Kirchliche Gerichte in Datenschutzangelegenheiten

Am 15. November 2018 wurden die Mitglieder des Interdiözesanen Datenschutzgerichts (1. Instanz) und die Mitglieder des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz (2. Instanz) in Bonn durch den damaligen Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, in feierlichem Rahmen in ihr Amt eingeführt. Gleichzeitig wurden ihnen die vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, unterzeichneten Ernennungsurkunden übergeben.

In seinem Grußwort zur konstituierenden Sitzung machte Pater Langendörfer darauf aufmerksam, dass mit der Gründung einer kirchlichen Datenschutzgerichtsbarkeit eine neue Etappe im Bereich des Kirchlichen Datenschutzrechts eingeleitet werde. Den Startschuss bilde ein besonderes Mandat des Apostolischen Stuhls zum Erlass einer kirchlichen Datenschutzgerichtsordnung. „Damit hat erstmalig im Bereich des kirchlichen Datenschutzrechts die Deutsche Bischofskonferenz eine Beschlusskompetenz erhalten, die sonst dem einzelnen Diözesanbischof vorbehalten ist.“ Die Hauptfunktion der beiden Datenschutzgerichte besteht in der Wahrung der Rechtseinheit auf dem Gebiet des kirchlichen Datenschutzrechts für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.

Nachdem die Katholische Kirche von ihrem verfassungsmäßig garantierten Selbstbestimmungsrecht Gebrauch gemacht und ihr Datenschutzrecht in Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung gebracht hat, haben die Diözesanbischöfe mit Wirkung zum 24. Mai 2018 das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) in Kraft gesetzt. Mit der Gründung der Kirchlichen Datenschutzgerichtsbarkeit vollendet die katholische Kirche nun den Rechtschutz auf dem Gebiet des kirchlichen Datenschutzrechts.

Das Interdiözesane Datenschutzgericht (IDSG) ist die 1. Instanz der kirchlichen Datenschutzgerichtsbarkeit mit Sitz in Köln. Es wurde durch die (Erz-)Bischöfe aller 27 deutschen (Erz-)Diözesen errichtet. Vorsitzender des IDSG ist seit dem 24. Mai 2018 Herr Bernhard Fessler, ehemaliger Präsident des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen, stellvertretender Vorsitzender ist seit Januar 2021 Manfred Koopmann, früher Präsident des Verwaltungsgerichts in Münster. Weitere Mitglieder des IDSG sind Gebhard von Cohausen-Schüssler, Prof. Dr. Martin Rehak, Dr. Martina Tollkühn und Maria Wilhelm-Robertson.

Das Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz (DSG-DBK) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Datenschutzgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Zum Vorsitzenden hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz mit Wirkung zum 24. Mai 2018 Herrn Prof. Dr. Gernot Sydow, Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Direktor des Instituts für Europäisches Verwaltungsrecht, ernannt. Stellvertretende Vorsitzende ist seit Beginn der 2. Amtsperiode des Gerichts am 24.05.2023 Prof. Dr. Andrea Edenharter, Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Religionsverfassungsrecht und Rechtsvergleichung an der FernUniversität Hagen. Weitere Mitglieder des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz sind Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rainer Kaschel, Dr. Evelyne Menges, Prof. Dr. Matthias Pulte, Florian Reichert, Sigrun Schnieders und Dr. Christoph Werthmann.

Die Geschäftsstelle beider Datenschutzgerichte befindet sich im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Kaiserstr.161, 53113 Bonn, per E-Mail zu erreichen unter lidsg(at)dbk.de (Interdiözesanes Datenschutzgericht) bzw. dsg-dbk(at)dbk.de (Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz).

 

Interdiözesanes Datenschutzgericht (IDSG) – 1. Instanz
Datenschutzgericht Deutsche Bischofskonferenz (DSG-DBK) – 2. Instanz

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