| Aktuelle Meldung | Nr. 006
Online Schwangerschaftskonfliktberatung
Die wegen einer drohenden Corona-Infektion bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen führen auch in der Schwangerschaftskonfliktberatung zu Einschränkungen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher mit den zuständigen Landesministern vereinbart, dass während der Corona-Krise eine Schwangerschaftskonfliktberatung auch online oder per Telefon möglich sein soll. Die Beratungsbescheinigung kann dann ohne persönliches Erscheinen per Post oder per Mail versandt werden.
Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin), weist darauf hin, dass auch bei diesen Verfahren der Schwangerschaftskonfliktberatung der Schutz des ungeborenen Kindes im Mittelpunkt stehen muss. „Auch eine online Beratung oder die Beratung per Telefon darf nicht die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 für die Beratungsstellen festgestellte Verpflichtung, primär dem Schutz des ungeborenen Lebens zu dienen, vernachlässigen.“ Auch müsse, so der Erzbischof weiter, die persönliche Beratung in der Zeit nach den Kontaktbeschränkungen unverzüglich wieder ermöglicht werden.