geschichtliches Wesen keine außergeschichtliche oder übergeschichtliche Erkenntnis der Wahrheit gibt. Kontinuität und Wandel stehen damit in einem Spannungsverhältnis, das sich nicht einfach nach einer Seite hin auflösen lässt. Der Kirche stellt sich damit die Aufgabe, immer wieder neu nach der Wahrheit der Person Jesu Christi für ihre jeweilige Gegenwart zu fragen. Das Zueinander von Tradition und Veränderung ist verantwortungsvoll so auszuloten, dass die Kirche weder modischen Trends hinterherläuft noch gegenwartsblinden Traditionalismen verhaftet bleibt.

So war es ein breites Spektrum an Themen, das wir miteinander besprochen haben. Sehr viel Zustimmung fand dabei die Erkenntnis, dass wir eine Kirche sind, die Synodalität weiterhin lernen und einüben muss. Das betrifft unsere Haltungen, unser Miteinander und natürlich auch unsere Dissense, die es aufzudecken, zu bearbeiten und auszuhalten gilt, ohne dass wir als Weggemeinschaft auseinanderfallen. Ganz konkret geht es aber auch um unsere Absprachen und synodalen Strukturen, die noch so manche „Kinderkrankheiten“ überwinden müssen. Mit diesen Perspektiven blicken wir hoffnungsvoll auf die abschließende Synodalversammlung im Frühjahr des kommenden Jahres. Wir sind – trotz mancher Schwierigkeiten – mit dem Synodalen Weg schon wirklich weit gekommen. Es sind bereits sieben anspruchsvolle Beschlüsse gefasst, die es jetzt auf verschiedenen Ebenen umzusetzen gilt. Vor allem schauen wir auf den Synodalen Rat, dessen Errichtung wir auf dem Synodalen Weg bereits beschlossen haben und in dem wir eine große Chance sehen, in Deutschland als Kirche synodal mutig weiterzugehen. Der Synodale Ausschuss, der durch die IV. Synodalversammlung eingesetzt wurde, wird ihn konkretisieren – hier stehen die Diözesanbischöfe, die Mitglied in diesem Ausschuss sind, in einer besonderen Verantwortung.  

Es ist mir noch einmal wichtig zu betonen, dass wir mit unseren Anliegen nicht allein dastehen. In vielen anderen Teilen der Welt werden ähnliche Wege mit ähnlichen Themen beschritten. Das ermöglicht uns auch, die Beschlüsse des Synodalen Weges nicht nur unmittelbar an Papst Franziskus und die römischen Dikasterien heranzutragen, sondern auch in den Prozess des weltweiten Synodalen Weges einzubringen.


7.    Vorbereitung des Ad-limina-Besuchs vom 14. bis 19. November 2022 in Rom

Vom 14. bis 19. November 2022 findet der Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom statt. In regelmäßigen Abständen (normalerweise alle fünf Jahre) ist jeder Bischof nach dem Kirchenrecht zu einem Ad-limina-Besuch in Rom verpflichtet. Hauptzweck ist es, dem Papst über die Situation im jeweiligen Bistum zu berichten. Gleichzeitig wird der Besuch genutzt, um Gespräche in den verschiedenen vatikanischen Dikasterien zu führen. In der langen Geschichte der Ad-limina-Besuche haben sich diese dahingehend entwickelt, dass der Besuch von der gesamten Bischofskonferenz durchgeführt wird. Seinen Ursprung hat der Ad-limina-Besuch in der Pilgerfahrt zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom, auf Lateinisch „Visitatio ad limina Apostolorum“.

Die Deutsche Bischofskonferenz war zuletzt 2015 zu diesem Besuch in Rom. Wir haben uns während der Vollversammlung auf den jetzt anstehenden Besuch intensiv vorbereitet. Dabei ging es um die Themensetzung, die wir während der vielen Gespräche in Rom einbringen möchten. Dazu zählen Fragen von Pastoral und Seelsorge, die Entwicklung des kirchlichen Lebens in Deutschland, der Einsatz in Caritas und internationalen Kontexten und natürlich der Synodale Weg. Es ist uns Bischöfen ein Anliegen, die wichtigen Texte des Synodalen Weges in die Gespräche in Rom einzubringen, zu erläutern und um Verständnis zu werben. Erstmals hat man in Rom das Format des Besuchs geändert: Zum einen gibt es den verpflichtenden Besuch aller Bischöfe in elf Dikasterien, zum anderen wird es ein Gespräch von mehreren Leitern von Kurienbehörden mit allen Bischöfen zu einigen Themen geben, „welche das Leben der Kirche in Deutschland, im Kontext des Synodalen Weges, auf starke Weise charakterisieren“, wie es in der Einladung heißt. An diesem Treffen wird nach jetziger Planung auch Papst Franziskus teilnehmen.


8.    Kirchliches Engagement in der Flutkatastrophe

Diese Vollversammlung ist von vielen, stark innerkirchlichen Themen geprägt. Uns war es aber auch wichtig, den Blick nach außen nicht zu vergessen. Deshalb haben wir uns ausführlich mit den Erfahrungen und kirchlichen Hilfen infolge der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 befasst. Bischof Dr. Peter Kohlgraf, Weihbischof Dr. Reinhard Hauke und weitere Gäste haben Ihnen dazu in einer Pressekonferenz Rede und Antwort gestanden. Mir ist es ein Anliegen, hier noch einmal die wichtigsten Punkte unserer Beratungen zusammenzufassen.

Wir sind dankbar, dass unmittelbar nach der Katstrophe die ersten professionellen und freiwilligen Helferinnen und Helfer in die betroffenen Regionen kamen. Ohne das große ehrenamtliche Engagement hätte vielen Betroffenen gar nicht geholfen werden können. Die Solidarität mit den betroffenen Menschen war und ist bis heute sehr hoch. Das betrifft auch das kirchliche Engagement. Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger, auch aus anderen Bundesländern, waren vor Ort. Caritas, Bistümer, auch aus anderen Ländern, Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sowie Kirchengemeinden spendeten Gelder für Soforthilfen und für den Wiederaufbau. Caritas international, das internationale Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes mit dem Auftrag der Not- und Katastrophenhilfe, hat 49,9 Millionen Euro Spenden für die Fluthilfe erhalten. Eine Reihe von Diözesen haben in diesem Zusammenhang erhebliche Beträge im bewährten Verfahren von Katastrophenfällen an Caritas international überwiesen.

Die seelischen Schäden und Folgen der Flutkatastrophe sind kaum absehbar. Hier hat die Notfallseelsorge mit anderen psychosozialen Diensten wichtige Erste Hilfe geleistet. Die Flutkatastrophe 2021 stellte für die Notfallseelsorge eine bislang nicht gekannte Herausfor-derung dar. Im Unterschied zu anderen großen Katastropheneinsätzen, etwa beim Love-Parade-Unglück in Duisburg 2010 oder beim Germanwings-Absturz 2015 in den Westalpen, waren mehr Menschen, mehr Regionen betroffen und dauerten die Einsätze nicht nur Tage, sondern Wochen. Die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger arbeiten ökumenisch und sind zu 90 Prozent ehrenamtlich tätig.

Der pastorale Einsatz in der Flutkatastrophe weist auf wichtige Rahmenbedingungen für die Seelsorge bei sogenannten Großschadenslagen hin: Sie kann nur gelingen, wenn sie ökumenisch und überdiözesan ausgerichtet ist, in einer engen Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt und im Team mit anderen Organisationen und Helferinnen und Helfern im Katastrophengebiet geschieht. Die Seelsorgeämter der betroffenen Bistümer würdigen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die gute Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Organisationen vor Ort, wie die Malteser, die Caritas oder die Ehe-, Familien- und Lebensberatung, die noch in der Akutphase der Flutkatastrophe ihre Hilfe angeboten haben. Auch wenn die Folgen der Flut regional und zum Teil lokal sehr begrenzt waren, konnte der enorme Bedarf an Seelsorge nur mit den Kompetenzen und dem Personalangebot der Notfallseelsorge und weiterer Seelsorgerinnen und Seelsorger geleistet werden. Die Erfahrungen von Seelsorge in und nach der Flutkatastrophe bestärken pastorale Entwicklungen hin zu neuen Seelsorgeorten in größer organisierten pastoralen Räumen.

Die Ausmaße der Flutkatastrophe 2021 legten auch Schwachstellen des kirchlichen Engagements im Katastrophenfall offen – darüber haben wir Sie am Dienstag (27. September 2022) in der Pressekonferenz informiert. Wir brauchen dringend das Konzept einer kirchlichen Koordinationsstelle für Großschadenslagen. Dazu gehört eine präventive Vorbereitung der Seelsorge vor Ort auf Katastrophenfälle. Denn auch hier machte die Flutkatastrophe an einigen Orten Herausforderungen deutlich. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger aus den Pfarreien im Flutgebiet waren zum Teil selbst betroffen oder sie waren aufgrund fehlender Infrastruktur nicht erreichbar, nicht präsent, zur Krisenintervention nicht befähigt und manchmal überhaupt nicht darauf vorbereitet, dass ein Katastrophenfall auch eine pastorale Aufgabe darstellt. Die Seelsorge muss in Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Diensten vor Ort vorbereitet und befähigt werden, sich dann um die Betroffenen zu kümmern, wenn der zeitlich immer sehr begrenzte Einsatz der Notfallseelsorge beendet ist. Deshalb hat die Vollversammlung die Pastoralkommission beauftragt, gemeinsam mit der ökumenischen Notfallseelsorge eine Auswertung des Einsatzes in der Flutkatastrophe 2021 vorzunehmen und Vorschläge für eine verbesserte Koordination des kirchlichen Engagements bei Großschadenslagen zu entwickeln.


9.    Aktuelle Fragen zum assistierten Suizid

In der vergangenen Woche hat der Deutsche Ethikrat eine ausführliche und differenzierte Stellungnahme zum gesetzlichen und gesellschaftlichen Umgang mit der Frage des assistierten Suizids veröffentlicht. Ich nehme dies zum Anlass, wiederholt auf unsere Grundpositionen in dieser Frage hinzuweisen.

Aus tiefer christlicher Überzeugung halten wir den Suizid und damit auch die Suizidassistenz nicht für den richtigen Weg, um mit Krisen, schweren und belastenden Lebenssituationen und mit dem Sterben umzugehen. Wir sind getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der das Leben des Menschen schenkt und bejaht und der in seiner großen Barmherzigkeit zuletzt alle Tränen von den Gesichtern der Menschen abwischt. Zugleich wissen wir um die Tragik vieler Lebenssituationen, gerade am Ende des Lebens und maßen uns deshalb kein moralisches Urteil über die Entscheidung der individuellen Personen in ihrer ausweglos erscheinenden Situation an.

Mit den Überlegungen des Ethikrats möchten wir unterstreichen, dass der Förderung der Suizidprävention im Hinblick auf den weiteren Umgang mit dieser Problematik eine Schlüsselstellung zukommt. Bei allem Respekt vor der Autonomie der Entscheidung sehen wir, dass Autonomie nicht als isoliertes Urteil der individuellen Person zu betrachten ist. Der Mensch, der immer auch Sozialwesen ist, hat gegenüber der Gemeinschaft einen Anspruch darauf, eingebunden und angemessen versorgt zu werden. Dies bedeutet auch das Ernstnehmen seiner Sorgen und Ängste – lange bevor es zu einer akuten suizidalen Situation kommt. Gerade weil der Mensch aber auf Gemeinschaft verwiesen und von dieser geprägt ist, wäre es fatal, wenn im nahen oder auch im weiteren Umfeld von Personen in vulnerablen Lebenssituationen eine mehr oder weniger subtile Beeinflussung in Richtung einer Suizidentscheidung entstünde.

Deshalb ist es uns wichtig, dass hier der freie Wille – soweit irgend möglich – vor Vereinnahmungen geschützt wird. Dazu gehört neben den entsprechenden prozeduralen Schutzbestimmungen auch die Möglichkeit, dass Pflege- und Betreuungseinrichtungen als Institutionen verlässlich dafür Sorge tragen können, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Patientinnen und Patienten sicher sein können, hier nicht mit der Frage nach einer möglichen Annahme von Suizidassistenz konfrontiert zu werden. 

 
10.    Fachtagung zu Fragen der Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft: Auswertung und Perspektiven

Vom 24.–25. März 2022 hat in Paderborn die Fachtagung „Kirche – Eucharistie – Gewissen. Eine katholische Orientierung im ökumenischen Horizont“ stattgefunden. Sie zielte darauf, die in der Diskussion um das im September 2019 veröffentlichte Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) aufgeworfenen Fragen in einem intensiven Fachgespräch zu erörtern und unter Einbeziehung ökumenischer Perspektiven die innerkatholische Klärung voranzutreiben. Zu drei Themenkomplexen wurden jeweils unterschiedliche katholische Argumente und Gesichtspunkte sowie diese ergänzende evangelische, orthodoxe und freikirchliche Positionen ins Gespräch miteinander gebracht: zum inneren Zusammenhang von Kirche, Eucharistie und Amt, zur Tragweite einer persönlichen Gewissensentscheidung zur wechselseitigen Teilnahme und zum Verhältnis zwischen Einheit im Glauben und Vielfalt der Feierformen.

Die Vollversammlung bewertete die Fachtagung als einen gelungenen und weiterführenden Beitrag der Deutschen Bischofskonferenz zu einer qualifizierten Rezeption des ÖAK-Votums. Die Beratungen erfolgten auf der Grundlage einer Auswertung der Ergebnisse der Fachtagung in der Ökumenekommission und in der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz. Die Ökumenekommission sieht mit der Tagung eine geeignete Grundlage für die weiteren Gespräche der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre und dem Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen geschaffen, ebenso für den anstehenden Ad-limina-Besuch in Rom. Für sinnvoll wird insbesondere die Idee einer internationalen Fachtagung in Rom zu Fragen der Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft erachtet. Die Glaubenskommission hat aus der Tagung resultierend vor allem die Überlegungen zum Gewissen in den Blick genommen und darauf hingewiesen, dass weder ein undifferenzierter und überdehnter noch ein zu eng geführter Gewissensbegriff für die weiteren Überlegungen hilfreich ist. Sie sieht hier Anknüpfungsmöglichkeiten an das Nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris laetitia, die die individuelle Lebensgeschichte als Bezugsgröße in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken. Ebenfalls vertieft diskutiert wurde der Aspekt der „communio non plena sed vera“. Es wurde deutlich, dass die „communio plena“ das Ziel der Ökumene bleibt, aber noch näher zu klären ist, was „plena“ letztlich bedeutet. Viele Stimmen sprachen sich dafür aus, diese Frage in den bevorstehenden Gesprächen mit den römischen Dikasterien zu thematisieren und zu konkretisieren.


11.    Religionsunterricht in der Grundschule

Die Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz hat sich intensiv mit der Situation des Religionsunterrichts in der Grundschule befasst. In dieser Schulform erfreut sich der Religionsunterricht einer großen Zustimmung bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und Eltern. Hier werden die Grundlagen religiöser Bildung vermittelt. Gleichzeitig findet der Unterricht in sehr unterschiedlichen soziokulturellen Kontexten und Organisationsformen statt und wird von Lehrkräften mit unterschiedlicher Ausbildung und Kirchenbindung erteilt. Beides hat Auswirkungen auf die Ziele und Inhalte des Faches und auf die Erwartungen, die realistischerweise an den Unterricht gestellt werden können. Daher hält die Kommission es für sinnvoll, eine Erklärung zu veröffentlichen, die die komplexe Situation des Religionsunterrichts in dieser Schulform beschreibt, Leitlinien für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches entwirft und nicht zuletzt den Religionslehrkräften für ihr Engagement dankt. Mit dem Entwurf dieser Erklärung haben wir uns in Fulda befasst.

Der Text beschreibt die zentralen Ziele und Aufgaben des Religionsunterrichts in der Grundschule (Kap.1), die unterschiedlichen Kontexte, in denen das Fach erteilt wird (Kap. 2), die Bedeutung des Faches für Schüler, Eltern, Schule und Kirche (Kap. 3), das didaktisch-methodische Fachprofil (Kap. 4) und entwirft Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Faches (Kap. 5). Wir haben den Entwurf entgegengenommen. Er wird jetzt noch fortgeschrieben und in der nächsten Sitzung des Ständigen Rates zur Beschlussfassung vorgelegt.


12.    X. Weltfamilientreffen vom 22. bis 26. Juni 2022 in Rom

Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin), Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, hat uns über das X. Weltfamilientreffen informiert, das vom 22. bis 26. Juni 2022 in Rom stattgefunden hat. Es stand unter dem Leitthema „Die Liebe in der Familie: Berufung und Weg zur Heiligkeit“. Der Corona-Pandemie geschuldet, wurde das Weltfamilientreffen erstmals in einer polyzentrischen Form gefeiert. Die zentralen Veranstaltungen fanden in Rom zum Teil in Anwesenheit von Papst Franziskus statt: ein Familienfestival zu Beginn des Weltfamilientreffens, ein Pastoralkongress sowie die Abschlussmesse des Treffens. Gleichzeitig wurden alle Diözesen dazu aufgerufen, das Weltfamilientreffen vor Ort mitzufeiern.

Nach Rom wurden, abhängig von der jeweiligen Größe der nationalen Bischofskonferenzen, Familienverbände und kirchlichen Bewegungen, weltweit eine begrenzte Anzahl von 2.000 Delegierten aus 120 Ländern eingeladen. Die Deutsche Bischofskonferenz ist mit einer 24-köpfigen Delegation nach Rom gereist. Zur Gruppe aus Deutschland gehörten neben Erzbischof Koch auch der stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie, Weihbischof Wilfried Theising (Münster), sowie ein Priester und neun Paare mit Kindern.

Die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e. V. (AKF) hat das X. Weltfamilientreffen an jedem Tag des fünftägigen Treffens mit einem Impuls zum Mitfeiern begleitet, der jeweils das Leitthema „Familienliebe“ variiert hat. In Deutschland fand das Weltfamilientreffen mit einem Open-Air-Gottesdienst und einem sich anschließenden Familienfest mit Weihbischof Theising seinen Abschluss.

Das XI. Weltfamilientreffen wird im Jahr 2028 wieder in Rom stattfinden.


13.    Weltjugendtag 2023

Vom 1. bis 6. August 2023 findet der 37. Weltjugendtag in Lissabon, Portugal, statt. Unter dem Leitthema „Maria stand auf und machte sich eilig auf den Weg“ (Lk 1,39) werden sich mehr als eine Million junge Menschen aus aller Welt auf den Weg machen, um gemeinsam ihren Glauben zu feiern, Weltkirche zu erleben und ein Land voller Gastfreundschaft zu entdecken. Mehrere Tausend werden aus Deutschland anreisen, überwiegend mit dem Bus. Denn: Der Weltjugendtag in Lissabon wird unter besonderer Berücksichtigung der weltweit anerkannten Nachhaltigkeitsziele, der vom Vatikan vorgestellten Laudato siʾ-Ziele und der Agenda 2030 (SDG) der Vereinten Nationen durchgeführt. Die Bewahrung der Schöpfung wird also bei diesem Großereignis eine besondere Rolle spielen. Eingeladen sind alle Interessierten zwischen 16 und 35 Jahren. Die Anmeldungen sollen Ende Oktober 2022 starten.


14.    Zur Situation in der Ukraine

Als wir im März 2022 zur Frühjahrs-Vollversammlung zusammengekommen sind, war der russische Angriff auf die gesamte Ukraine erst zwei Wochen alt. Die Erklärung, die wir Bischöfe seinerzeit verabschiedeten, gilt auch heute noch: „Der Aggression widerstehen, den Frieden gewinnen, die Opfer unterstützen“. Was viele von uns lange für unvorstellbar hielten, ist in den vergangenen Monaten traurige Gewissheit geworden: Russland zielt mit seinem brutalen Angriffskrieg darauf ab, die staatliche Souveränität und kulturelle Identität der Ukraine zu zerstören. Der Krieg hat tiefe Wunden geschlagen. Zehntausende haben ihr Leben verloren, Millionen von Menschen mussten ihre Heimat verlassen. Ein Ende der russischen Aggression ist bislang nicht in Sicht.

Die christliche Friedensethik orientiert sich am Leitbild der Vermeidung und Überwindung von Gewalt. Daher ist die Frage der Lieferung schwerer Waffen in ein Kriegsgebiet alles andere als trivial. Auf der einen Seite steht das Ideal der Gewaltfreiheit; auf der anderen Seite kennt die katholische Friedenslehre aber auch das Recht auf Selbstverteidigung. Hinzu kommt: Wenn ein eklatanter Bruch des Völkerrechts mit einem militärischen Sieg belohnt würde, hätte dies langfristig fatale Folgen. So wie die Dinge derzeit stehen, muss die Ukraine weiter in ihrem Abwehrkampf unterstützt werden. Es geht um eine freie Ukraine in einem friedlichen Europa.
Vorrangige Aufgabe der Kirche ist es, die Not der vom Krieg heimgesuchten Menschen zu lindern. Es gibt hier ein intensives Engagement der Diözesen, Hilfswerke und weiterer kirchlicher Organisationen aus Deutschland – sowohl in der Ukraine und ihren Nachbarstaaten als auch bei uns im Inland. Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche, Bischof Dr. Bertram Meier, und der Vorsitzende der Migrationskommission, Erzbischof Dr. Stefan Heße, haben Solidaritätsreisen in die Ukraine unternommen. Und wenn wir uns hier zur Vollversammlung treffen, ist mit Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh CSsR auch ein ukrainischer Mitbruder unter uns. Auf unterschiedlichen Ebenen besteht ein enger und kontinuierlicher Kontakt mit kirchlichen Partnern in der Ukraine.

Wie schon in früheren Jahren setzen sich Tausende von Haupt- und Ehrenamtlichen aus dem Raum der Kirche für die Anliegen der Geflüchteten ein: damit sie eine menschenwürdige Aufnahme finden, seelsorgliche Begleitung erfahren, die Schrecken des Krieges hinter sich lassen können und in Deutschland auf dem Weg zu echter Teilhabe unterstützt werden. Dabei können wir auf die 2015/2016 aufgebauten Strukturen der katholischen Flüchtlingshilfe zurückgreifen. Zudem bilden sich auch zahlreiche neue Initiativen gelebter Nächstenliebe. Vielerorts geschieht dies in einem guten ökumenischen und zivilgesellschaftlichen Miteinander. Die Botschaft ist klar: Die katholische Kirche in Deutschland steht an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer.

Ich möchte noch einmal betonen: Es ist absolut geboten, die Ukraine bei der Verteidigung ihres Landes, ihrer Unabhängigkeit, auch bei der Verteidigung der europäischen Sicherheitsarchitektur und Werte weiterhin und langfristig zu unterstützen. Um diese Unterstützung durchzuhalten und die Belastungen zu schultern, braucht es starke Solidarität auch in unserer Gesellschaft. Die Zusagen des Sozialstaats müssen durchgesetzt und eingehalten werden. Unser Augenmerk sollte dabei ganz besonders dem unteren Rand der Gesellschaft und der unteren Mittelschicht gelten. Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag sind zentrale Elemente, um soziale Härten abzufedern.


15.    Zur sozialen Lage angesichts aktueller Krisen

In einigen Fällen können je nach konkreter Lebenssituation auch bis weit in die Mittelschicht Menschen und Familien von hohen Energiepreisen existentiell betroffen sein, auch hierfür braucht es Aufmerksamkeit und Hilfe. Ebenso dürfen kleinere Betriebe und Unternehmen nicht alleine gelassen werden und es sollte nicht der Eindruck entstehen, man hilft nur den großen. Die katholische Kirche als große Institution und entsprechend großer Energieverbraucher leistet ihren eigenen Beitrag zum Energiesparen und reduziert ihren Gasverbrauch (z. B. bei Kirchenbeleuchtung und Beheizung). Ich nutze diesen Moment, um davor zu warnen, nur auf den nächsten Winter zu schauen. Gerade auch angesichts der Vielzahl an Krisen, die uns derzeit beschäftigen, sollte die längere Perspektive nicht vergessen werden. Dabei ist es wichtig, dass wir zusammenstehen. Das gilt erst recht gegenüber denjenigen, die versuchen, die Gesellschaft zu spalten. Auch hier ist die Kirche bereit, vor Ort ihren Beitrag für den Gemeinsinn zu leisten, beispielsweise in dörflichen Gemeinschaften.

Schon vor einigen Wochen haben wir in Absprache mit der EKD empfohlen, dass die (Erz-)Bistümer die zusätzlichen Einnahmen, die aus der Energiepreispauschale resultieren, die in diesen Tagen an viele Menschen ausgezahlt wird, den Menschen zugutekommen, die besonders von der sehr verschärften Situation betroffen sind. Dies wird sehr gut aufgenommen. (Pressemitteilung vom 24. August 2022)


16.    Personalia

Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp (Köln) wird Mitglied der Kommission Weltkirche und der Jugendkommission.
Weihbischof Rolf Lohmann (Münster) ist zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für das Heilige Jahr 2025 ernannt worden.

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