| Aktuelle Meldung | Nr. 005
VDD stellt klar: Eine Fortführung des Pauschalvertrags über kirchliche Veranstaltungen mit der GEMA wäre wünschenswert
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte über viele Jahre einen Pauschalvertrag mit der GEMA über die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen. Dieser Pauschalvertrag wurde durch ein Schreiben der GEMA vom 24. April 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gekündigt.
Zum Hintergrund:
Der Pauschalvertrag sah vor, dass insbesondere Gemeindefeste, Konzerte mit ernster Musik, Seniorenabende, Kindergartenfeste und Jugendveranstaltungen von der sogenannten Meldepflicht bei der GEMA befreit waren und dafür im Gegenzug eine jährliche Pauschalsumme seitens des VDD an die GEMA gezahlt wurde. Dies bedeutete für die Kirche eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung durch den Verzicht auf die Meldung der vertraglich erfassten Veranstaltungen und für die GEMA eine vertraglich garantierte jährliche Pauschalzahlung des VDD in erheblicher Größenordnung. Auftrag des VDD in den Verhandlungen mit der GEMA ist es, ein für die Kirchengemeinden und ehrenamtlichen Akteure praktikables Ergebnis zu erzielen.
Im Zuge der Digitalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen der GEMA wurde in den Gesprächen zu einer möglichen Vertragsverlängerung deutlich, dass eine pauschalvertragliche Abgeltung solcher Veranstaltungen von der GEMA nicht mehr gewünscht wurde, weil die GEMA inzwischen mit ihrem Onlineportal über ein Angebot verfügt, mit welchem entsprechende Veranstaltungen digital gemeldet werden können. Daher verlangte die GEMA, die künftige Berechnungsbasis für die Vergütungssumme auf die konkrete Meldung von Nutzungen bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch den VDD auszurichten.
Für den VDD ist die Aufrechterhaltung des Verzichts auf die Meldepflicht die elementare Grundlage des Pauschalvertrags. Mit der Einführung einer vollständigen Meldepflicht mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen und erheblichem Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden kann der VDD nicht einverstanden sein.
Da die GEMA keine Verlängerung des Pauschalvertrages unter Verzicht auf die Meldepflicht angeboten hat, war trotz intensiver Gespräche bisher keine zufriedenstellende Vereinbarung möglich. Der VDD strebt jedoch weiter einen Austausch an, um nach Möglichkeit eine unveränderte Verwaltungsvereinfachung insbesondere für die ehrenamtlichen Akteure und Kirchenmusiker vor Ort zu erreichen.