| Pressemeldung | Nr. 045

Neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica

Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz

Am 23. Januar 2023 hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz eine neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica beschlossen. Sie löst die Rahmenrichtlinien für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas „Katholische Religionslehre“ vom September 1973 ab. Ab sofort ist der Text der Musterordnung untenstehend als PDF-Datei zum Download verfügbar.

Die Missio canonica ist die kirchliche Bevollmächtigung, die Religionslehrerinnen und Religionslehrer benötigen, um katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Sie ist Teil der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für den schulischen Religionsunterricht. In der Musterordnung werden die Voraussetzungen genannt, die für die Erteilung und gegebenenfalls für den Entzug der Missio canonica durch den jeweiligen Ortsbischof erforderlich sind, und das entsprechende Verfahren festgelegt.

In der Präambel der Ordnung werden die beiden zentralen Voraussetzungen, nämlich die Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben, in ihrer Bedeutung für den Religionsunterricht erläutert. „Rechtgläubigkeit im Sinne von can. 804 § 2 CIC“, heißt es dort, „schließt theologisch begründete Kritik und Zweifel nicht aus. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handelt“. Das Zeugnis christlichen Lebens zeigt sich im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern, der Schulleitung und nicht zuletzt in der Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens. „Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“

Die neue Musterordnung verfolgt ebenso wie die im November 2022 verabschiedete Grundordnung für den kirchlichen Dienst einen institutionenbezogenen Ansatz und verzichtet darauf, die private Lebensführung rechtlich zu sanktionieren. Sie dient als Grundlage für die Entwicklung diözesaner Ordnungen, damit die Missio canonica nach vergleichbaren Kriterien erteilt und von den Diözesen wechselseitig anerkannt wird.

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