| Pressemeldung | Nr. 004

Weihbischof Lohmann zur Räumung des Weilers Lützerath

Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltverzicht

Angesichts der Räumung des Weilers Lützerath erklärt Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), der in der Deutschen Bischofskonferenz für Umwelt- und Klimafragen zuständig und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen ist:

„Im Zuge des Braunkohletagebaus leiden viele Menschen schon seit Jahren unter Umsiedlungen und dem damit verbundenen Verlust ihrer Heimat. Der Abriss des Weilers Lützerath und die Abbaggerung dieses Gebietes sind deswegen und angesichts der weltweit drastischen Entwicklungen des Klimas und der Umwelt symbolisch hoch aufgeladen. Die Meinungs- und die Demonstrationsfreiheit sind hohe Güter, die es unbedingt zu achten und konsequent zu schützen gilt. Unerlässlich für ein demokratisches Gemeinwesen ist aber zugleich, dass ausnahmslos alle Beteiligten auf die Anwendung von Gewalt verzichten und die Rechtsstaatlichkeit achten.

Die Bewahrung der Schöpfung ist ein Kernbestandteil des christlichen Glaubens. Von daher sind Maßnahmen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die zum Klima- und Umweltschutz oder zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen, dringend notwendig und zu unterstützen. Zugleich ist möglichst alles zu unterlassen, was dem Klima, der Umwelt oder der Biodiversität schadet. Zu einer guten Klimapolitik gehört daher ein zügiger Ausstieg aus den fossilen Energien. Deswegen sollte auch der weitere Abbau und Verbrauch fossiler Ressourcen sehr sorgfältig geprüft und diskutiert sowie gegebenenfalls in rechtsstaatlichen Verfahren von Behörden und Gerichten überprüft werden. Das ist schon geschehen und geschieht weiter.

Außerdem ist die ökologische Transformation sozial gerecht zu gestalten. Die Versorgungssicherheit insgesamt und die sozialen Auswirkungen steigender Strompreise sind im Blick zu behalten. Für die detaillierte Ausgestaltung der Klimapolitik liegt die Verantwortung bei der Politik. Bundestag und Bundesrat haben den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Eckpunkte für einen Kohleausstieg 2030 vereinbart.“

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