Aufarbeitungsprojekte in den deutschen (Erz-)Bistümern

Stand Mai 2024: Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Am 22. Juni 2020 hatten der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, die Erklärung unterzeichnet. Wir dokumentieren den Stand der Aufarbeitung.

  • Aktualisierte Übersicht zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (Stand: 29. Mai 2024)
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Grundlagen

Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt. Mehr lesen:

Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
Mehr lesen: Pressemitteilung 22. Juni 2020

Maßnahmenkatalog zur Aufarbeitung

der Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen nach der Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (Stand: 25. Juni 2019)
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