| Pressemeldung | Nr. 013
Evangelische und katholische Kirche fordern zügigere Bearbeitung der Anträge ehemaliger Heimkinder
Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland haben die teilweise schleppende Bearbeitung der Anträge ehemaliger Heimkinder durch staatliche Beratungsstellen kritisiert. Sie mahnten Verbesserungen beim Verfahren des Fonds an. Insbesondere seien die Zeiten vom ersten Kontakt mit der Beratungsstelle bis zur Auszahlung der vereinbarten Mittel durch die Bundeskasse oft zu lang.
„Wartezeiten von mehreren Monaten tragen zur Retraumatisierung derjenigen bei, die sich an den Fonds wenden. Dies muss vermieden werden“, sagten heute der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, in einer gemeinsamen Erklärung.
Da ehemalige Heimkinder sich nur noch bis Ende 2014 an den Fonds Heimerziehung West wenden können, um Leistungen zur Linderung von Leiden aus der ehemaligen Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, riefen der Erzbischof und der EKD-Ratsvorsitzende Betroffene auf: „Melden Sie sich bei einer regionale Anlauf- und Beratungsstelle des Fonds! Nutzen Sie dieses Hilfeangebot, das noch bis Ende dieses Jahres zur Verfügung steht!“
Die Kirchen reagieren mit diesem Aufruf auf Meldungen aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben der letzten Woche, nach denen der Fonds Heimerziehung West im Unterschied zum Fonds für Betroffene aus der ehemaligen DDR noch gut gefüllt ist. In den Jahren 2012 und 2013 sind demnach 66 Millionen Euro von insgesamt 120 Millionen Euro beantragt worden. Zollitsch und Schneider werten es als einen Erfolg, dass diese Summe zur Unterstützung von ehemaligen Heimkindern zur Verfügung gestellt werden konnte. „Dies ist eine wirksame Hilfe, die bei den Betroffenen auch ankommt!“
Die beiden Vorsitzenden bedauerten jedoch, dass es trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen ist, Betroffenen aus der Behindertenhilfe und Psychiatrie ein ähnliches Angebot zu unterbreiten. Menschen, die zwischen 1945 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer solchen Einrichtung untergebracht waren, berichten oft von den gleichen schlimmen Erfahrungen wie ehemalige Heimkinder. „Wir appellieren an den Bund und die Länder: Auch diese Gruppe Betroffener sollte schnellstens Hilfen zur Bewältigung ihrer schlimmen Erlebnisse erhalten. Die Kirchen haben hier schon vieles in Sachen Aufarbeitung und Hilfe unternommen – jetzt muss dringend eine Lösung durch den Staat geschaffen werden!“, so Zollitsch und Schneider abschließend.
Hinweis:
Weitere Informationen sind auf der Themenseite „Ehemalige Heimkinder“ nachlesbar.