| Pressemeldung | Nr. 006

Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz befasst sich mit weiterem „Fahrplan“

Prozess der Weltsynode lebendig halten

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich bei seiner heutigen (23. Januar 2024) Sitzung mit dem Fortgang der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode unter dem Leitwort „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ befasst. Deren erster Teil der Plenarversammlung fand im vergangenen Oktober 2023 in Rom statt, der zweite Teil der Weltsynode ist für den kommenden Herbst geplant. Das Generalsekretariat der Synode hat dazu am 13. Dezember 2023 die nächsten Schritte veröffentlicht, die auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz auch in deutscher Sprache vorliegen.

Der Ständige Rat hat eine weitere Aussprache zum Synthese-Bericht der Weltsynode vorgenommen und die weiteren Schritte diskutiert. Dieser Bericht ist das Ergebnis der Beratungen während der Synode in Rom. Die zentrale Leitfrage des Synthese-Berichts lautet dabei: Wie können wir eine synodale Kirche in der Sendung sein? Auf der Ebene der Ortskirchen, d. h. in den Diözesen, ist zu fragen: Wie kann die differenzierte Mitverantwortung aller Glieder des Volkes Gottes für die Sendung gestärkt werden? Für die Ebene der Zusammenschlüsse von Kirchen, also der Bischofskonferenz, lautet die spezifizierte Leitfrage: Wie können die Beziehungen der Ortskirchen kreativ gestaltet werden, um „ein dynamisches Gleichgewicht zwischen der Dimension der Kirche als Ganzes und ihren lokalen Wurzeln“ (Synthese-Bericht Nr. 5. g) zu finden?

Der Ständige Rat begrüßt, dass durch diese Perspektive die gemeinsame Verantwortung aller Glieder der Kirche ins Zentrum gestellt wird und für die konkrete Umsetzung die Ortskirchen befragt werden. Zu den Fragestellungen sind die Diözesen gebeten, einen maximal fünfseitigen Reflexionsbericht beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bis zum 31. März 2024 einzureichen. Aus den Berichten wird dann eine achtseitige Zusammenfassung erstellt, die im Ständigen Rat im April 2024 von den Bischöfen besprochen wird und bis zum 15. Mai 2024 in Rom vorliegen muss. Unter dem Aspekt „Die synodale Dynamik wachhalten“ sind die Diözesen zudem gebeten, ein maximal zweiseitiges Feedback einzureichen, das direkt an das Synodensekretariat weitergegeben wird.

Außerdem wird das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eingeladen, einen Reflexionsbericht an das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz zu senden. Auch die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz wird sich mit den Leitfragen befassen. Alle Rückmeldungen fließen in die Zusammenfassung ein, die an das Synodensekretariat in Rom weitergeleitet wird.


Hinweise:

Weitere Informationen zur Weltsynode sind auf der Themenseite Bischofssynode Synodale Kirche 2021–2024 verfügbar. Dort finden Sie auch den Synthese-Bericht zum Abschluss der Weltsynode sowie das Dokument zu den weiteren Schritten des synodalen Prozesses, welches das Generalsekretariat der Weltsynode am 13. Dezember 2023 veröffentlicht hat.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz