| Aktuelle Meldung | Nr. 001

Verlängerung der Meldefristen bis zum 15. Februar 2024

Interessensbekundungen zur Mitarbeit im Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen sowie im Betroffenenbeirat

Die Meldefristen für Interessensbekundungen zur Mitarbeit im Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen und im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz werden bis zum 15. Februar 2024 verlängert, damit alle interessierten Personen ausreichend Zeit zur Anmeldung und Einreichung der Unterlagen haben.

Falls Sie bereits eine Mailbestätigung Ihrer Interessensbekundung erhalten haben, betrachten Sie diese bitte weiterhin als gültig.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen

für den Sachverständigenrat unter Aufruf_Sachverstaendigenrat(at)dbkdbk.dbkde

und

für den Betroffenenbeirat unter Aufruf_Betroffenenbeirat(at)dbkdbk.dbkde.

Die Aufrufe zur Mitarbeit im Sachverständigenrat und im Betroffenenbeirat sowie weitere Hinweise zum Besetzungsverfahren für beide Gremien finden Sie untenstehend als PDF-Dateien sowie auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention.

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