Statut des Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises

Präambel

Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt seit 1977 einen Preis für herausragende Werke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur aus. Der Preis trägt den Namen „Katholischer Kinder- und Jugendbuchpreis“ und wird von der Deutschen Bischofskonferenz gestiftet und jährlich verliehen.
 

§ 1 Zielsetzung

Der Preis wird für Arbeiten in der Kinder- und Jugendliteratur verliehen, die beispielhaft und altersgemäß christliche Lebenshaltungen verdeutlichen, religiöse Erfahrungen vermitteln und Glaubenswissen erschließen. Die ausgezeichneten Werke sollen das Zusammenleben von Gemeinschaften, Religionen und Kulturen fördern. Dabei muss die transzendente und damit religiöse Dimension erkennbar sein.
 

§ 2 Beteiligung

Zugelassen sind Bücher in deutscher Sprache, die in dem Jahr vor dem Jahr der Preisverleihung erstmals erschienen sind. Manuskripte sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
 

§ 3 Preiskategorien

Der Preis ist ab dem Produktionsjahr 2024 mit 8.000 Euro dotiert. Er kann geteilt werden und sowohl Autoren als auch Illustratoren und Übersetzer angemessen berücksichtigen. Der Preis wird nicht vergeben, wenn keine der eingereichten Arbeiten im Sinne der Ausschreibung voll überzeugt.
 

§ 4 Ausschreibung

Der Preis wird öffentlich mit Angabe des Einsendetermins und mit Hinweis auf den Ausschluss des Rechtsweges ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises im Bereich Kirche und Gesellschaft im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz auf der Grundlage dieses Statuts. Im Übrigen werden die Modalitäten der Ausschreibung von der Jury festgelegt, ebenso die Geschäftsordnung.
 

§ 5 Teilnahme

Verlage, Institutionen und Privatpersonen können erzählende Literatur und Sachtexte für Kinder oder Jugendliche einreichen, die den in § 1 genannten Kriterien entsprechen. Die Werke müssen in zehn Exemplaren eingereicht werden. Versand- und Versicherungskosten der Einsendungen gehen zu Lasten des Einsenders.
 

§ 6 Jury

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Sie setzt sich aus neun Personen zusammen, die wie folgt zu berufen sind:
 

  • ein Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz als Vorsitzender. Die Berufung ist zeitlich nicht befristet.

sowie je ein benannter Vertreter

  • vom Borromäusverein,
  • vom St. Michaelsbund,
  • vom „Deutschen Katechetenverein“,
  • vom Redaktionsbeirat „Buchprofile“,
  • vom Bereich Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz,
  • vom Katholischen Medienverband (aktiver Buchhändler)

sowie

  • eine von der Jury zu kooptierende fachkundige Persönlichkeit,
  • eine von der Jury zu kooptierende fachkundige Persönlichkeit aus dem deutschsprachigen Ausland.

Zwei Mitglieder der Jury sollen Theologen sein.
Die Mitglieder der Jury werden jeweils für vier Jahre von der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz berufen. Eine weitere Amtsperiode von vier Jahren ist möglich. Die Berufung der Jurymitglieder soll zeitversetzt erfolgen.

Die Jury ist ehrenamtlich tätig. Aufwendungen für Porto, Fahrtkosten, Preisverleihung usw. werden vom Bereich Kirche und Gesellschaft erstattet.

Der Vorsitzende der Jury lädt zu den Sitzungen ein. Die Vertretung der Jury in der Öffentlichkeit und die Geschäfte der Jury werden vom Bereich Kirche und Gesellschaft wahrgenommen.

Die Jury fällt ihre Entscheidungen unabhängig und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Schriftliche Voten abwesender Mitglieder sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Der Vorsitzende kann ein Mitglied der Jury oder die Geschäftsführung mit seiner Vertretung beauftragen. Die Entscheidungen werden in nichtöffentlichen Sitzungen getroffen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission berichtet den Mitgliedern des Ständigen Rats über die Entscheidung der Jury.
 

§ 7 Ausschluss

Werke von Juroren sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
 

§ 8 Preisverleihung

Der Preis wird in der Regel vom Vorsitzenden der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr eines auf den Ausschreibungszeitraum folgenden Jahres verliehen.
 

§ 9 Inkraftsetzung

Das Statut des Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises in seiner überarbeiteten Fassung wird nach Beratung in der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz von der Vollversammlung der Bischöfe zum 7. März 2024 in Kraft gesetzt.
 

Von der Vollversammlung der Bischöfe auf ihrer Sitzung am 22. Februar 2024 in Augsburg mit Wirkung zum 7. März 2024 in Kraft gesetzt.

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