| Pressemeldung | Nr. 205

Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz berät zum Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids

Seit dem 1. Januar 2021 bestehendes Verfahren wird beibehalten

Vertreter der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) und der Deutschen Bischofskonferenz haben in zwei Gesprächen am 11. Oktober und am 9. November 2021 Erwartungen des Betroffenenbeirats zu Veränderungen des seit dem 1. Januar 2021 bestehenden Verfahrens zur Anerkennung des Leids erörtert.

Die Gespräche waren konstruktiv und in wichtigen Punkten konnte Übereinkunft zur Verbesserung des Verfahrens erreicht werden. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Positionen zur Höhe der Leistungen nicht vereinbar sind. Die Verantwortlichen für das Verfahren sehen Schwierigkeiten, wie die Vorstellungen, die der Betroffenenbeirat formuliert hat, in das System integriert werden können.

Das seit Januar 2021 gültige Verfahren kommt den Forderungen nach mehr Unabhängigkeit, mehr Transparenz, Einheitlichkeit und höheren Leistungen nach. Die UKA unternimmt alles, um die derzeit noch langen Bearbeitungszeiten zu verringern.

Das Verfahren trägt zahlreichen Anliegen Rechnung, die seinerzeit von einer unabhängigen Arbeitsgruppe, bestehend aus Betroffenen und Experten, eingebracht wurden. Entscheidend ist die Unabhängigkeit des Verfahrens, die unter anderem durch die UKA gewährleistet wird. Das Verfahren richtet sich nach einem rechtsstaatlich üblichen und von der Kirche unabhängigen Referenzrahmen. Denn die Leistungshöhen lehnen sich an Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen an. Dabei wurde bewusst entschieden, dass sich die Leistungen am oberen Bereich der Schmerzensgeldtabellen orientieren und in besonderen Fällen auch deutlich darüber hinausgehen können. Das gesamte Verfahren ist zudem Ausdruck der Verantwortung, die die katholische Kirche in Deutschland als Institution über die individuellen Straftaten hinaus übernimmt. Darüber hinaus finden auch bei der konkreten Leistungsfestsetzung Kriterien wie das institutionelle Versagen oder der besondere kirchliche Kontext Berücksichtigung. Außerdem handelt es sich um ein einheitliches Verfahren für (Erz-)Bistümer und Orden, sodass alle Antragsteller das gleiche Verfahren durchlaufen und vergleichbare Leistungen erhalten.

Aus diesen Gründen hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz in seiner heutigen Sitzung (23. November 2021) beschlossen, an dem Verfahren grundsätzlich festzuhalten. Er ist sich bewusst, dass damit ein zentraler Kritikpunkt der Betroffenen nicht aufgegriffen wird. Allerdings sehen die Bischöfe in der Einrichtung einer einmaligen Widerspruchsmöglichkeit gegen die Leistungshöhe einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Verfahrens und werden der UKA einen entsprechenden Vorschlag machen und sie in die Umsetzung einbinden.

Die Gespräche haben auch gemeinsame Ansatzpunkte zur Verbesserung des Verfahrens gezeigt, etwa bei der Antragsstellung bzw. der Information und Unterstützung von Betroffenen. Vorschläge aus diesen Gesprächen sind in die Beratungen des Ständigen Rates eingeflossen: Unter anderem deshalb haben die Bischöfe eine weitere personelle Aufstockung der Geschäftsstelle und die Ausweitung der UKA beschlossen und neue Mitglieder benannt. Durch diese Ausweitung kann eine dritte Kammer als Gremium eingerichtet werden, in der Anträge zur Leistungshöhe entschieden werden, was eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer zulässt. Diese Entscheidung verbinden die Bischöfe mit einem ausdrücklichen Dank an die Kommissionsmitglieder, die diese schwierige Arbeit mit großem Engagement leisten. Dieser Dank gilt auch der engagierten Arbeit des Betroffenenbeirates. Außerdem bittet der Ständige Rat, den Erfahrungsaustausch zwischen UKA und Ansprechpersonen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Betroffenenbeirats, kontinuierlich fortzusetzen. Angesichts der Belastungen, die mit der Antragstellung einhergehen können, erinnert der Ständige Rat an die Möglichkeit für Betroffene, unabhängige Anlaufstellen/Fachberatungsstellen sowie das Angebot einer Übernahme von Therapie- und Paarberatungskosten in Anspruch zu nehmen.

Die Bischöfe hoffen, dass auf dieser Grundlage das Gespräch von Bischof Dr. Stephan Ackermann mit den Vertretern des Betroffenenbeirats, der UKA und der DOK fortgeführt wird.

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