| Pressemeldung | Nr. 093

Katholische und evangelische Kirche zum Lieferkettengesetz

Wichtiger und notwendiger Schritt zum Schutz von Menschenrechten

Der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann, haben heute (28. Mai 2021) die Einigung der Koalition zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ausdrücklich begrüßt. Die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu stärken.

„Bereits im vergangenen Jahr haben über 250 Bischöfe weltweit gefordert, die Menschenrechte entlang der Lieferketten effektiv zu schützen und die Rechte der Betroffenen zu wahren“, erklärt Prälat Jüsten. „Auch die Synode der EKD hat sich für die Einführung des Lieferkettengesetzes starkgemacht. Nur so kann erreicht werden, dass den in ihrer Würde und ihren Rechten verletzten Menschen entlang der Lieferketten geholfen und die Umwelt geschützt wird“, so Prälat Dutzmann. Deutschland folgt damit dem Beispiel einiger europäischer Nachbarländer wie der Niederlande und Frankreichs. Auch die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einer einheitlichen, europäischen gesetzlichen Regelung zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der Lieferketten.

„Gerade wir Deutschen profitieren von der globalisierten Wirtschaft und genießen die Möglichkeiten, die damit einhergehen“, erläutert Prälat Dutzmann. „Es liegt deshalb auch in unser aller Verantwortung, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit zu gewährleisten“, ergänzt Prälat Jüsten. „Die positiven Anreize, die sowohl wir als Verbraucher als auch die Unternehmen hierfür setzen können, dürfen wir nicht unterschätzen.“

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