| Pressemeldung

Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 26.-29.02.1996 in Schmochtitz

    I.    Pastorale Fragen
1.    Woche für das Leben
2.    Orientierungen zur Bußpastoral
3.    Elternbriefe - du und wir
4.    Visitation der Priesterseminare
5.    Synoden und pastorale Foren auf Bistumsebene
6.    Kirchenvolksbegehren
    II.    Ökumenische Fragen
1.    Ökumenische Versammlung in Erfurt (1996) und Zweite Europäische Öku-menische Versammlung in Graz (1997)
    III.    Wissenschaft und Kultur
1.    Theologische Fakultäten
2.    Zur Forderung nach einer „Rehabilitierung“ von Prof. Dr. Hans Küng
    IV.    Erziehung und Schule
1.    Konfessioneller Religionsunterricht
2.    Stellungnahme zu „LER“
    V.    Gesellschaftliche Fragen
1.    Konsultationsprozeß
2.    Schwangerschaftskonfliktberatung
    VI.    Weltkirchliche Fragen
1.    Besuch von Kardinal Puljic und Hilfen für Bosnien
2.    Fidei-Donum-Priester
3.    Gespräch mit den Bischöfen, die sich aus Anlaß der Misereor-Aktion in Deutschland aufhalten
4.    Symposion der Europäischen Bischofskonferenzen in Rom
    VII.    Strukturelle Fragen
1.    Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht
2.    Außenstelle Berlin
3.    Kommission für Migrationsfragen
    VIII.    Personalien
 


I.    Pastorale Fragen
1.    Woche für das Leben
Die Vollversammlung hat die Vorbereitungen der diesjährigen „Woche für das Leben“ beraten. Diese wird am 4. Mai auf Einladung der Diözese Augsburg mit einer bundesweiten Veranstaltung in Augsburg eröffnet; sie wird bis zum 10. Mai dauern. Das Thema „Leben bis zuletzt - Sterben als Teil des Lebens“ ist gerade auch wegen des Fortschritts der Medizin von besonderer Aktualität. Das Sterben ist weithin mit einem Tabu umgeben. Wir wollen mit der diesjährigen „Woche für das Leben“ dazu beitragen, das Sterben wieder als einen Teil des Lebens zu sehen. Besondere Fragen wirft heute das Thema „Menschenwürdiges Sterben“ auf. Am 18. April werden Herr Landesbischof Engelhardt und ich bei einer Pressekonferenz in Bonn die Materialien zur „Woche für das Leben“ vorstellen und bei dieser Gelegenheit auch zu dem Thema Sterbehilfe Stellung nehmen.
Für das kommende Jahr haben wir den 1. 7. Juni als Termin beschlossen. Der Rat der EKD hat diesem Termin bereits zugestimmt. Der vorläufige Arbeitstitel lautet „Ja zum Leben“. Die bundesweite Eröffnungsveranstaltung wird auf Einladung einer Evangelischen Lan-deskirche stattfinden.

2.    Orientierungen zur Bußpastoral
Die Unterkommisison "Grundfragen der Gemeinde- und Sakramentenpastoral" der Pastoralkommission hat uns einen ersten Entwurf für "Orientierungen zur Bußpastoral" vorgelegt. Ziel dieses Textes ist es, die zentrale Bedeutung von Umkehr und Versöhnung im Leben der Christen und der Kirche zu verdeutlichen und Hilfen für ein erneuertes Verständnis der verschiedenen Formen der Bußpastoral zu geben.
Schuld und Versagen, der Umgang mit Grenzen im individuellen wie im gesellschaftlichen Leben sind existentielle menschliche Erfahrungen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Umgang mit Sünde und Schuld stark verändert. Sichtbar wird dies beispielsweise daran, daß die Zahlen der Einzelbeichte in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts sehr zurückgegangen sind, während Bußgottesdienste stärker in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Text beschreibt die Veränderungen in der Bußpraxis in den vergangenen Jahrzehnten. Diese sind bei allen Einbrüchen im ganzen nicht nur negativ zu werten. So ist beispielsweise das Bewußtsein für die gemeinschaftliche Dimension der Versöhnung mit Gott gewachsen und die Beichte hat nicht selten eine neue Tiefe gewonnen. Dennoch gibt es Tendenzen, persönliche Verantwortung vor Gott und somit auch die Chance eines neuen Anfangs zu übersehen und statt dessen die Ursache für Verfehlungen eher in gesellschaftlicher Verstrickung als im eigenen Handeln zu suchen.
Auf der Grundlage veränderter Erfahrungen von Schuld und Sünde will der Text neue Zugänge zu den unterschiedlichen Wegen der Versöhnung im Leben der Kirche vermitteln und erläutert ihren je eigenen Ort im Leben der Kirche. Der Text fragt nach säkularisierten Formen der Buße, nach Verdrängung von Sünde und Schuld und ihren individuellen und gesellschaftlichen Ursachen. In diesen Zusammenhang fällt auch die Frage nach der Verhältnisbestimmung von Beichte, Therapie und Lebenshilfe.
Nach der Eingabe von Modi soll der Text, der vor allem als Hilfe für die Seelsorger gedacht ist, nach Möglichkeit im Herbst von der Vollversammlung verabschiedet werden.

3.    Elternbriefe - du und wir
Wir haben uns außerdem mit der zukünftigen Gestalt und auch mit der Versandform der von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen "Elternbriefe - du und wir" befaßt. Die Kirche möchte den Eltern nicht nur im Hinblick auf die sittliche und religiöse Erziehung ihrer Kinder zur Seite stehen, sondern den gesamten Erziehungsprozeß fördern. Die Aufgabe der Erziehung ist in den vergangenen 30 Jahren nicht einfacher, sondern schwieriger geworden ist. Auch stehen in diesem wichtigen Lebensabschnitt von der Geburt bis zum Eintritt des Kindes in einen Kindergarten nur wenige institutionelle Hilfen für die Eltern zur Verfügung. Die "Elternbriefe - du und wir" enthalten wissenschaftlich fundierte Informationen zum Erziehungsalltag, eingebunden in einen wertbestimmten Gesamthorizont. Die Deutsche Bischofs¬konferenz hat damit bekräftigt, daß sie in den kurzgefaßten, zweimal jährlich kostenlos versandten "Elternbriefen - du und wir" ein wichtiges Instrument einer begleitenden Pastoral sieht.

4.    Visitation der Priesterseminare
Die Ausbildung der Priesteramtskandidaten hat sich auf geänderte Voraussetzungen und Bedingungen der priesterlichen Existenz einzustellen. Vor diesem Hintergrund hat im ver-gangenen Jahr eine lange Zeit geplante Apostolische Visitation der Priesterseminare und Theologenkonvikte durch die Bildungskongregation stattgefunden. Sie diente dazu, einen Überblick über die Situation der geistlichen und theologischen Ausbildung der Priesteramtskandidaten zu erhalten. Wir haben uns am Mittwoch-Vormittag im Rahmen eines Studienhalbtages mit den Ergebnissen der Visitation und den Perspektiven für die Priesterausbildung befaßt.
Die Empfehlungen der Bischofskonferenz gehen davon aus, daß der Phase der Klärung der eigenen Berufung in den ersten Jahren und insbesondere der intensiven geistlichen Beglei-tung während der gesamten Ausbildungszeit verstärkte Sorgfalt zu widmen ist.  Wir halten außerdem die gemeinschaftliche Dimension des Lebens in Seminar bzw. im Konvikt für äußerst wichtig im Hinblick auf das Hineinwachsen in das priesterliche Leben.  Auch der weiteren Begleitung der jungen Priester nach ihrer Weihe, die einen guten Einstieg in die ersten Berufsjahre ermöglichen soll, messen wir große Bedeutung zu. Eine kontinuierliche geistliche und praxisorientierte Begleitung in den ersten Priesterjahren wird immer wichtiger. Hier liegen in verschiedenen Bistümern Modelle und Fortbildungskonzepte vor, die auch andernorts fruchtbar gemacht werden können. Schließlich wird den Ausbildungswegen für Spätberufene in Zukunft verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen sein, wobei die Ergebnisse der Visitation hier sehr erfreulich waren. Dieser Weg zum Priesterberuf hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Auf dem Studientag waren keine Beschlüsse zu fassen. Wir wollen unsere Überlegungen im Herbst fortführen,  wenn der endgültige Gesamtbericht der Bildungskongregation über die Visitation vorliegt. Die Bischöfe danken den Verantwortlichen in den Priesterseminaren und Theologischen Konvikten für ihren auch von Rom hochanerkannten Dienst an der Priesterausbildung. Wir haben in der Zwischenzeit die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste gebeten, die Verantwortlichen für die Priesterbildung darin zu unterstützen, die von der Vollversammlung  ausgesprochenen Empfehlungen weiter zu verfolgen und zu vertiefen.

5.    Synoden und pastorale Foren auf Bistumsebene
Ausführlich hat sich die Vollversammlung damit beschäftigt, wie auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz die Voten und Anregungen von Diözesansynoden und Diözesanforen umgegangen werden soll, die an die Bischofskonferenz herangetragen werden. Dabei haben wir klargestellt, daß die Verantwortung für diese Beratungsergebnisse bei den Bischöfen der einzelnen Diözesen liegt und im übrigen das Recht der Gläubigen, sich auch unmittelbar an den Heiligen Stuhl zu wenden, zu beachten ist.
Es besteht einerseits also keine irgendwie geartete rechtliche Zuständigkeit der Deutschen Bischofskonferenz. Wenn die Deutsche Bischofskonferenz dennoch auf Anfragen und Vo-ten diözesaner Räte und Foren eingeht, wird damit keine neue Zuständigkeit begründet. Andererseits betreffen viele Fragen diözesaner Diskussionen grundsätzliche Themen, die eine gemeinsame Erörterung der Bischöfe erfordern und zu denen nicht selten bereits entsprechende Stellungnahmen der Deutschen Bischofskonferenz, oder auch Erklärungen des kirchlichen Lehramts vorliegen.
Die Vollversammlung hält es deshalb für angezeigt, sich in diesem Rahmen auch ihrerseits mit den Ergebnissen und Empfehlungen der Diözesanversammlungen zu befassen. Zu die-sem Zweck soll eine Übersicht über die bisherigen Diözesanforen, über deren Struktur und rechtlichen Status sowie über deren Ergebnisse erstellt werden. Das Sekretariat wird beauftragt, eine entsprechende Umfrage bei den Diözesen durchzuführen, in die auch die Planungen für die kommenden Jahre einbezogen werden. Auf dieser Grundlage soll anschließend eine umfassende Behandlung in der Vollversammlung erfolgen.
Wir wollen so auch deutlich machen, daß die Äußerungen und Beratungsergebnisse auf diözesaner Ebene ernst genommen werden. Nach den Beratungen in der Vollversammlung werden wir weitere Überlegungen anstellen, wie künftig Ergebnisse der diözesanen Gremien und Versammlungen in adäquater Weise dem Apostolischen Stuhl gegenüber verdeutlicht werden können.

6.    Kirchenvolksbegehren
In einer Aussprache, die in erster Linie der gegenseitigen Information diente, haben wir das sogenannte Kirchenvolksbegehren und die anschließende Entwicklung erörtert. Zu konkreten Beschlüssen ist es dabei nicht gekommen. Wir werden auf diözesaner und überdiözesaner Ebene Überlegungen anstellen, wie manche deutlich gewordenen Erwartungen und der Bedarf an einem intensiveren Dialog umgesetzt werden können. Diese Aufgabe soll im Zusammenhang der Bemühungen zur Vorbereitung des Jahres 2000 aufgegriffen werden. Sie bedürfen auf diözesaner und überdiözesaner Ebene weiterer Überlegungen. Ziel ist eine Intensivierung des Glaubens und ein überzeugendes Eintreten der Kirche für Notsituationen in unserer Gesellschaft.


II.    Ökumenische Fragen
1.    Ökumenische Versammlung in Erfurt (1996) und Zweite Europäische Ökumenische Versammlung in Graz (1997)
Unter dem Leitwort "Versöhnung suchen - Leben gewinnen" findet vom 13. 16. Juni in Erfurt eine ökumenische Versammlung statt. Sie dient der Vorbereitung der Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung, die vom 23. bis 29. Juni 1997 in Graz stattfindet. Aufgrund der neuen Möglichkeiten nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft und der Öffnung der Grenzen schien es sinnvoll, daß die christlichen Kirchen eine neue europäische Versammlung durchführen. Bischof Wanke (Erfurt), der als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland mit den Vorbereitungen betraut ist, hat uns einen Bericht über den Stand der Planungen gegeben.
Das Motto des Erfurter Treffens, das von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen veranstaltet wird, ist an das Thema der europäischen Versammlung angelehnt. Ziel ist es, den christlichen Gedanken der Versöhnung für die Lösung gesellschaftlicher und zwischenstaatlicher Probleme fruchtbar zu machen, besonders im Hinblick auf die Lösung von Problemen, die sich nach dem politischen Umbruch in Europa stellen. Das gemeinsame Beten und Feiern sowie die Möglichkeit zu intensiver Diskussion und Begegnung sollen das Treffen prägen. Außerdem ist daran gedacht, eine "Botschaft von Erfurt" zu erstellen. Die zentralen Fragestellungen des ersten ökumenischen Prozesses, Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung, sollen aufgegriffen und unter dem Gesichtspunkt der Versöhnung zur Sprache gebracht werden. Wie auch bei bisherigen ökumenischen Versammlungen werden an der Begegnung in Erfurt eine Vielzahl von Gruppen und Initiativen beteiligt sein.
Die Vollversammlung hat die Bedeutung des Erfurter Treffens für die ökumenische Ent-wicklung in Deutschland unterstrichen. Außerdem ist sie ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Vorbereitung der europäischen Versammlung in Graz im kommenden Jahr, die unter dem Leitthema „Versöhnung - Gabe Gottes und Quelle neuen Lebens“ steht. Delegierte der Deutschen Bischofskonferenz für die Ökumenische Versammlung in Graz sind: Bischof Karl Lehmann (Mainz), CCEE-Vizepräsi¬dent; Bischof Josef Homeyer (Hildesheim), ComECE-Präsident; Bischof Joachim Wanke (Erfurt), Vorsitzender der ACK; Weihbischof Engelbert Siebler (München und Freising).

III.    Wissenschaft und Kultur
1.    Theologische Fakultäten
Die Vollversammlung hat die Situation der Theologischen Fakultäten bzw. Fachbereiche und Hochschuleinrichtungen erneut erörtert. Angesicht der allgemeinen Entwicklung im Hochschulbereich und der nach wie vor besorgniserregenden Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Theologie sind wegweisende Überlegungen notwendig und unumgänglich. In der staatlichen Hochschulpolitik fallen Sparmaßnahmen im Blick auf die Wiederbesetzung mancher Lehrstühle oft recht zufällig aus. Im inneruniversitären Wettbewerb um die Verteilung der geringer werdenden Mittel zieht die Theologie wegen der Relation von Lehrenden und Lernenden oft den kürzeren. Es geht darum, durch eine eigene Hochschulplanung, die vom Kirchenrecht her den Bischofskonferenzen aufgegeben ist, nach Möglichkeit solchen Einzelfallentscheidungen vorzubeugen. Oft werden zwar spezielle, aber für die theologische Tradition und die heutige Forschung unersetzliche Einrichtungen geopfert. Darum sind Grundsätze und Kriterien erforderlich, die weitergehende Planungsüberlegungen auf regionaler, diözesaner und örtlicher Ebene erleichtern und ein abgestimmtes Vorgehen der zuständigen kirchlichen Stellen ermöglichen.
Die Planungskompetenz der Bischofskompetenz stößt in der Verwirklichung jedoch wegen des in der Kultur- und Wissenschaftpolitik maßgebenden Föderalismus an enge Grenzen. Deswegen kann die Bischofskonferenz durch ihre Kommission für Fragen der Wissenschaft und Kultur (VIII) zwar Grundsätze und Empfehlungen sowie Kriterien „Zur Entwicklung der Theologischen Fakultäten und Hochschuleinrichtungen“ aufstellen, die die Vollversammlung nun in nochmals überarbeiteter Form dankbar zur Kenntnis genommen hat, aber die Entscheidungen fallen in den einzelnen Regionen und in den entsprechenden Beratungsgremien der Bischöfe. Die Kommission für Fragen der Wissenschaft und Kultur, die nach Rücksprache mit den Fakultäten und Hochschuleinrichtungen sowie Gesprächen mit Theologen eine überarbeitete Fassung vorgelegt hat, hat die Bischöfe gebeten, entsprechende Überlegungen auf regionaler Ebene anzustellen, die sie bis zur Herbst-Vollversammlung 1997 in einem zusammenfassenden Bericht vorlegen wird.

2.    Zur Forderung nach einer „Rehabilitierung“ von Prof. Dr. Hans Küng
Die Vollversammlung nimmt eine Erklärung des Bischofs von Rottenburg-Stuttgart vom 24. Februar 1996 zur Forderung nach einer „Rehabilitierung“ von Prof. Dr. Hans Küng zustimmend zur Kenntnis und unterstützt, gerade auch angesichts der Erwiderung von Prof. Küng vom 26. Februar 1996, die zentrale Aussage von Bischof Dr. Walter Kasper: „Der Schlüssel zu einer vollen Rehabilitierung von Prof. Dr. Hans Küng als katholischem Theologen liegt ... entscheidend bei ihm selbst.“ Die erneute Polemik von Prof. Küng zeigt jedoch, wie schwierig hier jeder echte Fortschritt ist.

IV.    Erziehung und Schule
1.    Konfessioneller Religionsunterricht
Die Vollversammlung nimmt einen Zwischenbericht des Vorsitzenden der Kommission „Erziehung und Schule“ zur Frage der Konfessionalität des Religionsunterrichtes entgegen und erwartet die Verabschiedung einer Erklärung im Herbst 1996.

2.    Stellungnahme zu „LER“
Die Vollversammlung bedauert die Absicht der Landesregierung von Brandenburg und der Mehrheitsfraktion im Brandenburgischen Landtag, an den öffentlichen Schulen in Brandenburg das Unterrichtsfach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (= LER) als ordentliches Lehrfach einzurichten und den Religionsunterricht nur als kirchliche Veranstaltung in der Schule zuzulassen. Die Vollversammlung sieht in dieser Regelung einen Verstoß gegen die Verpflichtung des Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes, den Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen, die nicht bekenntnisfreie Schulen sind, als ordentliches Lehrfach zu gewährleisten. Zugleich sieht sie durch diese Regelungen das bestehende und bewährte Verhältnis von Staat und Kirche grundsätzlich berührt.
Die Vollversammlung appelliert deshalb an den Brandenburgischen Landtag, von dem verfassungswidrigen Regelungsvorschlag der Brandenburgischen Landesregierung Abstand zu nehmen und eine Regelung zu beschließen, die den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach vorsieht. Sollte es nicht zu einer solchen verfassungskonformen Lösung kommen, spricht sich die Vollversammlung dafür aus, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und auch selbst unmittelbar Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie dankt der CDU/CSU-Bun-destagsfraktion ausdrücklich für die bereits erklärte Bereitschaft, gegen ein so evtl. verabschiedetes Brandenburgisches Schulgesetz eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen, wenn der Religionsunterricht in diesem Bundesland entgegen Art. 7 Abs. 3 GG nicht als ordentliches Unterrichtsfach vorgesehen werden sollte.

V.    Gesellschaftliche Fragen
1.    Konsultationsprozeß
Gemeinsam mit der EKD haben wir im November 1994 zu einem breit angelegten Konsultationsprozeß über die wirtschaftliche und soziale Lage eingeladen. Er fand in der „Berliner Konsultation“ (09./10.02.96) einen Schlußpunkt. Es muß deutlich darauf hingewiesen werden, daß der zur Diskussion gestellte Text ganz bewußt von der wirtschaftlichen und sozialen Lage spricht. Beide Bereiche müssen zusammengesehen werden. Wirtschaftspolitik muß immer auch Sozialpolitik im Auge haben und Sozialpolitik ist ohne Wirtschaftspolitik nicht möglich. Ein Bereich darf nicht gegen den anderen ausgespielt werden. Unser Konsultationsprozeß eignet sich auch nicht dazu, von politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppen vereinnahmt zu werden. Dies widerspräche unserem Anliegen, eine Diskussion über alle Grenzen hinweg zu führen.
Die Beteiligung am Konsultationsprozeß ist innerhalb wie außerhalb der Kirche intensiver ausgefallen, als wir selbst es erwartet hatten. Innerhalb der Kirche waren es vor allem die Fachverbände und Gruppen sozial engagierter Laien, die sich mit der Diskussionsgrundlage befaßten. Wir haben diese in über 400.000 Exemplaren verteilt. Ansonsten haben die politischen Parteien auf allen Ebenen, die Spitzenverbände der Sozialpartner und zahllose Wirtschaftsverbände und Unternehmen das Gespräch mit uns gesucht. Weit über 5.000 Veran-staltungen fanden statt, die schriftlich eingegangenen Voten umfassen etwa 20.000 Seiten.
Diese Stellungnahmen werden nun gesichtet. Damit sind zwei Institute beauftragt, die eine Gesamtauswertung und Dokumentation aller Eingaben und Stellungnahmen vorbereiten. Dies soll nach Möglichkeit bis zur Jahresmitte geschehen. Unterdessen beginnt die Arbeit am Text des kirchlichen Wortes „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“, für die auf der Seite der Bischofskonferenz der Vorsitzende unserer Kommission für gesellschaftliche Fragen, Bischof Josef Homeyer, und auf evangelischer Seite Vizepräsident Hermann Barth verantwortlich sind.
Ziel ist es, das Wort zum Jahresende fertigzustellen. Die Beratung eines ersten Entwurfs ist für die Herbst-Vollversammlung vorgesehen.
Der Konsultationsprozeß hat - unbeschadet inhaltlicher Kontroversen - klar gezeigt, daß die Erwartungen an die Kirchen groß sind: Man erhofft sich grundlegende Orientierung und Meinungsführerschaft, auch eine Hilfe zum Abbau von Blockaden zwischen gesellschaftli-chen Gruppen und zur Vorbereitung neuer „Bündnisse“.
Die meisten Konsultationsteilnehmer wollen an den Grundstrukturen unseres Wirtschaftssystems festhalten, fordern aber neue Prioritäten und Umsteuerungen. Themen waren vor allem die Zukunft der Erwerbsgesellschaft, der Umbau des Sozialstaats, die ökologische Verantwortbarkeit des Wirtschaftens. Unter den kritischen Anmerkungen zum Diskussionspapier fiel vor allem auf, daß eine zu geringe Befassung mit den Problemen der Frauen bemängelt wurde.
Es ist nicht Aufgabe der Kirche und es fällt auch nicht in ihre Kompetenz, im wirtschaftlichen und sozialen Bereich konkrete Lösungsvorschläge zu machen. Ihre Aufgabe ist es, das Gespräch in der Gesellschaft über diese Fragen in Gang zu bringen und in Gang zu halten; dazu beizutragen, daß die unterschiedlichsten Interessengruppen sich zusammenfinden, um gemeinsam an der Gestaltung des Gemeinwohls mitzuwirken.
Die Stellungnahmen im Konsultationsprozeß haben allerdings auch deutlich gezeigt: Man erwartet von der Kirche Parteinahme für die Schwachen und Engagement bei der gesellschaftlichen Orientierungssuche, dies aber als eine Konsequenz der christlichen Glaubensverkündigung. Ohne den Bezug auf den Glauben und dessen liturgische Feier verliert das gesellschaftliche Engagement der Kirche seinen Ort.
Die Arbeitslosigkeit ist ein Kernpunkt innerhalb des Konsultationsprozesses. Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sie gehört zum wahren Menschensein dazu. Aus diesem Grunde gilt unsere Mitsorge vor allem jenen Menschen, die zur Zeit nicht im Erwerbsleben stehen oder deren Arbeitsplatz bedroht ist. Gerade hier in den ostdeutschen Bundesländern und durch die Diskussion dieser Tage über die Werftenkrise ist uns diese Sorge durch die Berichte der Bischöfe besonders bewußt geworden. Wir hoffen, mit dem Konsultationsprozeß dazu beitragen zu können, daß schöpferische Ideen freigesetzt werden, um Modelle zu entwickeln, wie wir künftig die Arbeit gerechter verteilen können ohne die Leistungskraft unserer Wirt-schaft zu gefährden.

2.    Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Vollversammlung hat sich erneut mit der Tätigkeit der katholischen Beratungsstellen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach den seit August 1995 beschlossenen gesetzlichen Grundlagen beschäftigt. In einem Erfahrungsaustausch über den Verlauf und den bisherigen Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern über die Anerkennung der katholischen Beratungsstellen auf der Grundlage der „Vorläufigen Bischöflichen Richtlinien“ wird festgestellt, daß sich bisher keine ernsthaften Schwierigkeiten ergeben haben, jedoch auch noch keine verbindlichen Resultate vorliegen.
Die Vollversammlung hat beschlossen, entsprechend den früheren Überlegungen möglichst bald ein gemeinsames Hirtenwort der deutschen Bischöfe zur Abtreibungsproblematik und zur Situation der Beratung nach dem Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu veröffentlichen.
Die Empfehlung der Herbst-Vollversammlung aus dem Jahre 1995, in den Diözesen auch solche Beratungsstellen zu fördern, die keine Beratungsscheine ausstellen, jedoch nach den „(Vorläufigen) Bischöflichen Richtlinien“ und nach fachlichen Anforderungen beraten, wurde erneut in Erinnerung gerufen. Die Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz wird beauftragt, Informationen über derartige Beratungsstellen (unter Einbeziehung nicht-kirchlicher Einrichtungen) zusammenzustellen und dem Ständigen Rat einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

VI.    Weltkirchliche Fragen
1.    Besuch von Kardinal Puljic und Hilfen für Bosnien
In einem ausführlichen Gespräch hat uns Kardinal Vinko Puljic aus Sarajevo über die Lage in seinem Lande informiert. Er begrüßte den Friedensschluß, weil er das Ende des Blutvergießens gebracht habe. Bis zu einem echten Frieden sei es aber noch ein weiter Weg. Er trete dafür ein, daß sich alle Bewohner seines Landes eines Tages wieder frei bewegen könnten. Bosnien-Herzegowina müsse wieder ein Land werden, wo Serben, Muslime und Kroaten friedlich zusammenleben. Es gelte die materiellen Wunden ebenso zu heilen wie die Wunden in den Herzen der Menschen.
Er dankte der Kirche in Deutschland für die bisher geleistete Hilfe. Für den Wiederaufbau sei man auf weitere Unterstützung angewiesen. In Absprache mit dem kirchlichen Hilfswerk „Renovabis“ sind bereits einige Projekte in Angriff genommen worden, an erster Stelle die „Europa-Schule“ in Sarajevo. Sie nimmt serbische, kroatische und moslemische Kinder auf, um so neben einer guten Ausbildung auch zu einem friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen beizutragen. Weitere Schulen dieser Art sollen gegründet werden; so zum Beispiel in Travnik.
Die religiöse Beheimatung gehört entscheidend zur Identität des Menschen. Aus diesem Grunde soll auch der Wiederaufbau des kirchlichen Lebens gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist an Partnerschaften von Gruppen, Pfarreien und Diözesen gedacht. So soll es neben der materiellen Hilfe auch zu einer Begegnung der Menschen kommen. Ein wichtiges Ziel ist es, die Menschen so zu unterstützen, daß sie möglichst schnell von fremder Hilfe frei werden. Wir wollen auch weiterhin unseren Beitrag zu dem Friedensprozeß leisten.

2.    Fidei-Donum-Priester
Bischof Dr. Walter Kasper, der Vorsitzende der Kommission Weltkirche hat der Vollversammlung über seine Teilnahme am Kontinentaltreffen der deutschen Fidei-Donum-Priester in lateinamerikanischen Ländern in Santa Cruz de la Sierra/Bolivien berichtet. Die Vollversammlung begrüßt und ermutigt das pastorale Engagement deutscher Diözesanpriester in den Bistümern der „Dritten Welt“ als einen Ausdruck der für das Wesen der Kirche konstitutiven Mitverantwortung der einzelnen Ortskirche für die Weltkirche.

3.    Gespräch mit den Bischöfen, die sich aus Anlaß der Misereor-Aktion in Deutschland aufhalten
Am Montag abend sind wir mit Erzbischof Gaudencio B. Rosales von den Philippinen und Bischof Manuel Camilo Vial aus Chile zu einem, Gespräch über die Situation der Kirche in ihrem Land und über die Bemühungen um eine Neuevangelisierung, besonders auch im Hinblick auf das Jahr 2000 zusammengetroffen. Beide Bischöfe überbrachten den Dank für die Hilfen, die die Kirche in Deutschland ihren Bischofskonferenzen und den kirchlichen Initiativen ihrer Länder zuteil werden ließ.
Erzbischof Rosales, der für die Seminarien des Landes zuständig ist, berichtete von dem wichtigen Impuls, den das Nationalkonzil, einberufen 1991, dem kirchlichen Leben gegeben und das wichtige Schritte der Kirche zu einer Evangelisierung im Kontext der Armut eingeleitet habe. Diese Impulse wurden in seiner Diözese durch eine pastorale Diözesanversammlung aufgegriffen und eine Zukunftsvision für das kirchliche Leben in seiner Diözese ausgefaltet.
Bischof Vial berichtete, ausgehend von der politischen Situation seines Landes, daß die Bischofskonferenz zur Vorbereitung des Jahres 2000 eine Mission unter Mitwirkung von Laienmissionaren vorgesehen hat. In der Diözese von Bischof Vial konnten 3500 Laienmis-sionare gefunden, ausgebildet und auf der Pfarrebene eingesetzt werden. Die chilenische Bischofskonferenz bereitet sich zur Zeit mit den Themenschwerpunkten Familie, Armut, Jugend, Berufung und Bildung in besonderer Weise auf das Jahr 2000 vor. Man erhoffe sich auch Impulse und Erkenntnisse, die der bevorstehenden lateinamerikanischen Synode zu Nutze kommen.

4.    Symposion der Europäischen Bischofskonferenzen in Rom
Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) wird vom 23. bis 27. Oktober 1996 ein Symposium der europäischen Bischöfe in Rom durchführen, dessen Arbeitstitel lautet: „Religion als Privatsache und als öffentliche Angelegenheit“. Es sollen 80 Bischöfe, 10 Laien, 10 Priester und 10 Ordensleute teilnehmen. Eingeladen werden auch Vertreter der „Konferenz der Europäischen Kirchen“. Zur Vorbereitung dieser Zusammenkunft sind regionale Treffen vorgesehen. Als Vertreter der Deutsche Bischofskonferenz sind von der Vollversammlung benannt worden: Bischof Karl Lehmann (Mainz), Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Friedrich Wetter (München und Freising), Bischof Heinrich Mussinghoff (Aachen), Weihbischof Paul Wehrle (Freiburg).

VII.    Strukturelle Fragen
1.    Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht
Wie schon in der Herbst-Vollversammlung 1995 haben wir uns wieder mit Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts befaßt und zwar mit der Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den paritätisch mit Dienstgebervertretern und gewählten Arbeitnehmervertretern besetzten Kommissionen (KODA) auf Diözesanebene und Bundesebene.
Während bisher die auf Bundesebene eingerichtete Zentral-KODA nur Empfehlungen abgeben konnte, die erst auf Grund der Übernahme durch die auf Bistumsebene bestehenden Bistums-KODAen oder die auf der Ebene mehrerer Bistümer eingerichteten Regional-KODAen wirksam wurden, soll nunmehr die Zentral-KODA für einige Bereiche, die zur Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes einheitlich geregelt sein müssen, Beschlußkompetenz erhalten.
Kompetenz für eine einheitliche Regelung auf Bundesebene wird künftig die Zentral-KODA erhalten. Als Beispiel seien genannt die Ausfüllung von Öffnungsklauseln in staatlichen Gesetzen, wie z.B. im Arbeitszeitgesetz, in dem den Kirchen ebenso wie den Tarifparteien eigene Regelungsmöglichkeiten eröffnet sind. Einheitliche Regelungen sollen auch möglich sein für eine kirchenspezifische Befristung von Arbeitsverhältnissen und für die Anrechnung von Dienstzeiten beim Wechsel des Dienstgebers.
Die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Zentral-KODA bleibt dem jeweiligen Diözesanbischof vorbehalten.
Diese Regelung wird in eine z.Zt. in Vorbereitung befindliche Novellierung der Zentral-KODA-Ordnung durch den Verband der Diözesen Deutschlands eingearbeitet. Die Neuregelung wird voraussichtlich am 01.01.1998 in Kraft treten.

2.    Außenstelle Berlin
Als Folge der Normalisierung der Verhältnisse zwischen Ost und West wird die Außenstelle des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin zum 30. September 1996 aufgelöst. Die Vollversammlung dankt dem bisherigen Leiter, Prälat Josef Michelfeit, für die Arbeit in den zurückliegenden Jahren.

3.    Kommission für Migrationsfragen
Die Deutsche Bischofskonferenz, die sich inhaltlich immer wieder mit Fragen der Migration beschäftigt (z.B. Gespräch mit Bundesinnenminister Kanther im November 1995, Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung 1995 in Münster), sucht seit einiger Zeit nach dem am meisten geeigneten Instrumentatium, um innerhalb ihrer Kommissionen das immer dringlicher werdende Thema Migrationsfragen, das sich von den Problemen der Aussiedler über die Asylproblematik bis zu den Flüchtlingsströmen und Wanderungsbewegungen ersteckt, am wirkungsvollsten zu behandeln. Mehrere Kommissionen haben an der Gesamtthematik Anteil (pastorale, gesellschaftlich-soziale, weltkirchliche und caritative Aspekte). Die Vollversammlung hat nach längeren Reflexionen nun ihrer Meinung Ausdruck verliehen, nämlich bei der Herbst-Vollversammlung 1996 im Zusammenhang der Wiederbesetzung aller Kommissionen eine eigene, neue Kommission für Migrationsfragen (XIV) zu schaffen.


VIII.    Personalien
Die Vollversammlung wählte Weihbischof Franz Vorrath (Essen) zum Mitglied der Pastoralkommission (III) und der Caritaskommission (XIII). Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996.
Die Vollversammlung wählte P. Dr. Hans Langendörfer SJ zum Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz. Die Wahl gilt für die Zeit vom 1. Juli 1996 bis zum Ende der laufenden Amtsperiode, also bis zur Herbst-Vollversammlung 1999.
Die Vollversammlung benannte den Bischof von Trier als Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz im Vorstand des „KSD - Katholischer Siedlungsdienst e.V.“. Diese Beauftragung gilt gemäß der Satzung (§ 9 Abs. 3) des „KSD - Katholischer Siedlungsdienst e.V.“ für vier Jahre ab dem 1. Mai 1996.
Die Vollversammlung berief Msgr. Dr. Luigi Betelli für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren vom 1. April 1996 bis zum 31. März 2001 zum Delegaten für die italienischsprachige Seelsorge in Deutschland.
Die Vollversammlung berief Dr. Gerhard Albert (Freising) als Delegierten für die Ökumenische Versammlung in Erfurt.
Die Vollversammlung stimmte zu, daß Pfarrer Rolf-Peter Cremer für das Amt des Bundespräses Mannesjugend des BDKJ für eine weitere Amtszeit von 3 Jahren kandidiert.

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