Vereinbarungen mit dem UBSKM

Die Deutsche Bischofskonferenz kooperiert im Bereich der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), bis Ende März 2022 mit Johannes-Wilhelm Rörig. Am 30. März 2022 ist Kerstin Claus zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gewählt worden.

Der UBSKM ist das Amt der deutschen Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Lesen Sie auf dieser Seite mehr über die Zusammenarbeit und entsprechende Vereinbarungen.

Bevor das Amt des UBSKM eingerichtet wurde, gab es in Deutschland den sogenannten Runden Tisch zum Thema sexueller Missbrauch an Minderjährigen, der im März 2013 beschlossen wurde und bis November 2011 bestand.
Mehr lesen: Runder Tisch

28. April 2020: Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt.

Mehr lesen:

Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
Mehr lesen: Pressemitteilung 22. Juni 2020

Juli 2016: Deutsche Bischofskonferenz verlängert die Antragsfrist zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS)

Die Deutsche Bischofskonferenz wird sich voraussichtlich bis zur Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen und verlängert damit die in der Vereinbarung zum EHS benannte Antragsfrist, die mit dem 31. August 2016 geendet hätte. Anträge können weiterhin über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.

28. Januar 2016: Deutsche Bischofskonferenz bestätigt Zusammenarbeit mit dem UBSKM

Kinder und Jugendliche müssen effizient und umfassend vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die katholische Kirche in Deutschland und alle ihr zugehörigen Einrichtungen sollen ein sicherer Ort für die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft sein. Dieses Ziel verfolgt die neue Vereinbarung, die am 28. Januar 2016 zwischen dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM), geschlossen wurde.

Der Fokus in der neuen Vereinbarung, die die Zusammenarbeit mit dem UBSKM nach der ersten Vereinbarung vom 18. Juni 2012 fortsetzt, liegt auf der Entwicklung und Implementierung von institutionellen Schutzkonzepten.

12. Juni 2015: Neue Vereinbarung zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS)

Durch das Ergänzende Hilfesystem erhalten von sexualisierter Gewalt Betroffene Unterstützung und Linderung von Folgewirkungen, wenn Leistungen nicht von bestehenden Hilfesystemen übernommen werden. Am 6. Dezember 2013 unterzeichneten die katholische und evangelische Kirche als erste die „Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum ergänzenden Hilfesystem“. Nach den ersten Erfahrungen im Umgang mit dem Antragsverfahren wurden Änderungen in Bezug auf die Beteiligung von Betroffenen sowie hinsichtlich der noch zu schließenden Vereinbarungen mit den Bundesländern erforderlich. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die erweiterte Einbeziehung von Betroffenen sowie Verfahrensänderungen zum Versand der Entscheidung und bei Mehrfachbetroffenheit (familiär / institutionell). Am 12. Juni 2015 wurde die neue nunmehr gültige Vereinbarung unterzeichnet.
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6. Dezember 2013: Katholische und evangelische Kirche beteiligen sich als erste Institutionen am „Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt“

Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ hat am 30. November 2011 in seinem Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für immaterielle und materielle Hilfen für von sexuellem Missbrauch Betroffene beschlossen. Am Freitag (6. Dezember 2013) unterzeichneten die katholische und die evangelische Kirche die „Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum ergänzenden Hilfesystem“ mit dem Bund.
Zur Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013

Vereinbarung der katholischen Kirche mit dem Bund
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Hinweis: Am 12. Juni 2015 wurde die neue nunmehr gültige Vereinbarung unterzeichnet: neue Vereinbarung herunterladen

18. Juni 2012: Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches

Katholische Kirche unterstützt Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung

Die katholische Kirche in Deutschland und die Bundesregierung haben in einer Vereinbarung ihre Zusammenarbeit gegen sexuellen Kindesmissbrauch bekräftigt. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichneten dazu in Berlin am 18. Juni 2012 eine „Gemeinsame Vereinbarung“ zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“.

Die katholische Kirche hat bereits verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer vor sexuellen Übergriffen in ihrem Bereich weitestmöglich zu schützen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat durch ihre „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. August 2010 und die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. September 2010 die Grundlagen zu einem wirkungsvollen Schutz geschaffen. Diese Maßnahmen sind geeignet, die Empfehlungen des Runden Tischs umfassend und zügig zur Geltung zu bringen und den Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zu verbessern. Gleichzeitig gewährleisten diese Grundlagen, dass junge Menschen, die in der Familie und in anderen Bereichen sexuell missbraucht wurden, in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden kompetente Ansprechpartner finden.

Gemeinsame Vereinbarung
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