| Pressemeldung

Zum "Ritus anlässlich der Profanierung einer Kirche"

Statement von Prof. Dr. Winfried Haunerland, Würzburg, am 17. November 2003 in Köln

1. Wenn Kirchenräume nicht mehr liturgisch genutzt werden sollen oder auch abgerissen werden müssen, gebietet es ihr sakraler Charakter, dass die Profanierung, also die Entweihung, nicht nur ein kirchlicher Verwaltungsakt ist. Deshalb wünschten die Bischöfe einen Musterritus, wie eine solche Um- oder Entwidmung liturgisch begangen werden könnte. Eine entsprechende Feier wird vor allem dann auch pastoral geboten sein, wenn in einer Kirche bis zum Schluss Gottesdienst gefeiert wurde und der Kirchenbau für eine konkrete Gemeinde bzw. Gruppe von Gläubigen Heimat war. In verschiedenen deutschen Bistümern gab es bereits in früheren Jahrhunderten eigene Anordnungen, wie die Profanierung liturgisch begangen werden soll. Der in der Arbeitshilfe vorgestellte "Ritus anlässlich der Profanierung einer Kirche" greift diese Ordnungen auf und adaptiert sie für die gegenwärtige pastorale Situation.

2. Der jetzt entwickelte Ritus markiert einerseits das Ende der gottesdienstlichen Verwendung dieser Kirche. Ein letztes Mal soll in ihr die hl. Messe gefeiert werden. An deren Ende kann das Profanierungsdekret vorgelesen werden, mit dem der Bischof die Umwidmung der Kirche anordnet. Es ist sinnvoll, dass das Dekret mit seiner Verkündigung in Kraft tritt und so der Verwaltungsakt des Bischofs mit der liturgischen Feier verbunden ist. Dann wird das Allerheiligste aus dem Tabernakel genommen und das Ewige Licht gelöscht. Damit wird sinnenfällig für alle Mitfeiernden erfahrbar, dass dieses Gebäude nicht mehr als Gottesdienst- und Gebetsraum zur Verfügung steht. Denn es ist ja bekanntlich ein besonderes Kennzeichen katholischer Kirchen, dass in ihnen Jesus Christus im Altarsakrament immer anwesend ist und verehrt werden kann.

3. Andererseits darf aber ein Gottesdienst anlässlich der Profanierung einer Kirche nicht nur rückwärtsgewandt sein. Die Gläubigen, die bisher in dieser Kirche Liturgie gefeiert haben, sollen ja auch in Zukunft einen Ort haben, an dem sie zum Gottesdienst zusammenkommen. Wo immer es möglich ist, soll deshalb die letzte Messfeier in der profanierten Kirche mit einer Prozession enden, die zu der neuen Pfarrkirche bzw. zu jener Kirche führt, zu der die Gemeinde ab jetzt gehören wird. In diese Kirche trägt man das Allerheiligste, vielleicht auch ein Bild des Kirchenpatrons oder die ein oder andere Statue, die bisher in der profanierten Kirche verehrt wurde, jetzt aber in der neuen Kirche einen würdigen Platz finden soll.

4. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Feier nicht andere pastorale Bemühungen um die Gläubigen und ihre Verlustängste anlässlich der Profanierung ersetzen kann. Wird aber der Gottesdienst in dieser entfalteten Form gefeiert, erweist sich der Ritus als echter Übergangsritus für die Gemeinde. Sie nimmt Abschied von ihrer alten Kirche, sie macht sich auf den Weg und wird an anderem Ort willkommen geheißen. Es ist angemessen, dass der Ortsbischof selbst dieser Feier vorsteht. Denn ihm, ohne den keine Kirche in seiner Diözese geweiht werden darf, kommt auch die letzte Verantwortung bei der Entscheidung zu, ob eine Kirche zu profanieren ist. Deshalb soll er auch mit der Gemeinde die Trauer über den Verlust der Kirche teilen. Er kann in dieser Feier ihren Übergang begleiten und sie dorthin führen, wo die Gemeinde in Zukunft Gottesdienst feiern wird.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz