| Pressemeldung | Nr. 194

Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Handreichung „Kirchliche Corporate Governance“

Bischof Bätzing: Kirche muss hohen Standards an Organisationsführung, Aufsicht und Kontrolle genügen

Die Kirche hat eine Verpflichtung, dass sie ihr Handeln an christlichen Werten ausrichtet. Das muss bzw. soll in der gesamten Organisation spürbar und erkennbar sein, so auch im Finanzbereich. Eng damit verbunden sind die Themen Transparenz und Vertrauen. Beides wird gestärkt, indem die Kirche gegenüber ihren Mitgliedern bzw. der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber ablegt, wie sie ihre Mittel, insbesondere die Kirchensteuer, verwendet. Um diesen Selbstanspruch in die Tat umzusetzen, braucht es mit Blick auf die kirchliche Finanzwirtschaft Standards in den Bereichen Organisationsführung, Aufsicht und Kontrolle, an denen sich Verantwortliche in der Praxis orientieren können.

Zu diesem Themenfeld Good Governance hat die Deutschen Bischofskonferenz heute (11. November 2021) die neue Handreichung „Kirchliche Corporate Governance – Grundsätze guter Finanzwirtschaft in deutschen (Erz-)Bistümern“ veröffentlicht. Ursprünglich kommt die Thematik der Good Governance aus dem Wirtschaftsbereich. Die wirtschaftlichen Standards lassen sich jedoch nicht eins zu eins übertragen, daher haben die deutschen Bischöfe die Arbeitsgruppe „Good Governance“ des Verbandes der Diözesen Deutschlands beauftragt, diese Standards mit Blick auf das kirchliche Umfeld zu adaptieren und zu definieren. Die Etablierung im Finanzbereich ist dabei ein erster Schritt. Ziel ist es, perspektivisch Fragen und Haltungen der Good Governance in allen Feldern der kirchlichen Organisationsführung zu verankern und weiterzuentwickeln.

Die neue Handreichung richtet sich zunächst an Personen, die in der kirchlichen Finanzverwaltung Verantwortung tragen. Sie legt Wert auf Verständlichkeit und setzt deshalb keine besonderen Vorkenntnisse in Managementmethoden voraus. Gleichzeitig schafft die Broschüre ein Grundverständnis für Begriffe, Strukturen und Verfahren von „kirchlicher Good Corporate Governance“. Gordon Sobbeck, Leiter der Arbeitsgruppe und Finanzdirektor im Erzbistum Köln betont: „Die Handreichung ist ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung kirchlicher Finanzordnungs- und Finanzverwaltungsstrukturen. Ich bin davon überzeugt, dass sie eine gute Grundlage für den Diskurs über die Weiterentwicklung unserer Standards und deren Umsetzung liefern wird.“

Das Dokument stellt neben den begrifflichen Grundlagen praktische Tools vor, mit denen sich der Weg hin zu einer kirchlichen Good Governance ebnen lässt. Beschrieben wird unter anderem, wie eine Organisation grundsätzlich aufgebaut sein muss, damit sie Governance-Standards genügt, was Rechnungslegung und Jahresabschluss leisten müssen, um der Leitungsebene eine solide Entscheidungsgrundlage zu liefern und was interne Kontrollsysteme, Risikomanagementsysteme, Compliance-Management-Systeme und Interne Revision mit Blick auf Governance-Standards leisten. Kernfragen am Ende der Kapitel helfen dem Leser, den derzeitigen Organisationsstand seines (Erz-)Bistums hinsichtlich der Anforderungen an eine kirchliche Good Corporate Governance zu analysieren, notwendige Schlüsse daraus zu ziehen und Maßnahmen zu ergreifen.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, schreibt im Vorwort der Handreichung: „Die katholische Kirche und die mit ihr verbundenen Einrichtungen wirken in der Gesellschaft. Gerade im Bildungs- und Sozialbereich – angefangen von Kindertagesstätten, über das kirchliche Schulwesen bis hin zu den ambulanten wie stationären Sozialeinrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege – wird Kirche in ihrer sozialen Gestalt und mit ihrem Beitrag zum Gemeinwohl anerkannt.“ Es zeige sich, dass die Kirche ein differenziertes Organisationsgefüge sei und dabei einen Selbstanspruch zu realisieren habe, „der auch hohen Standards an Organisationsführung, Auf¬sicht und Kontrolle genügen muss und der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig ist.“ Für die Kirche gelte es gerade in diesem Bereich, immer wieder die ethisch-moralischen Handlungsanforderungen zu bedenken. Die Handreichung trage dazu bei, hier Orientierung zu bieten, so Bischof Bätzing.
 

Hinweise:

Die Handreichung Kirchliche Corporate Governance ist als Broschüre erschienen und kann in der Rubrik Publikationen heruntergeladen oder bestellt werden.

Bereits am 28. August 2019 hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Beschlüsse zu Fragen der Transparenz in finanziellen Angelegenheiten vorgestellt. Das jetzige Dokument ist eine Folge aus den damals formulierten Beschlüssen. Weiteres unter: www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/transparenz-in-finanziellen-angelegenheiten-der-kirche

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