| Pressemeldung | Nr. 102

Keine Abschiebungen bei drohenden Menschenrechtsverletzungen

Katholische Kirche zur Innenministerkonferenz

„Menschen dürfen nicht sehenden Auges in die Gefahr schwerster Menschenrechtsverletzungen gebracht werden. Aus kirchlicher Perspektive steht fest: Die Rückkehr von geflüchteten Menschen in ihr Herkunftsland muss immer in Sicherheit und Würde erfolgen. Das ist aktuell insbesondere in Afghanistan und Syrien keinesfalls gewährleistet. In diese Länder sollte niemand zurückgeschickt werden.“ So äußern sich im Vorfeld der 214. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (16.–18. Juni 2021) der kommissarische Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn), und der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Dr. Peter Neher.

„Die Sicherheitslage in Afghanistan ist in den letzten Jahren zunehmend prekärer geworden. Durch den NATO-Truppenabzug wird sie noch unübersichtlicher und fragiler. Abschiebungen nach Afghanistan müssen deshalb ausgesetzt werden“, erklärt Weihbischof Meier. Seit Anfang Mai 2021 wird von täglich 80 bis 120 Angriffen der Taliban auf afghanische Ziele berichtet. Damit steigt die Zahl der zivilen Opfer wieder sprunghaft an. Hinzu kommt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts nahezu unmöglich ist. „Allen abgeschobenen Personen droht Verelendung. Abschiebungen nach Afghanistan sind daher mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar“, erläutert der kommissarische Vorsitzende der Migrationskommission.

Auch von Abschiebungen nach Syrien ist dringend Abstand zu nehmen. „Sowohl die politische als auch die humanitäre Situation in Syrien lässt keine Abschiebung zu, egal aus welchen Gründen“, ergänzt Prälat Neher. „Der Bürgerkrieg ist nach wie vor nicht beendet, ca. 80 bis 90 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze und schätzungsweise 13 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen“, so Prälat Neher weiter. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes weist ebenfalls auf die desolate Lage hin. Allen Rückkehrern drohen in allen Landesteilen Syriens unmenschliche und erniedrigende Behandlung bis hin zur Folter.

In Zeiten der Pandemie sind Abschiebungen noch weniger vertretbar. „Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erschweren die Situation der von Abschiebung betroffenen Menschen weltweit“, so Weihbischof Meier. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie machen es Rückkehrern derzeit in vielen Ländern nahezu unmöglich, auf dem lokalen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In nahezu allen Staaten, in die aktuell Abschiebungen stattfinden, ist das Gesundheitssystem für die Bekämpfung der Pandemie schlecht ausgerüstet. „Abschiebungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie sind verantwortungslos“, betont Prälat Neher.


Hinweise:

Die katholische Kirche steht, insbesondere mit ihren Werken und über den Deutschen Caritasverband und seine Einrichtungen und Dienste, Migranten und Flüchtenden mit vielfältigen Angeboten zur Seite. Dies gilt in Deutschland für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ebenso wie für Fragen rund um Rückkehr und Abschiebung und es gilt in den Herkunfts- und Transitländern. Grundlegende Überlegungen zur kirchlichen Verantwortung in diesem Handlungsfeld enthält das 2017 erschienene Positionspapier der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz „Auch für sie tragen wir Verantwortung“: Kirchliches Engagement für Geflüchtete angesichts von Rückkehr und Abschiebung (Bestellung und Download unter www.dbk-shop.de). Informationen zum Engagement der Caritas, des Raphaelswerks und von Caritas international sind hier verfügbar: Willkommen in Deutschland (caritas.de), Wir beraten (raphaelswerk.de), Flucht und Migration (caritas-international.de).

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