| Pressemeldung | Nr. 083

Weihbischof Rolf Lohmann zum Klimaschutz

„Freiheiten schützen und Klimaverantwortung übernehmen“

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 und der aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zum Klimaschutzgesetz erklärt Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), der in der Deutschen Bischofskonferenz für Umwelt- und Klimafragen zuständig und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen ist:

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 hat dem Klimaschutz zusätzlichen Schwung verliehen. Die Feststellung, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Generationen hinweg verpflichtet, ist historisch. Sie stärkt die Perspektive einer Politikgestaltung, die über einzelne Legislaturperioden hinausgeht. Die Richter sehen die Freiheitsrechte junger Menschen verletzt, wenn Klimaschutzmaßnahmen gegenwärtig unterbleiben und dadurch ihre Möglichkeiten zur Ausübung von Freiheitsrechten in Zukunft möglicherweise weit drastischer beschnitten werden müssten. Ambitionierter Klimaschutz ist – so kann man das Bundesverfassungsgericht verstehen – ein Ausdruck von Generationengerechtigkeit.

Mit dem Verweis auf künftige Freiheiten findet in den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts eine Argumentation Anwendung, die auch in der Katholischen Soziallehre zentral ist und dem christlichen Menschenbild entspringt: Der Mensch ist als Ebenbild Gottes in Freiheit erschaffen. Diese Freiheit impliziert jedoch keinen Freifahrtschein im Sinne eines grenzenlosen Liberalismus, sondern ist mit dem Auftrag eines verantwortlichen Umgangs versehen. Der Mensch anerkennt als soziales Wesen die Würde aller Mitmenschen und den hohen Wert der ganzen Schöpfung. Die Freiheit eines Menschen kennt Grenzen, wenn sie den Freiheitsraum des anderen bedroht. In der Friedensenzyklika Pacem in terris (1963) heißt es, ,dass in der menschlichen Gemeinschaft dem natürlichen Recht des einen eine Pflicht der anderen entspricht: die Pflicht nämlich, jenes Recht anzuerkennen und zu achten‘. Und Papst Johannes Paul II. spricht in seiner großen Enzyklika Centesimus annus (1991) von ,der sozialen Natur des Menschen, die eine entsprechende Gesetzgebung zum Schutz der Freiheit aller erfordert‘. Manche Einschränkung und Freiheitsbegrenzung, die zum Wohl aller – auch künftiger Generationen – vorgenommen werden, sind also ethisch geboten.

Als Kirche sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber den bereits geborenen und den noch nicht geborenen Generationen. Es ist daher gut, dass nun der Bundestag darum ringen wird, wie wir in Deutschland mit verschärften und detaillierten Klimazielen den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens besser gerecht werden können, um die Erderwärmung zu begrenzen. Die Festlegung von Zielmarken ist ein wichtiger Teil des Klimaschutzes, indem diese als Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialog- und Aushandlungsprozesses den Rahmen festlegen. Aber natürlich ist es mit der Verkündigung von Zielen nicht getan. Entscheidend ist deren stetige, planbare Umsetzung, und dabei müssen zunehmend dicke Bretter gebohrt werden. Tatkräftiger und wirksamer Klimaschutz ist nötig und er wird allen Gliedern der Gesellschaft etwas zumuten. Zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen braucht es, wie wir Bischöfe vor zwei Jahren in unseren Zehn Thesen zum Klimaschutz dargelegt haben, eine Kombination von Suffizienz, Effizienz und Innovation. Eine einheitliche Bepreisung von CO2 ist das zentrale Instrument. Die Furcht vor finanziellen Mehrbelastungen darf dem Klimaschutz dabei nicht im Wege stehen. Denn auf längere Sicht vermeidet Klimaschutz Schäden an Mensch und Schöpfung, an Wirtschaft und Gesellschaft; er lohnt sich. Der soziale Ausgleich muss aber bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen hinreichend Berücksichtigung finden.

Wir kommen nicht vorbei an der Frage, die Papst Franziskus in seiner Enzyklika Laudato siʼ an uns richtet: ,Welche Art von Welt wollen wir denen überlassen, die nach uns kommen, den Kindern, die gerade aufwachsen?‘ Die Resonanz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aber auch die Diskussionen auf internationalen Klimagipfeln der vergangenen Wochen, die das Streben nach Klimaneutralität forcieren, stimmen mich hoffnungsvoll. Im Bewusstsein um die Dringlichkeit des Themas müssen wir uns rasch und intensiv der Menschheitsaufgabe Klimawandel stellen. Es gilt, zusammenzuarbeiten, um unser gemeinsames Haus zu sichern, begleitet von der Unterstützung und dem Segen unseres Schöpfergottes.“

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